optimieren wir eine erfolgreiche Verwaltungsreform weiter. Ich sage Ihnen: Es gibt kein Bundesland, das einen so großen Beitrag zur Reduzierung von Staat und Verwaltung und damit von Bürokratie geleistet hat wie gerade Baden-Württemberg.
Sie sehen das auch daran, dass die Verwaltungsreform schon heute Blaupause für andere Bundesländer ist, um ähnliche Übungen zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Verwaltungsreform ist eine ganz komplizierte Sache, und sie taugt auch überhaupt nicht für Ideologie.
Lassen Sie uns darum das Gesetzgebungsverfahren mit der notwendigen Fachlichkeit und Sachlichkeit angehen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Fast auf den Tag genau vor einem Jahr haben wir uns hier mit der Evaluierung der Verwaltungsreform befasst. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben diese Reform damals in den höchsten Tönen gelobt. Ich nenne einmal einige Zitate:
Wir haben auch gar nichts dagegen, wenn man an einigen Stellen vielleicht etwas nachjustiert. Aber vom Herauslösen ganzer Bereiche halten wir nichts.
Erstens wird es eine Rolle rückwärts nicht geben, und zweitens wird diese Verwaltungsreform ein großer Erfolg.
Von Nachjustieren wurde also gesprochen. Der Gesetzentwurf umfasst mit Anlagen 203 Seiten. Das ist ein bisschen mehr als Nachjustieren.
Was war eigentlich das Ziel der Reform, meine Damen und Herren? Mehr Bürgernähe, mehr Transparenz, mehr Effektivität sollte diese Reform bringen. Das Wichtigste aber wurde von vornherein vergessen – es wurde übrigens auch heute kaum erwähnt –, nämlich der Punkt Aufgabenkritik,
Davon habe ich heute nichts gehört. Nichts von alledem ist in der Realität zu bemerken. Es wurde zwar eine – jetzt muss ich ablesen – „Strukturkommission für Aufgabenkritik und Haushalt“ installiert, aber passiert ist nichts, im Gegenteil. Die Kommission macht wohl gar nichts.
Ich zitiere jetzt aus der Gesetzesbegründung, womit ich auch beweise, dass ich sie gelesen habe – Seite 105 –
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Eine Seite! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Nur weil Sie zitieren, ha- ben Sie noch lange nicht alles gelesen!)
Die Kommission hat am 15. Mai 2007 acht Schwerpunktmaßnahmen zum Aufgabenabbau beschlossen. … Die Ressorts haben bereits die konzeptionellen Grundlagen für die Umsetzung der Aufträge geschaffen. Wegen der Auswirkungen bzw. Rückkopplungen … ruhen diese derzeit jedoch überwiegend.
Das muss man sich vorstellen: Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Verwaltungsreform am 1. Januar 2005
ruht die Strukturkommission, die für einen Abbau von Aufgaben und für eine Entbürokratisierung sorgen soll.
Ich zitiere nochmals die Aussage, die der Innenminister vor einem Jahr getroffen hat, eine Rolle rückwärts werde es nicht geben, und komme zum Thema „Reform der Schulverwaltung“, meine Damen, meine Herren.
Die erste Reform hat die Schulverwaltung in viel zu kleine Einheiten zersplittert. Fachliche Kompetenz ist hierdurch verloren gegangen. Selbst die damalige Kultusministerin Schavan hatte ursprünglich – ich weiß nicht, wer sich noch daran erinnert – eine Schulverwaltungsreform hin zu größeren, leis tungsfähigeren Einheiten geplant. Sie wurde seinerzeit aber zurückgepfiffen.
Die jetzt angestrebte Regelung sieht eigenständige Landesbehörden vor. Allerdings ist dieser Schritt, meine Damen, meine Herren, wieder halbherzig, weil die Regierungspräsidien – also die Aufsicht über die Gymnasien und die beruflichen Schulen – außen vor bleiben. Das heißt, wir haben nach wie vor zwei Ebenen. Das führt in vielen Fällen auch zu unnötiger Doppelarbeit. Hier versäumt die Regierung wieder, eine
Der Herr Innenminister hat von Bürgernähe gesprochen. Dazu will ich jetzt etwas sagen. Das bezieht sich auf die geografische Lage der Schulämter. Es ist wohl so, dass die bisher von den Schulpsychologischen Beratungsstellen und den Staatlichen Schulämtern wahrgenommenen Aufgaben auf neu errichtete Staatliche Schulämter übertragen werden sollen. Ein solches Schulamt wird z. B. in Mannheim installiert.
Ich habe gesehen, dass zu dessen Zuständigkeitsbereich auch der Neckar-Odenwald-Kreis gehört. Dort wiederum gibt es die Gemeinde Hardheim, die rund 150 km von Mannheim entfernt liegt. Wenn also jemand aus Hardheim – sei es ein Rektor, ein Elternteil, wer auch immer – nach Mannheim fahren muss und dazu, wie man dies üblicherweise macht, den ÖPNV benutzt, dann muss er – angenommen, er hat um 9 Uhr einen Termin – um 6 Uhr von Hardheim mit dem Bus nach Ne ckarburken und von dort wiederum mit dem Zug nach Mannheim fahren. Bis zur Ankunft in Mannheim um 8:51 Uhr dauert die ganze Fahrt genau zwei Stunden und 51 Minuten.
Dann hat er vielleicht 30 Minuten lang einen Termin im Schulamt, und dann fährt er wieder rund drei Stunden lang zurück. Und das, meine Damen und Herren, ist Bürgernähe, wie sie hier in Baden-Württemberg eingeführt wird.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE – Zuruf von der CDU: Wie oft macht er das?)
Zum Thema Forstverwaltung. Herr Innenminister, Sie erinnern sich, ich habe Ihnen ja einmal die Story mit dem Baum erzählt. Er ist inzwischen weg.
Meine Damen und Herren, nach nunmehr drei Reformen in diesem Bereich fragt sich so mancher Forstbeamte resigniert, warum er nicht auch einmal im Wald ist, anstatt immer Umzugskisten zu packen.