Außengrenzen qualitativ und quantitativ zu verbessern. Lieber Kollege Winkler, wie erfolgreich es sein wird, im Land selbst zu kontrollieren, ist, denke ich, eher eine Sache, die sich zwischen den Handelspartnern abspielen muss, wenn Aufträge gegeben wurden.
Die Bundesregierung und die Länder haben sich, wie Kollege Traub schon gesagt hat, in einer Arbeitsgruppe zusammengefunden, und sie prüfen, inwieweit Anlass für weitere Verbesserungen der Marktüberwachung gegeben ist. Geprüft werden muss, wie die laufenden Beratungen zur EU-Spielzeugrichtlinie hier einbezogen werden können. Da müssen wir uns durchaus einbringen, wie der erste Entwurf gezeigt hat.
Es geht darum, dass die Liste der gefährlichen Stoffe erweitert werden muss, und zwar auf 83 Einzelstoffe. Bislang waren es nur sieben Einzelstoffe. Das heißt, dass hier schon allein an der Zahl eine gewisse Striktheit zu sehen ist. Es geht vor allem darum, dass krebserregende Stoffe verboten sind. Es geht um Schwermetalle, und es geht auch, weil wir in der Bevölkerung zunehmend ein Problem mit Allergien haben, um allergene Stoffe, die auf jeden Fall als gefährlich zu titulieren sind. Weiterhin geht es darum, die bisher festgelegten Grenzwerte an den Stand der Technik anzupassen. Es geht auch immer wieder darum, neue Stoffe zu identifizieren, die man vorher noch gar nicht gekannt hat, gerade auch in China. Deswegen bedarf es Regelungen zur Marktüberwachung.
Sehr geehrte Damen und Herren, bereits im letzten September fand unter Beteiligung Baden-Württembergs eine Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium statt, die vor allem Fragen der Sicherheit von Spielzeugen zum Inhalt hatte und in der bereits die kommenden Änderungen der EU-Spielzeugrichtlinie besprochen wurden. Das Land wird sich aktiv – das versprechen wir Ihnen – in Brüssel und auch über den Bundesrat an den Beratungen zur Novellierung der EU-Richtlinie beteiligen, um auf ein sehr hohes Schutzniveau für den Verbraucher, vor allem für Kinder und Jugendliche, hinzuwirken.
Wir sind auch der Meinung, dass wir durch das GS-Zeichen durchaus ein hohes Schutzniveau in unserem Land hatten und haben. Das GS-Zeichen ist ein bewährtes nationales Zeichen, das auf Freiwilligkeit beruht. Es bietet die Gewähr, dass so gekennzeichnete Produkte den Rechtsvorschriften im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit wirklich entsprechen. Über das GS-Zeichen kann der Hersteller sein Produkt freiwillig durch eine unabhängige Stelle prüfen lassen. Das, denke ich, verdient großes Vertrauen. Das muss der Standard sein.
Die EU-Ebene wird das deutsche GS-Zeichen bei der Diskussion infrage stellen. Wir werden es energisch verteidigen. Die Landesregierung unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, sich bei der EU-Kommission für den Erhalt des GSZeichens einzusetzen, solange es nicht ein europaweit gültiges, freiwilliges, anspruchsvolles Prüfzeichen gibt. Es muss gesagt werden, dass das CE-Zeichen der EU in seiner derzeitigen Form in keiner Weise einen Informationswert für den Verbraucher hat. Wenn Brüssel ein EU-einheitliches Kennzeichen will, dann muss es den hohen Sicherheitsanforderungen, wie wir sie hier in Deutschland haben, genügen. Das ist un
Zum Abschluss möchte ich noch etwas ansprechen, was nicht direkt mit diesem Thema zusammenhängt: Vielleicht muss der Verbraucher, wenn er Spielzeug kauft, auch darauf hingewiesen werden, dass es nicht die Menge des Spielzeugs ist, die sein Kind glücklich macht, sondern die Qualität
(Abg. Karl Traub CDU: So ist es! Der muss auch selbst aufpassen! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Genau!)
Denn es wird sehr viel Unsinniges gekauft, was dem Kind eigentlich den Überblick nimmt es innerlich nicht weiterbringt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei der Staatssekretärin für ihre Rede bedanken. Sie laufen jetzt natürlich Gefahr, bei der FDP/DVP als Weltuntergangsprophetin oder sonst etwas zu gelten. Aber ich denke, das halten Sie aus.
Die Rede der Staatssekretärin zeigt, meine Damen und Herren: Das Ministerium hat sich im Gegensatz zu den beiden Fraktionen, die die Regierungskoalition bilden, mit dem Thema auseinandergesetzt.
Es wird deutlich, dass sich das Ministerium und die Grünen in dieser Frage völlig einig sind. Mich stimmt es nachdenklich und traurig, wenn eine Abgeordnete einer Landtagsfraktion wie der FDP/DVP, wenn es um die Sicherheit von Kinderspielzeug geht, eine solche Rede hält. Dazu fällt mir auch ein Zitat ein. Es stammt nicht von Bob Hope. Mir fällt hierzu eine Aussage von Hanns Joachim Friedrichs ein. Er hat einmal gesagt: „Wir können das Niveau nicht beliebig senken.“ Er hat sich natürlich auch nie mit Reden von Abgeordneten der FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg auseinandersetzen müssen.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rül- ke FDP/DVP: Mit Ihren offensichtlich auch nicht!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir müssen noch über den Antrag Drucksache 14/1841 befinden. Abschnitt I beinhaltet einen Berichtsantrag und kann durch die Aussprache für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.
Überweisung zur weiteren Beratung an den Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft. Es ist so beschlossen. Danke schön.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/2705
Die Fraktionen sind übereingekommen, keine Aussprache zu führen, und die Regierung verzichtet auf die Begründung des Gesetzentwurfs.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie sind damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums – Bundesratsinitiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger/-innen – Drucksache 14/2046
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben beschlossen, auf eine Aussprache zu verzichten und den Antrag zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.