Protokoll der Sitzung vom 24.07.2008

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Dr. Birk! – Abg. Helen Heberer SPD: Sind die Minister schon im Ur- laub? – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Es antworten meist die Staatssekretäre!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage der Kollegin Haller-Haid wie folgt:

Zentrales Ziel des Gutachtens der Firma Roland Berger und auch der weiteren Überlegungen des Landes ist die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der hochschulmedizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg. Dazu haben die Gutachter eine Reihe von Empfehlungen unterbreitet, die nun mit allen betroffenen Stellen eingehend diskutiert werden.

Die im Gutachten angesprochenen Möglichkeiten zur eventuellen Einbindung von privaten Anbietern sind auch vor dem Hintergrund thematisiert worden, dass Private mittlerweile in vielen Bereichen – etwa in der Vernetzung mit Forschungseinrichtungen sowie in der Nutzung von Forschungsergebnissen – Erfahrungen gesammelt haben, die gegebenenfalls von den Universitätsklinika nutzbringend eingesetzt werden können.

Auf Wunsch der Landesregierung wurden daher von der Firma Roland Berger ergänzende Ausführungen zu möglichen innovativen Joint Ventures und möglichen Partnern aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette erbeten. Es handelt sich insofern nicht um ein Zusatzgutachten, sondern um eine Vertiefung dieser Fragestellung.

Eine materielle Privatisierung ist aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm derzeit nicht angezeigt. Somit stellt sich die se Frage nicht. Die Frage einer Privatisierung der Uniklinika war überhaupt nicht Gegenstand der ergänzenden Betrachtung. Ziel der Landesregierung ist es vielmehr, die anerkannt hohe Leistungsfähigkeit der hochschulmedizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg in der Krankenversorgung wie auch in Forschung und Lehre zu halten und auszubauen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abg. Rita Haller-Haid.

Herr Staatssekretär, wenn es sich um ergänzende Stellungnahmen handelt und diese auch nichts mit der Frage einer Privatisierung zu tun haben – obwohl natürlich auch in dieser Hinsicht Ausführungen gemacht wurden –, warum wurde dieses Papier den Abgeordneten zunächst nicht zur Verfügung gestellt und erst eine Viertelstunde vor Aufruf meiner Mündlichen Anfrage verteilt?

Herr Staatssekretär.

Das Gutachten als solches ist in Auftrag gegeben. Es wurde erstellt, und es ist auch der Öffentlichkeit zugänglich. Die ergänzende Stellungnahme von Roland Berger ist zwischenzeitlich seitens des Ministeriums den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses zur Verfügung gestellt worden. Sie können daran erkennen, dass es sich hier keineswegs um eine geheime Kommandosache handelt,

(Zuruf des Abg. Martin Rivoir SPD)

sondern dass diese Informationen öffentlich und damit natürlich auch dem Landtag zugänglich sind.

Eine Zusatzfrage der Frau Abg. Bormann.

Hat die Landesregierung bereits konkrete Prüfungen in Bezug auf die Beteiligung von Privaten angestellt?

(Abg. Helen Heberer SPD: Das war akustisch nicht zu verstehen!)

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Kollegin Bormann, ausdrücklich nein, und zwar deshalb nicht, weil wir hier ohne jegliche Vorfestlegungen in einen Prozess eintreten. Wie Sie wissen, haben wir vor, zum 1. Juli 2009 eine Novellierung des Universitätsklinika-Gesetzes in Kraft treten zu lassen. Die vorbereitenden Arbeiten hierfür laufen. Das Gutachten, das wir in Auftrag gegeben haben – einschließlich der Vertiefung der gerade aufgeführten Fragestellung –, ist u. a. eine Grund

lage für die weitere Beratung innerhalb der Regierung und natürlich auch für den Gesetzentwurf, der dann an das Parlament überstellt und dort beraten wird. Insofern können Sie auch am Vorgehen erkennen, dass das Primat der Politik gesichert ist.

Eine Zusatzfrage der Frau Abg. Fohler.

Herr Staatssekretär, das fünfseitige Papier schließt mit dem Satz – ich darf zitieren –:

Die Vorstände sind jetzt gehalten, gemeinsam mit den Aufsichtsräten darüber zu befinden, welche Maßnahmen am jeweiligen Standort aufgegriffen werden.

Dazu die Frage: Beschäftigen sich die Vorstände und Aufsichtsräte der Kliniken gegenwärtig mit der Prüfung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen? Wenn ja, in wessen Auftrag und mit welchen Maßgaben geschieht dies, und wie sieht die Terminplanung dafür aus?

Frau Kollegin Fohler, ich darf Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Vorstände und Aufsichtsräte der Universitätskliniken können nur auf der Grundlage des derzeit geltenden Gesetzes diese Empfehlungen von Roland Berger prüfen, insbesondere dort, wo es um mögliche Kooperationen geht. Alle weiter gehenden Vorschläge, die einer neuen gesetzlichen Grundlage bedürfen, müssen dann im Rahmen der UKG-Novelle hier politisch beraten und verabschiedet werden.

Insofern: Mit und auch ohne Gutachten von Roland Berger sind unsere Vorstände und Aufsichtsräte natürlich immer gut beraten, sich entlang ihres Auftrags, der durch die gesetzlichen Bestimmungen gegeben ist, weiterzuentwickeln. Dazu können diese Empfehlungen beitragen. Damit wird kein Zeitfahrplan vorgegeben und kein Zeitlimit gesetzt; vielmehr kann dies zu jedem Zeitpunkt beraten werden.

Letzte Zusatzfrage, Frau Abg. Heberer.

Herr Staatssekretär, ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich folgende Maßnahmenvorschläge mit der Aufgabe des Landes verbinden lassen bzw. vertragen? Ich nenne erstens das Geschäftsfeld ausländische Patienten, zweitens die Chronikerbetreuung auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den großen Krankenkassen, drittens Bau, Bauunterhalt und Infrastruktur in den Händen von renditeverpflichteten Unternehmen und darüber hinaus die Veräußerung von Kliniken oder Teilbereichen an renditeverpflichtete Unternehmen. Sind diese Aufgaben des Landes mit der Forderung zu vereinbaren, die Voraussetzungen für eine international konkurrenzfähige Hochschulmedizin, wie wir sie hier im Land ja haben wollen, zu schaffen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Hierzu gibt es Vorschläge und Empfehlungen von Roland Berger, die im Einzelnen geprüft werden. Derzeit vermag ich vonseiten der Landesregierung noch nicht zu erkennen, inwieweit wir diesen Vorschlägen folgen. Sie können aber davon ausgehen, dass auch wei

terhin unser erstes Interesse der Leistungsfähigkeit unserer Universitätsklinika in Forschung und Lehre gilt, einschließlich der Interessen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Damit ist die Fragestunde beendet. Wenn noch weitere Fragen bestehen sollten, sollten diese doch bitte schriftlich an den Herrn Staatssekretär gerichtet werden. Wir können die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten. Dies ist in der Geschäftsordnung festgelegt. Ich habe nicht das Recht, die Fragestunde eigenmächtig zu verlängern.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 beendet.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucksache 14/2995

b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus

schusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 31. Januar 2008 – 16. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – Drucksachen 14/2290, 14/3005

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

Das Präsidium hat eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion – gestaffelt – festgelegt.

Zuerst darf ich aber die Regierung bitten, den Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen. Bitte, Herr Minister Dr. Reinhart.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde am 12. Juni von den Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Der Vertrag bedarf nun der Zustimmung des Landtags. Dazu dient das vorliegende Zustimmungsgesetz.

Der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag dient der Umsetzung des von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, also der KEF, erarbeiteten Gebührenvorschlags für die nächste Gebührenperiode ab 2009 sowie außerdem der Verlängerung der Finanzierung der gemeinsamen Stelle Jugendschutz aller Länder,

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Vereinigt euch!)

jugendschutz.net, bis 2012. Dieser Staatsvertrag soll planmäßig am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Lassen Sie mich zunächst einige Worte zum KEF-Bericht und damit zu dem Gebührenvorschlag sagen.

Die KEF hat nach Prüfung der Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten errechnet, dass die Sicherstellung der Finanzierung der Rundfunkanstalten für die nächste Gebührenperiode von 2009 bis 2012 eine Gebührenerhöhung um 95 Cent von derzeit 17,03 € auf 17,98 € monatlich erfordert.

Nach unserer Auffassung handelt es sich dabei um eine vertretbare Gebührensteigerung, der zugestimmt werden kann. Die Länder haben ohnehin nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur einen sehr eng begrenzten Spielraum,

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Diese Einsicht kommt spät!)

um von einem Vorschlag der KEF abzuweichen. Derartige Gründe – wie etwa eine unangemessene Belastung der Bürger mit der Rundfunkgebühr – sind für uns nicht ersichtlich. Die KEF liegt mit ihrem Vorschlag deutlich unter der Gebührenerhöhung von 1,69 €, die sich rechnerisch aus den Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten inklusive ihrer Nachmeldungen ergeben hätte. Der Vorschlag liegt sogar noch unterhalb dessen, was die KEF für die laufende Gebührenperiode ab 2005 vorgeschlagen hatte, nämlich eine Erhöhung um 1,09 €.

Es spricht aus meiner Sicht für die Gründlichkeit der Arbeit der KEF, dass sie eine deutliche Reduzierung gegenüber den Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgenommen hat. Die KEF hat dabei allerdings auch massiv Mittel im Bereich des digitalen Hörfunks gestrichen. Dies ist eine Entscheidung, die den Neustart des digitalen Hörfunks zumindest erschwert.