Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig beschlossen.
lautet: „Gesetz zur Änderung heilberufsrechtlicher Vorschrif ten“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, der möge sich bitte erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit wurde dem Gesetz einstimmig zugestimmt. Ich darf mich bedanken.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (FzZulVerwG) – Drucksache 14/1415
Das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr verehrte Gäste! Eigentlich ist es schade, dass wir uns heute über den Entwurf eines Gesetzes über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen unterhalten müssen.
Auch aus anderen Lebensbereichen wissen wir: Die Zahl der säumigen Zahlerinnen und Zahler steigt ständig. Gerade im Bereich der Zulassung, besonders wenn das Ergebnis von Zwangsstilllegung und Neuzulassung diskutiert wird, ist das ein bekanntes Phänomen.
Mit dem Gesetz soll nun, ähnlich wie es im Bereich der KfzSteuer möglich ist, den Zulassungsbehörden ein Instrument
in die Hand gegeben werden, säumige Fahrzeughalter dazu anzuhalten, die von ihnen verursachten Schulden zu begleichen, also dem Kaiser das zu geben, was des Kaisers ist. Damit soll der leider häufig anzutreffende Teufelskreis zwischen Fahrzeugstilllegung – aus Gründen von nicht bezahlter KfzSteuer, aus Gründen von versagtem TÜV-Gutachten, um nur zwei Beispiele zu nennen – und Wiederzulassung durchbrochen werden und eine vermehrte Tilgung von Schulden erreicht werden. Bagatellfälle können im wahrsten Sinne des Wortes in pädagogischer Weise durch die Zulassungsstellen geregelt werden. 10 € sind die untere Grenze, 30 € die obere. Hier besteht also eine pädagogische Kulanz.
Den Bedenken der Datenschützer trägt das Gesetz in § 2 Rechnung, in dem enumerativ aufgezählt wird, welche Daten abgefragt werden können. Ebenso ist es geregelt, wenn Dritte ein Fahrzeug anmelden, das ihnen gar nicht gehört.
Die kommunalen Landesverbände, nämlich der Städte- und der Landkreistag, sind für dieses Gesetz und werden – nicht für die Zuständigkeit an sich, sondern für die hieraus erwachsenden Tätigkeiten – mit einer Aufwandsentschädigung von 1 Million € bedacht.
Die für das Gesetz notwendige Rechtsverordnung existiert bereits, ist aber in diesem Punkt ausgesetzt, bis dieses Gesetz in Kraft tritt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Wunsch von Herrn Tappeser und der CDU-Fraktion sowie des Ministeriums werden wir gern nachkommen. Das vorliegende Gesetz ist, wie sich schon im Ausschuss herausgestellt hat, sehr konsensfähig. Der Staat hat die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, und es ist ein sehr kostengünstiges Instrument, das Verwaltungsaufwand spart.
Ich frage nur: Warum nicht schon früher? Sie hatten uns immer an Ihrer Seite, wenn es darum ging, solche Sanktionen durchzusetzen. Das Ergebnis ist nämlich, dass der Staat für den ehrlichen Bürger Kosten spart. Es ist nicht sinnvoll, für Schlamper und Scherenschleifer – wie man auf gut Schwäbisch sagt – Steuergelder zur Verfügung zu stellen.
Nachdem Herr Tappeser wortreich den Inhalt dieses FzZulVerwG erklärt hat, bleibt mir nur übrig, zu erklären, dass die Fraktion GRÜNE dem Gesetzentwurf zustimmen wird.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Stimmen Sie mit vollem Herzen zu, oder stimmen Sie nur zu? – Heiterkeit)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Tappeser hat uns ja schon ausführlich erklärt, dass es einfach besser ist, wenn man bei der Zulassung zahlen muss. Bezahlung bei Abnahme hilft halt; das ist im Verkehrsbereich wie im sonstigen Leben. Ich will nur das Beispiel mit dem Lkw hinzufügen: Wer beim Metzger seinen Lkw – sein Leberkäsweckle – haben will, muss sofort zahlen. Das ist sinnvoll. Das muss auch bei der Kfz-Zulassung so sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal bedanke ich mich für diese einhellige Zustimmung. Ich möchte hier jetzt nicht noch einmal grundsätzliche Ausführungen zur Notwendigkeit dieses Gesetzes machen, sondern Ihnen nur noch wenige Zahlen – ich verspreche Ihnen, es sind wirklich wenige – nennen, damit Sie sehen, wie dringlich das Problem ist.
In Baden-Württemberg sind fast 8,5 Millionen Kraftfahrzeuge und Anhänger zugelassen. 550 000 Kraftfahrzeuge wurden im vergangenen Jahr neu zugelassen; über eine Million wechselten den Besitzer. Das erfordert in den 44 Stadt- und Landkreisen natürlich einen hohen Personal- und Sachaufwand.
Mit diesen Zulassungszahlen gehen natürlich auch große Probleme einher, die wir jetzt zumindest halbwegs in den Griff zu bekommen versuchen. Ich meine damit die kleine Zahl der Fahrzeughalter, die keine Versicherungsprämien und keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen und sich auch nicht um die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs kümmern. Das verursacht bei den Zulassungsbehörden und auch bei der Steuerverwaltung einen hohen Arbeitsaufwand. Auch im Interesse der Verkehrssicherheit und des Opferschutzes gehören solche Fahrzeuge nicht auf die Straße.
Die jüngsten Zahlen – ich will Sie jetzt nicht überfrachten – zeigen: Im letzten Jahr – das ist interessant – standen diese Nichtzahler bei der Finanzverwaltung mit über 31 Millionen € in der Kreide. Bei den 44 Stadt- und Landkreisen betrug die Höhe der rückständigen Gebühren und Auslagen mindestens
12 Millionen €. Dies soll jetzt im Interesse der weitaus überwiegenden Mehrheit der Fahrzeughalter anders werden.
Deswegen hat die Landesregierung beschlossen, dass im Regelfall ein Fahrzeug nur zugelassen werden kann, wenn man eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt.
Gleichzeitig wurde eine weitere Gesetzesermächtigung umgesetzt, die es möglich macht, die Zulassung eines Fahrzeugs zu verweigern, wenn der Fahrzeughalter mit der Kraftfahrzeugsteuer im Rückstand ist.