Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

An dieser Stelle kann man deshalb feststellen, dass der Einfluss der SPD auf diese Lösung – wie auch bei fast allen anderen Entscheidungen hier in diesem Haus – gleich null ist.

(Beifall bei der FDP/DVP – Heiterkeit des Abg. Ul- rich Lusche CDU)

Im Übrigen stellen wir fest, dass es verwunderlich ist, dass Sie ausgerechnet die bayerische Lösung anstreben. Das wird Ihre Parteifreunde im bayerischen Landtagswahlkampf wahrscheinlich – –

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das war ein Sozialpakt mit den Gewerkschaften, Herr Kollege! Da hat die SPD kräftig mitgeholfen!)

Das ist gut so. Aber die entscheidende Frage ist – – Normalerweise ist die SPD nicht für die bayerischen Lösungen. Aber ich will zurück zur eigentlichen Thematik kommen und auf die Vergaben eingehen.

Die Frage der freihändigen Vergabe und der Wertgrenzen löst das eigentliche Problem nicht. Man muss sich einmal klarmachen, was wir wollen. Wir wollen, dass die Kommunen, wenn sie Aufträge an Handwerksbetriebe, an Unternehmen vergeben, eine wirtschaftliche Lösung wählen. Außerdem wollen wir – jedenfalls wir als FDP/DVP –, dass alle Unternehmen, die am Markt agieren, eine faire Chance erhalten, bei diesen Auftragsvergaben zum Zuge zu kommen.

Jetzt kann man sagen, dass es bei kleineren, überschaubaren Aufträgen auch sinnvoll sein kann, keine große Ausschreibung zu machen, sondern die Ausschreibung zu beschränken. Okay, das ist eine pragmatische Vorgehensweise. Aber generell kann man doch kein Argument gegen eine Ausschreibung finden. Welches Verfahren ist besser und transparenter als eine Ausschreibung? Jeder, der ein Angebot abgeben möchte, kann sich bewerben.

Das Entscheidende ist: Handwerksbetriebe tragen an die Kommunen immer wieder die Bitte heran, zu beschränken bzw. freihändig zu vergeben – natürlich dann an diejenigen im gleichen Ort. Sie bedenken dabei aber nicht, dass der Handwerker in der Nachbarkommune dann nicht mehr zum Zuge kommen kann, wenn das alle Kommunen so machen würden.

(Abg. Dr. Rainer Prewo SPD: Wer ist denn so blöd, so etwas zu machen? – Zurufe der Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Claus Schmiedel SPD)

Es kann nicht sinnvoll sein, den Wettbewerb in dieser Frage so stark zu beschränken.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Deshalb sind wir der Auffassung, dass Ausschreibungen ein gutes Mittel sind, um im Bieterverfahren einen Wettbewerbs preis zu erzielen. Die jetzt gefundene Kompromisslösung ist ein Beispiel dafür, wie man bei kleineren Aufträgen Bürokratie abbauen kann. Mit einer beschränkten Ausschreibung hat man auch einen gewissen Wettbewerb.

Was immer wieder gefordert wird, was wir jedoch nicht umsetzen können, ist etwas, was die privaten Unternehmer machen können. Da, Kollege Prewo, ist der Vergleich eben nicht zulässig. Die privaten Unternehmen verhandeln auch mit den Anbietern nach. Das können wir nicht, und das wollen wir auch nicht. Wer die Wirtschaftlichkeitsvorteile nutzen will, die sich einem Privaten bieten, indem dieser hinterher noch mit dem Anbieter nachverhandelt, der hat ja auch von der öffentlichen Seite her einen Weg, indem er sich im Sinne von Public Private Partnership einen privaten Partner sucht, der das dann als Investorenmodell konzipiert. Der kann mit den Anbietern verhandeln. Allerdings sind wir auch da der Auffassung, dass dieser Partner ebenfalls in einem Bieterverfahren ausgewählt werden muss. Das ist Wettbewerb, und gerade bei der öffentlichen Hand meinen wir, dass das Ausschreibungsverfahren der beste Weg ist, um den richtigen Anbieter zu finden.

Wenn man einmal bei einem solchen Bietergespräch dabei ist, sieht man: Es geht darum, den wirtschaftlichsten Bieter zu bekommen und daraufhin den Auftrag aufgrund des wirtschaftlichsten Angebots zu erteilen – nicht das billigste. Es geht nicht um den billigen Jakob. Wenn man dort dabeisitzt und mit den Ingenieuren wertet, kann man auch einmal einen, der nachweisbar nicht leistungsfähig ist, ausschließen. Das muss dann aber auch begründet werden.

Wenn man insgesamt an diese Vergaberegelungen herangehen will, also eine bundesweite Lösung anstrebt – was die Landesregierung ja durchaus nicht ausgeschlossen hat –, dann kann man schon darüber reden, ob man nicht vielleicht das Schweizer Modell nimmt. Die schließen ja den Ersten und den Letzten von vornherein aus und erteilen den Auftrag an den Zweiten. Das ist ein ganz anderes System.

Wir meinen aber, so schlecht war das bisher bei uns angewandte System nicht, um im Wettbewerb dafür zu sorgen, dass jeder eine faire Chance bekommt. Schließlich sollte man an dieser Stelle auch daran denken, dass die Handwerker, die in der einen Gemeinde bei einer beschränkten Ausschreibung vielleicht einen Vorteil sehen, dann in der Nachbargemeinde

benachteiligt wären. Deshalb meinen wir, meine Damen und Herren: Die Ausschreibung ist im Generalfall immer noch der beste Weg, um vernünftige Wettbewerbspreise und ein wirtschaftliches Angebot zu erreichen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Staatssekretär Fleischer.

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Der Wirtschaftsminister darf nicht reden? – Abg. Claus Schmiedel SPD: Der Wirtschaftsminister taucht bei diesem Thema ab!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es heute wieder einmal mit einem alten Thema zu tun, das einfachen Lösungen weiß Gott nicht zugänglich ist. Es gilt, das bestehende Spannungsverhältnis auszubalancieren: Auf der einen Seite sollen die Grundsätze einer sparsamen Verwaltung durchgesetzt und Missbrauch, Korruption und Ähnliches verhindert werden, und auf der anderen Seite sind der heimischen Wirtschaft entsprechende Freiräume zu eröffnen. Weiter geht es vor allem darum, ein neues Spannungsverhältnis zu bewältigen und zu gewährleisten, dass die Prüfung dessen, was wir anbieten, durch die GPA und vor allem durch die europäische Gerichtsbarkeit auch zu positiven Ergebnissen führt.

Das Thema hat uns in verschiedenen Ausschüssen schon beschäftigt, nämlich im Wirtschaftsausschuss, im Finanzausschuss und im Innenausschuss. Das macht deutlich, dass eine Güterabwägung, die den heutigen Verhältnissen tatsächlich gerecht wird, außerordentlich schwierig ist.

Es kommt nicht von ungefähr, dass unser Ministerpräsident sich dieses Themas persönlich angenommen hat und bereits zweimal mit Vertretern der Handwerkskammern dieses Landes ausführliche Gespräche geführt hat und dass alle Fraktionen in vielen, vielen Gesprächen die Betroffenen, die kommunalen Landesverbände, aber auch die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern entsprechend konsultiert haben.

Worum geht es nun heute? Die SPD-Fraktion fordert, die Wertgrenzen für die Zulässigkeit einer beschränkten Ausschreibung kommunaler Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung auf 300 000 € im Tiefbau, auf 150 000 € im Hochbau/Rohbau sowie auf 75 000 € für Ausbaugewerke im Hochbau, für Pflanzungen und Straßenausstattungen festzuschreiben. Freihändige Vergaben kommunaler Bauleistungen sollen ohne weitere Einzelbegründung bis zu einem Auftragswert von 30 000 € zulässig sein.

Zunächst einmal einige aufklärende Worte zu der schon so viel zitierten bayerischen Lösung: Die SPD hat zur Begründung die entsprechende Regelung Bayerns herangezogen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Bezugnahme ist unvollständig. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat schon kurze Zeit nach Einführung der genannten Wertgrenzen mit Blick auf mögliche europapolitische und europarechtliche Probleme den bayerischen Kommunen Hinweise zur Durchführung gegeben. Danach haben die bayerischen Kommunen, wenn es um Aufträge mit einem Wert von mehr als der Hälfte der genannten Schwellenwerte geht, die

Vergabeabsicht so zu veröffentlichen, dass eine ausreichende Zahl überregionaler Interessenten erreicht wird.

(Abg. Dr. Rainer Prewo SPD: Das können wir doch auch machen!)

Dann würden wir aber hinter dem zurückstehen, was wir jetzt haben. Denn die Praxis zeigt, werter Kollege Prewo, dass Bayern bei freihändiger Vergabe zwar um 10 000 € niedriger liegt, dass wir aber bei beschränkter Ausschreibung örtlich und vor allem überregional weit besser liegen, als es in Bay ern der Fall ist.

Deswegen rate ich uns, dass wir das wirklich erst einmal insgesamt betrachten. Ich wollte dies heute deswegen mit dieser Deutlichkeit sagen, damit nicht immer wieder gesagt wird, dass uns unsere bayerischen Freunde – die in vielen Dingen wirklich vorzüglich sind – hier weit voraus seien. Das ist insgesamt gesehen eben gerade nicht der Fall. Sie haben auch einen guten Grund gehabt, das Vorhaben schon ein Jahr danach im Wesentlichen wieder einzusammeln, weil sie gemerkt haben, dass ihre Lösung nicht europafest ist.

(Beifall des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Baden-Württemberg hat die vom Ministerpräsidenten eingesetzte interminis terielle Arbeitsgruppe am 19. November 2007 eine gute Kom promisslinie gefunden. Die Gemeindeprüfungsanstalt wurde vom Innenminister gebeten, freihändige Vergaben bis zu ei nem Auftragswert von 20 000 €, beschränkte Ausschreibungen im Hochbau/Rohbau und Tiefbau bis 75 000 € und Ausbaugewerke bis 40 000 € nicht zu beanstanden.

Bis zu diesen Auftragswerten besteht keine Veröffentlichungspflicht. Wenn ein Wettbewerb vorgeschaltet wird, sind beschränkte Ausschreibungen sogar bis zu einem Auftragswert von 100 000 € nicht zu beanstanden.

Diese Linie trägt aus Sicht der Landesregierung den zweifellos berechtigten Interessen der heimischen Wirtschaft, insbesondere des heimischen Handwerks, ausreichend Rechnung. Wir müssen alles tun, dass wir unserer heimischen Wirtschaft nicht Steine statt Brot geben, indem wir eine Lösung anraten, die hinterher durch die GPA oder auf europäischer Ebene kassiert wird. Vielmehr müssen wir dieses Spannungsverhältnis richtig begreifen und auf Sicht fahren.

Bei der Entscheidung über Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben müssen wir stets das europäische Recht und seine Rechtsprechung im Auge behalten.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Prewo?

Bitte sehr.

Herr Staatssekretär, wir sind mit diesem Kompromiss einverstanden. Das sagte ich ja. Habe ich Sie vorhin richtig verstanden, dass es, nachdem das ganze Verfahren durch viele Ablehnungen Ihrerseits gegan

gen ist, am Ende eine Art Machtwort des Ministerpräsidenten gewesen ist, das Sie zum Einlenken gebracht hat, oder habe ich das falsch verstanden?

Das haben Sie in der Tat gründlich falsch verstanden,

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD zu Abg. Dr. Rainer Pre- wo SPD: Nimm es als Bestätigung!)

denn der tatsächliche Geschehensablauf war so – ich erinnere mich noch an viele Diskussionen, Herr Schmiedel, im Wirtschaftsausschuss –, dass wir – –

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Er möchte jetzt hören, dass die SPD gut, besser ist!)

Ich weiß es ja. Aber ich kann sie halt nur dann loben, wenn wirklich nur sie etwas Vernünftiges gemacht hat. Im Grundansatz sind wir ja seit eh und je einer Auffassung.

(Oh-Rufe von der SPD)

Ja, natürlich. – Der Unterschied besteht bloß darin: Wir sind Ihren Forderungen nicht gefolgt – im Übrigen auch nicht Bay ern, das es wieder zurückgenommen hat, wie ich vorhin gesagt habe –, weil wir wissen, dass diese Regelung nicht europafest ist und deswegen für unser Handwerk Steine statt Brot bedeutet.

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Hört, hört!)

Das war der Grund. Deswegen hat der Ministerpräsident auch gesagt: Lasst uns das wirklich gemeinsam an einem Tisch miteinander ausdiskutieren, damit wir nachher für alle Beteilig ten eine gerichtsfeste Lösung erreichen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Mi- chael Theurer FDP/DVP: Sehr gut!)

Das war der Grund, warum er die Kommission eingesetzt hat, und das Ergebnis ist nach meinem Dafürhalten außerordentlich befriedigend.

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Das ist baden- württembergische Wertarbeit!)