Die Union wird einer Gängelung der Haus- und Wohnungseigentümer und einem Eingriff in das Eigentum entschieden entgegentreten.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja! – Abg. Ulrich Lusche CDU: Da haben Sie recht! – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: Jetzt geben wir Ihnen recht!)
und wenn man nicht sagt: „Wir gehen voran, wir schreiben etwas vor, wir machen etwas.“ Andernfalls ist das absoluter Nonsens.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Winfried Scheuermann CDU: Loben Sie bei diesem Punkt lie- ber uns, statt die zu beschimpfen! – Heiterkeit)
Lieber Kollege Scheuermann, es heißt doch auch immer: aus der Vergangenheit lernen. Jetzt müsste man aus dem EEG, das
seit neun Jahren in der Diskussion und seit siebeneinhalb Jahren Gesetz ist, doch wirklich gelernt haben. Was haben wir uns alles anhören müssen, als es gegen das EEG ging! Das EEG enthält in der Zwischenzeit einen „brutalen“ wirtschaftspolitischen Faktor. Man hat 2004 im Bereich der erneuerbaren Energien 140 000 Arbeitsplätze gehabt. Ende 2006, so hat man hochgerechnet, würden es 210 000 sein. Erreicht haben wir Ende 2006 231 000. Es werden dem Erneuerbare-EnergienGesetz sage und schreibe 157 000 Arbeitsplätze in Deutschland direkt zugeschrieben. Dann muss man doch einmal aus der Vergangenheit lernen und sagen: Man muss auch hier etwas machen, was einen Sinn hat, was voranschreitet und was wirklich etwas für die Umwelt bringt.
Deswegen sage ich zum Abschluss: Wir werden das Gesetz konstruktiv-kritisch, aber positiv begleiten.
Wir rufen der Frau Ministerin zu, sie soll auch in Berlin einmal schwätzen, nicht bloß hier im stillen Kämmerlein so tun, als ob sie schafft.
Sie soll vielmehr auch in Berlin ihre Kollegen im Bundestag mit ihrer eigenen Vergangenheit beim EEG konfrontieren und einmal sagen: „Jungs und Mädels, jetzt seid doch einmal für das Erneuerbare Wärme-Gesetz, geht doch einmal voran und macht einmal etwas. Denn wir brauchen es für die Wirtschaft, wir brauchen es für das Klima, wir brauchen es für die Umwelt.“
Das kann man ja auch nachlesen. Wenn man jetzt einen Begriff aus dem Sport auf dieses Gesetz anwendet, dann muss man sagen: Wahrscheinlich wird es sich in ein paar Monaten als ein kurzer Zwischensprint herausstellen. Es gibt ja im Radfahren manche, die zwar keine 200 km durchhalten,
aber eine einzelne Bergwertung, einen Zwischensprint gewinnen können, um auch einmal in der Presse zu sein. Vielleicht wird es auch hier in diese Richtung gehen.
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ausgerech- net der Gabriel soll die Bergwertung gewinnen! – Heiterkeit – Weiterer Zuruf: So flache Berge gibt es gar nicht!)
Wir finden das Gesetz in der Grundkonzeption, in der Grund idee richtig, aber uns geht es nicht weit genug. Wir können nur vor allem Sie von der CDU bitten, in Berlin darauf Ein
fluss zu nehmen, dass wir ein solches Gesetz nicht nur in Baden-Württemberg bekommen, sondern dass auch zwischen Neu-Ulm und Ulm und zwischen Mannheim und Ludwigshafen kein Unterschied ist,
dass wir wirklich ein bundesweites Gesetz bekommen. Denn wir brauchen es für die Natur, für die Umwelt, für den Klimaschutz.
(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Werner Raab CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die Rich- tung stimmt!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Knapp, mit Vergleichen aus dem Radsport wäre ich in diesen Tagen etwas vorsichtig; aber sei’s drum!
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Er ist Amateur! Er hat einen Radfahrer neben sich! – Abg. Thomas Knapp SPD: Ein guter Zwischensprint könnte auch im Marathon kommen!)
Es ist schon angesprochen worden: Wir sind in den letzten Jahren bei den erneuerbaren Energien im Stromsektor kräftig vorangekommen. Wir haben heute eine Vervierfachung gegenüber 1998, Herr Scheuermann. Wir haben 235 000 Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien. Wir haben eine neue Branche mit 21 Milliarden € Umsatz. Da muss man einfach sagen: Das ist eine Erfolgsstory ersten Ranges.
Da sage ich auch selbstbewusst: Ich bin stolz darauf, dass uns Grünen das mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in unserer Berliner Regierungszeit gelungen ist. Herr Minister Pfister, wenn Sie behaupten, das sei 1992 kreiert worden, dann stimmt das nicht.
Wir haben im Wärmemarkt Probleme trotz der Förderprogramme, die wir auf Bundesebene schon unter Rot-Grün auf den Weg gebracht haben. Ich nenne das Marktanreizprogramm, oder ich nenne die Förderprogramme hier auf Landesebene. Ihr führt das Marktanreizprogramm auf Bundes ebene ja auch weiter; es wird auch besser ausgestattet. Aber
Es reicht auch nicht aus, dass man die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, was heutzutage alles an Technologien im Bereich der regenerativen Energien da ist. Diese Technologien sind ausgereift und zum Großteil auch wirtschaftlich. Wir kommen so einfach nicht voran.
Deshalb sage ich Ihnen: In einer solchen Situation muss man den Mut haben, neben das Fördern das gesetzliche Fordern zu stellen. Darum kommt man nicht herum. Ich sage ausdrücklich: Ein solcher ordnungspolitischer Ansatz, wie er hier gewählt wurde, findet unsere Unterstützung, wenn wir auch an einzelnen Punkten – darauf komme ich nachher noch – Anlass zur Kritik sehen und glauben, dass man bei dem einen oder anderen Paragrafen durchaus noch nachbessern muss.
Dass der Gesetzentwurf in Baden-Württemberg kommt, Herr Kollege Scheuermann, hat vielleicht mit „Vorreiter“ zu tun. Es hat aber vielleicht auch damit zu tun, dass die Regelungen hier am meisten Sinn machen. Ich sage Ihnen einmal: 1990 hatten wir hier in Baden-Württemberg CO2-Emissionen im Umfang von 74,6 Millionen t, und im Jahr 2005 hatten wir – das sind Zahlen des Statistischen Landesamts; zwei Wochen alt – Emissionen in Höhe von 76 Millionen t. Sprich: Die Emissionen haben gegenüber dem Kioto-Basisjahr nicht abgenommen – ebenso übrigens wie im Bund; das ist zu einem gewissen Teil sicher auch erklärbar durch den Zusammenbruch des Ostens –, sondern die Emissionen haben weiter zugenommen.
Da sage ich Ihnen: Vor dem Hintergrund der Klimadebatte und der Diskussion, die in diesem Frühjahr Gott sei Dank angelaufen ist, und der Beschlüsse in Bezug auf die Reduzierung der CO2-Emissionen ist es einfach notwendig, hier etwas zu machen. In Baden-Württemberg steigt, wie gesagt, der Umfang der CO2-Emissionen. Wir haben das Problem, dass die Emissionen in diesem Jahr aufgrund des Wirtschaftswachstums weiter zunehmen werden. Daher macht es Sinn, ein solches Gesetz, wie es uns heute vorliegt, zu verabschieden. Es ist dann aber auch wichtig, dass man es richtig macht. Als Stichwort nenne ich die Frage: Für wen gilt es? Gilt es nur für die Privaten, oder gilt es auch für die öffentliche Hand sowie für die Wirtschaft? Darauf komme ich nachher noch kurz zu sprechen.
Es wurde angesprochen: Auf Bundesebene wird eine derartige Regelung auch diskutiert. Mir liegt der Referentenentwurf bisher nicht vor. Ich höre aber manches darüber, wie es rund um diesen Entwurf läuft. Nach dem, was ich da so höre, wird derzeit der Referentenentwurf in den beteiligten Minis terien, nämlich auf der einen Seite im schwarz regierten Bundeswirtschaftsministerium und auf der anderen Seite im rot regierten Bundesbauministerium, regelrecht zerpflückt. Da würde ich Sie, Frau Ministerin, auch einmal bitten, Ihre Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene darauf hinzuweisen, dass es in Zeiten, in denen wir eine Klimadebatte führen, notwendig ist, solche Spielchen sein zu lassen und möglichst rasch in die Puschen zu kommen.
Angesichts dieser unklaren Situation, die auf Bundesebene herrscht, und angesichts dessen, dass wir nicht wissen, wann
genau etwas kommt und was genau kommt, halte ich es für richtig, dass wir an dem Gesetzentwurf und an dem Verfahren auf Landesebene erst einmal festhalten.
Das Schlimmste, was passieren kann – gesetzt den Fall, der Bund käme rasch in die Puschen –, wäre, dass Frau Ministerin Tanja Gönner in die Geschichte dieses Landes eingeht als diejenige, die den Gesetzentwurf mit der kürzesten Laufzeit auf den Weg gebracht hat. Auch so kann man sich vielleicht ein Denkmal in der Landespolitik setzen.