Ein wesentliches Element ist dabei die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des jeweiligen Raumordnungsplans in einem Umweltbericht. Damit erhalten alle an einem Planaufstellungsverfahren Beteiligten und insbesondere auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich gezielt einen Überblick über die möglichen Umweltauswirkungen einer beabsichtigten Planung zu verschaffen.
Den können wir nicht vermeiden, weil das Verfahren europarechtlich zwingend vorgegeben ist. Wir können ihn nur so klein wie möglich halten, und das ist im vorliegenden Gesetzentwurf auch so geregelt.
Zum einen beschränkt sich der Gesetzentwurf auf die notwendige Umsetzung der bereits durch die EU-Richtlinie und das Raumordnungsgesetz vergleichsweise detailliert vorgegebe nen Verfahrensschritte, zum anderen wird die Umweltprüfung in das bereits bestehende Verfahren zur Aufstellung eines Raumordnungsplans einbezogen. Damit wird eine möglichst schlanke und praktikable Lösung erreicht.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auch einige wenige Regelungen, die nicht der Umsetzung der Richtlinie dienen. Mit ihnen wird das Landesplanungsgesetz im Übrigen auch auf den neuesten Stand gebracht.
Dazu zählt vor allem das Ziel, flächensparend mit dem Boden umzugehen. Das ist heute und für die Zukunft ein ganz wichtiges Thema.
Auch die vor wenigen Tagen veröffentlichten Zahlen zum Flächenverbrauch für das Jahr 2007 belegen, dass wir mit unseren Anstrengungen keineswegs nachlassen dürfen. Der Gesetzentwurf konkretisiert hierzu die gesetzliche Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung. Die jetzt vorgesehene Formulierung ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion. Die künftige Regelung betont das Ziel, die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen spürbar zurückzuführen. Sie macht aber gleichzeitig deutlich, dass dabei immer auch die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes zu berücksichtigen ist.
Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Punkt ist außerdem die Raumbeobachtung. Heute wird es immer wichtiger, aktuelle Entwicklungen im Auge zu behalten. Genauso wichtig ist es im digitalen Zeitalter aber auch, die Aufgabe der Raumbeobachtung mit modernen technischen Mitteln zu erfüllen. Das heißt, das bisher analog geführte Raumordnungskataster wird zu einem automatisierten Raumordnungskatas ter weiterentwickelt. Das Kataster soll daher künftig neben anderen Planungen und Maßnahmen alle Flächennutzungspläne und Bebauungspläne des ganzen Landes in digitaler Form enthalten. Ebenso werden künftig alle Festlegungen des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne digital abrufbar sein.
Der Gesetzentwurf enthält schließlich auch einzelne Änderungen zur Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensmodernisierung.
Ich nenne hier etwa ergänzende Internetangebote für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Bisher konnten die Bürger in Entwürfe von Regionalplänen nur beim betreffenden Regionalverband und den Stadt- und Landkreisen der entsprechenden Regionen Einsicht nehmen. Nun haben wir vorgesehen, dass künftig jeder Interessierte die Planentwürfe auch über Internet bei sich zu Hause einsehen kann.
Der Prozess geht dadurch insgesamt wesentlich schneller. Wir können so auch die Äußerungsfrist für die Öffentlichkeit etwas verkürzen und damit das Planaufstellungsverfahren beschleunigen.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Wir können es ja gar nicht fassen! Das ist ja unglaublich! – Abg. Karl Zim- mermann CDU: Aber nur, wenn DSL vorhanden ist!)
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist in intensiven Beratungen vorbereitet worden. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben. Im Namen der Landesregierung bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Zuruf von der CDU: Sehr gut! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Herr Staatssekretär, jederzeit gern!)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war zuerst etwas irritiert, als die Begründung des Gesetzentwurfs von einem Redner aus der CDU-Fraktion übernommen wurde. Ich gehe davon aus, dass Sie der Auffassung sind, dass das, was im Wirtschaftsministerium gemacht wird, auch von der CDUFraktion erledigt werden kann. So habe ich das zumindest zunächst einmal interpretiert.
Der Kollege Mack hat den vorliegenden Gesetzentwurf als Umsetzung der EU-Richtlinie begrüßt. Wir begrüßen dies ebenfalls, aber ich will dabei doch feststellen, dass es sich um eine verspätete Umsetzung handelt. Eigentlich hätte diese Richtlinie bereits im Jahr 2004 umgesetzt werden sollen. Es gab im Bundesrat erhebliche kontroverse Diskussionen und Kompetenzstreitigkeiten; das muss man leider so feststellen. Die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens ist insofern auch noch nicht gebannt, als wir es hier mit einer sehr verzögerten Anpassung zu tun haben.
Wenn ich an manche Diskussionen der Vergangenheit denke, so muss ich sagen: Ich hatte gelegentlich den Eindruck, dass man zwar den Regelungen zustimmt, dies jedoch mit der ge
ballten Faust in der Hosentasche tut, weil es eben nicht die eigene Einsicht war, sondern der Zwang, eine – vernünftige – EU-Richtlinie umzusetzen.
Meine Damen und Herren, das Thema ist in der Tat komplex, und wir werden ähnliche Fragestellungen morgen noch einmal auf der Tagesordnung haben, wenn es um die Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung geht, das in die Zuständigkeit des Umweltministeriums fällt. Deshalb, Frau Präsidentin, beantragen wir, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/2899 auch an den Umweltausschuss überwiesen wird. Denn es geht um die Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Regionalplanung. Deswegen sollte auch der Umweltausschuss hier mitberaten.
Ich darf sagen, dass wir die Zielsetzung im Landesplanungsgesetz, nämlich die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme als Leitvorstellung der räumlichen Entwicklung, wie es § 2 vorsieht, begrüßen. Allerdings sind wir der Meinung, dass mit der Formulierung
... die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen für Siedlung und Verkehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und ökologischer Belange spürbar zurückzuführen...
nicht viel zu erreichen ist. Ähnliche Postulate gibt es nämlich nahezu wörtlich bereits im Landesentwicklungsplan, im Bodenschutzgesetz, im Raumordnungsgesetz und auch im Baugesetzbuch. Geholfen hat das alles nichts. Vorhin wurden ja die Zahlen genannt: Es ist in Baden-Württemberg nach wie vor so, dass täglich die Fläche von 15 Fußballfeldern zubetoniert wird. Es ist nicht gelungen, den Flächenverbrauch einzudämmen. Deshalb bedarf es hier eines fundierteren Instruments. Wir brauchen andere Formulierungen im Gesetz, denn es müssen auch in gesetzlicher Form die entsprechenden Instrumente verankert werden.
Ich denke, dass es in diesem sensiblen Bereich, im Spannungsverhältnis zwischen kommunaler Planungshoheit und den Erfordernissen der Raumplanung, wichtig ist, Lösungen zu finden. Das hat auch den Umweltausschuss bereits beschäftigt. Dort gibt es einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Grünen zum Thema Flächenverbrauch. Dieser Antrag wird sicherlich auch hier im Plenum noch diskutiert werden.
Deswegen meine ich, dass wir, wenn wir die auch vom Minis terpräsidenten als Zielvorstellung bereits angekündigte Nettonull beim Flächenverbrauch erreichen wollen, präzisere Zielvorgaben für die Flächeninanspruchnahme brauchen. Wir kommen um quantitative Vorgaben nicht herum. Wir müssen auch eine entsprechende Fristsetzung haben, damit wir wissen, bis wann etwas erreicht werden soll. Andernfalls wird dies bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben.
Meine Damen und Herren, es gab bei dieser Anpassung des Gesetzes auch einige irritierende Hinweise. Ich denke, dass das, was hier in der Begründung zum Thema Windkraft gesagt wurde, dazu gedacht war, die Windkraftgegner zu beruhigen. Es ist in der Tat so, dass die Windkraft in Baden-Würt temberg durch diese Gesetzeslage quasi unmöglich ist. Dies
ist kein erfreulicher Schritt, und wir bedauern das ausdrücklich. Aber ich denke, wir werden im Rahmen der Beratungen des Gesetzes noch einiges dazu zu sagen haben.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es für uns wichtig wäre, dies auch im Umweltausschuss zu tun.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Änderung des Landesplanungsgesetzes. Damit bietet sich, wie der Kollege Kaufmann gerade gesagt hat, nicht nur die Möglichkeit, sondern es entsteht auch die Notwendigkeit, Instrumente einzuführen, die den Flächenverbrauch im Land tatsächlich reduzieren.
Es ist erklärtes Ziel dieser Landesregierung, das zu erreichen. In einer Regierungserklärung hat der Ministerpräsident die Zielvorgabe einer Nettonull beim Flächenverbrauch gemacht. Leider hat seit dieser Erklärung keine positive Entwicklung stattgefunden. Der Flächenverbrauch hat nicht abgenommen, sondern er hat im Gegenteil zugenommen.
Gerade in der letzten Woche musste ja die Umweltministerin diese traurige Bilanz auch der Presse vorstellen. Sie hat zu Recht ihrer Besorgnis Ausdruck gegeben. Sie hat am 14. Juli in einer lsw-Meldung gefordert:
Es muss noch breiter gelingen, die wirtschaftliche Entwicklung von der Inanspruchnahme neuer Flächen abzukoppeln.
Wenn das so ist, dann kann die Umweltministerin mit dem, was in dem vorliegenden Gesetzentwurf formuliert ist, nicht einverstanden sein. Denn dort steht – das ist bereits zitiert worden –, dass auch die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt werden muss, obwohl es ja gerade darum geht, eine Abkopplung zu erreichen.
Auf die von den Verbänden und Körperschaften abgegebenen Stellungnahmen, die man in den Anlagen zu dem Gesetzentwurf nachlesen kann, antwortet die Landesregierung ja selbst, dass die vorgesehene Regelung in der Sache nicht über die bereits verbindlichen Vorgaben des Landesentwicklungsplans von 2002 hinausgeht. Das heißt, Sie machen zwar vollmundige Ankündigungen; die Instrumente, die Sie haben, z. B. das Landesplanungsgesetz, werden aber nicht genutzt. Ich finde, meine Damen und Herren, wenn Sie Ihre Glaubwürdigkeit nicht weiter einbüßen wollen, müssen Sie im Verlauf der Gesetzesberatungen dringend nachbessern.