Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das muss man ansprechen dürfen, ohne es gegeneinander auszuspielen.

Nächste Bemerkung: Das „unverdächtige“ Bonner Forschungs institut zur Zukunft der Arbeit – ich glaube, es ist sogar SPDnah – fand heraus, dass für unser Sozialsystem mit all seinen Leistungen – auch Hartz IV – vergleichsweise viel ausgegeben wird, nämlich 30 % des Bruttoinlandsprodukts. Also praktisch jeder dritte Euro, der in Deutschland überhaupt erwirtschaftet wird, wird für das Sozialsystem einschließlich der Kinderregelsätze ausgegeben.

Jetzt kommt der skandalöse Befund, der da heißt: Wenn wir das als 100 % setzen, ergibt sich, dass nur ein Bruchteil der Sozialausgaben in Deutschland, nämlich 2,5 %, den wirklich Armen zugutekommt, und darunter fallen genau die Kinder mit diesen Regelsätzen. Das heißt, ausgehend von diesem gesamten großen Volumen schaffen wir es nicht, zielgenau dort zu fördern und zu helfen, wo es notwendig ist.

Deswegen, glaube ich, sind wir gut beraten – da besteht jetzt ein Dissens zwischen Brigitte Lösch und mir –,

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Nicht nur einer! – Zu- ruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

auf Bundesebene wirklich einmal darüber nachzudenken – der Wahlkampf wird Gelegenheit dazu bieten –, dieses Steuer- und Transfersystem, das z. B. mit der Frage der Arbeitslosigkeit verbunden ist, in ein in sich konsistentes System – wir nennen es Bürgergeld, ihr nennt es Grundsicherung; es unterscheidet sich zwar, aber wir denken wenigstens darüber nach – zu bringen, um von dieser Töpfchenwirtschaft wegzukommen, um das Geld gezielter denen zu belassen, die es verdienen, und nur denen, die es nicht haben, als Transferleistung zu geben.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Von daher glaube ich, dass es jetzt sicherlich richtig ist, die aktuellen Ungerechtigkeiten an dieser Stelle schnellstmöglich zu beheben, dass wir aber nicht darum herumkommen, uns einmal darüber klar zu werden, wie wir das Ganze künftig generell organisieren wollen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Das Land muss auch etwas tun!)

Da gilt für mich und für uns: Für die materielle Sicherheit, also wenn es um Geld geht, ist der Bund zuständig. Denen, die Steuern zahlen, soll der Staat gefälligst, wenn sie Kinder haben, das Geld, das sie für die Kinder brauchen, in der Tasche

lassen. Das ist in aller Regel nicht weniger als das, was die Erwachsenen brauchen. Jeder von uns, der Familie hat, weiß, dass man in der Familienphase für seine Kinder häufig mehr ausgibt als für sich selbst.

(Beifall der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Also kann man doch nicht niedrigere Steuerfreibeträge und niedrigere Eckregelsätze für die Kinder festlegen.

Da, wo das Land zuständig ist, sollten wir nicht wieder zusätzliche Töpfchen – auch keine Suppentöpfchen – aufmachen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Infrastruktur!)

Vielmehr muss dann vom Bund in einem in sich schlüssigen System geregelt werden, dass jeder für das Essen und Trinken seiner Kinder usw. wirklich das dafür nötige Geld hat.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Ende.

Auf das Land bezogen, Kollegin Wonnay, gebe ich Ihnen recht: Da sind wir dafür zuständig, die Basis dafür zu schaffen, dass Kinder nicht dauerhaft in Armut leben müssen. Es darf nicht passieren, dass ihnen schon am Anfang Chancen verwehrt werden. Da ist in der Tat das Bildungs- und Betreuungssystem der entscheidende Schlüssel.

(Beifall des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

Also: Nehmen wir unsere Aufgabe im Land in Angriff! Hinsichtlich der Bundesaufgaben können wir uns gern darüber unterhalten, wie künftig, nachdem jetzt aktuell die Regelsätze angehoben werden, dafür gesorgt wird, dass dieser „Tarif auf Rädern“ – so will ich es einmal nennen – kommen kann.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Stolz das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist unbestritten, dass es, wenn es um Kinderarmut geht, auch wenn es um die Finanzierung des Mittagessens in der Schule geht, Handlungsbedarf gibt. Wenn der Preis für ein Mittagessen – das wurde schon erwähnt – bei etwa 3 € liegt und der Ernährungsanteil bei Kindern, für den Tag berechnet, bei 2,56 € – das entspricht etwa 1 € für ein Mittagessen –, dann drängt sich die Überlegung, dass dieser Satz erhöht werden muss, sicher auf.

Ministerpräsident Günther Oettinger hat am 21. Dezember letzten Jahres mit den kommunalen Landesverbänden vereinbart, dass die Landesregierung beim zuständigen Bund darauf hinwirkt, die Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten und Ganztagsschulen bei einer Neubemessung der Regelsätze besonders zu berücksichtigen. Denn die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Kinder fallen eben in den Aufgabenbereich und in die Finanzierungsverantwortung des Bun des. Das ist so.

(Beifall des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Genau! Das sage ich doch! Nicht wieder Suppentöpfchen machen, sondern gebt den Leuten das Geld!)

Diese Regelsätze müssen so bemessen werden, dass sie das soziokulturelle Minimum – und dazu gehört eben auch die Teilhabe an Bildung – abdecken. Das ist einfach eine Realität, die auch wahrgenommen werden muss.

Ich will nicht näher darauf eingehen – es ist mehrmals erwähnt worden –, dass 60 % des Eckregelsatzes von Erwachsenen als Regelsatz für Kinder unbefriedigend sind. Das ist ganz klar; da sind wir auch ganz nah beieinander. Es ist eigentlich nicht einsichtig, warum Kinder nur 60 % dessen brauchen sollen, was Erwachsene brauchen, auch weniger für Essen. Ich behaupte, eigentlich ist das Gegenteil der Fall.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: So ist es!)

Gerade bei Kindern ist es wichtig, dass sie eine gute Ernährung haben. Da sollte nicht einfach nur 60 % von dem zugrunde gelegt werden, was Erwachsene brauchen. Das ist unbefriedigend.

Auf der 84. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November letzten Jahres in Berlin haben wir, die Sozialminister der Länder, dieses Thema intensiv und – das sage ich auch – mit großem Einvernehmen diskutiert. Wir haben einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Regelleistungen für Kinder neu zu bemessen sind. Grundlage dafür soll eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfs sein. Dazu gehört z. B. auch der Schulbedarf.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Genau!)

Liebe Frau Kollegin Lösch, auch in der Zusammenarbeit der Länder sollten wir nicht in Aktionismus verfallen. Es sollte nicht jedes Land meinen, es müsste, um vor dem heimischen Parlament bestehen zu können, eigene Gesetzentwürfe einbringen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Einmal der Erste sein!)

Bei solchen Dingen ist es wichtig, mit der geballten Kraft der Einheitlichkeit der Länder vorzugehen. Wir haben auf der Grundlage einer intensiven Diskussion am 23. Mai 2008 eine Entschließung gefasst; sie wurde schon erwähnt. Sie enthält folgende Elemente: erstens die unverzügliche Neubemessung der Regelleistungen für Kinder auf der Grundlage einer speziellen Erfassung des Kinderbedarfs, zweitens die Deckung der besonderen Bedarfe der Kinder bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen oder in Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot an Nachmittagen und in Kindertages einrichtungen sowie bei der Beschaffung von besonderen Lernmitteln und zum Dritten die Einführung einer Öffnungsklausel in das SGB II zur abweichenden Bedarfsbemessung in atypischen Einzelfällen. Viertens ist eine Prüfung vorgesehen, in welchen Bereichen Sachleistungen eine chancengerechte Teilhabe der Kinder besser gewährleisten als Geldleis tungen. Ich denke, jeder weiß, was hiermit gemeint ist. Auch hier besteht sicherlich ein Prüfbedarf.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende dieses Jahres einen entsprechenden Reformentwurf vorzu

legen. Es ist ein gutes Signal an die Familien in unserem Land, wenn sich die Länder in dieser Frage wirklich einig sind. Ich möchte Sie wirklich alle bitten – auch die Damen und Herren der SPD –, den zuständigen Bundesminister darauf hinzuweisen, dass dieser Antrag durchaus ernst gemeint ist. Der Minis ter hat hier gewisse Aufgaben zu erfüllen und sollte sich vielleicht mehr darum kümmern als z. B. um den Mindestlohn; der hilft keiner armen Familie weiter.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Marian- ne Wonnay SPD: Aber natürlich hilft das auch Fami- lien! Das ist ein Kontrast, der einfach untauglich ist!)

Helfen Sie mit!

Hier ist auch die Erhöhung des Existenzminimums angesprochen worden. Auch das liegt in der Verantwortung des zuständigen Ministers. Ich muss aufgrund meiner Beobachtungen leider sagen, dass er wenig Neigung zeigt, hier etwas zu tun. Da sollten wir also schon an der Stelle zusammenarbeiten, an der tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es! – Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Der Regelsatz ist also die eine Sache.

Auf der anderen Seite – das war auch die Vereinbarung mit den Kommunen – haben sich glücklicherweise – das ist ja auch kommunale Aufgabe – schon viele Städte in unserem Land auf den Weg gemacht. Ich nenne Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen, Esslingen, Böblingen, Rottweil, Heilbronn und auch Ulm. Dort werden kommunale Initiativen vorbereitet, um das Essen an den Schulen finanzierbar zu machen, sodass möglichst beide zuständigen Ebenen ihren Beitrag leis ten.

(Abg. Marianne Wonnay SPD: Das Land spielt dabei keine Rolle!)

Jetzt ist hier mehrmals schon etwas Wichtiges angesprochen worden: Angemessene Regelleistungen für Kinder sind das eine. Da sind wir ja nah beisammen. Da kämpfen wir zusammen, auch wenn Sie das vielleicht nur ungern tun. Das müssen wir aber tun.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Wir haben kein Pro- blem damit!)

Das andere Ziel, das sogar noch wichtiger ist, besteht darin, dass wir auch auf die Eltern schauen müssen. Wir müssen die Eltern unabhängig von Hartz IV machen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Was macht das Land?)

Wesentlich dabei ist, dass wir die Eltern in Arbeit bringen. Denn nach allem, was wir zum Thema Armut wissen – Sie haben den Armutsbericht angesprochen –, ist die Armutsgefährdung dort am größten, wo die Menschen keinen Arbeitsplatz haben und wo sie als Alleinerziehende mit Kindern leben. Deshalb ist es das Wichtigste, die Eltern von Hartz IV unabhängig zu machen und sie in Arbeit zu bringen.

Was das betrifft, sind die Kinder hier in Baden-Württemberg sicher besser dran als in anderen Ländern. Unsere arbeits