Das müsste eigentlich auch jeder wissen. Die jeweilige Höhe der Fleischhygienegebühren wird immer wieder offengelegt und kann im Ergebnis von jedem, der dies will, nachvollzogen werden.
Die Finanzierung der amtlichen Kontrollen richtet sich auch nach der EG-Verordnung – das ist die Verordnung Nr. 882/2004 –, in der die Kriterien, die für die Gebühren zu berücksichtigen sind, aufgeführt werden. Es sind dies Personalkosten, Löhne, Gehälter, Kosten für Anlagen, Hilfsmittel, Ausrüstung und Schulung sowie Reise- und Nebenkosten einschließlich der Kosten für Probenahmen und für Laboruntersuchungen.
Weiterhin ist geregelt, dass die Fleischbeschaugebühren nicht niedriger sein dürfen als die Mindestbeiträge; sie dürfen zudem nicht höher sein als die Kosten. Mehr Reglementierungen braucht man nicht. Wenn wir schon eine überschaubare und nachvollziehbare Regelung der Gebührenfestsetzung haben, sollten wir diese nicht mehr als notwendig verkomplizieren. Wir haben gestern an dieser Stelle intensiv von Bürokratieabbau gesprochen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf von der CDU: Jawohl! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sehr gut!)
Blasen Sie die Bürokratie nicht auf, sondern tun Sie alles dafür, sie zu reduzieren. Darüber haben wir uns gestern ja unterhalten.
Die Verwaltungsbehörden sind also in eigener Verantwortung für die Gebührenfestsetzung zuständig. Die Höhe ist kostenabhängig. Es wird dabei eventuell strenger als in früheren Jahren auf einen rationellen Personaleinsatz geachtet, aber es wird auch auf eine optimale Organisation der Schlachtbetriebe geachtet. Nach entsprechenden Recherchen sind keine Anhaltspunkte für eine Überschreitung der durch die Kosten vorgegebenen Höchstgebühren bekannt, wie Sie der Stellungnahme des Ministeriums zu Ihrem Antrag auch entnehmen können.
Im Übrigen hat der Landkreistag zur Gebührenfrage eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Musterverordnung erarbeitet hat. Die Juristen im Landkreistag, lieber Kollege Winkler, gehen also nicht in Deckung, wie Sie kürzlich in einem Interview in der „Südwest Presse“ gesagt haben.
Das kann und wird auch nicht so sein. Halten Sie bitte auch die Kosten der Lebensmittelkontrolle und der Fleischbeschau insgesamt auseinander. Das sind zwei Paar Stiefel.
Wir sehen also keinen Grund – und haben hierzu auch keine Möglichkeit, weil wir vom Land nicht mehr zuständig sind –, weitere Kriterien für die Gebührenberechnung und die ihr zugrunde liegenden Kosten festzulegen. Haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch etwas mehr Vertrauen in die die Gebühren festlegenden unteren Verwaltungsbehörden. Das empfehle ich insbesondere Ihnen, lieber Herr Kollege Winkler.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Hel- mut Walter Rüeck und Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Traub, Sie machen es sich sehr einfach, wenn Sie die Tradition so fortsetzen, wie sie sich in den vorangegangen Debatten zu diesem Punkt in den letzten Jahren zeigte. Ich habe mir die Mühe gemacht und das einmal nachgelesen. Es gab 2007 auch bereits einen Antrag vonseiten der FDP/DVP zu diesem Thema.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das kann nicht sein! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das kann gut sein!)
In der Stellungnahme dazu herrschte der gleiche Tenor: Alles ist eigentlich in Ordnung; es gibt keine Probleme. Worüber reden wir eigentlich?
Sie sagen, dass wir in Baden-Württemberg eine ausgeglichene Struktur bei Metzgereien und Schlachthöfen erreicht hätten. Zum einen haben wir diese noch nicht erreicht. Das ist immer noch ein sehr dynamischer Prozess. Das, was wir erreichen werden, ist nämlich nur eines: Wir werden zuletzt noch einen Aldi-Nord- und einen Aldi-Süd-Schlachthof haben,
und die vielen kleinen und mittleren Schlachthöfe, denen es in ihrer überwiegenden Zahl schlechter geht, weil sie nicht in der Lage sind, Discountmärkte zu bedienen, und weil sie auch nicht in diesem traditionell eher handwerklichen Bereich tätig sind, werden verschwinden.
Das andere, was wir erreichen werden, ist ein „Tiertourismus“, der auf den Straßen stattfinden wird – Herr Winkler hat das bereits angesprochen. Wir werden, wenn wir nicht selbst einschreiten, den Zustand der unterschiedlichen Gebührensätze weiter zementieren.
Ja. Warum soll es denn unterschiedliche Gebühren geben? Warum kostet eine Fleischbeschau in Ulm z. B. 5 € und in Karlsruhe 16 €?
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Weil die Kosten in Karlsruhe höher sind! – Gegenruf des Abg. Alfred Winkler SPD: So ein Blödsinn! Kostet der TÜV auch unterschiedlich viel? Warum sind die Kosten hö- her?)
Genau. Dann müssen Sie in diesem Bereich aber ganz deutlich sagen: „Wir sind dafür, dass nur die großen Schlachthöfe, die effizient und mit riesigen Margen arbeiten, überleben können.“
Bitte sagen Sie dann aber ganz deutlich: „Wir wollen Großschlachthöfe, und wir brauchen die kleinen, traditionellen Schlachtbetriebe nicht mehr, weil diese nicht überlebensfähig sind.“ Das ist im Prinzip die Politik, die hier seit Jahren läuft und die genau in diesem Punkt wieder deutlich wird.
Sie sagen, es gebe keine Proteste. Über den Schlachthof im Kreis Göppingen wurde gerade berichtet. Der Schlachthof im Kreis Böblingen, in Gärtringen, hat am 27. März 2007 ein Schreiben an das Landratsamt geschickt.
(Abg. Hans Heinz CDU: Jeder, der zahlen muss, be- schwert sich! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das sind halt Schwaben! Da bezahlt keiner gern!)
In diesem Schreiben schreibt der Schlachthof, dass sie im letzten Jahr zu viel Geld bezahlt hätten. Es heißt: „Wenn wir die se Beträge addieren, ergibt sich ein Differenzbetrag von ca. 60 000 € im Jahr, der aus unserer Sicht strittig ist.“
Prozentual entspricht dies etwa 30 % der veranschlagten Fleischbeschaugebührensätze. Besonders bemerkenswert finde ich, dass die Petenten in dem Brief darüber nicht nur lamentieren und sagen: „Das sind 30 % zu viel bezahlt“, sondern dass sie sagen: „Deshalb nehmen wir ab sofort einen Abschlag von 30 % an der Fleischbeschaugebührenabrechnung vor.“ Seit dem 1. Januar 2007 – ich habe telefonisch nachgefragt – zahlt der Schlachthof in Gärtringen 30 % der Kosten einfach nicht.
Ich denke, das ist eine starke Motivation. So argumentiert auch der Schlachthof, damit in dieser Debatte endlich einmal etwas passiert. Seit Jahren passiert nämlich nichts. Wenn Sie als Land, als Landesregierung jetzt auch wieder sagen: „Das interessiert uns nicht; wir halten uns da raus; es ist doch alles paletti, die Landkreise machen das“, dann gehen Sie an der Realität,
die sich z. B. in den Schlachthöfen in Göppingen oder Gärtringen zeigt, einfach vorbei. Aussitzen und Schlafenlassen funktionieren nicht.
Noch ein oder zwei Sätze dazu, was rechtlich überhaupt möglich ist. Die Gesamtkosten dürfen bei der Gebührenkalkulation nicht überschritten werden – das wurde schon gesagt. Allerdings können die Mindestgebühren nach bestimmten Kriterien unterschritten werden, und vor allem – so schreibt es das Recht auch vor – ist eine regionale Förderung der kleineren Strukturen und Betriebe möglich.
Unser Appell ist: Unterstützen Sie diese Betriebe, unterstützen Sie regionale Strukturen! Damit tun wir etwas für die Tiere, und damit tun wir auch etwas für die regionalen Produkte, für die Stärkung der Regionen, und nicht nur für die Discounter-Schlachthöfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf bekannt geben, dass der Tagesordnungspunkt 11 – Antrag der Fraktion der SPD, Radwegenetz ausbauen – Fahrradverkehr stärken, Drucksache 14/1818 – im Einvernehmen zwischen den Fraktionen abgesetzt wurde.