bei handelt es sich eben um einen Kompromiss. Vorher gab es nichts, und es gab Fälle in der Europäischen Union, in denen bis zu 50 kg/m2 oder sogar mehr toleriert wurden. Jetzt haben wir eine Begrenzung auf 33 kg/m2.
Langsam. In bestimmten Ausnahmefällen und bei Einhaltung von Dokumentationspflichten kann dies bis auf 42 kg/m2 erweitert werden. – Das ist die EU-Ausgangssituation.
Ich muss nun einfach einmal festhalten: Durch diese Richt linie ist – auch dank des Einsatzes der früheren Kollegin Künast – eine deutliche Verbesserung im Tierschutz auf europäischer Ebene erreicht worden.
Das muss man einfach attestieren. Meine Damen und Herren, das ist aber auch die Zielsetzung. Wir sehen uns ja auch im Einklang mit der Zielsetzung insofern, als wir sagen: Wir brauchen gewisse Mindeststandards, zumindest für einen einheitlichen Wirtschaftsraum, und diese Mindeststandards, die ja nun für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gesetzt werden, gelten nun einmal.
Jetzt ist die Frage – das ist eine ganz einfache politische Frage, bevor dann die fachlichen Fragen kommen –: Wollen wir über 1:1-Umsetzungen hinausgehen? Wenn wir das nicht wollen, dann ist die Frage schnell beantwortet, dann werden wir nämlich die Richtlinie durch eine entsprechende Verordnung, die dann bis zum Jahr 2010 erlassen werden muss, in nationales Recht umsetzen. Darin wird dann genau das übernommen werden müssen, was drinsteht. Punkt. Dann sind wir eigentlich schnell fertig.
Jetzt sage ich einmal ganz offen: Wir werden es auch bei uns in der Koalition diskutieren müssen, ob wir das so umsetzen wollen; denn wir haben hierzu eine klare Aussage in der Koalitionsvereinbarung. In der Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und der FDP/DVP im Land steht eindeutig: Wir wollen in dieser Legislaturperiode auf alles – egal, was es ist –, was von der Europäischen Union kommt, nichts mehr draufsetzen, was eine Erschwerung für die wirtschaftlich Handelnden bedeuten könnte, sondern wir wollen 1 : 1 umsetzen.
sondern das macht Sinn. Denn es geht auch darum, Wettbewerbsverzerrungen nicht noch künstlich zu verstärken. Auch wenn das manche Tierschützer, beispielsweise auch Sie, Frau Mielich, nicht glauben wollen: Tierschutz ist natürlich schon teilbar. Dort, wo es um Wirtschaftsgüter geht, ist klar, dass wir mit nationalen Regelungen letzten Endes nicht weiterkommen.
Denn hier finden Verlagerungen statt. Das Thema Legehennen zeigt uns eindeutig, dass dies so ist. Herr Kollege Winkler, es trifft gerade nicht zu
langsam –, dass es bei den Legehennen – dort haben wir eben keine 1:1-Umsetzung – nur 0,1 Cent Mehrkosten wären. Das trifft möglicherweise für den EU-Käfig oder die EU-Voliere zu. Für die Voliere, die nach nationalem Recht konstruiert ist, macht das etwa 1,5 bis 2 Cent pro Ei aus. Aufgrund dieser Tatsache finden auch Verlagerungen statt, und die sind bereits sichtbar.
Herr Minister Hauk, ist Ihnen bekannt, dass beispielsweise in Schweden bei den Masthühnern eine Grenze von 25 kg/m2 bereits beschlossen wurde und dass die Schweden ganz offensichtlich nicht davon ausgehen, dass es hier zu Wettbewerbsverzerrungen kommt? Ist Ihnen weiterhin bekannt, dass es bei allen EU-Richtlinien, die ja lediglich Mindeststandards für die Haltungsbedingungen festlegen, zulässig ist – und von vielen EU-Mitgliedsstaaten auch praktiziert wird –, höhere Tierschutzstandards in nationale Verordnungen aufzunehmen, und dass dies geradezu die Voraussetzung dafür ist, dass wir weitere Fortschritte in der EU erreichen?
Klar. Frau Kollegin Rastätter, eines ist zunächst einmal festzuhalten: Die Richtlinie ist schon ein Fortschritt, weil Länder, die bisher keine Grenzen hatten, jetzt zunächst einmal die Grenzen von 33 respektive – mit Dokumentation – 42 kg/m² einhalten müssen. Das ist im Hinblick auf den Tierschutz für viele schon einmal ein riesengroßer Fortschritt.
Man kann bei jeder EU-Richtlinie national alles noch nach oben ausgestalten. Da sagt die EU überhaupt nichts.
Entschuldigung, es gibt keine Wünsche, es gibt Richtlinien und Verordnungen. Wünsche kann man mündlich entgegennehmen oder auch nicht. Das ist nicht maßgebend. Umzusetzen sind Richtlinien und Verordnungen. Es geht auch nicht um Wünsche; ich wünsche von der EU auch manches und kriege nichts.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass damals, als der Parteikollege der Frau Rastätter, Herr Trittin, noch im Bund mitregieren durfte, auf jede EU-Verordnung draufgesattelt wurde und dass damals die Arbeitslosigkeit um mehrere Prozentpunkte höher lag als heute?
Frau Rastätter und meine sehr verehrten Damen und Herren, damit wir uns nicht falsch verstehen: Man darf mit dem Thema nicht blauäugig umgehen. Wir nehmen den Tierschutz ernst. Deshalb werden wir uns natürlich auch mit den Zahlen auseinandersetzen. Niedersachsen ist hauptsächlich betroffen. Da sage ich ganz offen, Frau Kollegin Rastätter: Da sehe ich Baden-Württemberg nicht als erstes Land in der Pflicht.
Wir haben 1,6 % der gesamten deutschen Masthühnerbestände. Da muss ich ganz offen sagen, es gibt andere Länder, die, schon in quantitativer Hinsicht, ganz andere Tierschutzinteressen haben als wir. Deshalb glaube ich, dass wir Länder unterstützen sollten, die entsprechend tätig werden. Niedersachsen hat einen Feldversuch auf den Weg gebracht, der durch die Tierärztliche Hochschule Hannover wissenschaftlich begleitet wird. Wenn diese Ergebnisse vorliegen, wird man diese kritisch betrachten, kritisch bewerten und dann auch analysieren müssen.
Es gilt zunächst einmal der Grundsatz: Wir gehen von einer 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie aus. Wenn sich allerdings schwerwiegende neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben sollten, bin ich gern bereit, in eine Diskussion einzustei
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, brüten wir derzeit noch ein Stück weit ungelegte Eier aus. Ich warte, bis der Verordnungsentwurf des Bundes tatsächlich vorliegt. Dann haben wir ein paar wissenschaftliche Erkenntnisse mehr und können über konkrete Dinge reden. Ich bin gar nicht bereit, Personalressourcen und Zeitressourcen bei einem für uns in quantitativer Hinsicht geringwertigem Thema zu verschleudern. Wir haben dafür nämlich zu wenig Personal und zu wenige Finanzen. Die muss ich dort verwenden, wo es sich bei uns quantitativ rentiert.
Jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich noch ein Stück weit Werbung für die Verbraucherzentrale machen und Sie bitten, nach Ende der Plenarsitzung deren Parlamentarischen Abend in der Alten Kanzlei zu besuchen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 14/1637.
Abschnitt I ist ein Berichtsteil und durch die Aussprache erledigt. Über Abschnitt II haben wir zu befinden. Wer diesem Abschnitt II zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mit großer Mehrheit abgelehnt.