Die sukzessive Absenkung des Klassenteilers auf 28 Schüler wird sich ganz deutlich bemerkbar machen.
Unser Fernziel bleibt die Vereinfachung des heute wieder zu verändernden § 18 Abs. 2, wo bisher noch die Schularten getrennt aufgeführt werden. Künftig muss da stehen: „Der Zuschuss je Schüler nach § 17 Abs. 1 beträgt 80 % der Aufwendungen für vergleichbare Schüler im staatlichen Schulwesen.“ Dann erst erschließt sich nämlich auch, warum wir in § 18 a die Kosten des staatlichen Schulwesens so genau aufführen.
Aber Sie wissen auch, meine Damen und Herren, dass man in einer Koalition, in der der eine etwas stärker will als der andere, manchmal Geduld aufbringen muss. Das Problem ist ganz einfach, dass es sich da nicht gerade um Kleingeld handelt, sondern dass da recht große Beträge zusammenkommen. Deswegen müssen wir beachten, was im Haushalt leistbar ist, weil wir im Sinne unserer Jugend wirklich keine Schulden mehr machen wollen. Der Stopp der Schuldenmacherei ist genauso wichtig.
Nehmen Sie es mir jetzt deshalb einfach einmal ab: Wir müssen an diesem dicken Brett noch etwas weiterbohren, aber wir sind auf einem sehr guten Weg. Wir werden diesen energisch weiterverfolgen. Ein gewisser Cato ist dabei mein stetiger Begleiter. Sie werden in dieser Sache spätestens zum Haushalt 2009 wieder von uns hören.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Dem Cato! – Hei- terkeit – Abg. Dr. Frank Mentrup SPD: Noch so ein Beherzter!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um gleich zu Anfang beherzt zu argumentieren, darf ich sagen, Herr Kollege Mentrup: Ihre Aussage, wir seien sozusagen zu einer nachgereichten Erkenntnis gekommen, ist völlig abwegig. Ich glaube, gerade bei dem Themenfeld Privatschulfinanzierung haben wir, wie sich in der gesamten Entstehungsgeschichte des Bruttokostenmodells zeigt, eine ausgesprochen seriöse konzeptionelle Politik an den Tag gelegt. Das möchte ich gern mit wenigen Fakten begründen.
Die regierungstragenden Fraktionen haben das Bruttokostenmodell in der letzten Legislaturperiode in der Arbeitsgemeinschaft Privatschulfinanzierung entwickelt, wohl wissend, dass das Bruttokostenmodell seitens des Landes zu mehr Ausgaben für die Privatschulen führt. Es sind Berechnungsfaktoren hinzugekommen, die in dem ursprünglichen, ebenfalls von der Rechtsprechung gebilligten Berechnungsmodell nicht enthalten waren. Es ist bekannt gewesen, dass bei einer Umsetzung des Bruttokostenmodells mit jährlichen Mehrausgaben von mehr als 5,5 % zu rechnen ist. Trotzdem hat man in der letzten Legislaturperiode die Gelegenheit ergriffen, zum einen das Privatschulgesetz zu novellieren und zum anderen damit auch entsprechende Beschlüsse zu fällen, um das Bruttokostenmodell in Stufen umzusetzen.
Um bei dem Thema „Glaubwürdigkeit und Seriosität in der Landespolitik“ zu bleiben, darf ich aus einigen Erklärungen zitieren, nämlich zunächst aus der Regierungserklärung von Ministerpräsident Günther Oettinger vom 27. April 2005. Er sagte: Die Landesregierung wird die Arbeit der Privatschulen noch mehr als bisher unterstützen.
Wir werden das bisherige Zuschussmodell durch ein Bruttokostenmodell ablösen. Ich strebe an, in den nächsten Haushaltsjahren
indem wir bei zurückgehenden Schülerzahlen die Planansätze für die Zuschüsse an Ersatzschulen auf dem derzeitigen Niveau halten werden.
Wir haben zugesagt, dass wir in Stufen einen Kostendeckungsgrad von 80 % anstreben. Wir haben keinen verbindlichen
Im Übrigen haben wir gesagt, dass wir aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen bei Privatschulen eine Steigerung der Kostenerstattung vornehmen. Wer sich die Entwicklung der Schülerzahlen anschaut, weiß, dass wir uns zwar mittlerweile in dem Prozess des allgemeinen Rückgangs der Schülerzahlen befinden, dass aber die Schülerzahlen an den Privatschulen nicht rückläufig sind. Trotzdem, Herr Mentrup, greifen wir finanziell in die Tasche und sind bereit, unsere finanzielle Zusage einzuhalten. Da möge einer behaupten, das sei keine seriöse Politik. Es ist seriöse Politik. Damit halten wir gegenüber den Privatschulverbänden Wort.
Herr Staatssekretär, Ihre vorherige Aussage hat mich doch etwas irritiert. Habe ich Sie richtig verstanden: Sie zahlen den Privatschulen nach wie vor das Gleiche und wollen das dann mit rückläufigen Schülerzahlen verrechnen?
Die ursprüngliche Aussage war, dass wir die aufgrund der ursprünglich prognostizierten zurückgehenden Schülerzahlen frei werdenden Mittel verwenden wollten, um einen Kostendeckungsgrad von 80 % in Stufen anzustreben. Nachdem wir aber feststellen, dass die Schülerzahlen bei den Privatschulen nicht rückläufig sind,
werden wir trotzdem finanziell einen Akzent setzen und damit einen Kostendeckungsgrad von 80 % anstreben.
Das heißt, die Ausgangslage war ursprünglich eine andere. Damit halten wir in jedem Fall Wort, was die Besserstellung der Privatschulen betrifft. Deswegen kann uns in dieser Hinsicht keiner einen Vorwurf machen.
Wenn wir im Zuge der Bildungsoffensive aufgrund der Steuermehreinnahmen einen Schwerpunkt in der Bildung im Um
fang von einer halben Milliarde Euro setzen, dann ist das Programm seriös finanziert, ohne dass wir hierfür zusätzliche Schulden aufnehmen. Wer jetzt aber meint, dass wir im Zuge der Privatschulfinanzierung einen Kostendeckungsgrad von 80 % bis zum Jahr 2011 anstreben, der muss sich darüber im Klaren sein, dass hierfür 23 Millionen € jährlich erforderlich wären. Wenn Sie dies einfordern, dann bitte ich Sie, uns im Zuge einer seriösen Finanzpolitik einen Gegenfinanzierungsvorschlag zu unterbreiten. Dies haben Sie in Ihren bisherigen Debattenbeiträgen nicht getan.
Mit diesem Gesetzentwurf haben wir, meine Damen und Her ren, eine Anhebung auf einen einheitlichen Kostendeckungsgrad von 70,5 % vorgenommen. Es ist eine Zuschussanhebung für fast alle beruflichen Schulen vorgesehen. Mit der Gesetzesänderung sind auch erhebliche Zuschussanhebungen für die privaten Grundschulen und die Klassen 1 bis 4 der freien Waldorfschulen in Höhe von 10,7 % sowie für die privaten Hauptschulen in Höhe von 11,7 % verbunden. Damit kommen wir dem Ziel der Gleichbehandlung aller Schularten, die nach dem Privatschulgesetz unterstützt werden, spürbar näher.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist klar, dass wir in diese Gesetzesnovelle auch Akzente mit einbringen, um beispielsweise die Privatschulen zu schützen, vor allem vor illegaler Inbetriebnahme von Schulen. Das bedeutet, dass wir einen effektiven Schutz der Betreiber der Ersatzschulen gewährleisten, die ordnungsgemäß einen Antrag eingereicht haben.
Die Privatschulverbände haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Anhebung der Zuschüsse auf einen einheitlichen Kostendeckungsgrad von 70,5 % begrüßt. Sie haben darüber hinaus aber einen verbindlichen Stufenplan zur Erreichung eines einheitlichen Kostendeckungsgrads von 80 % bis zum Jahr 2011 gefordert.
Dies haben Sie sich natürlich zu eigen gemacht. Das ist auch Ihr gutes Recht. Ich habe natürlich Verständnis für die Forderung der Privatschulverbände. Aber klar ist: Wenn man hier die Rechtsprechung heranzieht, muss man in diesem Zusammenhang auch klarstellen, dass wir eine eindeutige Rechtsprechung haben, die besagt, dass das Land verpflichtet ist, das Existenzminimum der Privatschulen zu sichern. Die Sicherung des Existenzminimums hängt jedoch nicht mit der Frage zusammen, ob nach dem Bruttokostenmodell die Privatschulen bei einem Kostendeckungsgrad von 80 % oder darunter liegen. Vielmehr wurde das Existenzminimum auch von der Rechtsprechung dahin gehend präzise formuliert, dass ein monatliches Schulgeld etwa von 120 €, bezogen auf den Unterricht, als unbedenklich einzuschätzen ist. Das heißt, wir befinden uns auf rechtlich sicherem Boden. Das war übrigens auch früher bereits der Fall, als wir unsere Zuschüsse noch nach dem ursprünglichen Berechnungsmodell bemessen haben.
Herr Staatssekretär Wacker, sind Sie sich dessen bewusst, dass im Grundgesetz nicht von einer Existenzsicherung die Rede ist, sondern dass dort ganz klar geregelt ist, dass es keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern geben darf und dass dies bedeutet, dass die Schulen in freier Trägerschaft finanziell so ausgestattet sein müssen, dass Eltern unabhängig von ihrem Einkommen ihren Kindern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft ermöglichen können, und dass daher der Begriff „Existenzminimum“ hier nicht zielführend ist?
Es geht nicht um die Frage, ob etwas zielführend ist oder nicht, sondern es geht um die Frage, welche Gerichtsurteile uns vorliegen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat aufgrund einzelner Klagen Recht gesprochen, und er hat dabei eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass natürlich das Sonderungsverbot zu beachten ist. Aber die Antwort auf die Frage, wie dieses Sonderungsverbot zu bemessen ist, richtet sich danach, ob die Sicherung des Existenzminimums garantiert wird oder nicht. Das ist die entscheidende Frage, wie sie der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht hat. Insofern befinden wir uns hier in einem rechtssicheren Rahmen.