Protokoll der Sitzung vom 27.02.2008

Es muss doch möglich sein, Frau Mielich einfach zuzuhören. Wenn sie ein bisschen lauter redet, geht es doch. Sonst muss man die Sitzung unterbrechen, und ich weiß nicht, wie lange es dauert, bis der Fehler behoben ist. – Bitte, Frau Kollegin.

Ich möchte noch einmal auf die Situation der Krankenkassen eingehen. Es ist völlig klar, dass die sagen: Wenn wir erst diesen Einheitsbeitrag haben, der erhoben werden soll, dann werden wir Probleme haben, uns untereinander abzugrenzen. Wie soll dieser Wettbewerb, der unter den Kassen besteht, funktionieren, wenn alle dasselbe Geld kassieren? Das heißt, sie werden es über die Leistung machen und auch – das ist ein wesentlicher Punkt, wenn es um die Situation der Krankenhäuser geht – indem sie ver suchen, Rabattverträge auszuhandeln. Das machen sie jetzt schon bei den Arzneimitteln. Diese Rabattverträge werden – das nennt sich sehr kompliziert „selektive Kontrahierung“ – die Krankenkassen mit den Krankenhäusern aushandeln. Das heißt, die Krankenkassen werden mit den Krankenhäusern Einzelverträge vereinbaren und werden sagen: Nur an diese bestimmte Klinik werden wir all unsere AOK-Patienten aus der Region überweisen und werden sicherstellen, dass wir z. B. 500 Knie oder sonstiges im Jahr operieren lassen. Dafür erwarten wir natürlich auch, dass ihr uns die entsprechenden Nachlässe gewährt. Das ist ein Riesenproblem, das derzeit in der Diskussion ist und bei dem die Krankenhäuser überaus sensibel sind. Denn das würde bedeuten, dass diese noch weniger Geld zur Verfügung haben.

Der Gesundheitsfonds führt also dazu, dass andere Möglichkeiten genutzt werden sollen, um noch mehr Geld aus dem System herauszuholen und letztendlich eine Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Kassen insgesamt zu ermöglichen.

Unter dem Strich heißt es: Es wird alles teurer, die Leistungen werden schlechter, und die Krankenkassen werden weniger Geld zur Verfügung haben. Ich bin sehr froh, dass wir nun sagen: Wir sorgen fraktionsübergreifend dafür – und ich hoffe, das wird ein Beispiel auch für andere Landtage sein –, dass dieser Gesundheitsfonds zumindest verschoben wird.

Schönen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der Abg. Heiderose Ber- roth FDP/DVP)

Nachdem auch noch die gesamte Technik ausgefallen ist, schaue ich jetzt auf meine Uhr und lasse ca. fünf Minuten Redezeit zu.

Herr Kollege Noll, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn der Gesundheitsfonds wie geplant kommt, dann gehen, was unsere Gesundheitsvorsorge betrifft, vielleicht tatsächlich an manchen Orten in diesem Land die Lichter aus – nicht nur hier im Plenarsaal.

Ich darf erinnern, dass wir heute die historische Chance haben, als baden-württembergischer Landtag ein einzigartiges Alleinstellungsmerkmal zu erreichen, weil dies nämlich der erste Landtag war, der – auf meinen Antrag hin – diesen Gesundheitsfonds überhaupt einmal parlamentarisch debattiert hat. Denn damals wurde das alles hinter verschlossenen Türen ausgekungelt.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Nun weiß ich, dass es in Koalitionen immer schwierig ist, Kompromisse zu finden. Aber wenn man aus zwei Konzepten jeweils nur das Schlechte zusammenwirft, weil man sich nicht einig wird, dann kann dabei überhaupt nichts Vernünftiges herauskommen. Daher war von vornherein klar, dass die se Lösung, die in dem Vorschlag des Gesundheitsfonds gipfelt, weder die Idee der Bürgerversicherung noch die einer Prämienfinanzierung in irgendeiner Form in eine vernünftige Regelung bringen würde.

Daher war schon damals – 2006, ich erinnere daran – unsere Meinung, dass wir über alle Fraktionen hinweg unsere Bundestagsabgeordneten der beiden großen Parteien munitionieren und sie bitten müssen, dass sie sich alles noch einmal genau überlegen und nicht nach dem Motto „Friss, Vogel, oder stirb“ diesen in Hinterzimmern ausgehandelten Kompromiss letztendlich absegnen. Wir wissen doch, wie viele letztendlich nur mit der Faust in der Tasche zugestimmt haben.

Als Experten haben wir es im Sozialausschuss diskutiert. Aber wir haben hier viele Menschen sitzen, denen wir vielleicht einmal sagen müssen: Eine der Kernaufgaben in unserer Gesellschaft, nämlich Vorsorge für die Gesundheit und für den Fall der Krankheit zu treffen, ist ein großer Bereich, der bisher noch der Selbstverwaltung der Krankenkassen – derer, die das Ganze finanzieren – unterworfen war. Diese durfte z. B. auch unterschiedliche Beitragssätze festlegen.

Wie kommt jetzt jemand darauf, einerseits zu sagen: „Wir wollen mehr Wettbewerb“, dann aber gleichzeitig zu fordern: „Ihr dürft euch aber weder im Preis noch in eurem Leistungs angebot unterscheiden“? Wer das Wettbewerb nennt, der hat sich offenbar an Fasching mit dem Thema beschäftigt. Jedenfalls: Wenn ich keine Wahl mehr zwischen unterschiedlichen Angeboten mit unterschiedlichen Preisen und unterschiedlichen Leistungen habe, dann kann von Wettbewerb überhaupt nicht mehr die Rede sein.

Das ist genau das Thema: die Selbstverwaltung der Krankenkassen. Sie alle, die Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, haben bisher Ihre Vertreter in den Gremien der Krankenkassen gehabt, die den Haushalt aufgestellt und die Beitragssätze festgelegt haben. All das ist weg. Subsidiarität: null. Das heißt:

Staatsmedizin. Der Staat, die Regierung legt einheitlich und für alle gemeinsam den Beitragssatz fest. Das ist nichts anderes als staatliches Gesundheitswesen.

Die zweite Frage, nämlich die, welche Leistungen eine Krankenkasse finanzieren muss, wird inzwischen ebenfalls staatlich entschieden, und zwar durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – der früher von ihrer aller Vertreter gewählt wurde, den Vertretern der Leistungserbringer und der Kostenträger. Die Bundesregierung wird künftig bestimmen, wer in diesem Gremium ist. Vorschlagen dürfen wir noch, aber bestimmt wird es von der Bundesregierung.

Jetzt kommt etwas ganz Schlimmes, worauf ich die Bevölkerung hinweisen muss. Es ist nicht nur so, dass dieser Gemeinsame Bundesausschuss politischen Pressionen noch sehr viel stärker ausgesetzt ist als bisher, als wirklich in fairen Auseinandersetzungen entschieden wurde, sondern noch etwas anderes kommt hinzu: Es gibt ein Institut, das dem Gemeinsamen Bundesausschuss zuarbeitet. Wenn ein Medikament neu entwickelt wurde, hatte dieses Institut früher zu entscheiden, ob es einem gesetzlich Krankenversicherten zusteht – ja oder nein. Es musste nachgewiesen sein, dass es einen Fortschritt in der Therapie bringt. Inzwischen muss dieses Institut prüfen, ob dieser Fortschritt den Preis wert ist. Das klingt jetzt ganz harmlos. Aber ich nenne einmal ein ganz praktisches Beispiel: Warum bekommen Diabetiker, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind, nun keine sogenannten Insulinanaloga, also neuere Insulinformen, die das tägliche Leben für sie alle erleichtern? Das sagen uns alle Experten. Aber dieses Institut sagt: „Na ja, es wäre zwar eine Erleichterung für die Menschen, aber das ist den höheren Preis schlicht nicht wert.“ Wer gesetzlich versichert ist, hat also Pech gehabt und muss auf herkömmliches Insulin und auf die herkömmliche Art zu spritzen zurückgreifen. Damit haben wir durch diesen staatlichen Eingriff, der da künftig stattfinden wird, eine klassische Zweiklassenmedizin.

(Beifall des Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP)

Das ist die grundsätzliche Kritik, die wir an der Gesundheitsreform insgesamt haben: Sie mündet in ein Einheitssystem, das staatlich dirigiert wird. Was dabei am Ende herauskommt und dass alles nach unten nivelliert wird, wird jede und jeder von Ihnen, wenn sie oder er zum Arzt geht, in Zukunft am eigenen Körper spüren müssen.

(Beifall des Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP)

Jetzt komme ich aber zu den Spezifika für Baden-Württemberg. Wie viel Geld fließt aufgrund dieses Gesundheitsfonds aus Baden-Württemberg ab? Auch dazu eine ganz einfache Rechnung. Wir könnten Experten daransetzen, so viele wir wollten. Die meisten von ihnen sagen selbst, dass sie das gar nicht berechnen können. Darüber liest man meistens hinweg. Herr Wasem hat gesagt, es gehe um 50 bis 100 Millionen €. Nun verlieren manche ja überhaupt jeden Bezug zu Geld. Aber auch wenn wir 50 Millionen € zahlen müssten, würde dieser Betrag in Baden-Württemberg eben fehlen. Da fliegt dann mehr oder weniger die gesamte zahnärztliche Versorgung hinaus.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Es geht nicht nur um Zahnärzte!)

Gehen wir also von 50 Millionen € aus. Ich habe dem Minis terpräsidenten auch damals schon gesagt: Ob es nun 50 oder 100 Millionen € sind, es ist zu viel, weil wir schon jetzt rund 1 Milliarde € für den Risikostrukturausgleich zahlen. Die 100 Millionen € – von denen Herr Wasem ausgeht –, kämen noch zu dieser Milliarde dazu. Schon jetzt zahlen wir etwa 1 Milliarde €, die wir – Sie, ich – bereitstellen, entweder durch unsere Beitragszahlungen oder indem wir Dienstleistungen anbieten.

Übrigens haben alle, die hier im Gesundheitswesen arbeiten – Krankenschwestern, Ärzte usw. –, auch ein höheres Ausgabenniveau. Deswegen ist es legitim, dass hier auch mehr Geld für die Versorgung der Menschen zur Verfügung steht, wenn hier mehr verdient wird und mehr Beiträge gezahlt werden.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Jetzt ein ganz einfaches Beispiel.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Dr. Noll, würden Sie bitte zum Schluss kommen. Sie haben Ihre Redezeit schon um fast zwei Minuten überschritten.

(Zurufe von der CDU: Oi! – Heiterkeit)

Dann wird es schwierig, denn ich hätte es gern noch ein bisschen erklärt.

Kollege Hoffmann hat in diesem Fall ja alles richtig aufgezählt. Wir sind gesünder; das heißt, die Morbiditätsorientierung – wie viel Krankheit ist in dem Land? – wird gegen uns laufen, nicht weil wir eine gesündere Luft hätten, sondern weil wir gute medizinische Strukturen haben, weil wir rechtzeitig unsere Strukturen eingestellt haben. Andere, die das nicht gemacht haben, holen mehr Geld aus dem Topf und werden jetzt noch belohnt, und wir finanzieren das künftig noch mit. Da entsteht – wirklich abseits von jeder politischen Bewertung dieser Reform – ein immenser finanzieller Schaden für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, der deutlich über 1 Milliarde € liegen wird. Das können wir so nicht akzeptieren.

Darum bin ich sehr froh, dass wir mit einer sehr differenzierten Diskussion zu diesem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Was den Fall betrifft, dass man nicht rechtzeitig alle nötigen Daten hat, so sage ich: Dies wird gar nicht möglich sein. Deswegen müssen wir auf jeden Fall den Appell an unsere Sozialministerin und die Regierung richten, im Bundesrat alles zu versuchen, diesen geplanten Gesundheitsfonds mit Beginn 2009 abzublasen, dieses Stück vom Spielplan zu nehmen. Wir wissen doch alle, nach der Bundestagswahl wird eine echte Entscheidung über eine echte Reform notwendig sein.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Dr. Noll, Ihre Redezeit ist weit überschritten.

Um Schaden von diesem Land abzuwenden, bin ich froh, dass alle Fraktionen hinter

diesem Antrag stehen. Nehmt das Ding vom Spielplan, setzt es ab!

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin für Arbeit und Soziales Dr. Stolz das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung ist sicher eines der spannendsten aktuellen Themen der Sozialpolitik. Es ist ein komplexes Thema, weil viele Interessen berührt sind. Lassen Sie mich nur auf die Punkte eingehen, die in der aktuellen Diskussion eine Rolle spielen. Es geht um massive strukturelle Veränderungen, die mit der Gesundheitsreform der Großen Koalition in Berlin verbunden sein werden. Man hat das noch nicht so bemerkt, weil die wichtigsten Reformstufen erst zu Beginn des Jahres 2009 gezündet werden.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: So ist es!)

Das Herzstück dieses Reformprojektes ist in der Tat der Gesundheitsfonds. Mit ihm wird die Organisation der Finanzierung auf eine ganz neue Grundlage gestellt. Unser ganz aktuelles wichtiges Thema ist in der Tat, wie sich die Finanzierung über den Gesundheitsfonds auf das Land auswirken wird.

Es sind nun einige Zitate aus den Debatten des letzten Jahres gefallen, die sicher richtig sind. Aber ob sie in diesen Zusammenhang passen, ist eine andere Frage. In der Tat hat das Land Baden-Württemberg ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu wissen, was unter diesem Gesundheitsfonds aus dem Land herausfließt.

Die Erstellung dieses Gutachtens wäre sehr viel einfacher gewesen, wenn sich die zuständige Bundesministerin dazu bequemt hätte, die nötigen Daten zur Verfügung zu stellen, nämlich regionalisierte Daten, damit solche Gutachten auf tragfähige Füße gestellt werden können. Dieses Gutachten musste sich mit nicht ganz aktuellen Zahlen behelfen, hat uns aber die Möglichkeit gegeben, die Gesamtsituation einigermaßen einzuschätzen. Aufgrund des gegebenen Zahlenmaterials ist errechnet worden, dass möglicherweise etwa 50 Millionen € aus Baden-Württemberg zusätzlich fließen. Das mussten wir aufgrund einer seriösen Berechnung zunächst einmal zur Kenntnis nehmen, wohl wissend – diese Einschränkung haben wir immer gemacht –, dass diese Berechnung auf den zur Verfügung stehenden Daten beruht, die eben nicht Daten des Jahres 2008 oder 2007 sind, sondern des Jahres 2005.

Da war die Politik der Bundesministerin nicht gerade hilfreich, um bei diesem Punkt mehr Erkenntnis zu gewinnen. Dieses Gutachten hat dazu geführt, dass Baden-Württemberg im Verbund mit Bayern diese Konvergenzklausel durchgesetzt hat, die besagt, dass, wenn der Fonds kommt und sich aufgrund der aktuellen Daten und Bedingungen herausstellt, dass ein Land mit über 100 Millionen € mehr als vorher belastet wird, dies gekappt wird. Das war eine gemeinsame Aktion von Baden-Württemberg und Bayern.

Ich muss einfach dazusagen, dass die zuständige Bundesministerin nun nicht die größte Freude daran hatte, dass hier sol

che Aktionen gestartet werden. Der Hinweis, dass eine Bürger versicherung eine Regionalkomponente gewährleisten könnte, ist zudem nun, sage ich einmal, sehr verwegen und abwegig. Aber ich glaube, zu diesem Zeitpunkt brauchen wir die Diskussion „Bürgerversicherung oder Kopfprämie“ nicht zu führen. Wir müssen uns mit dem Datum des Starts des Gesundheitsfonds auseinandersetzen und darüber sprechen, wie wir in der aktuellen Situation damit umgehen.

Wie funktioniert dieser Fonds? Eigentlich ganz einfach: Die Bundesregierung ermittelt in einem ersten Schritt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen. Das ist eine prospektive Schätzung. Aufgrund dieser Schätzung wird dann ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz errechnet. Dieser muss bis zum 1. November 2008 bekannt gegeben werden und muss im Jahr 2009 ausreichen, um den Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig abzudecken.

Man kann im Moment über die Höhe dieses Beitragssatzes nur spekulieren. Wird er zu hoch angesetzt, belastet es die Wirtschaft, wird er zu niedrig angesetzt, fehlen in der Tat die für eine gute Versorgung erforderlichen Mittel zur Bezahlung der Krankenhäuser und der Ärzte. Diese schwierige Entscheidung, wie hoch der Beitragssatz sein wird, trifft der Bund allein. Die Länder werden daran leider nicht beteiligt.

Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen dann Mittelzuweisungen nach einheitlichen Grundsätzen. Wesentlich bei dieser Finanzzuweisung ist der Risikostrukturausgleich, der schon angesprochen wurde. Einen Risikostrukturausgleich gibt es schon heute, und zwar über die Kriterien Alter und Geschlecht. Es ist schon angesprochen worden, dass auch aufgrund des guten Gesundheitszustands unserer Bevölkerung 730 Millionen € über diesen Risikostrukturausgleich in die anderen Länder fließen. Aber dieser Strukturausgleich soll ausgeweitet werden. Das Finanzvolumen, das heute bewegt wird, beträgt bereits rund 14 Milliarden €; das ist übrigens fast doppelt so viel wie das Volumen des Länderfinanzausgleichs. Die jetzige Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs erfolgt durch eine stärkere Einbeziehung der Morbidität der Versicherten. Es sollen 50 bis 80 Krankheiten einbezogen werden. Die Festlegungen hierzu trifft das Bundesgesundheitsministerium, allerdings mit Zustimmung des Bundesrats.