Ja. Ich bemühe mich, mich kurz zu fassen. Herr Schebesta hat die wesentlichen Probleme ja schon angesprochen, aufgrund deren wir nach wie vor eine mittlere Ebene brauchen. Das sehen wir auch so.
Differenzen gab es bei der Frage: Wo siedeln wir sie an? Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, sie in den Regierungspräsidien zu belassen. Aber wir sehen auch hier großen Handlungsbedarf.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Dieser Teil des Beschlusses ist auch wich- tig!)
Das wurde auch deutlich thematisiert. Es sind dieselben Klagen, die auch auf dieser Ebene an uns herangetragen werden. Wir sehen auch hier großen Handlungsbedarf in allen Fragen, die ich schon angesprochen habe.
Wir haben mittlerweile auch einen Regierungspräsidenten, der uns versprochen hat, dass er das Thema zur Chefsache machen wolle. Ich hoffe, dass das keine rhetorische Floskel war, dass er dieses Versprechen ernst nimmt und es auch umsetzt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gut funktionierende Schulverwaltung trägt entscheidend zur Qualität der Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen bei. Deswegen haben wir uns im letzten Jahr sehr ernsthaft darangemacht, die Erfahrungen mit der Verwaltungsreform des Jahres 2005 auszuwerten. Wir sind ohne Zorn und Eifer darangegangen und haben notwendige Veränderungen vorgeschlagen.
In der Experimentierphase der Umsetzung der Verwaltungsreform – es war ja klar, dass nach zwei Jahren eine Evaluation stattfindet – haben wir Erfahrungen gemacht, die den Hoffnungen des Jahres 2005 durchaus entsprochen haben. Das ist hier auch gesagt worden. Es hat sehr gute Kooperationen etwa mit dem Bereich der Jugendhilfe gegeben. Aber wir haben auch andere Erfahrungen gemacht, die uns zu der Überlegung bewogen haben, das Positive weiterzuführen und eine Strukturveränderung auf den Weg zu bringen, die der Schulverwaltung doch wieder ein eigenständiges Gesicht gibt.
Wir haben bei der Verteilung auf 44 Gebietskörperschaften zu kleine Ämter erhalten. 16 Ämter haben drei oder weniger Schulräte. Wir gehen aber davon aus, dass wir in einem Schulamt sieben unterschiedliche Experten brauchen, um die Aufgaben wirklich gut abbilden zu können. Diejenigen, die in kleinen Ämtern saßen, haben sich sehr darum bemüht und darum gerungen, allen Anforderungen gerecht zu werden, aber es konnte gar nicht ausbleiben, dass dabei manche Zuständigkeiten nicht in vollem Umfang wahrgenommen werden konnten. Wenn nur zwei Leute in einem Amt sind – sie haben einen Jahresurlaubsanspruch, und man wird auch einmal krank –, kann es durchaus passieren, dass auf diesem Amt niemand anzutreffen ist, der die notwendige Kompetenz hat, um den Schulen als Partner zur Verfügung zu stehen.
Das war überraschend, weil wir sehr darauf gesetzt hatten, dass sich die Gebietskörperschaften darauf verständigen, zusammenzuarbeiten und gemeinsame Ämter einzurichten. Wir haben bei der Einführung im Jahr 2005 dringend darum gebeten, sich darauf zu verständigen, die Zuständigkeit auf der kommunalen Ebene gemeinsam wahrzunehmen, aber das ist mit nur zwei Ausnahmen nicht zustande gekommen. Wenn man nun heute sagt, liebe Frau Rastätter, man brauche das ja nur zu machen, indem die jetzt zusammenarbeiten, kann ich nur erwidern: Drei Jahre haben sie die Chance dazu gehabt, und sie haben sie nicht ergriffen. Deswegen mussten wir handeln.
Die Landkreise gibt es nicht? Ja, lieber Herr Schmiedel, was haben Sie denn für ein Verständnis von demokratischer Befassung auf der Landkreisebene?
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Gehen Sie zum Land- kreis und sprechen mit dem Landkreis, oder sprechen Sie mit den Landräten?)
Stellen Sie sich doch nicht so an! Wenn ich hier von den Landkreisen rede, weiß doch jeder, was gemeint ist.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Jetzt sollen die Landkreise schuld sein! Das ist ja lächerlich!)
Es gab eine andere Entwicklung, die sich für uns im Lauf der Zeit als problematisch erwiesen hat. Die staatlichen Schul ämter haben eine eigenständige Führungsverantwortung wahrgenommen. Sie sind in den Verwaltungen der Landkreise zum
Teil auf der vierten Ebene verschwunden und haben damit die se Führungsverantwortung gar nicht mehr wahrnehmen können.
Ich glaube, es ist wichtig, dass gerade die Schulämter gegenüber den Schulen und als Partner der Schulen eine solche Verantwortung wahrnehmen können und dass sie deswegen auch wieder eigenständig vorne auf der Bühne stehen.
Das waren Erfahrungen, die bei uns dazu geführt haben, zu sagen, wir wollten auf der unteren Ebene wieder eine eigenständige Schulverwaltung schaffen, und zwar in Größenordnungen, wie sie uns durch das vorhin zitierte Kienbaum-Gutachten nahegelegt worden sind. Wir haben damals bescheinigt bekommen, dass die Schulverwaltung eine sehr schlanke Verwaltung ist, und wir haben die Anregungen zu den Größenordnungen einer guten Schulverwaltung aufgegriffen und jetzt ein Konzept vorgelegt – wir werden es in diesem Jahr noch in die Gesetzgebung einbringen –, das von 21 staatlichen Schul ämtern ausgeht, die alle voll funktionsfähig sind und damit auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, dass die Schulen in Partnerschaft mit der Schulverwaltung ihre Entwicklung weiter vorantreiben können.
Herr Minister, ich würde Sie bitten, dem Hohen Haus zu erklären, warum Sie jetzt im Wege der neuen Gestaltung der Schulämter Einheiten schaffen, die 1,1 Millionen Einwohner umfassen, und dann wieder Schulämter mit einem Einzugsbereich von 400 000 Einwohnern. Oder muss man sogar interpretieren, dass der Rhein-Neckar-Kreis, der Neckar-Odenwald-Kreis und die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim deshalb zusammengelegt werden, weil sie nicht genügend kooperiert haben?
(Heiterkeit des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Der zuständige Mensch aus dem Ministerium lächelt!)
Wir haben – das werden Sie gleich merken, wenn ich jetzt auf die mittlere Ebene zu sprechen komme, die hier auch Gegenstand der Debattenbeiträge war – die Situation, dass auf der unteren Ebene der Schulverwaltung eine klare Zuordnung zu jeweils einem Regierungsbezirk erfolgen muss. Wenn wir auf der mittleren Ebene eine Abteilung in den Regierungspräsidien haben, die für die Schulverwaltung zuständig ist, wird von dort aus auch eine gewisse Steuerung gegenüber der unteren Ebene wahrgenommen, insbesondere im Bereich der Unterrichtsversorgung, der Personalzuteilung und -zuweisung sowie der Personalverwaltung.
Wir hätten uns im Neckar-Odenwald-Kreis auch vorstellen können, eine Verbindung nach Heilbronn, zum Hohenlohekreis oder zum Main-Tauber-Kreis zu schaffen. Damit wären wir aber über Regierungsbezirksgrenzen hinweggegangen
und hätten ein staatliches Schulamt von einer gewissen Größe zwei Regierungsbezirken zuweisen müssen. Damit wäre eine vernünftige Personalverwaltung nicht mehr gegeben gewesen.
Deswegen ist der Neckar-Odenwald-Kreis an dieses nunmehr größte Schulamt des Landes angebunden. Das geht hinsichtlich der Gegebenheiten der Mehrstufigkeit der Verwaltung nicht anders. Für ein eigenständiges Amt wäre der NeckarOdenwald-Kreis wiederum viel zu klein gewesen, um alle Aufgaben und Funktionen wahrnehmen zu können. Deswegen war diese Lösung im nordbadischen Bereich nahe liegend.
Die Schulämter sind unterschiedlich groß, aber sie sind alle so groß, dass sie das gesamte Spektrum, das an Kompetenzen vorhanden sein muss, durch Fachpersonal abdecken können. Das war Voraussetzung für die Neuordnung, die wir geschaffen haben.
Nun ist hier nahegelegt worden, eine zweistufige Verwaltung einzuführen und auf die mittlere Ebene zu verzichten. Dies kam insbesondere in dem Beitrag des Kollegen Zeller zum Ausdruck.
Lieber Kollege Zeller, das würde nicht funktionieren. Es funktioniert deshalb nicht, weil wir gerade im Bereich der beruflichen Schulen und der Gymnasien bei einer Verteilung des zur Verfügung stehenden Personals auf jetzt 21 Ämter