Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Habe ich die Antragsteller richtig verstanden, dass sie den Antrag für erledigt erklären wollen? –
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Nach der Vertagung einer bundesweit einheitlichen Lösung: Zeitgemäße Wertgrenzen für die öffentliche Auftragsvergabe im Land Baden-Württemberg – Drucksache 14/1959
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Wem darf ich für die Fraktion der SPD das Wort erteilen? – Herr Abg. Dr. Prewo, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Im Januar gab es eine Presseerklärung des Wirtschaftsausschusses, in der festgestellt wurde, dass der Landtag – der Wirtschaftsausschuss – den Kommunen, den Kammern und den Handwerkern jetzt entgegenkommt und die Wertgrenzen bei den verschiedenen Vergabearten erhöht, sodass sie sich etwas liberaler darin bewegen können.
Es ist nicht gesagt worden – deswegen klingt die eine oder andere Formulierung in dieser Presseerklärung vielleicht leicht gequält –, dass dem eine fast zweijährige Auseinandersetzung vorausging, in der die SPD vier Anträge gestellt hat – insbesondere durch unseren Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel –, damit das Land dieses Problem endlich angeht.
Ich finde, das ist ein sehr schönes Beispiel für Parlamentarismus. Die Opposition macht gute Vorschläge.
Diese werden erst einmal abgeschmettert. Die Opposition macht noch einmal Vorschläge. Sie werden wieder abgelehnt.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und den Grünen – Mi- nister Ernst Pfister zur SPD: Das habt ihr nur mir zu verdanken! – Gegenruf des Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Sie haben es uns zu verdanken, dass Sie durch- gekommen sind! – Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Märchenstunde! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Schla- raffenland! – Unruhe)
Worum geht es? Es geht ganz einfach um ein Stückchen Vernunft im Vergaberecht, und zwar um ein Stückchen ökonomische, wirtschaftliche Vernunft für alle Beteiligten. Das Vergaberecht bei uns ist durchaus – aus guten Gründen – stark reglementiert. Manipulationen müssen ausgeschlossen werden. Das ist richtig. Aber dadurch wurde das Vergaberecht auch bürokratisch und etwas weltfremd. Man kann Angebote praktisch nur nach dem Preis vergleichen. Man muss zuerst prüfen: Sind die Firmen fachkundig? Ausschließen kann man sie nur, wenn sie nachweislich unseriös sind. Dann zählt der Preis.
Immer öfter passiert es, dass Billiganbieter aus weit entfernten Gegenden – oft auch mit Billiglöhnen, weil sie nicht an die hier vereinbarten Tariflöhne gebunden sind, oder gar mit Dumpinglöhnen – hier ihre Angebote machen. Manche sagen da in der Tat: Das ist halt der Markt. Wenn das aber der Markt ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dann heißt das, dass heimische Betriebe plötzlich keine Chance mehr haben.
Überlegen wir uns ganz einfach einmal: Was würde denn ein Unternehmer machen? Ein Unternehmer, der einen Auftrag für sein Produktionsgebäude, sagen wir einmal in einem Ausbaugewerk, für 40 000 bis 50 000 € zu vergeben hat, würde sich regional orientieren. Er würde im Umkreis nachfragen. Er würde authentische Informationen einholen. Er würde vielleicht selbst hinfahren und schauen, was diese Betriebe in letzter Zeit in der Gegend gemacht haben. Er würde fragen: Steht der Handwerker auch für nachfolgenden Service zur Verfügung? Er würde nachfragen: Welche Stammkunden hat dieser Betrieb eigentlich?
All das kann er bei diesen Dumpingfirmen von weit weg nicht machen. Kurz: Der Unternehmer handelt eben unternehmerisch und kaufmännisch. Er berücksichtigt in seiner Bonitätsbewertung und in seiner Qualitätsbewertung einer Firma auch den Heimatfaktor. Ein Handwerksbetrieb, der schlecht arbeitet, verliert im heimischen Umkreis sehr schnell seinen Ruf. Man kennt ihn ja, und man begegnet ihm. Er muss darauf achten, dass er einen Namen hat, und er will diesen behalten. Er lebt in einem sozialen Umfeld. Er stellt Ausbildungsplätze zur Verfügung. Das kostet übrigens auch Geld. Aber es bürgt auch für ihn.
Kurzum: Dieser Heimatfaktor beinhaltet in einer Gesamtabwägung eine Art Rating im qualitativen Sinne. Das wird jeder vernünftige Kaufmann und Unternehmer, der einen Auftrag vergibt, berücksichtigen. So machen es auch die Kommunen.
Wird der Wettbewerb dadurch eingeschränkt? In gar keiner Weise. Der Begriff der beschränkten Ausschreibung ist, wenn man sich einen vernünftigen Umkreis von Anbietern anschaut, irreführend. Der auftraggebende Unternehmer, von dem ich sprach, würde vielleicht fünf oder sechs, vielleicht auch zehn
Angebote einholen. Das ist ein sehr guter Wettbewerb. Wir erleben es gegenwärtig, dass gerade durch die Verzerrungen des Marktes durch die Dumpinglöhne die heimischen Handwerker und Unternehmer häufig gar keine Angebote mehr abgeben.
Wir werden einen besseren Wettbewerb bekommen. Natürlich muss auch Wechsel möglich sein. Es müssen sich auch neue und junge Unternehmen melden können. Darauf muss die Gemeindeprüfungsanstalt achten, und darauf sollte man auch mit Vorschriften gegenüber den Gemeinden achten.
Bayern ist noch viel weiter gegangen. Unser Antrag beinhaltete deswegen ursprünglich auch: Machen wir es doch so wie in Bayern. Das war nicht möglich. Nachdem wir diesen harten Widerstand der Regierung und der Regierungsfraktio nen,
ging es in die richtige Richtung – wenn auch nicht ganz so, wie es die bayerischen Regelungen vorsehen, die übrigens von mehreren Bundesländern übernommen worden sind und damit inzwischen für fast die Hälfte der Einwohner in Deutschland gelten. Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer haben es nämlich auch so gemacht.
Darum geht es. Deswegen brauchen wir momentan diesen weiter gehenden Antrag auch nicht weiterzuverfolgen. Wir werden das im Auge behalten.
Aber abschließend nochmals: Wir freuen uns, dass die besseren Argumente sich, wenn auch mit Mühe, durchgesetzt haben.
Das ist übrigens schon das zweite Mal. Wenige Wochen vorher hatte die Kollegin Dr. Splett den Antrag eingebracht, bei der Vergabe zu berücksichtigen, dass es bestimmte Länder in Asien gibt, die auch liefern können, wo aber durch ausbeuterische Kinderarbeit produziert wird; das sollte man ausschließen. Auch das wurde zunächst durch einen hinhaltenden Widerstand, insbesondere der Regierung, mit dem Hinweis, dies seien vergabefremde Kriterien, abgelehnt. Aber inzwischen haben wir erreicht, dass wir auch das aufnehmen konnten. Damit ist ein Stück bessere politische Kultur und ein bisschen mehr Freiheit und Liberalität eingezogen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Bei Eingriffen in das Vergaberecht ist mit dem Europäischen Gerichtshof nicht gut Kirschen essen. Das Bundesverfassungsgericht und die Opposition haben diese Erfahrung gerade machen müssen. Sie, meine Damen und Herren, haben sich mit Ihrer Forderung nach Einführung eines Tariftreuegesetzes am heißen Herd des europäischen Vergaberechts gehörig die Finger verbrannt.
(Beifall des Abg. Karl Rombach CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD: Da ist das letzte Wort noch nicht ge- sprochen!)
Der Gerichtshof entschied am 3. April, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht an die Einhaltung regionaler Tarifverträge gekoppelt werden darf. Mit Recht sind wir damals Ihrem Vorschlag nicht gefolgt. Das Gesetz wäre heute Makulatur.