(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf von der FDP/DVP: Jawohl! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Ojemine! – Zuruf des Abg. Dr. Frank Mentrup SPD)
Wenn wir das zur Verfügung stehende Personal auf die untere Ebene verteilen, dann können wir wieder nicht die umfassende Fachlichkeit für die Berufsschulen und die Gymnasien sicherstellen. Wir haben allein in den beruflichen Schulen sechs verschiedene Schularten, die durch Experten abgedeckt sein müssen. Deswegen ist es richtig, hier auf der mittleren Ebene zu bleiben.
Wir haben im Jahr etwa 50 000 Vorgänge in der Personalverwaltung. Wenn Sie diese auf die Ämter in der unteren Ebene aufsplitten, können Sie die Verwaltung nicht mehr überall mit dem entsprechenden Fachwissen vornehmen. Es gibt auch sehr viele Vorgänge, die einen Austausch zwischen verschiedenen Verwaltungsbereichen bedingen. Auch das geht nur, wenn auf der mittleren Ebene eine Bündelungsfunktion wahrgenommen werden kann.
Die Unterrichtsversorgung und die Personalversorgung können nur gewährleistet werden, wenn diese Bündelungsfunktion auf der mittleren Ebene wahrgenommen werden kann. Deswegen haben wir uns entschieden, bei der Dreistufigkeit zu bleiben.
Nun will ich noch auf Ihren Vorschlag eingehen, Frau Kollegin Rastätter, der sich auch in dem Antrag der Fraktion GRÜNE findet. Sie haben vorgeschlagen, Kooperationen für eine gemeinsame Schulverwaltung auf der Basis der regionalen Bildungsbüros zu schaffen.
Ich glaube, Sie haben nicht verstanden, was die Bildungsregionen, die wir derzeit zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung in Freiburg und im Landkreis Ravensburg aufgebaut haben, tun. Das ist eben keine Verwaltungsebene, sondern eine Beratung zur Vernetzung von Schulen untereinander und mit dem Schulumfeld mit dem Ziel, die qualitative Schulentwicklung voranzubringen. Hier findet eben keine Schulverwaltung statt. Das ist gerade der Reiz dieser Bildungsregionen. Wir dürfen das nicht mit der Schulverwaltung vermengen, weil wir sonst die Impulse, die von außen kommen, nicht mehr in dieser Form aufnehmen und umsetzen können.
Deswegen ist Ihr Antrag auch inhaltlich nicht in sich schlüssig, weil er Dinge vermischt, die nicht zusammengehören.
Sie haben dann noch gesagt, man müsse die Schulämter bei der Verwaltung der Landkreise belassen, weil nur so die Verantwortung der Schulträger für ihre Schulen wahrgenommen werden könne. Das eine hat aber mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Die Schulträger nehmen ihre Verantwortung ganz hervorragend wahr; das wird immer besser. Das hat aber nichts damit zu tun, dass Landkreise die Schulverwaltung innehaben, sondern damit, dass sie Partner in der qualitativen Entwicklung der jeweiligen Schulen vor Ort sind. Da ist eine Schulverwaltung, wie wir sie jetzt wieder schaffen, sehr wohl ein geeigneter Partner. Ich warne davor, diese Dinge miteinander zu vermengen.
Ich glaube, dass wir mit dem, was wir jetzt auf den Weg bringen, eine gute Voraussetzung dafür schaffen, dass die Schulverwaltung handlungsfähig ist und dass sie öffentlich auch als solche auftreten kann. Die Schulen erhalten die angemessene Unterstützung durch die Verwaltung, und das ist schließlich das Allerwichtigste.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Rau, ich will Sie auf einen Widerspruch in Ihrer Argumentation hinweisen.
(Abg. Ernst Behringer CDU: Wir haben nichts an- deres erwartet! – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Einen möglichen Widerspruch!)
Vielen Dank, Herr Oberlehrer. – Sie haben 21 Schulämter vorgeschlagen und dies begründet und haben u. a. auch die Größenordnung von 1,1 Millionen Einwohnern – das ist der Einzugsbereich für das Schulamt in Mannheim – gerechtfertigt und begründet, warum dieses Schulamt diese Größenordnung hat, und vor allem erklärt, dass es auch funktioniert. Folgte man Ihrer Argumentation, dann würden im Land eigentlich zehn Schulämter auf einer Schulebene ausreichen, dann brauchte man also nicht die Struktur, die Sie festgelegt haben, dann könnte man tatsächlich mit weniger Schulämtern auskommen und in der Tat damit auch die Zweistufigkeit einführen.
Ich frage mich: Wenn bei den Gymnasien und bei den beruflichen Schulen die zwei Ebenen Ministerium und Regierungspräsidium funktionieren, warum soll das bei den anderen Schulen nicht funktionieren? Es ist völlig unlogisch, was Sie hier dargestellt haben.
Zweiter Punkt: Ich will nochmals daran erinnern: Ich erkenne ja durchaus an, dass Sie gewisse Schwierigkeiten haben, diese jetzige Rückreform zu begründen. Aber das, was Sie hier gesagt haben – mit drei Schulräten, mit einer nicht funktionsfähigen Verwaltung –, das haben Ihnen sämtliche Experten, u. a. in dem zitierten Kienbaum-Gutachten, von vornherein gesagt, und trotzdem haben Sie den Schritt vollzogen. Ich weiß aus internen Gesprächen – wenn Sie ehrlich sind, räumen Sie es ein –, dass gerade diese Verwaltungsreform im Schulbereich von Ihren eigenen Fachleuten nie befürwortet wurde.
Eine letzte Anmerkung. Auch hierzu vielleicht ein Einblick in die Praxis. Es geht eben nicht darum, dass, wenn die Schul ämter jetzt auf der Landkreisebene angesiedelt sind, die Kreistage darüber zu befinden haben, wie die Schulämter sozusagen mit Aufgaben ausgestattet werden und dergleichen mehr, sondern das machen die Landräte als Chefs der unteren Verwaltungsebene. Das müssten Sie wissen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir haben über die beiden Anträge zu befinden.
Der Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1783, beinhaltet in Abschnitt I einen Berichtsteil, der durch die Aussprache erledigt ist.
Über den Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1870, ist insgesamt abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Versorgung des ländlichen Raums mit Postdienstleistungen – Drucksache 14/1785
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im letzten Jahr diesen Antrag zur Postversorgung im ländlichen Raum vor dem Hintergrund gestellt, dass mit dem Jahreswechsel die Exklusivlizenz der Post ausgelaufen ist und damit auch die Post-Universaldienstleistungsverordnung, die die Post daran gebunden hat, flächenhaft bestimmte Dienstleistungen mit einer bestimmten Qualität anzubieten, ebenfalls ausgelaufen ist.
Die Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag war zum Teil sehr aufschlussreich, was die Zahlen angeht. Was den Text angeht, war sie, muss ich sagen, sehr enttäuschend. Ich zitiere einen entscheidenden Satz:
Grundsätzlich erwartet die Landesregierung derzeit keine Verschlechterung bei der Versorgung mit Postdienstleistungen im ländlichen Raum.
Wenn man diese Aussage einfach so hinnimmt, dann muss man fragen: In welchem Land lebt die Landesregierung? Denn die Zahlen, die Sie mit der Stellungnahme mitgeliefert haben, belegen deutlich ein anderes Bild. Im Landesdurchschnitt wurde in den letzten fünf Jahren jede zehnte Postdienststelle ersatzlos gestrichen. In den Landkreisen Konstanz, Schwarzwald-Baar und Neckar-Odenwald wurde jede fünfte Postfiliale, also ca. 20 %, ersatzlos gestrichen. Im Landkreis MainTauber ist sogar ein Viertel aller Poststellen geschlossen worden; das muss man sich einmal überlegen. Insgesamt sind in den letzten fünf Jahren 172 Postfilialen in Baden-Württemberg geschlossen worden.
Die Bürgerinnen und Bürger im Land, vor allem die im ländlichen Raum, merken das. Wer mit offenen Augen durch seinen Wahlkreis geht, wird das auch feststellen. Die Unzufriedenheit wächst in diesem Bereich. Von den derzeit noch 1 779 Postfilialen betreibt die Post nur noch 624 im Eigenbetrieb mit eigenem Personal. Auch das gibt natürlich zu denken. Es wird verdeckt durch die oberflächliche Diskussion über den Mindestlohn, die bei der Post geführt wurde.
Wie wirkt das, was hier gemacht wird, bei den Postkunden? Es handelt sich ja nicht bloß um eine statistische Zahl. Ich ge
be Ihnen einmal ein Beispiel, wie das in der Vorweihnachtszeit in Konstanz angekommen ist. Als die Bürger ihre Post in der Vorweihnachtszeit erledigen wollten, gab es da größere Unruhen. Ich zitiere einfach einmal aus dem „Südkurier“ vom 17. Dezember 2007. Darin wird ein Bürger wie folgt zitiert:
Das ist die „schöne neue Post“, die wir mit der Liberalisierung des Postmarkts bekommen haben. „Dienstleistungswüs te Deutschland“, muss man hier sagen. Diese Reform ist nicht gemacht worden, um den Bürgern wirklich bessere Dienstleis tungen anzubieten, sondern offensichtlich – die Deutsche Post AG erwartet in diesem Jahr einen Reingewinn vor Steuern von 4,8 Milliarden € –, um hier Kasse zu machen. Es wurden jedoch nicht – wie dies eigentlich der Ansatz war – die Dienstleistungen verbessert.
Eine weitere Äußerung möchte ich Ihnen nicht ersparen. Ähnliches kann jeder auch in seinem Wahlkreis vernehmen. Eine Postkundin aus Konstanz-Allmannsdorf ist in einem Leserbrief zu dem Schluss gekommen:
Heute muss ich bald ein Navigationsgerät anschaffen, um alle zwei Jahre die Postagenturstellen neu zu orten.
Auch das ist eine Erscheinung, die wir seit mehreren Jahren haben. Die Post betreibt ja diese Serviceagenturstellen gar nicht mehr selbst, sondern diese werden entsprechend vergeben. Die Bezahlung dieser Agenturen ist nicht auskömmlich; das wissen wir alle. Viele Postagenturen sind wenige Zeit nach der Eröffnung wieder geschlossen worden. Der Verband der Postagenturunternehmen hat selbst gesagt – da wundert mich eigentlich, warum das Wirtschaftsministerium so salopp darüber hinweggeht –, dass viele Betriebe in diesem Bereich mit einem Stundenlohn von 3 bis 4 € arbeiten müssen. Das ist natürlich nicht auskömmlich, weshalb eine ganze Reihe von Agenturen letztlich keine Angebote mehr machen können. Ich finde, das ist tragisch für den Service im ländlichen Raum. Hier müsste das Land endlich tätig werden.
Wir haben die Landesregierung aufgefordert, im Rahmen des Wegfalls der Exklusivlizenz und der Neufassung der PostUniversaldienstleistungsverordnung zu versuchen, auf das Bundeswirtschaftsministerium dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass die Mindeststandards hinsichtlich der Qualität und der Anzahl der Filialen gerade für den ländlichen Raum nicht ausgedünnt werden. Die Aussage in der Stellungnahme war typisch Wirtschaftsministerium; so geht man dort damit um. Ich zitiere aus der Stellungnahme: