Herr Abg. Walter, Sie haben schon zwei Zusatzfragen gestellt. Deshalb kann ich weitere Fragen leider nicht zulassen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. R i t a H a l l e r - H a i d S P D – B a u m a ß n a h m e n L 3 7 2 R o t t e n b u r g S ü l c h e n k n o t e n
a) Welche Planungen mit welchen Zielen gibt es für den sogenannten Sülchenknoten bei Rottenburg am Neckar, also die Kreuzung Osttangente mit der L 372, hinsichtlich des Baues einer zusätzlichen Schleife (Verbindungsrampe) südlich der Osttangente?
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage, liebe Kollegin Haller-Haid, im Namen der Landesregierung wie folgt:
Da muss ich Ihnen jetzt einiges an Straßenbautechnik zumuten. Die Straßenbauer haben eben ihre eigene Fachsprache. Aber wer wie Sie die Ortskenntnis hat, der versteht das auch und kann es dann auf die konkrete Straßenbausituation beziehen.
Der Sülchenknoten, den Sie ansprechen, verbindet die Sülchenstraße zwischen Rottenburg und Wurmlingen mit der Osttangente, mit der Landesstraße 361. Die Osttangente ist Teil der Straßenverbindung von Tübingen und Rottenburg zur A 81. Eine zweispurige Verbindungsrampe verknüpft bisher die sich kreuzenden Straßen.
Die beiden Einmündungen der Rampe in die stark befahrenen Straßen sind in den Hauptverkehrszeiten überlastet. Es gibt dort keine Ampelanlagen. In der Vergangenheit ist es an den Einmündungen verschiedentlich zu Unfällen gekommen. Verursacht wurden die Probleme durch die in Hauptverkehrszeiten nur langsam abfließenden jeweiligen Linkseinbieger aus der Rampe. Fehlende Abbiegespuren auf der Rampe führen in der Folge auch zur Behinderung der Rechtseinbieger.
Besonders problematisch ist die Verkehrsbeziehung von der A 81 kommend in Richtung Wurmlingen und Tübingen. Hier bildet sich zeitweilig ein Rückstau in der gesamten Rampe bis auf die Osttangente.
Wegen der hohen Verkehrsbelastung von 17 500 Fahrzeugen am Tag auf der Osttangente bzw. 13 900 Fahrzeugen von und
nach Wurmlingen wird der Bau einer weiteren zweispurigen Rampe südlich der Sülchenstraße am Sülchenfriedhof jeweils mit Linksabbiegespuren in der Osttangente und der Sülchenstraße in Erwägung gezogen. Damit könnten die Leistungsfähigkeit der Einmündungen und die Verkehrssicherheit deutlich verbessert werden. Durch die zusätzliche Rampe würden die Linkseinbieger, durch die heute Probleme bestehen, zu Rechtseinbiegern.
Zur Verbesserung der Verkehrssituation an diesem Knotenpunkt soll nach Vorlage der Ergebnisse einer Straßenverkehrszählung bis zum Frühjahr 2009 mithilfe einer Verkehrsprognose zudem geprüft werden, ob die bestehenden Probleme durch Ampelanlagen verringert werden könnten.
Zum Zeitplan, nach dem Sie fragen, ist Folgendes zu sagen: Nach Festlegung der Art der Verbesserungsmaßnahme – entweder Ampelanlage oder zusätzliche Rampe – ist im Frühjahr 2009 eine Abstimmung mit den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange vorgesehen. Das Baurecht soll im Fall der zusätzlichen Rampe über ein nach Möglichkeit noch im Jahr 2009 einzuleitendes Planfeststellungsverfahren erlangt werden, mit dessen Abschluss dann im Jahr 2010 gerechnet werden kann. Im Anschluss daran wird die Ausführungsplanung erstellt. Ausreichende Haushaltsmittel vorausgesetzt, könnte die Baumaßnahme dann ab dem Jahr 2011 durchgeführt werden.
Ich möchte noch einmal nachfragen. Das Amt für Denkmalschutz leistet da ja noch einige Vorarbeiten. Es gibt Bedenken, an dieser Stelle überhaupt etwas zu machen. Wie sieht es im Moment konkret aus?
Das ist der Bereich um den Sülchenfriedhof, wo denkmalschützerische Belange zu beachten sind. Deshalb meldet sich das Amt für Denkmalschutz hier zu Recht: Natürlich könnten dort Grabungen notwendig werden. Wenn es zur Rampenlösung kommt, könnten denkmalpflegerische Arbeiten den von mir gerade dargelegten Zeitablauf um vielleicht ein Jahr verzögern, je nachdem, in welchem Umfang Grabungen durchgeführt und Funde gesichert werden müssten.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R e i n h o l d P i x G R Ü N E – V e r d a c h t d e r B e n a c h t e i l i g u n g v o n G e m e i n d e n m i t B ü r g e r m e i s t e r n o h n e P a r t e i m i t g l i e d s c h a f t i n d e r C D U
(Beifall des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD und auf der Zuhörertribüne – Abg. Thomas Blenke CDU: Jetzt aber!)
a) Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagen des Bürgermeisters von Hartheim, dass seiner Gemeinde im Verhältnis zu Land und Landesregierung Nachteile entstehen, wenn er nicht Parteimitglied in der CDU sei, nachdem dies in der Vergangenheit bereits von der Oberbürgermeisterin der Stadt Lörrach sinngemäß in ihrem Freiburger Wahlkampf als Argument so behauptet wurde?
b) Gibt es aussagekräftige Statistiken, die ausschließen können, dass Gemeinden ohne CDU-Bürgermeister bei Förder anträgen an Land und Landesregierung Nachteile in Höhe und dem Grund nach entstehen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ihre Mündliche Anfrage, Herr Kollege Pix, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Die Förderentscheidungen in der Fachförderung des Landes wie auch im Ausgleichstock ergehen nach sachlichen Kriterien, die in den einzelnen Förderrichtlinien normiert sind. Außerdem haben wir sowohl beim Ausgleichstock als auch bei den Fachprogrammen jeweils Verteilerausschüsse, die ganz unterschiedlich zusammengesetzt sind und die Anträge auch nach ausschließlich sachlichen Kriterien beraten und über sie letztlich entscheiden.
Wenn im Freiburger Wahlkampf eine vergleichbare Aussage gefallen ist, wird diese dadurch auch nicht richtiger. Wie das Wahlergebnis zeigte, werden solche Aussagen auch von der Öffentlichkeit nicht überbewertet. Wenn Sie letzte Zweifel haben, dass wir nicht nach Sachkriterien, sondern nach parteipolitischen Kriterien Geld zuteilen würden, dann fragen Sie einmal den Oberbürgermeister der Stadt Freiburg.
Meines Wissens hat er gerade in letzter Zeit zu dieser Thematik, die jetzt diskutiert wird, das Gegenteil behauptet, nämlich dass er nur die Erfahrung gemacht hat, dass sehr sachlich mit Landesmitteln und mit Landesprogrammen umgegangen wird.
Weil wir nicht nach parteipolitischen Kriterien, sondern ausschließlich nach Sachkriterien verfahren, gibt es selbstverständlich – das ist der zweite Teil Ihrer Frage – auch keine Statistik, die etwas bestätigen könnte, was es überhaupt nicht gibt.
Herr Staatssekretär, halten Sie es wirklich für realistisch, dass ein Bürgermeister, der sieben Jahre im Amt war, seinen beabsichtigten Parteiübertritt ohne jeglichen konkreten Anlass so begründet, wie er das getan hat, oder sind Sie nicht wie ich der Meinung, dass so etwas nur in einem politischen Milieu entstehen kann, das eher als „politische Unkultur“ bezeichnet werden kann?