Ich habe den Eindruck, dass wir beim Land, wo wir mitten in der energetischen Sanierung stecken, wohl eher voll und ganz erfüllen können, was möglicherweise Verfassungsgebot ist. Aber ich hätte gern Klarheit geschaffen für die vielen kleinen, mittleren und großen Gemeinden, die alle wissen wollen: Was können wir jetzt wirklich tun, ohne dass wir irgendwann für ausgezahltes Geld in Haftung genommen werden?
Der dringende Appell, auch in Richtung Berlin, ist: Gebt uns da eine saubere Handhabe. Ich habe zwei Briefe von Bundesministern gesehen, die zum Teil in der Erläuterung dessen, was energetische Sanierung anbelangt, sehr unterschiedlich waren.
Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen. Gestern hat die Föderalismuskommission beschlossen – möglicherweise rückwirkend –, das Verbot aufzuheben und in Zeiten wie denen, in denen wir uns jetzt befinden, dem Bund die Erlaubnis zu geben, durchgehend Finanzierungszuschüsse an Gemeinden zu geben, sodass man das, was Sie gerade dargestellt haben, nicht mehr machen muss.
Das ist ein interessanter Ansatz. Lieber Herr Präsident, die Frage ist jetzt aber, ob man das rückwirkend hinbekommt; denn rückwirkendes Verfassungsrecht ist nicht ganz einfach. Jetzt sollten wir ganz vorsichtig mit dieser Botschaft – einer guten Botschaft – umgehen. Ich danke dem Präsidenten, dass er uns so zeitnah unterrichtet.
Aber im Interesse derer, die vielleicht auch gern selektiv hören und nur die frohe Botschaft vernehmen möchten, bitte ich das präzise abzuklären. Die Rückwirkung macht mir nämlich noch ein bisschen Kummer. Wenn das möglich wäre, wäre es eine wesentliche Erleichterung.
Ich habe noch einmal nachgeschaut: 1986 hatten wir eine ähnliche Bundesförderung. Da hat der Bund formuliert, in den Förderteil könne alles aufgenommen werden, was sonst nicht in dem benannten Zeitraum investiert würde. Diesmal wird es etwas schwieriger, denn sowohl im Gesetz als auch in der vorgesehenen Verwaltungsvereinbarung sind zwei Tatbestände enthalten, die eine Hinderung bedeuten könnten. Der erste ist: Es darf – gemäß § 4 der Verwaltungsvereinbarung – nichts aufgenommen werden, was in einem verabschiedeten Haushalt steht.
Was in einem rechtskräftig verabschiedeten Haushalt steht. – Das bereitet mir deshalb Kummer, weil ich Sorge habe, dass die Fleißigen, die Pünktlichen – viele haben den Ehrgeiz, vor dem Ende des Jahres einen Haushalt erstellt zu haben –
möglicherweise das Nachsehen haben; denn jeder von uns, der solche kommunalen Haushalte führt, weiß: Bei einem offenen Haushalt kann man jonglieren. Man hat dann natürlich viel mehr Flexibilität, gewisse Maßnahmen in eine Förderung einzubringen.
Das Nächste ist auch eine Sache, die Kummer bereitet. Die kommunalen Landesverbände haben hier zusammen mit dem Finanzminister in den letzten Tagen noch einmal interveniert.
Und die Fraktionen, selbstverständlich. – Das betrifft die „Zusätzlichkeit“, gemessen an den Investitionsvolumina. Dabei geht es um Folgendes: Das Investitionsvolumen im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2008 soll Ausgangspunkt sein für einen Vergleich des Investitionsvolumens von 2009 bis 2011. Das Investitionsvolumen der Jahre 2009 bis 2011 muss genau den Zusatzbetrag von 1,6 Milliarden € Investitionen erkennen lassen. Das ist der Punkt.
Ich bin in meiner Intervention – ich glaube, auch die kommunalen Landesverbände – sehr weit gegangen. Ich habe gesagt: Lasst das ganze Kriterium weg. Ich habe nie das Anliegen des Bundes auf „Zusätzlichkeit“ außer Acht gelassen. Ich habe Verständnis dafür, dass man nicht nur Haushaltslücken decken möchte, sondern Mittel für zusätzliche Investitionen freimachen möchte.
Aber auf der anderen Seite habe ich immer mit einer faktischen „Zusätzlichkeit“ argumentiert, die in jedem Fall gegeben ist, wenn bei gewissen Themen Investitionsanreize geschaffen werden. Es ist ja so, dass diese Kriterien offensichtlich im Gesetz wie in der Verwaltungsvereinbarung tatsächlich geblieben sind. Das Gesetz wird sich möglicherweise nicht mehr ändern. Das wird am heutigen Freitag durch den Deutschen Bundestag gehen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Was? Wir haben doch noch den Bundesrat! Es gibt doch noch eine Bundes- ratsdebatte!)
Ja, gut. Aber ich denke, wenn die Große Koalition – da nehme ich jetzt auch uns beide in die Pflicht – das im Bundestag nicht hinbekommt,
ist es natürlich ausgesprochen schwierig. Sie wissen: Im Bundesrat können Sie nur dann Änderungen erreichen, wenn Sie das Thema absetzen und gleichzeitig in ein Vermittlungsverfahren gehen.
Es wäre schön gewesen, lieber Kollege Schmiedel, Sie hätten Struck und der SPD-Bundestagsfraktion das Gleiche so deutlich gesagt, wie Sie es jetzt hier sagen möchten.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Hel- mut Walter Rüeck CDU: Sehr richtig! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Ich habe es der Kanzlerin gesagt! Wir haben doch eine Kanzlerin!)
Meine Damen und Herren, jetzt etwas ganz Wichtiges zu dieser „Zusätzlichkeit“: In der Tat betrifft die „Zusätzlichkeit“ das Gesamtvolumen von Land und Kommunen. Das heißt, zunächst einmal muss eine Kommune nicht befürchten, dass sie als Einzelkommune separat auf den Prüfstand genommen würde. Das ist die Angst, die bei unseren Gemeinden und Städten lange Zeit umgegangen ist. Das wird es nicht sein, sondern die Betrachtung bezieht Land und Kommunen insgesamt ein.
Aber – und da muss man den Kommunen auch ehrlich gegenübertreten, gerade in der jetzigen Zeit, in der diese Anträge gestellt und auch verbeschieden werden –: In den Jahren 2011 oder 2012 könnte natürlich der Worst Case eintreten, dass dann auch aus der Gesamtsumme im Vergleich zu den Jahren 2006 bis 2008 ein Delta entsteht. Dann ist klar: Das ist eine Finanzierungsfrage, die gemeinsam mit den Kommunen auf den Tisch gelegt und diskutiert werden muss. Es ist ein Gebot
der Redlichkeit, dass man darauf hinweist, dass man dann letztlich vor einer gemeinsamen Finanzthematik steht.
Deswegen sollten wir im Moment schauen, dass wir dieses Programm schnell wirksam werden lassen. Wir sollten weiterhin daran arbeiten, dass zu dem, was wir an Überzeugungen zu diesem Begriff der „Zusätzlichkeit“ haben, noch nicht das letzte Wort gesprochen sein wird, oder dass wir gegebenenfalls, wenn wir an die erste Evaluation denken, überlegen, was in den Jahren 2012 und 2013 konkret abgerechnet werden kann.
Ich kann für die Landesregierung Folgendes sagen: Wir haben im Kabinett heute abschließend über dieses Paket entschieden. Deswegen sind Fragen zur Haltung der Landesregierung im Bundesrat aus meiner Sicht geradezu obsolet, denn die Landesregierung hat sich zu diesem Paket bekannt, und ich kenne niemanden, der in solchen Sachen schizophren handelt.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Der Goll hat erklärt, es sei noch alles offen! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)
Im Bundesrat wird es sicherlich auch seitens des Landes Baden-Württemberg eine befördernde Haltung geben.
Ich will eines sagen, was auch für Sie draußen wichtig ist: Wir werden in der Tat – das ist Teil des Beschlusses des Kabinetts – im Mai/Juni evaluieren, wie der Mittelabfluss verlaufen ist und ob die Themen, die da angedacht sind, und auch die Modalitäten, die wir festgesetzt haben, wirklich dem entsprechen, was wir uns vorstellen. Ich kann mir vorstellen, dass das auch im Parlament und für Sie für das Gespräch mit den Menschen draußen wichtig ist. Wir werden also im Mai oder Juni schauen, ob das wirklich so sauber an den Mann, an die Frau in die Konjunktur gebracht wird, wie wir uns das vorstellen.
Herr Minister Stächele, Sie müssen schon verstehen, dass wir jetzt über Ihre Aussage irritiert sind, dass das Kabinett entsprechend beschlossen habe und dass deshalb das Ja der Landesregierung im Bundesrat stehe. Uns ist nämlich gerade eine dpa-Meldung vorgelegt worden, die besagt, dass Herr Goll vor wenigen Minuten erklärt habe,