Jetzt noch zum Ausstiegsszenario, damit Sie mir nicht vorwerfen, ich würde das unterschlagen. Ich bin durchaus der Meinung, dass wir darüber reden müssen, wann welches Kernkraftwerk vom Netz geht.
Wir werden diese Kernkraftwerke mit Sicherheit noch einige Zeit brauchen, aber wir werden sukzessive den Strombedarf erneuerbar decken können. Dann kann ein Meiler nach dem anderen vom Netz. Da stehe ich zu meiner Aussage, dass die älteren Meiler eher vom Netz gehen als die moderneren. – Jetzt gern, Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten.
Herr Kollege Rülke, zu Ihrem letzten Satz: Die älteren Kernkraftwerke sollen eher vom Netz gehen. Sie kennen das Angebot der Kernkraftwerksbetreiber, die vorgeschlagen haben, die Laufzeiten der ältesten Kernkraftwerke, die jetzt abgeschaltet werden sollten, auf die jüngeren zu übertragen, also dort abzuziehen, die älteren also länger laufen zu lassen und die jüngeren kürzer. Können Sie mir die Logik dieses Vorschlags der Vertreter der Kernenergie erläutern, nachdem Sie selbst – wie es eigentlich logisch ist – die älteren zuerst abschalten wollen? Können Sie mir diese Logik erläutern?
Herr Kollege Winkler, es ist nicht meine Aufgabe, die Logik der Energieunternehmen zu erläutern. Ich sage Ihnen meine Position. Ich glaube, dass diese Position in diesem Land politisch mehrheitsfähig sein wird. Diese Position heißt: Laufzeitenverlängerung, solange wir die Kernenergie brauchen, und dann die Atommeiler einen nach dem anderen vom Netz zu nehmen, und zwar zuerst die älteren und dann die modernsten. Ich glaube, diese Position ist logisch.
Ich bin natürlich auch der Meinung – wie der Wirtschaftsminister –, dass die Bundestagswahl so ausgehen sollte wie beschrieben,
aber ich wage heute die Prognose – ganz egal, wie diese Bundestagswahl ausgeht –, dass es so kommen wird.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Druck sache 14/2705
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2705.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/3027. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.