Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Das ist baden- württembergische Wertarbeit!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Arbeitsgruppe hat eine Empfehlung herausgegeben, die von der Gemeindeprüfungsanstalt beachtet wird. Damit lag die Arbeitsgruppe auch europarechtlich absolut richtig. Denn durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Mai 2008 wurde dies bestätigt. Es ist nämlich keineswegs so, dass sich die Kommunen bei Einhaltung etwaiger landesrechtlicher Wertgrenzen ohne Weiteres sicher sein können, damit auch die Vorgaben des Europarechts zu erfüllen.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: So ist es!)

Der Europäische Gerichtshof hat vielmehr klargestellt, dass auch unterhalb der Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinien die grundlegenden Prinzipien des Gemeinschaftsrechts gelten.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: So ist es! – Abg. Dr. Rainer Prewo SPD: Das ist doch logisch!)

Das heißt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz, Herr Prewo,

(Abg. Dr. Rainer Prewo SPD: Das ist doch klar! – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Das bestreiten wir auch gar nicht!)

und das Transparenzgebot der EU bereits bei einem Auftragswert von 1 € gelten,

(Abg. Dr. Rainer Prewo SPD: Ja!)

was in der praktischen Auswirkung dazu führen kann, dass bereits weit unterhalb des Schwellenwerts entsprechende rechtliche Probleme entstehen.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das ist Grundlage un- seres Antrags! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Habt ihr das jetzt erst gemerkt?)

Ich möchte Sie noch darüber informieren, dass im Gremium zur Weiterentwicklung der VOB/A, in dem auch über die Einführung von Wertgrenzen diskutiert wird, noch keine Entscheidung gefallen ist. Dort stehen teilweise höhere Orientierungswerte zur Debatte, gleichzeitig aber gekoppelt mit weit niedrigeren Werten für eine Veröffentlichung der Vergabeabsicht.

Die von der SPD-Fraktion außerdem geforderte Empfehlung an die Kommunen, den regionalen Markt durch formlose Information in regionalen Tageszeitungen oder anderen geeigneten Medien zu erkunden, ist, wie auch durch den Kollegen Löffler schon gesagt wurde, EU-rechtlich nicht haltbar, ebenso wenig wie die von ihr vorgeschlagene regionale Beschränkung der aufzufordernden Bieter. Mit rechtlich fragwürdigen Vergaberichtlinien würden wir aber gerade der mittelständischen Bauwirtschaft einen Bärendienst erweisen. Unsere Kommunen und Handwerksbetriebe brauchen rechtliche Sicherheit für zu vergebende Bauaufträge.

Ein Zweites: Das Vergaberecht dient gerade auch den kleinen Betrieben. Durch die Ausschreibungen erfahren sie erst von möglichen Aufträgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die von der interministeriellen Arbeitsgruppe vorgelegten Empfehlungen werden nach unserer Auffassung den EU-rechtlichen Vorgaben gerecht und berücksichtigen gleichzeitig angemessen die Interessen der Kommunen und Handwerker. Im Übrigen haben wir abzuwarten, was die europäische Rechtsprechung und die Kommission, die sich auf VOBEbene mit Veränderungen beschäftigt, hier noch erbringen. Es ist deshalb richtig, bei der Verfolgung unseres gemeinsamen Ziels auf Sicht zu fahren.

Ich darf noch eines feststellen: Das sogenannte Schweizer Modell gibt es überhaupt nicht. Ich habe das auch immer sehr favorisiert, bis ich feststellen musste, dass es das gar nicht gibt.

(Heiterkeit – Abg. Claus Schmiedel SPD: Ich kenne es auch nur vom Hörensagen!)

Es ist immer wieder genannt worden, auch in den Ausschüssen. Aber das gibt es gar nicht.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Der eine erzählt es dem anderen! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist von Kanton zu Kanton verschieden!)

Es gab eine Basler Mittelmaßregelung, die aber schon vor vielen Jahren wieder außer Kraft gesetzt worden ist.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das ist ein Phantom! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: In der Schweiz ist alles von Kanton zu Kanton verschieden!)

Ich bin sehr damit einverstanden, Herr Prewo, dass Sie Ihren Antrag jetzt nicht weiterverfolgen wollen. Das bedeutet, dass auch Sie mit diesem maßvollen, rechtsbeständigen Ergebnis der Kommission zufrieden sind.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Vorläufig!)

Es ist ein Dauerthema, zeitgerechte Regelungen zu finden, und das wird auch in der Zukunft so bleiben. Deshalb werden wir auch in der Zukunft zu beobachten haben, was hier das Richtige ist und was tatsächlich auch entsprechend umsetzbar ist.

Zum Schluss möchte ich noch der Kollegin Sitzmann ausdrücklich recht geben in ihrer Forderung nach einer Vereinheitlichung auf Bundesebene. Das ist in der Tat wünschenswert. Das würde auch die Position Deutschlands innerhalb der EU bei anstehenden Verfahren entsprechend stärken. Auch hier sollten wir in der Tat gemeinsam an einem Strang ziehen, um zu bewirken, dass wir möglichst bald in allen Bundesländern zu einer gleichen Regelung kommen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Prewo.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Das wird aber auch Zeit! – Heiterkeit)

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, eigentlich dachte ich immer, das, was wir im Land selbst gestalten können, sollten wir auch hier im Land gestalten, und wir sollten nicht immer alles auf den Bund schieben nach dem Sprichwort „Michele, gang du voran, du hast große Stiefel an!“

(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Was für Stiefel?)

Das sollte man nicht immer machen.

Ansonsten brauche ich gar nicht mehr viel zu sagen: Es ist schön. Wir haben etwas erreicht.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Ja!)

Es war mühsam. Es war lange Zeit weder im Ausschuss noch im Parlament, noch im Ministerium, bis hin zur Spitze, möglich. Wir wissen jetzt: Erst der Ministerpräsident hat gemerkt, was los ist, und hat dann die Notbremse gezogen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Nein! Totaler Unfug!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Darf ich davon ausgehen, dass der Antragsteller den Antrag für erledigt erklären lassen will? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Jungen als Bildungsverlierer – Bestandsaufnahme und bisherige Maßnahmen an den Schulen in Baden-Württemberg – Drucksache 14/1989

b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Förderung der Jungen in der Schule – Gender-Mainstreaming und Chancengleichheit im Bildungswesen konsequent umsetzen – Drucksache 14/1990

Das Präsidium hat als Redezeit für die Begründung zu a und b fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Rastätter für die Fraktion GRÜNE.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir in den Sechzigerjahren im internationalen Maßstab zu wenig Abiturienten hatten, wurden vor allem die Mädchen in den Blick genommen. Das Ziel wurde folgendermaßen formuliert: „Auch das katholische Arbeitermädchen vom Lande muss das Abitur machen können.“ In den darauffolgenden Jahren haben die Mädchen die Jungen nicht nur eingeholt, sondern weit überholt.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die sind auch flei- ßiger!)

Heute erzielen in allen Schulformen die Mädchen die besseren Leistungen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist in Ordnung so!)

Sie haben beim Abitur mit einer Quote von 53 % die Nase vorn.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)