Deshalb, meine Damen und Herren, frage ich mich unter dem Strich eines. Wir sind das letzte Land in Europa, das das Ganze reguliert hat.
Die Amerikaner, die nicht gerade dafür bekannt sind, dass sie überregulieren, haben das, was wir gemacht haben, schon vor einigen Jahren gemacht. Untersuchungen zeigen, dass sich das
Ganze nach einem anfänglichen Einbruch der Umsätze erholt und sich in bestimmten Bereichen sogar überkompensiert.
Die Italiener, die nicht gerade dafür bekannt sind, dass sie ein geringes Maß an Lebensfreude haben, haben genau das, was wir in Baden-Württemberg gemacht haben, schon vor einigen Jahren gemacht. Sie sagen, es gebe über die Zeit keine Umsatzeinbrüche.
Im berühmten Pub in England – das hätte ich nie für möglich gehalten – ist ein vollständiges Rauchverbot eingeführt worden, und zwar angeblich ohne Umsatzverlust.
Ich frage mich: Warum ist ausgerechnet in Deutschland immer alles angeblich nicht möglich, meine Damen und Herren?
(Beifall bei der CDU, bei Abgeordneten der SPD und der Grünen sowie des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)
Deshalb rate ich zu Folgendem: Für jedes Gesetz muss gelten, dass man es nach einer bestimmten Zeit daraufhin überprüft,
Denn die Umsätze im Gaststättenbereich sind bereits im Jahr 2006 eingebrochen. Damals gab es kein Nichtraucherschutzgesetz. Diese Einbrüche haben offensichtlich auch andere Gründe. Deshalb kann ich natürlich nicht automatisch sagen, wenn es schon im Jahr 2006 Probleme gab: Wenn im Jahr 2007 die Umsätze um 5 oder um 10 % eingebrochen sind, dann ist das Nichtraucherschutzgesetz dafür verantwortlich.
Gerade im Gaststättenbereich – das wissen wir alle – gibt es ganz andere Probleme, z. B. höhere Steuersätze in grenznahen Gebieten und anderes mehr. Lassen Sie uns gern einmal über das Thema reden. Ich rate beim Nichtraucherschutzgesetz: Lassen wir das Ganze wirken. Vergleichen wir das auch mit anderen Bundesländern.
Wir haben ganz bewusst die „Radikalinski“-Methode von Bay ern nicht gewählt. Ich glaube, unser Gesetz ist ausgewogener und sehr wohl auch überlegt, aber es muss ohne Wettbewerbsverzerrung für alle gelten. Deshalb ist das Gesetz, glaube ich, unter dem Strich richtig.
Ich bitte aber am Ende nur um eines. Man kann immer argumentieren: Warum muss der Staat das denn regeln? Ich bin sehr wohl dafür, dass der Staat so wenig wie möglich regelt. Wenn aber 73 % der Bundesbürger der Meinung sind, dass es richtig ist, und wenn erwiesen ist, dass die Belastung durch Rauchen die stärkste Innenraumbelastung ist, die es überhaupt gibt, kann der Staat, glaube ich, nicht einfach hinstehen und
sagen: Wir tun nichts. Ich bin der Überzeugung, dass wir ausgewogen gehandelt haben. Lassen Sie das Ganze noch etwas sacken wie andere Gesetze auch. Lassen Sie es uns dann anhand von seriösem Zahlenmaterial überprüfen, und lassen Sie uns dann vor allem in diesem Haus zum Wohl der Menschen, was deren Gesundheit angeht, in aller Ruhe und aller Sachlichkeit noch einmal darüber reden.
(Anhaltender Beifall bei der CDU – Beifall der Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Genau so machen wir es!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einmal sagen, worin wir übereinstimmen.
Herr Kollege Mappus, wir stimmen überein bezüglich der Ursache, weshalb es einer gesetzlichen Regelung bedarf. Der DEHOGA, das Gastgewerbe, hatte ausreichend Zeit, die selbst gesetzten Ansprüche zum Nichtraucherschutz zu erfüllen, und hat es nicht gemacht.
Wir stimmen überein in der positiven Einschätzung des Gesetzes, was den Schutz der Nichtraucher in der Speisegastronomie anbelangt; denn da hat die Gastronomie inzwischen selbst begriffen, dass es in ihrem ureigensten Interesse liegt, Gäste, die zum Essen kommen, ob mit oder ohne Kinder, vor der Belästigung durch Rauch zu schützen.
Jetzt kommen wir zu dem Punkt, wo wir nicht übereinstimmen. Das ist der von Ihnen heute wieder formulierte Anspruch, es handle sich bei Ihrem Gesetz um einen umfassenden Nichtraucherschutz. Ich will Ihnen einmal zwei Beispiele schildern, was auf der Grundlage des von Ihnen eingebrachten und von Ihnen beschlossenen Gesetzes möglich ist.
Wenn ein Hotel das Hotelrestaurant zum Nichtraucherbereich erklärt, kann es natürlich – das ist die Regel – die Hotelbar zum Raucherbereich erklären, denn beides kann ich völlig unabhängig voneinander aufsuchen. In dieser Hotelbar bedient aber nicht der Hotelier, sondern da bedienen Angestellte. Da bedienen auch Auszubildende. Da bedienen junge Leute, die mitrauchen müssen, ob sie das wollen oder nicht.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das könnte aber der Bund regeln! – Gegenruf des Abg. Wolfgang Drex- ler SPD: Das regeln wir! – Gegenruf des Abg. Dr. Ul- rich Noll FDP/DVP: Dazu seid ihr in Berlin zu fei- ge! – Gegenruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD: Du bist ein schöner Föderalist! – Unruhe)
Regen Sie sich doch nicht auf, Herr Noll. Ich sage nur: Wir sind uns einig in der Beurteilung, dass Ihr Gesetz dies nicht regelt. Ihr Gesetz schützt junge Auszubildende im Gaststät
Das zweite Beispiel. Ich war neulich bei einer Besprechung bei dem Fußballverein, in dem meine Kinder Fußball spielen. Ich betrete die Vereinsgaststätte und sehe: Auf jedem Tisch steht ein Aschenbecher, und an jedem Tisch wird geraucht. Das Nichtraucherzimmer ist das nicht besetzte Nebenzimmer. Das ist auf der Grundlage Ihres Gesetzes möglich.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Warum mischen Sie sich dann nicht bei Ihrem Verein vor Ort ein? Zivil- courage! Sagen Sie das einmal in Ihrem Verein!)
Den Hauptraum zum Nichtraucherraum zu erklären ist Praxis. Jeder hat seine persönlichen Eindrücke, wie das wirkt. Ich schildere Ihnen nur einmal meinen Eindruck, nehme aber auch wahr, was in den Zeitungen steht, wo überwiegend berichtet wird, dass sich das Thema für viele einfach damit erledigt hat, dass sie weitermachen wie bisher: weil niemand genau hinschaut und damit umgehen kann, weil es unklare Bestimmungen gibt, was man tun darf und was nicht.
Es gibt eine Ungleichbehandlung, wie auch das Ministerium auf unsere Anfrage hin konstatiert hat. Das wird zwar nicht quantifiziert, aber es wird im Prinzip erklärt, dass es eine ungleiche Wettbewerbssituation zwischen Gaststätten gibt, die einen Raucherraum ausweisen können, und solchen, die das nicht können, weil sie nur einen Raum haben.
Wenn man sich die Fragen des Bundesverfassungsgerichts anschaut, dann gehört ja nicht viel dazu, zu erkennen, dass dies ein Hebel sein wird, der das Gesetz möglicherweise – andere sagen: voraussichtlich – zu Fall bringt.
Deshalb sagt auch die Frau Sozialministerin in ihrer Standhaftigkeit: Ich stehe derzeit noch zum Gesetz.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit der Ministerin Dr. Monika Stolz und des Ministers Ernst Pfister – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/ DVP: Was ist Ihre Lösung? Was ist Ihre Lösung, Herr Schmiedel, für die Szenelokale?)
Wir stimmen ja mit Ihnen darin überein: Wir warten jetzt ab, damit wir wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage wir zu handeln haben. Dann werden wir darüber reden.