Ich habe gerade sowohl das Verfahren der Landesregierung in allen Förderprogrammen als auch meine Meinung dazu dargestellt. Alles andere müssen Sie mit dem betreffenden Bürgermeister diskutieren.
Herr Köberle, wie bewerten Sie denn die Aussage des Herrn Staatssekretärs Fleischer, Ihres Kollegen, der, seitdem er für die CDU Landtagsabgeordneter in der Region ist, immer wieder mit der Aussage auftritt, dass er höchstpersönlich dafür sorgt, dass es bestimmten Gemeinden entsprechend gut geht? Spielt dabei das Parteibuch eine Rolle oder nicht?
(Zuruf von der CDU: Das machen alle von der CDU! – Abg. Winfried Scheuermann CDU: Das ist unsere Pflicht!)
Ich würde mich außerordentlich wundern, wenn Sie als Landtagsabgeordnete sich nicht für Interessen und für Anträge von Gemeinden aus Ihrem Wahlkreis einsetzen würden. Ich denke, dass es partei übergreifend zum Selbstverständnis eines Landtagsabgeordneten gehört, dass er sich für das Wohl des gesamten Landes, aber auch speziell für Anliegen, für Interessen, für Problemlösungen in seinem Wahlkreis einsetzt und damit auch immer wieder Erfolg hat.
Umstand, dass bei der Förderentscheidung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft im Frühjahr dieses Jahres für den Kreis Calw zwei Gemeinden zum Zuge kamen, die zum damaligen Zeitpunkt beide ein SPD-Oberhaupt hatten, und ist das eine „Unkultur“ im Sinne der Frage von Herrn Bayer?
Das könnte natürlich auch zu Interpretationen unter umgekehrtem Vorzeichen Anlass geben, dass gerade die Gemeinden bevorzugt würden, deren Bürgermeister nicht einer der die Regierung tragenden Parteien angehört. Aber nach wie vor gilt auch hier das Gleiche: Hier waren sachliche Gründe für die Entscheidung maßgeblich, nicht die Zugehörigkeit der Bürgermeister zu einer bestimmten Partei.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v A d o l f H a a s S P D – E l e k t r i f i z i e r u n g d e r B a h n s t r e c k e z w i s c h e n d e n A n s c h l u s s p u n k t e n T i t i s e e - N e u s t a d t u n d D o n a u e s c h i n g e n
wonach es aktuelle Überlegungen des Landes und seiner Nahverkehrsgesellschaft (NVBW) gibt, den 40 km langen nicht elektrifizierten Bereich der Bahnstrecke zwischen Neustadt und Donaueschingen bis zum Jahr 2016 zu elektrifizieren, wie dies bereits 1982 und 1984 aus der Region Schwarzwald und vom Fahrgastverband „Pro Bahn“ gefordert wurde?
b) Wer wird heute Kostenträger dieser Elektrifizierungsmaßnahme sein, die damals mit 28 Millionen DM zu veranschlagen war und heute entsprechend kostenmäßig fortgeschrieben werden muss?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ihre Anfrage, Herr Kollege Haas, beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Konzepts der Breisgau-S-Bahn 2020 prüft das Land, ob von Freiburg kommend über den bisherigen Endpunkt Neustadt hinaus eine Elektrifizierung der Strecke weitere verkehrliche Vorteile für die Achse Freiburg–Donaueschingen bringt.
Die Elektrifizierung stellt dabei jedoch nur eine Alternative dar, die mit anderen denkbaren Maßnahmen zur Aktivitätssteigerung wie z. B. der Ertüchtigung der Strecke für den Betrieb mit Neigetechnikfahrzeugen verglichen werden muss. Die Überlegungen stehen noch am Anfang. Insbesondere sind noch keine vertieften Gespräche mit der DB Netz AG geführt worden, weshalb zu den Finanzierungsmöglichkeiten und zur Kostenträgerschaft noch nichts gesagt werden kann. Ein genaues Datum kann demzufolge auch noch nicht genannt werden.
Das ist also ein Thema, das in der Luft liegt und das auch intensiv geprüft werden muss. Wir stehen aber jetzt nicht unter so massivem Zeitdruck, dass wir schon morgen Antworten geben müssten. Denn das Thema Breisgau-S-Bahn 2020 ist jetzt in der ganzen Breite in der ganzen Region Freiburg erst im Anlaufen und hat die Zielmarke 2018.
Herr Staatssekretär, dann ist festzustellen, dass sich gegenüber der Diskussion von 1982 und 1984 eigentlich noch nichts Wesentliches geändert hat, dass nur der Zweckverband Regionalverkehr Freiburg sowie Vertreter aus der Region die ganze Sache wieder aufgegriffen haben.
Wenn das Thema Elektrifizierung in den Achtzigerjahren diskutiert und umgesetzt worden wäre, müssten wir es heute nicht mehr diskutieren.
Heute steht das Thema aber in einem völlig anderen Zusammenhang. Wir sind ja auch schon 20 oder 30 Jahre in der Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs weiter. Da haben wir gerade im Raum Freiburg unglaublich viel erreicht, unglaublich viel an Qualität und Angebot, und gehen jetzt in eine nächste Stufe. Im Zusammenhang mit weiteren Qualitätssteigerungen werden diese Fragen erneut aufgeworfen, jedoch in anderem Zusammenhang, weil dieses Thema in den Achtzigerjahren nicht in der Verantwortung des Landes, sondern ausschließlich in der Verantwortung des Bundes bzw. der Bahn diskutiert worden ist.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – A u s w a h l v e r f a h r e n
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung zum Auswahlverfahren für die Aufnahme in berufliche Gymnasien:
für die Aufnahme in berufliche Gymnasien für die Schülerinnen und Schüler aus dem allgemeinbildenden Gymnasium angesichts des anstehenden doppelten Mittlere-Reife-Jahrgangs zu verändern?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Kollegen Kaufmann wie folgt:
Zum Schuljahr 2009/2010 werden sich neben den zahlenmäßig weitaus überwiegenden Schülern mit mittlerer Reife zeitgleich Gymnasiasten aus dem achtjährigen Bildungsgang nach der Klasse 9 sowie auch Gymnasiasten aus dem neunjährigen Bildungsgang nach der Klasse 10 für die Aufnahme in die Eingangsklassen an den beruflichen Gymnasien bewerben. Wegen des doppelten Jahrgangs ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Schulplätzen an beruflichen Gymnasien zum Schuljahr 2009/2010 das bestehende Angebot übersteigt. Dieser doppelte Übergangsjahrgang wird einmalig sein, da wir mit dem Auslaufen von G 9 künftig nur noch G-8-Schüler haben werden.