Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Das gilt für alle! – Zu- ruf des Abg. Alfred Winkler SPD)

Das ist an manchen Stellen auch nicht schlecht. Die EnBW investiert massiv in den Ausbau der erneuerbaren Energien, die EnBW investiert massiv in Kohlekraftwerke, weil sie dies muss, und in Offshorewindparks.

(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Herr Untersteller spricht doch bloß vom Allgemeintarif!)

Das kann man für richtig halten. Aber es ist doch völlig klar: Wenn Sie die EnBW dazu zwingen, Kernkraftwerke, die noch lange laufen könnten und sicher sind – kein Vergleich mit dem, was in Slowenien läuft –, vom Netz zu nehmen,

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Das ist ein ameri- kanischer Reaktor in Slowenien! Da sollten Sie sich einmal informieren!)

dann ist das überhaupt kein Beitrag dazu, um zu günstigen Energiepreisen zu kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der vorliegenden Anträge.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2788, abstimmen.

(Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)

Bitte schön, Herr Abg. Untersteller.

Ich beantrage, über Ziffer 4 des Änderungsantrags Drucksache 14/2788 getrennt abzustimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2788. Ich lasse zunächst über die Ziffern 1 bis 3 abstimmen. Wer diesen Ziffern zustimmen möchte, den bitte ich um

das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Ziffern 1 bis 3 sind abgelehnt.

Ich lasse jetzt über Ziffer 4 dieses Änderungsantrags abstimmen. Wer dieser Ziffer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Ziffer 4 ist abgelehnt.

Der Berichtsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2058, ist durch die Aussprache erledigt.

Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.

Meine Damen und Herren, auf der Zuhörertribüne hat inzwischen eine Delegation des Großen Rates des Kantons BaselStadt unter der Leitung von Herrn Großratspräsident Roland Stark Platz genommen.

Die Schweizer Gäste besuchen heute den Landtag, um die seit vielen Jahren bestehenden parlamentarischen Kontakte zu vertiefen und mit uns aktuelle grenzüberschreitende Fragen zu erörtern.

Herr Präsident Stark, ich darf Sie und die Mitglieder Ihrer Delegation im Landtag von Baden-Württemberg sehr herzlich begrüßen und Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt wünschen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir haben ein zweites erfreuliches Ereignis: Heute hat unser Kollege Alfred Winkler Geburtstag.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Lieber Kollege Winkler, im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen herzlich und wünsche Ihnen alles Gute.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Aktuelle Debatte – Verbraucher wirksam schützen – Maßnahmen gegen unlautere Telefonwerbung – beantragt von der Fraktion der CDU

Es gelten die für Aktuelle Debatten üblichen Redezeiten: fünf Minuten für die einleitenden Erklärungen und fünf Minuten für die Redner in der zweiten Runde.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kübler.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich so in die Runde schaue, dann glaube ich, dass fast jeder hier schon einmal von einem aggressiven Werbeanruf belästigt wurde

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Täglich!)

oder zumindest jemanden aus seinem Bekannten- oder Verwandtenkreis kennt, der einen solchen Anruf erhalten hat. Diese Anrufe, meine Damen und Herren, werden meist mit unterdrückter Rufnummernanzeige durchgeführt.

(Unruhe)

Sie werden zu unmöglichen Zeiten durchgeführt, werden sehr oft wiederholt. Dies findet in der Bundesrepublik Deutschland über 300 Millionen Mal im Jahr statt, also rein statistisch gesehen vom Säugling bis zum Senior viermal im Jahr. Die An

rufer fühlen sich überrumpelt. Meine Damen und Herren, diese Anrufe sind nach dem Verbraucherschutzgesetz gesetzwidrig und unzulässig.

Die Angerufenen sind meist überrascht von den Anrufen. Es handelt sich meistens um das Angebot von Telekommunikationsleistungen. Man könnte auch sagen, es handelt sich um die Drückerkolonnen der Moderne. Dabei geht es auch um den Verkauf von Zeitungsabos und in jüngster Zeit sogar um Lotteriewerbung.

Untersuchungen haben auch ergeben, dass die Hauptzielgruppen dieser Attacken in unserer Republik überwiegend ältere Menschen, Jugendliche und Personen mit Migrationshintergrund sind – ganz einfach deshalb, weil sie sich teilweise verbal nicht aus diesen Umklammerungsanrufen befreien bzw. die Folgekosten nicht abschätzen können.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2007, meine Damen und Herren, fühlen sich 86 % unserer Bevölkerung von solchen Anrufen belästigt. 98 % sind der Meinung, dass diese Werbeanrufe nicht zulässig sind und verhindert werden müssen. Also dürfte doch für die hohe Politik alles klar sein. – Leider ist es das nicht.

Die Bundespolitik sieht anders aus. Dort sind zwar diese Werbeanrufe als rechtswidrig definiert, aber man hat bisher nicht darauf reagiert.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Unglaub- lich!)

Die Justizministerin Zypries ist im letzten Jahr, auch von unserem Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister, zum Handeln aufgefordert worden. Bis vor Kurzem gab es keinerlei Handlungserfolg.

Ich darf aus einer Pressemitteilung von August 2007 – eine Ewigkeit her – des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vzbv zitieren:

Prominente Unterstützung in dieser Forderung erhielt der vzbv jüngst von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer sowie mehreren Verbraucherministern der Länder, unter ihnen der Vorsitzende der Verbraucherministerkonferenz Peter Hauk aus Baden-Württemberg. Die Verbraucher wären dankbar: Laut Forsa-Umfrage unterstützen 98 % die Forderung nach einer Unwirksamkeit der Verträge.

Nach langem Drängen hat die Justizministerin dann einen Referentenentwurf aufgelegt, der aber in keinster Weise unseren Vorstellungen entspricht und der nicht weit genug geht. Wir begrüßen, dass das Problem endlich auf Bundesebene erkannt wurde; das ist schon einmal gut. Wir finden es richtig, dass in Zukunft die Rufnummern nicht mehr unterdrückt werden dürfen. Wir finden es gut, dass grundsätzlich der Verbraucher sein Einverständnis geben muss. Wie dies natürlich bei solchen Werbeanrufen funktionieren soll, weiß ich nicht. Auch finden wir es gut, dass im Telekommunikationsbereich und im Energiebereich der neue Anbieter vom alten erfahren muss, ob der Vertrag gekündigt wurde.

Es wurde ein Bußgeld von 50 000 € eingeführt. Nun stimmen Sie mir sicher zu, meine Damen und Herren: „Multimilliar

denkonzerne“ lassen sich von einem Bußgeld von 50 000 € nicht abschrecken.

Die Maßnahmen in diesem Bereich gehen alle nicht weit genug. Es ist alles zu kurz gegriffen. Was wir uns vorstellen, werde ich Ihnen dann in der zweiten Runde sagen. Dann kann die SPD mitschreiben, was sich der Verbraucherschutzminis ter hier vorstellt.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Monika Chef FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Gute Re- de!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Kipfer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kübler, Sie machen es sich sehr leicht. Denn Sie wissen so gut wie ich, dass die Schlacht bereits geschlagen ist. Ich habe mich sehr gewundert, dass Sie hier überhaupt eine Aktuelle Debatte anzetteln; denn es gibt keine Differenzen mehr.

Sie haben die Lage richtig geschildert. Die Verbraucher ärgern sich über diese sogenannten Cold Calls. Ihnen bleibt bislang nur die Möglichkeit, zivilrechtlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Anrufer geltend zu machen. Das ist mit erheblichem Aufwand verbunden, und sie müssen selbst tätig werden. Das ist jedoch deshalb schwierig – Sie haben es gesagt –, weil die Anrufer bisher ihre Telefonnummern unterdrückt haben – was rechtswidrig war. Anrufer dürfen am Telefon nur dann Verträge abschließen, wenn sich die Angerufenen vorher damit einverstanden erklärt haben, angerufen zu werden. Das ist die Rechtslage.