Protokoll der Sitzung vom 28.11.2007

Deswegen sagen wir, wir müssen sie verdoppeln.

(Lachen bei der FDP/DVP)

Das wollen Sie aber nicht, Sie wollen sie senken. Das ist doch alles total wirr.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Bei Ihnen aber auch!)

Sie wollen also, dass wir eine Steuer, die Sie eigentlich abschaffen wollen, dann doch nicht abschaffen wollen,

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Wenn sie nicht abgeschafft werden kann, wollen wir sie senken!)

auf die Länder übertragen, aber dann die Steuersätze senken, sodass durch den hohen Verwaltungsaufwand fast nichts mehr übrig bleibt. Das ist dann die Gestaltungsfreiheit des Landes Baden-Württemberg.

Sie können gar nicht mit Größenordnungen umgehen.

Die Erbschaftsteuer macht noch nicht einmal 1 % des gesamten Steueraufkommens aus.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: 0,5 %! – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Aber für die einzelne Fami- lie macht es etwas aus!)

Langsam, langsam. An diesen 4 Milliarden € –

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Sie wollen 60 Mil- liarden besteuern!)

das sind noch nicht einmal 1 %, sondern 0,7 % bundesweit –

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Es geht um den Einzelfall!)

beträgt der Anteil der betrieblichen Vermögen, die nach dem neuen Modell belastet werden, 12 %. Da wollen Sie uns im Ernst weismachen, dass das in irgendeiner Weise Betriebe gefährden könnte.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Ja, natürlich!)

Das ist doch völlig abenteuerlich.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Ich kenne die Betriebe!)

Deshalb haben wir gesagt, für den Einzelfall, in dem das tatsächlich sein kann, schlagen wir ein großzügiges Stundungsmodell vor –

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Eben nicht!)

das kann man über viele Jahre machen, nämlich zehn bis 15 Jahre – und sagen: Wenn der Betrieb wieder in Liquidität kommt, dann kann er diese Erbschaftsteuer bezahlen.

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Und Sie wollen sie verdoppeln!)

Tatsache ist jedenfalls: Wir nehmen als Land Baden-Würt temberg, weil wir viele Erben haben, auch einen relevanten Teil der Erbschaftsteuer ein.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Rund 520 Millio- nen €!)

Deswegen können wir als Land Baden-Württemberg auf diese Steuer auf gar keinen Fall verzichten.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Woher soll das Geld sonst kommen?)

Wir brauchen die Erbschaftsteuer, wir brauchen daraus eigentlich viel mehr als bisher, sonst können wir unsere Aufgaben, wie der Finanzminister gesagt hat, nicht erfüllen. Wenn Sie in der gestrigen Pressemitteilung noch nicht einmal darstellen konnten, wie Sie 100 Millionen € mehr für Kinderbetreuung finanzieren –

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: So ist es!)

so hat Ihr Fraktionsvorsitzender Noll gesagt –, und den Antrag stellen, eine Steuer – wohlgemerkt – ersatzlos zu streichen, dann ist das einfach unseriös.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Die mindestens 520 Millionen einbringt!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Scheffold.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich im Hinblick auf Ihre Ausführungen, Herr Kollege Kretschmann, noch einmal gemeldet.

Mit der Forderung, die Erbschaftsteuer zu verdoppeln,

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Ist die schwarz- grüne Koalition vorbei!)

ist das ja so eine Sache. Sie müssen sich dann schon einmal damit beschäftigen, was Sie alles freistellen wollen und woher Sie das Geld für die Erbschaftsteuer nehmen, damit sich dann auch noch eine Verdopplung des Aufkommens ergibt.

Ich lese Ihnen einmal das Eckpunktepapier Ihrer Bundestagsfraktion vor: Sie wollen keine Erbschaftsteuer beim Vererben kleiner und mittlerer Betriebe. Sie wollen keine Schlechterstellung kleiner und mittlerer Unternehmen. Sie wollen das

selbstgenutzte Eigentum, also das Häuschen, von der Erbschaftsteuer freihalten. Sie wollen die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen und damit auch steuerlich begünstigen. Insgesamt soll der Steuertarif transparenter und einfacher gestaltet werden. Beantworten Sie uns zunächst einmal die Frage, woher Sie das Geld nehmen wollen.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Das kann ich nicht, weil ich keine Redezeit mehr habe!)

Dann können wir hier offen miteinander diskutieren. So aber macht es überhaupt keinen Sinn, sich ernsthaft mit Ihnen auseinanderzusetzen.

Ein zweiter Punkt, warum ich mich noch einmal gemeldet habe, ist der Vorwurf, der von verschiedenen Seiten gekommen ist, unser Steuersystem sei nicht gerecht. Ich habe mir vom Statistischen Bundesamt im Hinblick darauf, dass es immer heißt: „Die Reichen müssen nichts bezahlen, und bei den Armen wird das Geld geholt“, entsprechende Zahlen besorgt. Bei der Einkommensteuer zahlen die oberen 10 % über 50 % der Steuer,

(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Da sehen Sie ein- mal, wie ungerecht die Einkommen verteilt sind!)

die oberen 50 % zahlen 92,5 %. Die unteren 20 % zahlen 0,1 %. Bei der Erbschaftsteuer ist es nicht viel anders.

Wenn wir jetzt einmal die Steuerklasse I nehmen, stellen wir fest, dass wir für kleine Vermögen, die vererbt werden, einen Steuersatz von 7 % haben. Bei hohen Vermögen liegt der Steuersatz in der Spitze bei 30 %. Bei den anderen Steuerklassen steigt der Satz von 30 % auf 50 %. Das heißt, in Steuerklasse I ist der Steuersatz bei der Übertragung eines sehr hohen Vermögens über viermal so hoch wie bei kleinen Vermögen. Vor diesem Hintergrund verstehe ich Ihre Kritik, Herr Kollege Kretschmann, überhaupt nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stehe zu dem, was Herr Kollege Stratthaus gesagt hat. Die CDU-Fraktion hält den vorgelegten Referentenentwurf für tragbar und insbesondere auch für Baden-Württemberg für sinnvoll und ausgewogen. Deswegen unterstützen wir ihn.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Meine Damen und Herren, die Aktuelle Debatte unter Punkt 1 der Tagesordnung ist damit abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

a) Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der

Landesregierung – Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 14/1075

b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Umweltministeriums – Nachhaltigkeitsstrategie des Landes – Drucksache 14/1859