Noch einen letzten Satz dazu: Wir werden uns, Frau Umweltministerin, nicht in die Ecke drängen und uns sagen lassen, wir hätten dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz nicht zugestimmt. Wir haben zwei Dingen nicht zugestimmt, nämlich erstens dem Geltungsbereich der Gebäude. Dazu stehen wir nach wie vor. Es steht übrigens heute überall in den Zeitungen und wurde gestern auch im Fernsehen gesagt, dass das, was man gemacht hat, völlig daneben ist.
Zweitens haben wir gesagt: Für die Altbauten muss das Gesetz ab dem 1. Januar 2010 gelten. Kollege Untersteller, Sie müssten das doch unterstützen, Sie haben doch sogar den Termin 1. Januar 2009 gewollt.
Jetzt hat man ein Gesetz gemacht, das erst in zweieinhalb Jahren gilt, und Sie haben die Kröte gefressen. Das ist das Problem, das Sie haben.
(Beifall bei der SPD – Abg. Franz Untersteller GRÜ- NE: Trotzdem geht es doch in die richtige Richtung! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Herrn Unterstel- ler geht es um die Sache!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier oben wird sehr stark auf die Einhaltung der festgelegten Redezeiten geschaut. Sie müssen nicht immer nur schauen, ob andere Redner überzogen haben.
(Zuruf von der CDU: Die haben alle überzogen! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Das war auch inhalt- lich überzogen! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sie müssen das verhindern, Herr Präsident!)
Alle Redner in dieser Debatte haben ihre Redezeiten überzogen. Herr Knapp hat jetzt eine Minute und neun Sekunden überzogen.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge. Beide Anträge – das ist vorher beantragt worden – sollen zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss verwiesen werden. – Es gibt keine Gegenstimmen. Es ist so beschlossen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – B e z a h l u n g u n d A u s b i l d u n g v o n H a u p t s c h u l l e h r k r ä f t e n
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle die folgende Frage bezüglich der Bezahlung und Ausbildung von Hauptschullehrkräften an die Landesregierung:
angekündigte Anpassung der Bezahlung der Hauptschullehrkräfte an die der Realschullehrkräfte tatsächlich um?
b) Von welchem Zeitpunkt an werden die Haupt- und Realschullehrkräfte – wie ebenfalls von der Landesregierung öffentlich angekündigt – in einem verbundenen Lehramt gemeinsam ausgebildet?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Kollegen Kaufmann wie folgt:
Zu a: Die Frage der Lehrämter und der Besoldung von Haupt- und Realschullehrkräften wird im Rahmen der Dienstrechtsreform geklärt, die auch das Laufbahn- und Besoldungsrecht novelliert. Die erforderlichen Vorarbeiten hierzu sind unter Beteiligung aller Ressorts im Gange. Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung kann deshalb noch nicht genannt werden.
Antwort zu Frage b: Das Kultusministerium prüft derzeit, ob angesichts der zunehmenden Verflechtung von vorschulischer Bildung und Arbeit mit Kindern in der Grundschule einerseits und der ganz andersartigen fachlichen und pädagogischen Aufgabenstellung in der Arbeit mit Jugendlichen in Hauptschulen und Realschulen andererseits eine Neustrukturierung der Lehrämter für die Bereiche Grundschule, Hauptschule und Realschule erforderlich ist.
Nach Abschluss dieser Prüfung ist über einen Neuzuschnitt der genannten Lehramtsstudiengänge zu entscheiden. Bei einer Entscheidung für einen Neuzuschnitt sind anschließend die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu erarbeiten, die wiederum Grundlage zur Erarbeitung entsprechender Studienordnungen durch die Pädagogischen Hochschulen sind.
Nach Abschluss dieser Arbeiten kann gegebenenfalls eine gemeinsame Ausbildung von Haupt- und Realschullehrkräften in einem verbundenen Lehramt erfolgen.
Herr Staatssekretär, Sie haben bei der Beantwortung der Frage unter Buchstabe a gerade gesagt, dass dies im Rahmen einer Dienstrechtsreform geklärt wird.
Sie haben aber nicht zum Ausdruck gebracht, ob die Be zahlung der Hauptschullehrer dann tatsächlich der der Realschullehrer angepasst wird. Wird es dazu kommen oder nicht?
Die Neuordnung des öffentlichen Dienstrechts in Baden-Württemberg im Rahmen einer Dienstrechtsreform beinhaltet alle Bereiche des öffentlichen Dienstrechts, und in diesem Zusammenhang wird geprüft, ob es zu einer Anpassung der Besoldung der Hauptschullehrkräfte an die Besoldung der Realschullehrer kommt.
Herr Staatssekretär, Sie hatten oder der Minister hatte doch seinerzeit in den Presseverlautbarungen, in einer Pressekonferenz nicht gesagt, dass geprüft werde, sondern eine konkrete Zusage gegeben. Wie stehen Sie denn jetzt dazu?
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Haben Sie doch Geduld! – Gegenruf des Abg. Norbert Zeller SPD: Nein! Zusage!)
Es ist eine Prüfung, die auch mit der Finanzierbarkeit in einem Zusammenhang steht. Wenn eine besoldungsrechtliche Gleichstellung der Hauptschullehrkräfte mit den Realschullehrkräften erfolgt, bedeutet das, dass hierfür auch die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen hergestellt werden müssen. Deswegen ist eine besoldungsrechtliche Prüfung auch im Zusammenhang mit den haushaltspolitischen Auswirkungen zu betrachten. Insofern wird eine Gesamtprüfung erfolgen. Das Ergebnis dieser Gesamtprüfung wird zu gegebener Zeit verkündet.
Herr Staatssekretär, heißt das, dass die gegebene Zusage zurückgezogen wird und jetzt noch eine Prüfung erfolgt?
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Kollege Kaufmann, ich beziehe mich auf das eben Gesagte, dass wir eine Prüfung in dieser Richtung vornehmen, und ich kann das Ergebnis dann verkünden, wenn dem Haus tatsächlich ein Ergebnis vorliegt.
Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Grenzüberschreitende Sicherstellung der Saatgutversorgung für die gentechnikfreie Landwirtschaft im Bodenseeraum – Drucksache 14/1148