Protokoll der Sitzung vom 18.02.2009

(Abg. Christoph Bayer SPD: Doch! Das zu begreifen ist schon einmal von Vorteil!)

Wo wollen Sie die Grenze ziehen? Den einzigen nachvollziehbaren, begründbaren Ansatzpunkt haben wir in der Volljährigkeit.

(Abg. Christoph Bayer SPD: Auch die Religionsmün- digkeit wäre denkbar!)

Noch einmal: Jede Altersgrenze hat irgendwo einen Touch von Willkürlichkeit. Deswegen können wir nur auf die Erfah

rungen zurückgreifen, die mit einer Absenkung des Wahlalters in anderen Bundesländern und auch in Österreich gemacht wurden. Diese Erfahrungen sind, meine Damen und Herren, bei Weitem nicht so positiv, wie man hier glauben machen möchte und wie es hier dargestellt wurde. Die Wahlbeteiligung junger Erstwähler lässt dort zu wünschen übrig. Der Kollege Klaus Herrmann hat die Gründe hierfür dargelegt, die absolut zutreffend sind. In Hessen wurde die Absenkung des Wahlalters sogar wieder rückgängig gemacht. Auch im Bundestag wurde die Diskussion über die Absenkung des Wahlalters geführt, und dort haben sich sowohl Vertreter der CDU/ CSU- als auch der SPD- und der FDP-Fraktion eindeutig gegen die Absenkung ausgesprochen. Lesen Sie einmal die entsprechenden Protokolle nach. Dabei wurde sehr viel Nachvollziehbares geäußert.

Auch die Wissenschaft spricht sich nicht gerade für eine Absenkung des Wahlalters aus. Eine aktuelle Studie der Universität Hohenheim zum Politikverständnis junger Menschen hat deutlich gezeigt, dass 16-jährige Schüler gegenüber 18-jährigen Erstwählern starke Defizite in ihrer politischen Bildung haben.

(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD – Abg. Chris toph Bayer SPD: Wer ist denn zuständig für die po- litische Bildung?)

Ich bin deswegen auch froh, dass wir in Baden-Württemberg eine so kreative, gute, starke und engagierte Landeszentrale für politische Bildung haben. Dort wird ungeheuer viel gerade auf diesem Sektor getan. Aber die Defizite bei 16-, 17-Jährigen sind nach wie vor unübersehbar. Deswegen halte ich es für richtig, die Altersgrenze für Erstwähler, für das aktive Wahlrecht bei 18 Jahren zu belassen.

Zu den Jugendgemeinderäten und vielen anderen Beteiligungsformen, die möglich sind – gerade im kommunalen Bereich –, ist viel gesagt worden. Auch ich möchte es der einzelnen Gemeinde überlassen, zu entscheiden, wie sie Jugendliche einbindet. Ich bin mir sicher – zahlreiche Beispiele im Land zeigen das immer wieder –: Wenn vonseiten der Jugendlichen konstruktive Vorschläge und konkrete, sinnvolle Wünsche zur Mitwirkung kommen, dann werden diese auch in aller Regel vom Bürgermeister und von den Gemeinderäten nicht abgelehnt.

(Abg. Walter Heiler SPD: Wir begrüßen so etwas!)

Aber da muss man auf Spezifika vor Ort Rücksicht nehmen und das auch der jeweiligen örtlichen Situation anpassen.

Zu den anderen Fragen wurde hier schon vieles gesagt. Ich möchte, meine Damen und Herren, nur noch etwas zur Änderung des Sitzverteilungsverfahrens von d’Hondt nach SainteLaguë/Schepers sagen. Ich kann es nur wiederholen: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass kein Entscheidungsverfahren als prinzipiell richtiger anzusehen ist und daher auch keines der beiden Verfahren den Vorzug verdient. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber in dieser Frage Gestaltungsfreiheit hat. Es ist mithin rein politisch zu entscheiden, welches Verfahren zur Anwendung kommen soll. Wir sehen bezüglich der Kommunalwahlen momentan keinen Handlungsbedarf.

Deswegen bitte ich um Verständnis, wenn wir die Gesetzentwürfe ablehnen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Das verstehe ich nicht!)

Dabei sehen wir uns auch – das ist mein letzter Satz, aber er ist sehr wichtig – in Übereinstimmung mit dem Votum der kommunalen Landesverbände. Auf diese sollten wir auch hören, gerade wenn es um Fragen geht, die die kommunale Ebene betreffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen in der Zweiten Beratung nun zur A b s t i m m u n g.

Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3271, abstimmen. Der Ständige Ausschuss schlägt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3810 vor, den Gesetzentwurf abzulehnen. Kann ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stellen? – Das ist der Fall.

Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3271, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3272, zu dem der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3901, vorliegt. Der Ständige Ausschuss schlägt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3810 vor, den Gesetzentwurf abzulehnen. Kann ich den Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag im Ganzen zur Abstimmung stellen?

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Jawohl!)

Das ist der Fall.

Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3272, und dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3901, zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind dieser Gesetzentwurf und der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Mehrheitlich über- zeugend abgelehnt!)

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3273. Der Ständige Ausschuss schlägt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3810 vor, den Gesetzentwurf abzulehnen. Kann ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stellen? – Danke.

Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3273, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesnichtraucherschutzgesetzes – Drucksache 14/3661

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 14/3765

Berichterstatter: Abg. Stefan Teufel

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Teufel für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion zählt der Gesundheitsschutz zu den überragend hohen Rechtsgütern in unserer Gesellschaft.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 30. Juli 2008 die Auffassung der CDU-Landtagsfraktion dahin gehend bestätigt, dass der Schutz vor dem Passivrauchen zu den hohen Rechtsgütern zählt.

Die CDU-Fraktion unterstützt den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung. Unser Leitgedanke ist die enge Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Künftig wird es daher nur zwei zusätzliche Ausnahmetatbestände geben. Die vorgelegten Änderungen beziehen sich auf Einraumgaststätten sowie auf Diskotheken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein effizienter Vollzug des Landesnichtraucherschutzgesetzes ist uns sehr wichtig. Betreiber von Gaststätten sowie Diskotheken sind dafür verantwortlich, dass das Rauchverbot und die Kennzeichnungspflicht in ihren Betrieben eingehalten werden. Die vorgesehene Ergänzung, wonach gegen den Betreiber bei Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße verhängt werden kann, ist ein notwendiger Schritt, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelung durchsetzen zu können.

Die CDU-Fraktion steht für einen ausgewogenen und in der Praxis durchsetzbaren Nichtraucherschutz. Dafür setzen wir uns ein.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Haußmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz wird auch in der zweiten Lesung nicht besser. Wir bedauern, dass die Landesregierung nicht den Mut gefunden hat, sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem konsequenten Nichtraucherschutz durchzuringen. Hier wurde eine große Chance ver

tan. Stattdessen gehen Sie den Weg des geringsten Widerstands und schreiben die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Übergangslösung dauerhaft fest.

Wir werden deshalb diesen Gesetzentwurf erneut ablehnen.

(Beifall bei der SPD – Oh-Rufe von der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Lösch für die Fraktion GRÜNE.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: So schnell?)

Die Kollegen halten sich alle an die Redezeit.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Chance, als Land Baden-Württemberg mit der Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes einen Spitzenplatz einzunehmen – wenn Sie unseren Änderungsanträgen zustimmen.