Protokoll der Sitzung vom 30.01.2008

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Ich darf für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Kaufmann das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich in die Runde schaue, erlaube ich mir die Bemerkung: Die für das Thema wichtigen Leute sind alle da.

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Sehr gut! So ist es!)

Ich möchte noch einmal an das Integrierte Rheinprogramm und seine Entstehung im Jahr 1988 erinnern. Vor 20 Jahren war die Zielsetzung, dass der Hochwasserschutz mit den Maßnahmen der Auenrenaturierung, also der ökologischen Aufwertung von Retentionsräumen, zu verbinden sei. Das waren zwei gleichwertige Zielsetzungen. Man sprach genau deshalb von dem „Integrierten Rheinprogramm“, weil diese beiden Ziele zu verbinden sind. Unsere Fraktion, meine Damen und Herren, steht nach wie vor zu beiden Zielsetzungen.

Leider muss man allerdings nach 20 Jahren feststellen, dass, was den eigentlichen Hochwasserschutz betrifft, von den 13 geplanten Rückhalteräumen mit einem Volumen von 167 Millionen m3 bislang nur drei Vorhaben mit einem Rückhaltevolumen von rund 67 Millionen m3 zur Verfügung stehen. Ob das dem Erwartungshorizont entspricht, der vor 20 Jahren bestanden hat, sei einmal dahingestellt. Aber als Erfolgsstory für den Hochwasserschutz kann man den Verlauf der letzten 20 Jahre nicht ansehen. Dem Anspruch, durch Rückhalteräume auch eine Wiederbelebung der Auen – nämlich durch die Zulassung eines natürlichen Rheinregimes – zu ermöglichen, wurde man bislang nicht gerecht.

Nun komme ich auf diesen Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört südlich von Karlsruhe zu sprechen. Das war vor wenigen Jahrzehnten noch ein Überflutungsgebiet mit natürlichen Auenverhältnissen. Dieser Zustand könnte durch eine Dammrückverlegung leicht wiederhergestellt werden. Man hätte dann wenigstens an einer Stelle einmal gezeigt, dass man die ökologischen Ziele des IRP ernst nimmt und gleichzeitig auch dem Anliegen des Hochwasserschutzes gerecht wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE)

Meine Damen und Herren, mit der Entscheidung, einen gesteuerten Rückhalteraum im Bereich Bellenkopf/Rappenwört zu schaffen, haben Sie – Land und Regierungspräsidium – sich nach unserer Ansicht klar gegen die ökologischen Vorteile der ungeregelten Rückhaltung entschieden und eine Variante gewählt, die von den Fachgutachtern als die ökologisch schlechteste Lösung für den Hochwasserschutz bewertet wurde und die außerdem rund 10 Millionen € teurer ist als die ungesteuerte Retention durch Dammrückverlegung, die ebenfalls als mögliche Variante zur Auswahl stand.

Die Landesregierung vertritt die Auffassung, wegen eines geringeren Hochwasserschutzes sei es ihr verwehrt, die ungesteuerte Retention weiterzuverfolgen. Der Polder Daxlander Au auf der gegenüberliegenden Rheinseite käme dadurch erst

später zum Einsatz, wenn ein Teil des Hochwassers bereits im Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört aufgefangen würde.

Ich habe mir auch die dazu vorliegenden Tabellen noch einmal angeschaut. Die uns vorgelegten Unterlagen belegen diesen Sachverhalt nicht, zumal ich mittlerweile auch den Eindruck habe, dass einige Details hier schon zu hinterfragen sind. Ich kann und will hier nicht alles aufzählen. Ich würde das gern im Ausschuss ausführlich behandeln. Wir beantragen daher die weitere Beratung unseres Antrags im Umweltausschuss.

Dabei wären insbesondere folgende Aspekte zu erörtern: Bei der Variantenentscheidung gingen die Entscheidungsträger davon aus, dass ein Vertauschen der Reihenfolge der Flutungen, also erst Bellenkopf/Rappenwört, dann die Daxlander Au auf der gegenüberliegenden Seite, ein schlechteres Ergebnis bringt als die umgekehrte Abfolge. Die vorgelegten Tabellen und Berechnungen belegen dies allerdings nicht. Meine Damen und Herren, schon aus der Logik lässt sich ableiten, dass es für die Unterlieger im Raum Ludwigshafen und Mannheim eigentlich egal ist, ob man zuerst rechts oder links vom Rhein die Wassermengen bunkert. Das Retentionsvolumen ist insgesamt vorhanden. Insoweit ist das, was Sie darstellen, nicht nachvollziehbar. Das sollten wir uns noch einmal in Ruhe anschauen.

Ich will nicht ausschließen, dass es bestimmte Situationen gibt, in denen eine gewisse Steuerung, wenn sie denn in diesem Bereich notwendig wäre, eine Optimierung ergibt. Das ist aber in den Unterlagen nicht dargestellt.

Meine Damen und Herren, schauen wir uns die Modellrechnungen an. Diese Varianten unterscheiden sich ja nur minimal. Die Varianten haben in Bezug auf die Pegelstände Unterschiede, die im Zehntelprozentbereich liegen. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass das Modell insgesamt aufgrund der Datenlage eine gewisse Toleranz hat, dann ist diese Toleranz, die in den Berechnungen gegeben ist, meines Erachtens wesentlich größer als das, was an Unterschieden in den einzelnen Varianten herauskommt. Das sollten wir noch einmal in Ruhe prüfen und uns darstellen lassen.

Insgesamt ist besonders zu bemerken, dass die eigentlich vorgeschlagene Variante gar nicht in den Rechnungen erscheint.

(Abg. Alfred Winkler SPD: Mit welcher Begrün- dung?)

Das heißt, die Simulationen, die Sie vornehmen, und die Pegelstände, die Sie berechnen – zum Teil auch mit einem relativ unrealistischen Szenario –, gelten nicht für die eigentlich von Ihnen präferierte Variante. Die Zahlen wären aber interessant. Deshalb würden wir uns dies gern noch einmal anschauen.

Nun, meine Damen und Herren, wenn man das EU-Recht heranzieht, dann wird man feststellen, dass alles, was in diesem Raum gemacht wird, in einen Natura-2000-Raum fällt, dass es also nach EU-Recht eigentlich unzulässig wäre. Hochwasserschutz kann man aber nur in diesem Gebiet machen – das ist richtig –, kann man nur am Wasser machen. Infolgedessen ist ein Ausnahmeverfahren notwendig. In diesem Ausnahme

verfahren müssen Sie aber belegen, dass Sie wirklich die Variante gewählt haben, die den geringsten ökologischen Nachteil bringt. Das ist aber die Variante mit einer ungeregelten Flutung und einer entsprechenden Dammrückverlegung.

Das, was Sie vorschlagen und womit Sie ins Verfahren gehen, bringt erhebliche rechtliche Probleme mit sich. Im Übrigen – darauf habe ich vorhin schon hingewiesen – ist es die teuerste und die ökologisch schlechteste Variante. Wir sollten noch einmal darüber reden, ob sich hier nicht bessere Lösungen ergeben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Jägel das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehrlich gesagt kann ich die Aufregung des Kollegen Kaufmann von der SPD nicht verstehen.

(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Ursula Haußmann: Den sollten Sie einmal aufgeregt erleben!)

Ich meine die Aufregung zu diesem Thema, hier vom Abschied vom Integrierten Rheinprogramm zu reden, zumal die se Aussage auch sachlich völlig falsch ist.

Experten bestätigen uns, dass nur durch den Einsatz aller geplanten 13 Rückhalteräume – Kollege Kaufmann hatte das sogar selbst erwähnt – das Hochwasserschutzziel erreicht werden kann. Wer wollte dies nicht? Folglich kann auf den Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört mit einem Volumen von 14 Millionen m3 auch nicht verzichtet werden, wenn die international geforderte und vereinbarte Hochwasserschutzwirkung erzielt werden soll.

Um diese notwendige Wirkung zu erzielen, muss auch der rheinland-pfälzische Rückhalteraum Daxlander Au, der gegenüber dem geplanten Polder Bellenkopf/Rappenwört liegt, mit seiner gesamten Kapazität einbezogen werden, zumal das Land Rheinland-Pfalz und die Ständige Kommission darauf bestehen, dass die Wirkung dieses Polders nicht beeinträchtigt werden darf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist für uns ein wichtiges Kriterium.

Aufgrund der Lage im Bereich der freien Rheinstrecke kommen für den IRP-Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört sowohl Dammrückverlegungen als auch Polder in Betracht.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion bekennt sich nach wie vor zum Integrierten Rheinprogramm. Für die CDUFraktion hat aber der Hochwasserschutz und der Schutz der Menschen, die in diesem Gebiet leben, auch eine ganz besondere Bedeutung.

Aufgrund eines Kriterienkatalogs aus dem Jahr 2005, der sowohl ökologische Auswirkungen als auch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz berücksichtigt, sollte die sinnvollste Variante ausgewählt werden – ich betone: die sinnvollste. Ex

perten haben nachgewiesen, dass nur eine gesteuerte Variante diese Voraussetzung erfüllt.

Nur die Variante II erreicht dieses von allen geforderte Planungsziel. Obwohl dabei sowohl im investiven Bereich als auch später im Betrieb Mehrkosten entstehen, kommen wir an dieser Variante nicht vorbei. Meine Damen und Herren, ich denke, ich brauche nicht extra zu erwähnen, dass wir eigentlich nicht gern und vor allem nicht freiwillig Mehrkosten übernehmen. Aber der Hochwasserschutz erfordert dies gerade in diesem Bereich.

Die Variante II ist meines Erachtens auch nicht unökologisch. Immerhin wird dabei bis zu einem vorhergesagten Abfluss von 4 000 m3 am Pegel Maxau der Polder auf natürliche Weise geflutet.

Es gibt noch einen weiteren sehr wichtigen Grund, der für die gewählte Variante II spricht und der heute noch nicht erwähnt wurde. Beispielsweise im Falle eines Ölunfalls können die Einlassbauwerke des Polders geschlossen werden, was der Stadt Karlsruhe zusätzliche Sicherheit für ihr geplantes Wasserwerk Kastenwört bringt. Hiermit wird berechtigten Sorgen der Menschen, der Bevölkerung von Karlsruhe und Umgebung Rechnung getragen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion gibt es deshalb am Vorgehen des Umweltministeriums und des Regierungspräsidiums Karlsruhe nichts auszusetzen.

Ich fasse zusammen:

Erstens: Die ungesteuerte Variante I erreicht die vereinbarten Ziele des Hochwasserschutzes nicht und muss deshalb ausscheiden.

Zweitens: Ökologische Belange werden mit der gewählten Variante so weit wie nur möglich berücksichtigt.

Drittens: Wenn dazu noch der Schutz des geplanten Wasserwerks der Stadt Karlsruhe in einer Gefahrensituation gewährleistet werden kann, dann ist dies aus meiner Sicht nur positiv.

Es handelt sich hierbei nicht um einen Abschied vom Integrierten Rheinprogramm, sondern mit dem Polder wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes geleistet. Das haben die Menschen verdient, meine Damen und Herren.

Wer – wie Kollege Kaufmann, wie die SPD – darüber klagt, dass die Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms und die Herrichtung der Polder so langsam vor sich geht, der sollte sich mit uns dafür einsetzen, dass Tempo gemacht wird, dass auf die Tube gedrückt wird und nicht auf die Bremse.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! – Abg. Reinhold Gall SPD: Für das Tempo sind Sie verantwortlich!)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Dr. Splett das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns ja alle einig, dass Hochwasserschutz sinnvoll und notwendig ist, und wir alle stehen auch weiterhin zum Integrierten Rheinprogramm. Jedenfalls habe ich noch nichts Gegenteiliges gehört.

Kollege Kaufmann hat schon betont, dass mit dem Integrierten Rheinprogramm gleichwertig die Ziele Hochwasserschutz und Ökologie verfolgt werden: die Menschen am Rhein vor Hochwasser schützen und gleichzeitig dem Fluss wieder Raum geben und Platz schaffen für naturnahe Auwälder.

Die Debatte um den Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört zeigt nun, dass bei der jetzigen Vorgehensweise von einem Gleichgewicht der Ziele nicht mehr die Rede sein kann. Wir sehen es ebenso wie die SPD: Die schlecht begründete Entscheidung für die Polderlösung bedeutet den Abschied vom Integrierten Rheinprogramm mit seiner ursprünglichen Intention. Optimiert wird nur noch in Richtung Hochwasserschutz. Die Ökologie ist auf der Strecke geblieben. Den Blick für die Kosten hat man verloren. Der Planungsprozess läuft alles andere als optimal. So weit zum Thema Bremsen. Nicht wir sind es, die bremsen, sondern der Prozess läuft insgesamt nicht gut.

Ich möchte diese drei Punkte ausführen.

Erstens: Die Ökologie ist auf der Strecke geblieben. Ich habe schon im Jahr 2006 auf die Frage, wie es die Landesregierung mit der Ökologie im Integrierten Rheinprogramm hält, die Antwort erhalten, dass für eigenständige ökologische Maßnahmen kein Geld vorhanden sei. Es sei lediglich möglich, die zur Erfüllung der vertraglichen Hochwasserschutzverpflichtungen notwendigen Maßnahmen möglichst umweltverträglich zu realisieren. Da muss man die Erwartungen schon einmal ein ganzes Stück nach unten schrauben.