Das Land leistet seinen Beitrag z. B. mit dem Programm „Stärke“, mit dem wir junge Eltern frühzeitig auf die Bedeutung einer gesunden Ernährung hinweisen, ihnen diese Sichtweise näherbringen und Hilfestellungen geben.
Zudem hat das Landeskabinett im Juli letzten Jahres das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum beauftragt, bis zum Sommer dieses Jahres für das Land einen „Aktionsplan 2018 – Ernährung für Kinder und Heranwachsende“ zu erstellen. Gerade mit diesem Aktionsplan sollen verstärkt Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien erreicht und unterstützt werden.
Trotzdem: Wenn ein Schulessen schon heute bis zu 3,50 € kos tet, dann reicht ein rechnerischer Satz von bis zu 2,56 € pro Kind und Tag für Essen und Getränke – ob nach SGB II oder SGB XII – einfach nicht aus.
Es muss schon erlaubt sein, zu fragen, ob es sachgerecht ist, die Leistungen für Kinder mit 60 % oder 80 % der Beträge festzusetzen, die den Eltern gewährt werden, gerade so, als ob Kinder kleine Erwachsene wären, oder ob nicht vielmehr eigenständige Leistungen und Sätze für Kinder erforderlich sind, die sich an den speziellen Bedürfnissen von Kindern bis hin zu den Kosten, die mit der Einschulung beginnen, orientieren.
Nun scheint es zwar zum Berufsethos von Oppositionsabgeordneten zu gehören, wenn sich irgendwo ein Problem auftut, reflexartig nach dem Geldbeutel des Landes zu rufen.
Wir halten aber nicht Fondslösungen für richtig, sondern unterstützen den Weg über den Bundesrat, wie ihn der Ministerpräsident vorgeschlagen und im vergangenen Dezember mit den kommunalen Landesverbänden vereinbart hat, um die Leistungen nach SGB II und SGB XII für Kinder so anzupassen, dass sich auch Kinder von Sozialgeld- oder Hartz-IVEmpfängern ein Mittagessen in der Schule, in Ganztagseinrichtungen leisten können.
Darüber hinaus wird der Ministerpräsident natürlich mit den kommunalen Landesverbänden im Gespräch bleiben und eben auch diese Gesprächsreihe im Frühjahr fortsetzen.
Lassen Sie mich mit der Hartnäckigkeit des alten Cato schließen. Sie sehen, ich habe es heute ein bisschen mit dem Latein.
Herzlichen Dank; dann sage ich das jetzt auch gern. – Ich bin der Meinung, dass letztlich die Bildung der Eltern für die Erziehung der Kinder sorgt und dass die Bildung der Kinder von der Erziehung der Eltern abhängt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu den Punkten, in denen wir uns alle einig sind, gehört sicher als Erstes die Feststellung – –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, führen Sie doch bitte Gespräche außerhalb des Plenarsaals, damit man den Redner auch verstehen kann. Dies ist momentan ganz schwierig.
Die Frage der Schulverpflegung ist ein wichtiges Thema. Die einfache Volksweisheit „Essen und Trinken hält Seele und Leib zusammen“ – ich sage es einmal nicht auf Lateinisch, sondern auf Deutsch – ist durch wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigt und detailliert dargelegt. Dazu gehört auch die Beantwortung der Fragen, was man essen soll, was gutes Essen ist und worauf in wel
cher Altersstufe besonders zu achten ist. Wir wissen auch, in welchem Ausmaß allen Erkenntnissen zum Trotz auf diesem Feld stark gesündigt wird und welche gesundheitlichen Risikofaktoren sich damit verbinden.
Schule hat hier einerseits den Auftrag der Wissensvermittlung – darüber sind wir uns ja auch einig – sowie die Möglichkeit der entsprechenden Bewusstseinsbildung. Sie ist andererseits aber insbesondere als Ganztagsschule auch konkret gefordert, selbst einen Beitrag zu leisten, also allen Schülerinnen und Schülern, die sie über den Mittag hinaus unter ihre Fittiche nimmt, ein Mittagessen anzubieten, und zwar ein Mittagessen, das a) bestimmten Qualitätsanforderungen gerecht wird und das b) auch von allen Schülerinnen und Schülern wahrgenommen werden kann.
Hinsichtlich der Forderung, eine Mittagsverpflegung anzubieten, müssen wir uns nicht mehr einigen. Ein solches Angebot, Herr Mentrup, gehört bei uns zu den Genehmigungsvoraussetzungen für jede Ganztagsschule.
Beim Punkt Qualitätsanforderungen beginnen allerdings in der Tat die Differenzen. Die Landesregierung bietet unter der Federführung des MLR eine Vielzahl von Veranstaltungen zum Thema „Schulverpflegung in der Praxis“ an. Der nächs te Kongress hierzu findet bereits am 5. März an der PH Freiburg statt.
Die Themen reichen von der Küchenplanung über die Einbeziehung der Eltern bis hin zu ernährungsphysiologischen und ökologischen Fragen. Seit Ende des vergangenen Jahres liegt die umfangreiche Broschüre „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ vor.
Sie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und in Kooperation mit den Bundesländern von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erarbeitet. Die Broschüre zeigt klar auf, worauf es unter dem Gesichtspunkt Qualität auch in ökologischer Hinsicht ankommt, und gibt unter Einbeziehung der Kostenfrage praxistaugliche Empfehlungen.
Die Auffassung der Grünen, dass Landesregierung und kommunale Landesverbände entsprechende Standards detailliert verbindlich festlegen sollten, teilt die FDP/DVP, Herr Fraktionsvorsitzender der SPD, vor diesem Hintergrund nicht.
Ich bin davon überzeugt, dass es auch und gerade in dieser Frage richtig und zielführend ist, die Fragen vor Ort – das ist
immer ein liberaler Standpunkt; nicht von oben festlegen, was unten zu geschehen hat – zu beantworten, sprich Konzepte für die Schulverpflegung durch den Schulträger gemeinsam mit den Schulen und den Eltern zu entwickeln.
Das hat auch etwas mit den Kosten zu tun, Frau Rastätter, also mit Punkt b: Alle Schülerinnen und Schüler müssen teilnehmen können.
Auch hier muss aber der Grundsatz gelten – das ist wiederum die Meinung der FDP/DVP, Herr Schmiedel –: Aufgabenverantwortung auf der einen Seite und Ausgabenverantwortung auf der anderen Seite sollen nicht in verschiedenen Händen oder auf verschiedenen Ebenen, sondern in einer Hand liegen. Ich will damit nicht den Schwarzen Peter der kommunalen Seite zuschieben. Im Gegenteil: Die im Antrag der Grünen zitierte Auffassung des Freiburger Oberbürgermeisters, unseres Freundes Dieter Salomon, dass für die Finanzierung einer warmen Mahlzeit für bedürftige Kinder an Ganztagsbildungseinrichtungen vor allem der Bund zuständig ist, unterstreiche ich mit allem Nachdruck.
Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben sich zum Ende des vergangenen Jahres darüber verständigt, dass die Landesregierung hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten und Ganztagsschulen gegenüber dem Bund darauf hinwirkt, dass der entsprechende Bedarf bei einer Neubemessung der Regelsätze im Sozialleistungs system einbezogen wird. Das ist genau der richtige Punkt. Nicht überall verschiedene Töpfchen und das und jenes und dieses und alle reden mit, wodurch hohe Verwaltungskosten entstehen. Vielmehr müssen dort, wo Sozialleistungen gezahlt werden, auch entsprechende Erhöhungen gemacht werden, um dies auch mitfinanzieren zu können. Der Forderung an die Landesregierung, sie möge dies tun, bedarf es deshalb, Frau Rastätter, nicht.