Zu a: In Ihrer Frage sprechen Sie von einem „beabsichtigten Verkauf“ und einem „angekündigten Verkauf“. Dies entspricht nicht dem wirklichen Geschehen. Das Wirtschaftsministerium wurde nicht über einen beabsichtigten Verkauf informiert. Dem Wirtschaftsministerium wurde auch kein Verkauf angekündigt.
Es wurde damals erstmals darüber informiert, dass das Hausbuch bereits im Vormonat verkauft worden sei. Das ist ein deutlicher Unterschied. Denn die Verfügung benötigt die Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen, die bis heute nicht erteilt worden ist.
Ohne diese Zustimmung ist die Veräußerung unwirksam. Auch ist meinem Haus der Kaufvertrag bis heute nicht vorgelegt worden.
Ursache für den Personalwechsel im Denkmalschutzreferat war das Erreichen der Altersgrenze des bisherigen Referatsleiters. Der neue Referatsleiter setzte dann im November die erforderlichen Maßnahmen in Gang.
Zu b: Das Liegenbleiben des Schreibens ist ein bedauerliches Versehen im Referat, das der neue Referatsleiter dann aber unverzüglich auf das richtige Gleis brachte.
Es war keine Gefahr im Verzug, weil das Hausbuch zum Zeitpunkt der Kenntnisgabe durch den Brief bereits verkauft war,
es aber durch die Unwirksamkeit der Veräußerung und den Eintrag in der Kulturgüterliste gesichert ist. Diese Sicherung hat jetzt offensichtlich gegriffen.
Ich habe eine Nachfrage zu stellen. Ich frage: Welche weiteren Vorgänge zu nationalen Denkmälern von höchstem Rang liegen in welchen Landesministerien als Leichen in den dortigen Kellern und warten dort auf eine zeitnahe Erledigung?
Danke für den Hinweis, Herr Präsident. Diese Frage, was in Ministerien in anderen Ländern noch in den Kellern liegt, kann von hier aus wirklich nicht beantwortet werden. Deshalb wird das schriftlich beantwortet.
Herr Staatssekretär, können Sie uns den derzeitigen Aufenthaltsort dieses wertvollen Hausbuchs nennen? Wo befindet es sich?
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Im Keller des Hau ses! – Zuruf: In Baden-Württemberg! – Abg. Katrin Altpeter SPD: Schriftlich!)
Wo es jetzt im Moment liegt, ist eine Frage, die ich heute nicht beantworten werde, sondern deren Antwort ich schriftlich nachreiche.
Gibt es weitere Zusatzfragen? – Keine. Herr Abg. GustavAdolf Haas ist voll zufriedengestellt mit den Antworten auf seine Fragen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M i c h a e l T h e u r e r F D P / D V P – K r a n k e n h a u s f i n a n z i e r u n g
Zu a: Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH plant seit einigen Jahren die Sanierung des Krankenhauses Freudenstadt. Der erste Bauabschnitt wurde im Rahmen des Jahreskrankenhausprogramms 2006 mit 8,7 Millionen € gefördert. Seit 1983 wurden für das Krankenhaus Freudenstadt insgesamt rund 15 Millionen € Einzelförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz bewilligt. Hinzu kommt eine jährliche Pauschalförderung von rund 1,2 Millionen €. Hierbei ist die Betriebsstelle Krankenhaus Horb ausgeschlossen.
Ihre Frage zu b beantworte ich wie folgt: Die Krankenhäuser Freudenstadt und Horb wurden zum 1. Januar 2006, wie Sie sicherlich wissen, zum einheitlichen Krankenhaus Freudenstadt zusammengefasst. Das Krankenhaus Freudenstadt besteht aus den beiden Betriebsstellen Freudenstadt und Horb. Seit 1983 wurden für das Krankenhaus Horb Fördermittel im Wege der Einzelförderung in Höhe von rund 3,1 Millionen € bewilligt. Für das Krankenhaus Horb liegt dem Land derzeit kein Förderantrag vor. Bauliche Maßnahmen am Krankenhaus Horb können grundsätzlich, soweit sie förderfähige Aufwendungen beinhalten, entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gefördert werden.
Wie beurteilen Sie, sehr geehrter Herr Staatssekretär, Pressemeldungen, in denen behauptet wird, dass die Einrichtung von Gesundheitszentren mit Notfallversorgung wie beispielsweise des Hegau-Bodensee-Klinikums in Engen einen Krankenhausstandort wie Horb sichern könnten, dass dies jedoch von der Landesregierung die Erhöhung der Investitionsförderung voraussetze, um die Umsetzung solcher Projekte auch in ländlichen Regionen zu ermöglichen?
Lieber Kollege Theurer, der Fall in Engen, den Sie jetzt ansprechen, ist mir nicht bekannt. Sie werden das verstehen. Ich kann dem nachgehen