Protokoll der Sitzung vom 25.06.2008

Wir fördern den Ausbau von Ganztagsschulen intensiv durch das Jugendbegleiterprogramm und durch die Bereitstellung zusätzlicher Lehrerwochenstunden.

Angesichts der Tatsache, dass die Bildungsbeteiligungsquote von Kindern im Alter von drei bis unter sechs Jahren – das ist vorhin schon bei Frau Lösch angeklungen – in Baden-Würt temberg mit 95,8 % die bundesweit höchste ist – so der kürzlich erschienene Nationale Bildungsbericht; das sind also keine Zahlen, die unser Statistisches Landesamt nennt –, stellt sich dann schon die Frage, ob eine verordnete Beitragsfreiheit richtig, notwendig und tatsächlich prioritär ist – prioritär gegenüber anderen Zielen und Maßnahmen im Bereich von Bildung und Betreuung; Frau Lösch hat darauf hingewiesen.

In qualitativer Hinsicht sind der Ausbau der Kleinkindbetreuung – Herr Fraktionsvorsitzender Noll hat immer wieder darauf hingewiesen –, eine flächendeckende Sprachstandserhebung und Sprachförderung, die bessere Verzahnung beim Übergang vom Kindergarten in die Schule und der Ausbau von Ganztagsschulen auch und gerade im Grundschulbereich aus unserer Sicht als Liberale bei Weitem wichtiger, als es eine vom Land verordnete Beitragsfreiheit wäre.

In Bezug auf die soziale Ausgewogenheit der Kinderbetreuungsgebühren liegt es an den Kommunen selbst, inwieweit sie Gebühren nach Einkommen und Kinderzahl staffeln, also kinderreiche und einkommensschwache Familien deutlich entlas ten oder sogar vollständig von Gebühren freistellen. Wir wollen das, wir unterstützen das, aber wir wollen den Kommunen auch hier keine Vorschriften machen. Sie können das selbst bestimmen. Die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr ist also eine Frage der Priorität.

Ich komme abschließend noch zu zwei weiteren Punkten.

Wenn man den neuen Orientierungsplan und das Projekt „Schulreifes Kind“ berücksichtigt, ist es in der Tat schwierig, ein „letztes“ Kindergartenjahr festzulegen. Wie soll das gehen, wenn die Kinder zum Teil schon mit fünf Jahren in die Schule kommen können, andere erst mit sechs oder sechseinhalb? Für welches Alter lege ich das letzte Kindergartenjahr fest?

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Ganz einfach: Immer das letzte Jahr!)

Schon das ist schwierig.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Dass Sie das nicht hinbrin- gen, ist klar!)

Bei dem Empfang der Diakonischen Werke Baden und Würt temberg wurde in der letzten Woche in Karlsruhe von einem Redner ausdrücklich gefordert: Wenn, dann sollte man ein ers tes Kindergartenjahr beitragsfrei stellen, weil dort die entscheidenden Maßnahmen ablaufen: Sprachstand, soziale Kompetenz und Schlüsselqualifikationen müssen bereits dann abgefragt und beobachtet werden – mit einer entsprechenden Förderung. Wenn überhaupt, dann müssen wir uns bei der Kindergartenzeit nach vorne und nicht nach hinten orientieren.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Wacker das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dieser Debatte ist deutlich geworden, dass im Grundsatz eine große Einigkeit über den hohen Stellenwert der frühkindlichen Bildung herrscht.

(Zuruf der Abg. Christine Rudolf SPD)

Ich darf sagen, dass man sich in den Debatten gerade in dieser Frage dennoch erfreulicherweise sehr einig war, liebe Kollegin Rudolf. Denn spätestens seit der ersten PISA-Studie An

fang dieses Jahrtausends wissen wir, dass in der frühen Kindheit die Bildungsgrundlagen gelegt werden. Insofern diskutieren wir bei den Themen „Förderung im Kindergarten“, „Beitragsfreiheit“, „Verpflichtendes Kindergartenjahr – ja oder nein?“ auf dem Fundament eines Grundkonsenses, was die Wichtigkeit betrifft. Das muss man zu Anfang einfach einmal klarstellen dürfen.

Zweite Bemerkung: Wenn ein beitragsfreies bzw. ein verpflichtendes Kindergartenjahr gefordert wird, dann ist damit noch lange nichts über die Qualität der jeweiligen Bildungseinrichtung ausgesagt worden.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Deswegen ist es für mich unzureichend, eine Weiterentwicklung des Kindergartens vor dem Hintergrund der Finanzierung eines beitragsfreien Kindergartenjahres zu diskutieren.

(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut! Sehr rich- tig!)

Vielmehr wird die entscheidende Frage für uns sein: Wie schaffen wir es, jedes Kind auch im Kindergarten bestmöglich zu fördern und auf den Schulanfang vorzubereiten?

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, wir haben eine Vereinbarung zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung aus dem Jahr 2002, die nach wie vor Gültigkeit hat. Diese Vereinbarung beinhaltet, dass wir seitens des Landes die Zuschüsse für die Kindergärten pauschaliert haben. Wir haben sie auf dem Höchstbetrag im Jahr 2004 in Höhe von 394 Millionen € jährlich festgeschrieben.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Das ist die Grundlage für weitere Gespräche über die Weiterentwicklung des Kindergartens.

Es ist keine Frage, dass die kommunalen Landesverbände – und sie haben das ja bisher auch über die Presse kommuniziert – natürlich höhere Forderungen an das Land stellen. Wir können davon ausgehen, dass einmal in der Legislaturperiode sozusagen ein Verhandlungspoker beginnt, an dessen Ende dann auch ein vernünftiges Ergebnis steht. Aber im Moment, bevor die Verhandlungen überhaupt begonnen haben, macht es wenig Sinn, konkret über finanzielle Auswirkungen eines beitragsfreien Kindergartenjahrs und erst recht eines verpflichtenden Kindergartenjahrs für das Land zu diskutieren. Denn wir sind an das Konnexitätsprinzip gebunden, und das bedeutet: Wenn wir ein verpflichtendes Kindergartenjahr einführen würden, müssten wir dieses Kindergartenjahr gleichzeitig auch beitragsfrei stellen und seitens des Landes uneingeschränkt für die Kosten hierfür aufkommen.

Das würde bedeuten – es sind verschiedene Summen genannt worden, aber ich zitiere jetzt die Zahl des Städtetags BadenWürttemberg –, dass das Land jährlich 90 bis 100 Millionen € für dieses Projekt investieren müsste. Insofern sprechen wir – Kollege Hoffmann hat es zu Recht gesagt – auch entlang der Beschlüsse innerhalb der CDU Baden-Württemberg von ei nem mittelfristigen Ziel, das man aber im Zusammenhang mit

den Gesprächen und Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden sehen muss.

Ein Weiteres, meine Damen und Herren: Wenn wir uns die Betreuungsquote der Kinder, über die wir hier diskutieren, anschauen, fällt auf: 97,4 % besuchen bereits regelmäßig einen Kindergarten. Wir haben nicht nur, was die Angebotsstruktur betrifft, eine Vollversorgung, sondern es ist so, dass fast alle Kinder bereits einen Kindergarten besuchen. Deswegen stellt sich die Frage, wie wir es schaffen, dass möglichst viele Kinder während des dritten Kindergartenjahrs den Kindergarten besuchen, überhaupt nicht. Entscheidend ist vielmehr, wie wir sie fördern. Ich komme gleich noch einmal konkret darauf zu sprechen.

Nun zur Frage eines verpflichtenden Kindergartenjahrs: Meine Damen und Herren, ich sage pauschal und sehr vorsichtig: Wenn wir ein verpflichtendes Kindergartenjahr einführen würden, würden wir ein hohes verfassungsrechtliches Risiko eingehen. Auch darüber muss man sich im Klaren sein. Denn die Erziehungsrechte der Eltern haben den höchsten Stellenwert im Grundgesetz, und wir haben nicht – ich füge in Klammern hinzu: noch nicht – die Kinderrechte als gleichwertige Rechte in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verankert. Wenn wir die Beschlüsse der Bundesländer Berlin und Hamburg anschauen, stellen wir sehr rasch fest, dass sich auch andere Bundesländer längst von diesem Vorhaben verabschiedet haben. Hat der Staat das Recht, in die Erziehungsrechte der Eltern einzugreifen? Hat der Staat das Recht, sich in diesem Fall das Wächteramt zu eigen zu machen und damit auf jedes Kind unmittelbaren Zugriff auszuüben?

(Abg. Ursula Haußmann SPD: So viel zum Thema „Kinderland Baden-Württemberg“!)

Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, wie eine solche Kindergartenpflicht, Frau Haußmann, umsetzbar wäre. Sie wissen ganz genau, dass wir hohe und komplizierte Hürden in unserem Grundgesetz haben. Ich darf Ihnen eine Hürde auch in unserer Landesverfassung nennen: Wir müssen wissen, dass fast jeder zweite Kindergarten in Baden-Württemberg ein kirchlicher Kindergarten ist und 60 % unserer Kindergartenträger private Träger sind.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es!)

Wer kann denn dem Staat zumuten, die Kinder zu verpflichten, in einen ortsnahen kirchlichen Kindergarten zu gehen? Wenn die Eltern sich weigern, sich einer kirchlichen „Bevormundung“ zu unterziehen, würde sich, muss ich sagen, eine riskante grundgesetzliche Fragestellung ergeben.

(Zuruf des Abg. Martin Rivoir SPD)

Ich sage nur: Eine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung steht aus. Solange auch die anderen Bundesländer nicht diesen riskanten Weg gehen, sind wir in Baden-Württemberg gut beraten, bezüglich dieser Vorgehensweise ebenfalls äußerste Vorsicht walten zu lassen.

Meine Damen und Herren, ich sprach anfangs von einer bestmöglichen individuellen Förderung der Kinder, gerade im vorschulischen Bereich. Es sind seit einigen Jahren verschiedene Maßnahmen konsequent auf den Weg gebracht worden. Ich nenne den Orientierungsplan für Kindergärten,

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ja! So ist es!)

den wir ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 gänzlich in die Fläche bringen wollen. Er wird dann verpflichtend für alle Kindergärten vor Ort.

Ich nenne das Projekt „Schulreifes Kind“. Wir müssen wissen, dass wir gerade mit diesem Konzept

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Probleme lö- sen!)

eine bestmögliche individuelle Förderung betreiben,

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es!)

die Kinder in ihrer Motorik, in ihrer Sprachentwicklung, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und in ihrer Wahrnehmungsschulung fördern.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Alles Schlüssel- qualifikationen!)

Das heißt, es ist die bestmögliche Förderung für einen gelingenden Einstieg in den Schulalltag mit dem Ziel, im Jahr 2013 in die Fläche zu gehen, sodass jedes Kind in Baden-Württemberg die Möglichkeit hat, an unseren Kindergärten und Grundschulen eine solche Förderung in Anspruch zu nehmen. Das sind doch wirksame Instrumente, meine Damen und Herren, die am Ende zählen,

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! Guter Mann!)

im Gegensatz zum Gießkannenprinzip, nach dem man sagt: Wir stellen ein Kindergartenjahr beitragsfrei, oder wir führen ein verpflichtendes Kindergartenjahr ein. Man hat dann zwar eine große Hülle, aber ohne konkrete Auswirkungen. Wir müssen Konzepte umsetzen – wir haben sie bereits entwickelt –, mit denen wir jedes einzelne Kind erreichen.

(Zuruf der Abg. Christine Rudolf SPD)

Ich nenne in diesem Zusammenhang das von unserem Minis ter Helmut Rau sehr stark vorangetriebene Konzept des Bildungshauses für Drei- bis Zehnjährige,