Meine Damen und Herren, alles in allem meine ich, dass wir quer durch alle Fraktionen hinter der Grundtendenz dieses Gesetzentwurfs stehen können, CO2-Emissionen zu vermindern auf einem Feld, welches bisher brachlag, nämlich auf dem Feld der Zurverfügungstellung von Wärme in Wohnungen.
Nun habe ich an die Opposition die Bitte: Fangen Sie jetzt nicht an, beckmesserisch zu sagen, man hätte noch 1 % drauflegen können, dies hätte man noch ein bisschen anders machen können, und aus dieser Haltung heraus zu sagen: „Wir machen nicht mit.“ Ich habe keine Anzeichen, dass es so sein wird. Aber wenn wir im Landtag dieses Gesetz jetzt noch über alle Fraktionen hinweg verabschieden könnten, dann hätten wir wirklich etwas erreicht.
Letzte Bemerkung: Es ist einzuräumen, dass wir zunächst bloß bei den Wohnungen eingreifen. Es gibt natürlich über Wohnungen hinaus genügend Gebäude und Räume, die auch mit Wärme versorgt werden müssen.
Die Landesregierung hat sich mit dieser Frage befasst und hat beschlossen, dass man Schritt für Schritt und Zug um Zug, ohne dass das in diesem Gesetz steht, die Grundsätze dieses Gesetzes auch bei den Verwaltungsgebäuden des Landes umsetzen möchte. Das halte ich für einen wichtigen Schritt, auch wenn er nicht in diesem Gesetz steht und niemand sagt, dass wir in einem weiteren Schritt, wenn wir novellieren, die Grundsätze dieses Gesetzes über Wohnungen hinaus auf andere Gebäude ausdehnen könnten.
Meine Damen und Herren, wir tun einen gewaltigen Schritt, aber in der Zukunft müssen wir schauen, ob dieser Schritt ausreichend ist. Wenn er sich bewährt hat, dann können wir ihn auch in der Breite ausdehnen.
Lieber, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Scheuermann, ich sage einmal, wenn Sie jetzt nicht Ihre absoluten Lobhudeleien gebracht hätten, dann hätte ich gesagt:
Aber ich möchte gleich vorneweg sagen: Sie werden es erleben, dass es ein Gesetz sein wird, das wir kritisch, konstruktiv, positiv gestimmt begleiten werden.
(Heiterkeit – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Das kann noch kommen! – Zuruf von der CDU: Das ist ein An- gebot!)
Aber, liebe Frau Gönner, uns wurde vom Bundesumweltministerium signalisiert, dass Ihre Vorarbeit in Richtung Bundesgesetz wichtig und notwendig war. Umso schlimmer ist das, was heute in der Zeitung gemeldet wird, was die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion in Berlin wieder von sich gibt.
Jetzt möchte ich noch zwei, drei Punkte ansprechen, bevor wir inhaltlich in den Gesetzentwurf einsteigen.
Wo stehen wir eigentlich heute? Wir haben drei große Bereiche, in denen wir Energie brauchen: Das sind der Strombereich, der Verkehrsbereich und der Wärmebereich.
Schauen wir uns einmal an, was passiert ist. Im Strombereich hat es das EEG gegeben, im Jahr 2000 in Kraft getreten. Europaweit, landesweit und bundesweit hat man sich vorgenommen, zwischen 2000 und 2010 den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zu verdoppeln. Auf Bundesebene wurde die Verdoppelung – von 6 auf 12 % – schon 2006 erreicht. Sie, Frau Umweltministerin, haben es angeschnitten: Im Land stehen wir im Moment auch bei 12 %, hatten aber 2000 einen Ausgangswert von 8,5 bis 9 %.
Im Strombereich ist man dort bei Weitem noch nicht so weit, wie es hier immer so schön attestiert wird. Wenn man sich noch weiter abhängen lässt, weil hier im Land einzelne erneuerbare Energien – hier sei die Windkraft genannt – ausgebremst werden, dann wird man sich von dem Trend im Bund deutlich abkoppeln. Für die Zukunft wäre das fatal.
Im Verkehrsbereich – das ist der zweite Bereich – gab es ab 2005 eine Beimischungspflicht. Auch dort hat man nicht nur
eine Verdoppelung erreicht, sondern die Beimischung ist von weniger als 1 % im Jahr 2004 auf jetzt deutlich über 6 % gestiegen.
Auch dort hat man einen deutlichen Anstieg erreicht, aber nur deshalb, weil die Beimischung gesetzlich vorgeschrieben wurde und man das Ganze angehen musste.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja klar! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Bei welchem Tagesordnungs- punkt sind Sie denn gerade?)
Damit hat man genauso Erfolgsgeschichte geschrieben wie der Bund im Strombereich mit dem EEG. Übrigens – das kann ich mir nie verkneifen –: Frau Gönner, Sie waren immer gegen das EEG.
(Minister Ernst Pfister: Das EEG ist 1992 eingeführt worden! – Zuruf des Abg. Winfried Scheuermann CDU – Unruhe)
Es ist doch toll, dass Sie wenigstens jetzt einmal ein Gesetz machen, mit dem Sie Vorreiter spielen.
Jetzt komme ich zum dritten Bereich: Das ist die Wärmegewinnung, über die wir heute reden. Darüber sollte man nicht nur im Land, sondern auch im Bund reden.
Dort hat man eine Verdoppelung auch nicht annähernd erreicht. Man befindet sich in einem Wachstumsbereich mit Werten von zusammen vielleicht 50 oder 60 % in den Jahren zwischen 2000 und 2006 – obwohl in allen anderen Bereichen überproportionale Zuwächse zu verzeichnen sind. Wir wissen, dass wir dort etwas tun müssen.
Vor diesem Hintergrund ist die Einbringung dieses Gesetzentwurfs ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Aber ich möchte auch inhaltlich in den Gesetzentwurf einsteigen. Der große Knackpunkt – das werden wir kritisch begleiten und finden wir nach wie vor nicht richtig – ist: Sie planen dieses Gesetz, wie Sie vorhin erklärt haben, ausschließlich für Wohngebäude. Das ist der falsche Weg.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Franz Untersteller GRÜNE – Zuruf von der SPD: Ja! Völlig richtig!)
Heute kann man aktuell lesen, dass der Bund eine Pflicht zur Ökoheizung plant – für alle Gebäude. Es kann doch nicht sein, dass wir jedem Häuslebauer vorschreiben, dass er etwas Bestimmtes machen soll, während in seiner Firma, im Büro, im Fertigungsbetrieb weitergemacht werden darf wie bisher auch. Das kann doch einfach nicht sein.
Ich glaube, Frau Gönner, Sie haben hier einen Fehler gemacht, und deshalb können Sie vielleicht auch in Richtung Bund schielen, wo man wahrscheinlich etwas länger braucht, aber
auch etwas mehr arbeiten muss, weil man nämlich deutlich mehr fordert. Sie haben gesagt: Ich gehe den Weg des gerings ten Widerstands, fange einmal mit ein paar Häusle an und versuche, etwas zu machen.
Obwohl das vom Kollegen Scheuermann in die Diskussion eingebracht worden ist, haben Sie nach wie vor keine Steigerungen vorgesehen. Wir können ja nicht einfach auf dem Weg, den wir jetzt beschreiten, genau so weitergehen. 2012 oder 2015 werden wir in dem, was wir jetzt fordern, wahrscheinlich auch schon ohne gesetzliche Vorgaben deutlich überholt sein.
Sie sehen keine Steigerungen vor, und der Gesetzentwurf betrifft nur Wohngebäude. Das ist für ein solches Gesetz eine fatale Grundlage.
Übrigens, Kollege Scheuermann: Sie haben vorhin gesagt, man müsse in Bund und Land nicht immer unbedingt gleicher Meinung sein. Das ist zitierfähig – auch in anderer Hinsicht. Im Gegenzug wird uns das ja oft vorgehalten. Aber ich muss sagen: In dieser Frage ist die SPD-Landtagsfraktion absolut beim Bund, wo die SPD-Fraktion ein Erneuerbare WärmeGesetz für alle Gebäude will. Jetzt blockiert die CDU/CSUFraktion dieses Gesetz ganz massiv und mit fadenscheinigen Begründungen.
(Abg. Hans Heinz CDU: Ungeheuerlich! – Abg. Ul- rich Lusche CDU: Weil der Entwurf nicht seriös ist, Herr Knapp!)
Das ist doch nicht wahr. Das hat doch nichts mit Seriosität zu tun. Herr Kollege Scheuermann hat es doch gerade gesagt: Es muss auch einmal etwas beschlossen werden können. Herr Scheuermann hat gesagt: „Es muss wehtun.“ Und dann schreibt die CDU/CSU in Berlin:
Die Union wird einer Gängelung der Haus- und Wohnungseigentümer und einem Eingriff in das Eigentum entschieden entgegentreten.