Protokoll der Sitzung vom 28.02.2008

Im Übrigen gibt es zwischenzeitlich auch in diesem Land entsprechende Beispiele dafür, dass blaue Tonnen durch die Kommunen, also durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs träger, eingeführt wurden. Dadurch wird privaten Unternehmen weniger Raum für eine erfolgreiche Betätigung geboten, und die Kommunen sind nicht aufgrund sinkender Verwertungserlöse zu einer Erhöhung der Abfallgebühren gezwungen.

Zu Frage b: Nach der derzeitigen Lage der Dinge erscheint eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 13 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, mit der die rechtlichen Hürden für die Zulässigkeit gewerblicher Abfallsammlungen höher gelegt werden, aus rechtlichen und umweltpolitischen Gründen nicht erfolgversprechend.

Einerseits der Bundesgesetzgeber und andererseits eine große Mehrheit der anderen Bundesländer sehen keinen entsprechenden Regelungsbedarf, weil die Kommunen, wie ich zuvor bereits ausgeführt habe, in vielen Bundesländern in größerem Umfang als in Baden-Württemberg bereits die kommunale blaue Tonne eingeführt haben, also quasi überhaupt kein Anlass besteht, dort rechtlich tätig zu werden.

Zum anderen bestehen EG-rechtliche Bedenken gegen eine solche Gesetzesänderung, die möglicherweise gegen den Grundsatz der Wettbewerbs- und Warenverkehrsfreiheit verstoßen würde. Wir befinden uns zu dieser Frage allerdings – sowohl was den Bundesgesetzgeber und die Bundesländer angeht als auch in Bezug auf das Thema EG-Recht – in einem Abstimmungsprozess und einem Meinungsaustausch mit den Bundesländern und dem Bund.

Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Stober.

Zwei Zusatzfragen. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben ja zu Frage a geantwortet, dass die blaue Tonne in vielen Landkreisen schon von den Kommunen angeboten werde. Ich halte das auch für eine gute Möglichkeit. Ist Ihnen aber bewusst, dass z. B. im NeckarOdenwald-Kreis dort, wo es eine kommunale blaue Tonne und eine blaue Tonne eines privaten Unternehmers gibt, ein leichtes Chaos entsteht, das auch nicht unbedingt für eine Vereinfachung der Situation sorgt? Ich bin mir natürlich bewusst, dass Ihre Antwort auf die erste Frage war, die Kommunen sollten ihre Möglichkeit im Bereich des Services nutzen und die Chancen nutzen, die sich da bieten. Da stimme ich auch völlig mit Ihnen überein.

Die zweite Frage betrifft die Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Sie haben ausgeführt, dass das

aus verschiedenen Gründen schwierig würde. Für mich stellt sich nichtsdestotrotz die Frage, ob Sie bereit wären, eine Änderung dieses § 13 Abs. 3 Satz 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der der entscheidende ist und auf dessen Grundlage dieses Urteil zustande kam – vorausgesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Sie beschrieben haben, könnten geändert und die Probleme gelöst werden –, mitzutragen und diesen Absatz einfach zu streichen.

Frau Ministerin.

Zu Ihrer ersten Frage: Zunächst einmal gehen wir davon aus – im Übrigen kenne ich zu diesem Punkt aus eigener Erfahrung Beispiele in meinem eigenen Landkreis –: In dem Moment, in dem der öffentlichrechtliche Entsorgungsträger in einem Landkreis flächendeckend die blaue Tonne anbietet, wird sich jeder Private überlegen, ob er zusätzlich dazukommt.

Wir haben heute die Problematik, dass dort, wo keine Entsorgung direkt am Haus stattfindet, der Private ein Angebot für die Bürgerinnen und Bürger macht, das sie dann annehmen. Das heißt, ich bin der Überzeugung, dass sich die Frage der Konkurrenz in diesem Falle nicht in der Deutlichkeit stellt, wie Sie das jetzt am Beispiel des Neckar-Odenwald-Kreises gezeigt haben.

Ich kann aus meinem eigenen Landkreis berichten, dass zum 1. Januar dieses Jahres eine blaue Tonne eingeführt wurde. Weil klar war, dass sie zum 1. Januar dieses Jahres eingeführt würde, sind die Versuche Privater im vergangenen Jahr in einigen wenigen großen Städten des Kreises – soweit man dort von großen Städten sprechen kann – gescheitert, weil man sich bewusst war, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger das in seinem Gesamtsystem einführt. Das heißt, es ist eine Frage des Services und eine Frage danach, wie ich diesen Service ausgestalte, um dann in den Wettbewerb einzutreten.

Zur zweiten Frage. Ich bitte um Verständnis, dass die Landesregierung hier im Moment zunächst einmal die Diskussion mit den übrigen Bundesländern und dem Bund führt, um zu schauen: Gibt es Mehrheiten, wird die Notwendigkeit gesehen, etwas zu ändern, bevor ich Festlegungen treffe, gehe ich diesen Weg, oder gehe ich ihn nicht? Das sollte geklärt sein, bevor ich initiativ werde.

Zusatzfrage, Frau Abg. Berroth.

Frau Ministerin, ich frage Sie erstens: Ist der Landesregierung bewusst, dass es in diesem Bereich bisher in vielen Fällen ehrenamtlich Tätige sind, die durch solch ein Vorgehen künftig Einnahmemöglichkeiten und ehrenamtliche Einsatzbereiche verlieren?

Zweitens frage ich bezugnehmend auf ein Zitat aus Ihrer eben abgegebenen Stellungnahme: Hält es die Landesregierung für eine Aufgabe des Staates bzw. der Kommunen, Maßnahmen zu ergreifen, durch die – ich zitiere – „privaten Unternehmen weniger Raum gegeben wird“? Wie verträgt sich das insbe sondere mit dem Gemeindewirtschaftsrecht und dem Mittelstandsförderungsgesetz in Baden-Württemberg?

Frau Ministerin, bitte.

Ich beginne mit der ers ten Frage. Sehr geehrte Frau Berroth, gerade die Tatsache, dass die Organisation über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorgenommen wird – ich sage ganz bewusst: die Organisation –, gibt die Möglichkeit, hier Vereinbarungen mit Vereinen zu treffen, damit tatsächlich in Zukunft die Möglichkeit besteht, einige wenige Sammlungen auch durch Vereine zu gewährleisten.

Auch da – es tut mir leid, dass ich jetzt wieder meinen eigenen Kreis anführe, aber ich habe es dort entsprechend erlebt – wird die Möglichkeit eingeräumt, regelmäßig Vereinssammlungen zu machen und hier zu Einnahmen zu kommen. Das können Sie dann, wenn die Organisation im öffentlich-rechtlichen Bereich liegt.

Damit leite ich zur zweiten Frage über. Die Stärke des Sys tems in Baden-Württemberg und die Stärke der privaten mittelständischen Entsorgungswirtschaft in Baden-Württemberg rührt daher, dass die Organisation öffentlich-rechtlich ist, die Entsorgung selbst dann aber mit wenigen Ausnahmen privat ausgeschrieben wird.

(Abg. Johannes Stober SPD: Ja!)

Das ist eine Stärke, und ich glaube, hier sollten wir auch vorangehen.

(Abg. Johannes Stober SPD: Jede Kommune kann das!)

Es geht um die Organisationsform und dann um die Frage „Wie gehen wir damit um?“, und weniger um die Frage „Wer holt es tatsächlich ab?“. Die Frage ist nur: Biete ich als öffentlich-rechtliche Einrichtung dieses Angebot an, ja oder nein, und schreibe ich es dann im Rahmen dessen, was ich sowieso in der Abfallwirtschaft ausschreibe, mit aus?

Ich glaube, wir wären mit der privaten Entsorgungswirtschaft in Baden-Württemberg nicht so gut aufgestellt, wenn sich nicht zeigen würde, dass dieses Zusammenwirken zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Privaten hier sehr gut funktioniert.

Bitte, Herr Abg. Theu rer.

Eine Nachfrage, Frau Staatssekretärin.

(Heiterkeit)

Frau Ministerin, Entschuldigung. Es war keine Absicht.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Er meint wohl den Staatssekretär aus dem Sozialministerium!)

Dann war es aber doppelt falsch, denn der ist eindeutig männlich. Insofern ist es dann schwierig. Jetzt hoffe ich nicht, dass der Wunsch der Vater des Gedankens war.

Ich habe mich in aller Form entschuldigt und bitte die Frau Ministerin, die Entschuldigung anzunehmen.

Die nehme ich natürlich an.

Frau Ministerin, wie ist es denn in Fällen, in denen nicht ausgeschrieben wurde?

Zunächst einmal geht es darum, dass jeweils vor Ort die kommunalen Träger entscheiden, in welcher Form sie die Abfallentsorgung durchführen. Wenn Sie Baden-Württemberg anschauen, stellen Sie fest, dass es ganz wenige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gibt, die mit Eigenbetrieben oder Ähnlichem arbeiten, und dass der Großteil ausgeschrieben hat. Im Endeffekt bewegt es sich in diesem Rahmen.

Es kann natürlich sein – deswegen gab es auch dieses Urteil in Karlsruhe –, dass es dort in Teilen auch durch Eigenbetriebe gemacht wird. Dann besagt dieses Urteil, dass die Frage der Gebühren allein nicht für die Beantwortung der Frage der Zuständigkeit herangezogen werden kann. Das Entscheidende ist allerdings, dass jeweils die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entscheiden können, wie viel Bürgerservice sie bieten und wie viel nicht. Das ganz Entscheidende für diese Frage wird sein: Wie viel Bürgerservice biete ich dem Bürger bei der Entsorgung?

Keine weiteren Fragen. – Vielen Dank, Frau Ministerin.

Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 ist erledigt.

Der Herr Staatssekretär im Sozialministerium ist jetzt zwar anwesend, aber er muss erst einmal die Akten anschauen, um die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Theurer beantworten zu können. Ich rufe also die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v A d o l f H a a s S P D – P e r s o n a l r o t a t i o n i m W i r t s c h a f t s m i n i s t e r i u m d e s L a n d e s B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Bitte, Herr Abg. Haas, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Sind Pressemeldungen vom 24. Februar 2008 zutreffend,

dass die im Sommer 2007 erfolgte Personalrotation im Wirtschaftsministerium ursächlich dafür ist, dass die Information über den beabsichtigten Verkauf „Mittelalterlicher Handschriften aus dem Hause Waldburg“ drei Monate im zuständigen Wirtschaftsministerium unbearbeitet und unbeachtet „herumlag“?

b) Wer trägt im Wirtschaftsministerium gegebenenfalls die

persönliche Verantwortung dafür, dass der angekündigte Verkauf von Kulturgütern dieser Art wegen einer einfachen Organisationsmaßnahme im Personalbereich keinerlei Interesse bei der zuständigen Amtsleitung gefunden hat, obwohl diese durch meine Mündliche Anfrage vom 27. Juli 2007 (Drucksache 14/136 Ziffer 1) und meine Kleine Anfrage vom 25. Oktober 2007 (Drucksache 14/1922), die sich beide auf die Personalrotation im Wirtschaftsministerium bezogen, hätte sensibilisiert sein müssen?

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das war aber ei- ne lange Frage! Die kriege nicht einmal ich hin! – Gegenruf des Abg. Thomas Knapp SPD: Aber wich- tig!)

Danke, Herr Abgeordneter.

Ich erteile Herrn Staatssekretär Drautz vom Wirtschaftsminis terium das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des sehr geehrten Herrn Abg. Gustav-Adolf Haas wie folgt:

Sie gehen in Ihrer Anfrage von unzutreffenden Annahmen aus.