Deshalb haben wir im Grundsatz auch die Bundesratsinitiativen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Bremen begrüßt. Sie haben eine Neubemessung der Regelsätze für Kinder auf der Grundlage einer speziellen Erfassung des Kinderbedarfs gefordert.
voranzupreschen. Damit hätte man zeigen können, dass Baden-Württemberg tatsächlich ein „Kinderland“ ist und dieser Begriff nicht immer nur eine Worthülse darstellt.
Auf Bundesratsebene ist nun ca. ein Jahr lang an diesem Thema herumgebastelt worden. Jetzt hat sich die Länderkammer in ihrer Sitzung am 23. Mai 2008 dazu durchgerungen, eine Entschließung an den Bund zu verabschieden, mit dem Ziel, die Regelsätze für Kinder neu zu bemessen. Dazu kann man nur sagen: Der Bundesrat kreißt und gebiert eine Maus. Anstatt einen eigenen Gesetzentwurf zu beschließen, hat man eine Entschließung an den Bund verabschiedet, die Regelsätze für Kinder neu zu bemessen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Entschließung in einer Bewertung als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung bezeichnet. Denn in der Entschließung heißt es gemäß einer Pressemitteilung des Wohlfahrtsverbands:
„Der Bundesrat stellt unzweideutig fest, dass die Regelsatzpolitik der Regierung mit den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern überhaupt nichts zu tun hat.“ … Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Leistungen für die Kinder „unverzüglich neu zu bemessen“ und insbesondere schulischen Bedarfen und den Kos ten für Mittagsverpflegung in Schulen Rechnung zu tragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn sich unser heutiger Antrag durch die Entschließung der Länderkammer erledigt hat,
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ich bin nicht die Lan- desregierung! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Das macht auch niemand!)
im Gegenteil, Kollege Zimmermann. Der Druck der Länderkammer wird weiter dringend notwendig sein. Die Bundesregierung kann jetzt beweisen, ob sie ihren Armutsberichten und Statistiken zur Kinderarmut auch wirklich Taten folgen lassen will.
Abschließend will ich noch einen Punkt aufgreifen, auf den die Sozialministerin Ende November 2007 in der Stellungnahme zu unserem Antrag auch hingewiesen hat. Das ist das Thema „Schulstart-Paket“ für Kinder, die erstmals eine Schule besuchen. Sie erinnern sich vielleicht daran, dass der frühere Bundesarbeitsminister angekündigt hat, Kindern für die Einschulung eine Unterstützung in Höhe von 150 € zukommen zu lassen. Die Sozialministerin schreibt, die Überlegungen der Bundesregierung auf diesem Feld seien noch nicht abgeschlossen. Das war Ende November 2007. Nun hat mein grüner Kollege im Bundestag, Markus Kurth, in einer Mündlichen Anfrage genau dies am 23. April noch einmal nachgefragt. Er hat jetzt ebenfalls die Antwort bekommen, dass noch keine konkreten Handlungsschritte geplant sind, sondern lediglich Überlegungen angestellt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das verheißt nichts Gutes. Da hat man den Eindruck, als ob das Thema ausgesessen werden soll. Deshalb ist die Länderkammer und sind die Landesregierungen nach wie vor aufgefordert, die Bundesregierung aus ihren Überlegungen zu wecken und auch zum Handeln zu bewegen.
Da sind sowohl die Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion für das Bundesfamilienministerium als auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD für das Arbeitsministe rium gefordert, entsprechenden Druck zu machen, damit das Thema auch tatsächlich umgesetzt und nicht nur darüber geredet wird.
Aber es herrscht natürlich auch auf Landesebene erheblicher Nachholbedarf. Ich verweise nochmals auf den von uns geforderten Sozialfonds. Vor einigen Monaten haben wir uns sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt, dass viele Kinder in den Kindergarten und in die Schule kommen, ohne dass sie überhaupt die Möglichkeit haben, ein warmes Mittagessen zu bekommen. Wir fordern nach wie vor die Landesregierung auf, einen solchen Sozialfonds einzurichten, mit dem das Land Zuschüsse zu warmen Mahlzeiten an Ganztagseinrichtungen für Kinder gewähren kann.
Bei diesem Punkt kann man nicht einfach nur auf den Bund verweisen. Denn, Kollege Untersteller, eine gesunde Ernährung ist für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen notwendig. Das ist ein originärer Auftrag des Lan des, denn es betrifft den Erziehungs- und Fürsorgeauftrag der Landesregierung.
Da gebe ich dem Kollegen Zimmermann teilweise recht. Das liegt in der Verantwortung des Landes und natürlich auch der Eltern.
Deshalb ist die Bekämpfung von Kinderarmut eine Aufgabe, die alle politischen Ebenen betrifft, die die Bundesebene betrifft, die die Landesebene betrifft und natürlich auch die kommunale Ebene. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kampf gegen Kinderarmut muss ein Thema sein, das im Mittelpunkt aller unserer Bestrebungen steht. Deshalb, wie gesagt, fordere ich die Landesregierung auf, dort auch tätig zu werden, sich sowohl auf Bundesebene dafür einzusetzen als auch auf Landesebene beim Ausbau der Infrastruktur voranzugehen.
mutsberichte Konjunktur. Meine Vorrednerin hat bereits darauf hingewiesen. Allerdings ist die Datenlage etwas unübersichtlich und wenig vergleichbar. Ohnehin ist mehr als fragwürdig, ob das Datenmaterial, ob die bundesweiten Zahlen so überhaupt auf Baden-Württemberg übertragbar sind. Aber ich denke, es wäre wenig zielführend, wenn wir hier darüber streiten wollten, ob je nach Untersuchung 12,5 % oder 17,3 % der Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht sind. Denn eine Erkenntnis können wir aus allen Studien mitnehmen: Das Armutsrisiko steigt mit der Zahl der Kinder, es steigt für Kinder von Alleinerziehenden, für Kinder mit Migrationshintergrund und für Kinder in Familien mit Hartz-IV-Empfängern.
Ich denke, wir sind uns in der Zielsetzung durchaus einig. Wir müssen uns im gesamtgesellschaftlichen Interesse ganz besonders intensiv um die Chancengleichheit für Kinder aus sozial schwachen familiären Verhältnissen bemühen.
aber es gibt auch knallharte wirtschaftliche und sehr gute gesellschaftspolitische Gründe, dafür Sorge zu tragen, dass diesen Kindern und Jugendlichen eine gesunde Basis für ihr späteres Erwachsenenleben gelegt wird.
Wie können wir das Armutsrisiko für Kinder und Familien reduzieren? Die Ausgangslage ist in unserem Land mit seiner geringen Arbeitslosigkeit dank einer über Jahre hinweg konsequent betriebenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik durchaus positiv. Denn zunächst ist sozial, was Arbeit schafft. Und tatsächlich sinkt das Armutsrisiko für Kinder, wenn Eltern in Lohn und Brot sind.
Daneben müssen aber auch die Rahmenbedingungen für die Familien im Übrigen stimmen. Mit dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder, mit Ganztagsschulen, mit dem Landesprogramm STÄRKE des Sozialministeriums oder dem „Aktionsplan 2018 – Ernährung für Kinder und Jugendliche“ des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum leistet das Land einen sehr großen Beitrag. Das Land lehnt sich also keineswegs nur zurück, liebe Kollegin Lösch, schon gar nicht „entspannt“. Ich glaube, daran sieht man schon, dass das Land seine Aufgabe ernsthaft wahrnimmt.
Hinzu kommt das dankenswerte, vielfältige Engagement von Kommunen, Kirchen, freien Trägern, Vereinen und vor allem auch vielen Privatpersonen vor Ort. Denn wenn es um unsere Kinder geht, stehen wir neben den Eltern – Kollege Zimmermann hat es gerade gesagt – gemeinsam in der Verantwortung: die Kommunen, das Land – zweifelsohne –, aber eben auch der Bund.
Das Thema Sozialfonds haben wir, glaube ich, schon im Januar klargestellt und brauchen es hier jetzt nicht noch einmal zu diskutieren.
Aber die bisherigen Regelleistungen für Kinder und Jugendliche nach SGB II und SGB XII werden dem Bedarf von Kindern und Jugendlichen nicht oder nur wenig gerecht.
Wenn bereits ein einziges Schulessen bis zu 3,50 € kostet – auch das haben wir bereits im Januar festgestellt –, dann kann kein noch so guter Finanzjongleur ein Kind mit einem rechnerischen Satz von 2,56 oder 2,57 € pro Tag ernähren. Deshalb spricht auch vieles dafür, eigenständige Leistungen und Sätze für Kinder einzuführen, die sich an den speziellen Bedürfnissen von Kindern orientieren – bis hin zu den Kosten anlässlich der Einschulung.
Deshalb muss auch darüber nachgedacht werden, in welchen Bereichen es vielleicht sinnvoller ist, Sachleistungen statt Geldleistungen zu gewähren.