Sie haben den entsprechenden Antrag zum Nachtragshaushalt gesehen. Die geforderte Erhöhung des Anteils von 10 auf 30 % bedeutet eine Erhöhung auf 67,5 Millionen €. Dies soll
Kollege Mappus, wir machen keine Schnellschüsse. Die Diskussion, die wir heute führen, ist ja auch nicht die erste Diskussion, die wir zum Thema „Ausbau der Kleinkindbetreuung“ führen.
Sie wissen, dass die rot-grüne Bundesregierung das Tagesbetreuungsausbaugesetz verabschiedet hat. Ohne dieses Gesetz hätte es diesen Schub beim Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg nicht gegeben.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Also hat es einen Schub gegeben! Oh!)
Es hat einen Schub gegeben, und zwar aufgrund dieses Gesetzes. Schon in diesem Gesetz wurde vom Land und von den Kommunen verlangt, einen Ausbauplan vorzulegen. Diese Ausbaupläne wurden von den Kommunen auch vorgelegt.
Das heißt, die Ausbaupläne fallen nicht einfach vom Himmel, und Sie werden jetzt auch nicht zum ersten Mal damit konfrontiert.
Vielmehr sind diese Pläne seit Jahren bekannt. Deswegen geht es hier nicht um Schnellschüsse, sondern darum, die gemeinsame Verantwortung für die Kleinkindbetreuung, die Bund, Land und Kommunen haben, auch umzusetzen und damit tatsächlich ein verantwortungsbewusster Partner für die Kommunen zu sein.
Es reicht nicht, dies nur in Ihren Reden vor dem Parlament zu versichern, sondern Sie müssen das auch in den Verhandlungen mit der kommunalen Seite beweisen.
Sie sagen jetzt hier, das Land sei bereit, ein Drittel des erforderlichen Betrags zu geben. Nun kann ich jedoch lesen, was Sie in den Verhandlungen angeboten haben.
Jetzt frage ich Sie: Ist das etwa ein Drittel? Deshalb, lieber Kollege Noll – ich weiß, die FDP/DVP hat eigene Vorstellungen, aber die kommen hier ja gar nicht zur Sprache –:
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Gott sei Dank doch! Im Gegensatz zu den Grünen! Wir weh- ren uns!)
Wir wollen, dass die Eltern in Baden-Württemberg wirklich die freie Wahl haben, wie sie die Betreuung ihrer Kinder organisieren wollen. Es muss einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für Kinder ab dem ersten Lebensjahr geben, und jedes Kind in Baden-Württemberg, das Betreuung braucht, soll auch einen Betreuungsplatz bekommen. Das zum Thema Wahlfreiheit. Kollege Mappus, in Baden-Württemberg gibt es noch gar keine Wahlfreiheit, weil die erforderlichen Plätze im Bereich der Kleinkindbetreuung doch überhaupt noch nicht vorhanden sind. Wie sollen Eltern sich da für etwas entscheiden, was es überhaupt nicht gibt? Das ist doch selbst bei Ihnen nicht anders.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Aber die Einjähri- gen, die es im Jahr 2009 geben wird, sind heute auch noch nicht da!)
Kollege Noll, Sie können gern eine Zwischenfrage stellen, die ich Ihnen dann auch beantworten werde.
dass die Landesregierung bei ihrem Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden am 21. Dezember 2007 tatsächlich das Wohl und die Zukunft der Kinder in Baden-Württemberg im Blick hat
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Darauf können Sie sich verlassen! – Gegenruf der Abg. Marianne Won- nay SPD: Das war ein qualitativ hochwertiges Argu- ment!)
und dass sie die Kleinkindbetreuung auch als gemeinsame Aufgabe von Bund, Kommunen und Land versteht und hierfür die entsprechenden Vorschläge vorlegt. Das würde mir mehr Ruhe geben und die Zeit unter dem Weihnachtsbaum um einiges bereichern.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU – Lachen bei Abgeordneten der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Zum neuen Jahr haben Sie dann wieder andere Wün- sche!)
Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Würt temberg für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 – Drucksache 14/2020
rung – Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 2007 – Drucksache 14/2021
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Nachtragshaushalt, den wir heute in zweiter Lesung beraten, ist richtungweisend. Wir nehmen erstmals seit 35 Jahren keine neuen Schulden mehr auf. Diese his torische Weichenstellung wird noch dadurch untermauert, dass wir im nächsten Jahr eine viertel Milliarde Euro an Altschulden tilgen. Dies ist ein außerordentlich wichtiger Schritt. Damit haben wir auch die Generationen von morgen im Auge, meine Damen und Herren.
Ursprünglich war geplant, dass wir ab dem Jahr 2011 ohne neue Schulden auskommen wollen. Aber durch die erfreuliche Entwicklung der Steuermehreinnahmen – im Jahr 2007 allein 1,3 Milliarden €, im Jahr 2008 1,4 Milliarden € mehr nach den beiden Steuerschätzungen in diesem Jahr – kann dieses Ziel bereits drei Jahre früher als ursprünglich geplant erreicht werden.
Baden-Württemberg ist damit auf dem richtigen Weg. Wir von der CDU-Fraktion danken dem Ministerpräsidenten und dem Finanzminister für diesen hervorragenden Nachtragsentwurf, der zukunftsorientiert ist.