Sie wollen also, dass wir eine Steuer, die Sie eigentlich abschaffen wollen, dann doch nicht abschaffen wollen,
auf die Länder übertragen, aber dann die Steuersätze senken, sodass durch den hohen Verwaltungsaufwand fast nichts mehr übrig bleibt. Das ist dann die Gestaltungsfreiheit des Landes Baden-Württemberg.
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: 0,5 %! – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Aber für die einzelne Fami- lie macht es etwas aus!)
beträgt der Anteil der betrieblichen Vermögen, die nach dem neuen Modell belastet werden, 12 %. Da wollen Sie uns im Ernst weismachen, dass das in irgendeiner Weise Betriebe gefährden könnte.
Deshalb haben wir gesagt, für den Einzelfall, in dem das tatsächlich sein kann, schlagen wir ein großzügiges Stundungsmodell vor –
das kann man über viele Jahre machen, nämlich zehn bis 15 Jahre – und sagen: Wenn der Betrieb wieder in Liquidität kommt, dann kann er diese Erbschaftsteuer bezahlen.
Tatsache ist jedenfalls: Wir nehmen als Land Baden-Würt temberg, weil wir viele Erben haben, auch einen relevanten Teil der Erbschaftsteuer ein.
Wir brauchen die Erbschaftsteuer, wir brauchen daraus eigentlich viel mehr als bisher, sonst können wir unsere Aufgaben, wie der Finanzminister gesagt hat, nicht erfüllen. Wenn Sie in der gestrigen Pressemitteilung noch nicht einmal darstellen konnten, wie Sie 100 Millionen € mehr für Kinderbetreuung finanzieren –
so hat Ihr Fraktionsvorsitzender Noll gesagt –, und den Antrag stellen, eine Steuer – wohlgemerkt – ersatzlos zu streichen, dann ist das einfach unseriös.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Die mindestens 520 Millionen einbringt!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich im Hinblick auf Ihre Ausführungen, Herr Kollege Kretschmann, noch einmal gemeldet.
ist das ja so eine Sache. Sie müssen sich dann schon einmal damit beschäftigen, was Sie alles freistellen wollen und woher Sie das Geld für die Erbschaftsteuer nehmen, damit sich dann auch noch eine Verdopplung des Aufkommens ergibt.
Ich lese Ihnen einmal das Eckpunktepapier Ihrer Bundestagsfraktion vor: Sie wollen keine Erbschaftsteuer beim Vererben kleiner und mittlerer Betriebe. Sie wollen keine Schlechterstellung kleiner und mittlerer Unternehmen. Sie wollen das
selbstgenutzte Eigentum, also das Häuschen, von der Erbschaftsteuer freihalten. Sie wollen die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen und damit auch steuerlich begünstigen. Insgesamt soll der Steuertarif transparenter und einfacher gestaltet werden. Beantworten Sie uns zunächst einmal die Frage, woher Sie das Geld nehmen wollen.
Dann können wir hier offen miteinander diskutieren. So aber macht es überhaupt keinen Sinn, sich ernsthaft mit Ihnen auseinanderzusetzen.
Ein zweiter Punkt, warum ich mich noch einmal gemeldet habe, ist der Vorwurf, der von verschiedenen Seiten gekommen ist, unser Steuersystem sei nicht gerecht. Ich habe mir vom Statistischen Bundesamt im Hinblick darauf, dass es immer heißt: „Die Reichen müssen nichts bezahlen, und bei den Armen wird das Geld geholt“, entsprechende Zahlen besorgt. Bei der Einkommensteuer zahlen die oberen 10 % über 50 % der Steuer,
die oberen 50 % zahlen 92,5 %. Die unteren 20 % zahlen 0,1 %. Bei der Erbschaftsteuer ist es nicht viel anders.
Wenn wir jetzt einmal die Steuerklasse I nehmen, stellen wir fest, dass wir für kleine Vermögen, die vererbt werden, einen Steuersatz von 7 % haben. Bei hohen Vermögen liegt der Steuersatz in der Spitze bei 30 %. Bei den anderen Steuerklassen steigt der Satz von 30 % auf 50 %. Das heißt, in Steuerklasse I ist der Steuersatz bei der Übertragung eines sehr hohen Vermögens über viermal so hoch wie bei kleinen Vermögen. Vor diesem Hintergrund verstehe ich Ihre Kritik, Herr Kollege Kretschmann, überhaupt nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stehe zu dem, was Herr Kollege Stratthaus gesagt hat. Die CDU-Fraktion hält den vorgelegten Referentenentwurf für tragbar und insbesondere auch für Baden-Württemberg für sinnvoll und ausgewogen. Deswegen unterstützen wir ihn.
Meine Damen und Herren, die Aktuelle Debatte unter Punkt 1 der Tagesordnung ist damit abgeschlossen.