Protokoll der Sitzung vom 04.12.2008

Ich denke, diese Summen machen deutlich, welch hohen Stellenwert wir dieser Aufgabe beimessen.

Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Landesmittel wird das Land auch die Förderung der Kleinkindbetreuung auf eine neue Grundlage stellen. Lassen Sie mich diese Neuregelungen des Gesetzentwurfs kurz darstellen.

Für die künftige Landesförderung und die neuen Regelungen gilt der Leitsatz: Das Geld folgt den Kindern.

(Beifall der Abg. Wilfried Klenk CDU und Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Das bedeutet, dass die Mittel im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes künftig dorthin fließen sollen, wo die Kinder tatsächlich betreut werden, nämlich zu den Standortgemeinden der Einrichtungen. Die Verteilung der Bundes- und der Landesmittel an die Standortgemeinden erfolgt nach der Zahl der tatsächlich betreuten Kinder des Vorjahres

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Richtig!)

und gestaffelt nach der jeweiligen Betreuungszeit. Also dort, wo viele Kinder betreut und lange betreut werden,

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Fließt das Geld hin!)

fließt das Geld entsprechend hin. Die erforderlichen Daten hierzu liefert uns dann die jährliche Jugendhilfestatistik.

Die Förderung des Landes für Krippen und Kindergärten wollen wir künftig nach möglichst einheitlichen Grundsätzen im Finanzausgleichsgesetz regeln. Allerdings soll es auf Wunsch

der kommunalen Landesverbände für die Kindergartenförderung bis zum Jahr 2012 eine stufenweise Übergangsregelung geben. Ich denke, das ist gerade im Kindergartenbereich auch nötig.

Auch privatgewerbliche Träger werden in den Geltungsbereich des Kindertagesbetreuungsgesetzes einbezogen, dies allerdings nur dann, wenn sie die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit!)

Eigentlich schon, aber es muss dazugesagt werden. – Wir machen damit von der Möglichkeit des § 74 a des Kinderförderungsgesetzes Gebrauch, der die Förderung privatgewerblicher Träger ausdrücklich zulässt. Diese Regelung erleichtert insbesondere Betrieben, selbst in die Kinderbetreuung einzusteigen. Ich bin der Überzeugung, dass wir beim Ausbau der Kleinkindbetreuung auch das Engagement der Wirtschaft brauchen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Denn viele Betriebe wollen ihren Beschäftigten eine auf deren spezielle Bedürfnisse zugeschnittene Kinderbetreuung anbieten.

Jetzt komme ich zur Bedarfsplanung. Der Bedarfsplanung und damit der Planungshoheit der Gemeinden muss auch im neuen Fördersystem entscheidende Bedeutung zukommen. Die Gemeinden haben hierbei jedoch sowohl den Vorrang freier Träger als auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu beachten. Bei einem bedarfsgerechten Platzangebot geht es vor allem auch um den qualitativen Bedarf. Das Wahlrecht der Eltern gilt insbesondere auch dann, wenn sich Eltern für eine Betreuung ihres Kindes außerhalb ihres Wohnorts entscheiden. In solchen Fällen muss die Wohnsitzgemeinde dieses Kind für die Dauer der auswärtigen Betreuung in ihrer eigenen Bedarfsplanung nicht berücksichtigen. Ferner haben wir im Gesetzentwurf klargestellt, dass sich die Bedarfsplanung auch auf die integrative Betreuung behinderter Kinder erstrecken muss.

Wie bisher soll die Aufnahme der Einrichtung in die gemeindliche Bedarfsplanung Voraussetzung für die kommunale Mitfinanzierung sein. Für Kinderkrippen erhalten freie Träger, deren Einrichtungen in die gemeindliche Bedarfsplanung aufgenommen sind, einen Rechtsanspruch gegenüber der Standortgemeinde auf einen Zuschuss in Höhe von mindestens 68 % der Betriebsausgaben. Für Kindergärten bleibt es bei der bisherigen Förderhöhe von mindestens 63 %.

Träger und Standortgemeinde können jedoch auch andere Vereinbarungen treffen. Einrichtungen, die nicht in die gemeindliche Bedarfsplanung aufgenommen sind, sollen einen Mindestzuschuss in Höhe der jeweiligen Finanzausgleichszuweisung des Landes erhalten.

Für die Kosten der Betreuung auswärtiger Kinder erhält die Standortgemeinde einen Refinanzierungsanspruch gegenüber der Wohnsitzgemeinde. Die Höhe des Kostenausgleichs orientiert sich dabei an den Kosten, die für die Betreuung des auswärtigen Kindes tatsächlich entstehen. Nach einem pau

schalen Abzug von 25 % für Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers sind bei der Berechnung des Kostenausgleichs 75 % der jeweiligen Betriebskosten zugrunde zu legen. Davon abzuziehen ist die der Standortgemeinde für die Einrichtung gewährte FAG-Zuweisung.

Damit liegt der Kostenausgleich möglichst nah an den durch die Betreuung der auswärtigen Kinder tatsächlich entstehenden Kosten, und das erhöht die Bereitschaft der Standortgemeinden zur Berücksichtigung auswärtiger Kinder in ihrer Bedarfsplanung.

Ein maßgeblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht durch die Berechnung des Ausgleichsanspruchs nicht.

Ich denke, damit haben wir ein Problem, das uns alle ja lange Zeit gerade bei den überregionalen Betreuungseinrichtungen geplagt hat, ganz klar gelöst.

Das Gesetz lässt jedoch auch zu, dass Gemeinden Kostenausgleichsregelungen vereinbaren, die auf ihre besonderen Verhältnisse ausgerichtet sind. Sie können sich aber auch auf pauschale Ausgleichsbeträge einigen, die in gemeinsamen Empfehlungen des Städtetags und des Gemeindetags festgelegt werden. Das können die Kommunen in ihrer eigenen Verantwortung entscheiden.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Wilfried Klenk CDU)

Die gesetzliche Regelung ist also flexibel und trägt den vielschichtigen Interessenlagen Rechnung.

Ganz wichtig ist mir, dass die Wohnsitzgemeinden künftig unabhängig davon, ob sie vergleichbare Plätze vorweisen können, zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sein sollen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Gerade dadurch stärken wir das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Zudem hat diese Regelung den Vorteil, dass sich die freien Träger nicht mehr selbst mit den einzelnen Wohnsitzgemeinden wegen einer Mitfinanzierung auseinandersetzen müssen. Sie haben in der Standortgemeinde künftig nur noch einen Ansprechpartner.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut!)

Jetzt komme ich noch zur Förderung der Kindertagespflege. Der Gesetzentwurf stellt auch die Förderung der Kindertagespflege auf eine neue Grundlage. Zuständig hierfür sind auch entsprechend der Vorgabe des Bundesgesetzes – SGB VIII – die Stadt- und Landkreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese zahlen an die Tagespflegeperson für ein von ihr betreutes Kind, für das ein Betreuungsbedarf festgestellt ist, eine laufende Geldleistung. Maßgebend für die Höhe sind die Beträge, die in den jeweils geltenden Empfehlungen des Städtetags und des Landkreistags und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales festgesetzt sind.

Wichtig ist auch, dass bei der Bemessung der Kostenbeteiligung der Eltern für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren die Zuweisungen nach dem FAG zu berücksichtigen sind. Das wird zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern führen, die Tagespflege in Anspruch nehmen.

Lassen Sie mich zur Kindertagespflege noch auf Folgendes hinweisen: Wir haben die Zuständigkeit ganz bewusst bei den schon bisher hierfür zuständigen Stadt- und Landkreisen belassen, denn wir wollen, dass die hier gewonnenen und vorgehaltenen Erfahrungen auch im neuen Finanzierungssystem genutzt werden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass auch zukünftig Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Kreisen und den kreisangehörigen Gemeinden getroffen werden können.

(Beifall der Abg. Wilfried Klenk CDU und Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Richtig! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten.

Das neue Gesetz soll also Regelungen ermöglichen, die sich vor Ort entwickelt haben und den jeweiligen örtlichen Verhältnissen angepasst sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den dargestellten gesetzlichen Änderungen schaffen wir die Voraussetzungen, um bis 2013 auch für Kinder unter drei Jahren ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu erreichen. Dafür spricht auch die gute Inanspruchnahme des Investitionsprogramms des Bundes zum Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-Würt temberg. Die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung dieses Investitionsprogramms wurde bereits im März 2008 vom Minis terrat verabschiedet. Damit, vor allem aber mit der deutlich erhöhten Landesförderung für den laufenden Betrieb der Einrichtungen haben wir die Weichen für den Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg gestellt.

Das Anhörungsverfahren hat gezeigt, dass die Grundlinie des Gesetzentwurfs von allen Beteiligten, insbesondere auch von den Trägerverbänden, begrüßt wird. Ich denke, das positive Signal, das von dem Gesetzentwurf ausgeht, zeigt sich nicht zuletzt auch an der sehr positiven Entwicklung der Platzzahlen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Klenk für die Fraktion der CDU.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind der felsenfesten Überzeugung, dass wir mit dem heute von der Regierung eingebrachten Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes einen großen Schritt nach vorn gehen, dabei aber auch neue Wege einschlagen: zum einen, weil uns bestimmte Punkte, auf die ich gleich zu sprechen komme, wichtig sind, und zum anderen aufgrund der Erfahrungen, die wir bei der bisherigen Kindergartenförderung gemacht haben.

Wir beraten heute nicht über einzelne Summen. Wer wie viel bezahlt und sich mit wie viel an was beteiligt, darüber war man sich schon vor einem Jahr weitestgehend einig, wohl wissend, dass man immer auch gern etwas mehr hätte. Um was es uns und, wie wir von der Ministerin schon gehört haben,

auch der Regierung bei diesem Gesetzentwurf insbesondere ging, waren folgende Punkte.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Unterhaltungen nach außerhalb des Plenarsaals zu verlegen.

Erstens: Wie können wir dafür sorgen, dass die Gelder zielgerichtet und zeitnah genau dort ankommen, wo sie gebraucht werden? Mit anderen Worten ausgedrückt: Das Geld soll den Kindern folgen.

(Beifall des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Ich mache dabei auch keinen Hehl daraus, dass wir am liebs ten ein eigenes Landesprogramm aufgelegt hätten,

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Oh! Kein Bei- fall!)