Stefan Teufel

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! Die beruflichen Schu len und die berufliche Bildung in Baden-Württemberg sind bundesweit sehr gut aufgestellt. Zugleich stehen wir auch in Baden-Württemberg vor großen Herausforderungen. Unser
Ziel war und ist es, diese Spitzenposition auch in Zukunft zu halten und die beruflichen Schulen, die Aus- und Weiterbil dung in unserem Land für die Zukunft fit zu machen.
Zuallererst geht es um die Menschen in unserem Land. Wir sind verpflichtet, ihnen die bestmögliche Ausbildung zu bie ten. Jeder Einzelne muss seinen individuellen Weg gehen kön nen, der einen erfolgreichen Start ins Leben ermöglicht. Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel sind in al ler Munde. Es geht aber nicht nur um die Zahl der Fachkräf te, sondern es geht auch um die Qualifikation. Kurz: Jeder muss in der Erstausbildung, in der Weiterbildung die bestmög liche berufliche Bildung erhalten. Denn jeder Einzelne ist uns wichtig, und jeder Einzelne wird in Zukunft auf dem Arbeits markt gebraucht.
Für die CDU-Fraktion bildet die duale Ausbildung das Herz stück der beruflichen Bildung. Das duale System mit der ge meinsamen Ausbildung in Schule und Betrieb hat sich be währt. Es verbindet Theorie und Praxis auf ganz einzigartige Weise.
Die Jugendarbeitslosenquote in Baden-Württemberg beträgt 2,9 %; in Finnland, wo es keine duale Ausbildung gibt, liegt sie bei über 20 %.
Die duale Ausbildung hat deshalb für die CDU-Fraktion auch in Zukunft Priorität. Dennoch können wir die Augen nicht vor den Herausforderungen verschließen, vor denen das duale System auch in Baden-Württemberg steht. Auf der einen Sei te gewinnen formal höhere Bildungsabschlüsse an Attraktivi tät. Auf der anderen Seite gibt es trotz aller Anstrengungen Ju gendliche, die keine abgeschlossene Berufsausbildung errei chen. Ihr Anteil beträgt in Baden-Württemberg ca. 15 %. Die ser Wert ist bundesweit am niedrigsten, aber trotzdem zu hoch.
Unsere Überlegung und unsere Überzeugung ist: Wer das du ale System erhalten will, muss es öffnen und aus sich selbst heraus stärken. Leistungsschwächere Jugendliche benötigen einen gleitenden Übergang in eine duale Ausbildung, und Leistungsstärkere müssen wissen, dass die duale Ausbildung viele Wege bis hin zur Hochschulreife bietet. Wir haben uns in der Enquetekommission für zahlreiche Empfehlungen ein gesetzt, um diese Öffnung für Leistungsstarke, aber auch für Leistungsschwächere zu erreichen. Leistungsstarken wollen wir den ausbildungsbegleitenden Erwerb der Fachhochschul reife erleichtern.
Wir wollen die Hochschulen ermuntern, sich stärker für die beruflich Qualifizierten zu öffnen. Wer im Berufsleben steht, braucht andere Studienangebote als jemand, der mit 19 Jah ren direkt von einem allgemeinbildenden Gymnasium kommt.
Wir wollen Englischunterricht an der Berufsschule verbind lich einführen. Auch der Facharbeiter braucht heute in einer globalisierten Welt Fachenglisch.
Wir wollen die beruflichen Gymnasien weiterhin bedarfsge recht ausbauen und fortentwickeln. Die CDU-Fraktion hat den Vorschlag eingebracht, ein neues Profil der Umwelttechnolo gie am Technischen Gymnasium zu schaffen. Erneuerbare
Energien, umweltfreundliche Mobilität – gerade für BadenWürttemberg, das Flächenland Nummer 1 – und moderner Hausbau, das sind die Themen der Zukunft.
Mit all diesen Empfehlungen wollen wir erreichen, dass die beruflichen Schulen und die duale Ausbildung für leistungs starke Jugendliche noch attraktiver werden. Überhaupt wol len wir die vielen Möglichkeiten der beruflichen Schulen bes ser bekannt machen. Die CDU-Fraktion hat dazu die Idee ei nes sogenannten Bildungsnavigators im Internet entwickelt. Dieser Bildungsnavigator soll jedem Jugendlichen zeigen, welche verschiedenen Wege ihm in der beruflichen Bildung offenstehen.
Genauso wie die Leistungsstärkeren liegen uns auch diejeni gen am Herzen, die bisher keine abgeschlossene Berufsaus bildung erreichen können. Jugendliche aus bildungsfernen Schichten kämpfen besonders mit dem Übergang von der Schule in eine Ausbildung. Jugendliche mit Migrationshinter grund besitzen zum Teil keine ausreichenden Sprachkenntnis se oder sind mit dem deutschen Ausbildungssystem nicht ver traut. Männliche Jugendliche tun sich heute oft schwerer als Mädchen. Wer den Begriff „Gender“ zeitgemäß verstehen will, muss heute besonders auf männliche Jugendliche ach ten. Für diese Gruppe wollen wir die duale Ausbildung öff nen.
Die Dualisierung der berufsvorbereitenden Schularten, von BVJ, VAB und BEJ, ist die wichtigste Empfehlung. Gleich zeitig wollen wir die Ganztagsbetreuung in den berufsvorbe reitenden Schularten einführen. So besteht genug Zeit für die individuelle Förderung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach meinen Aus führungen zur dualen Ausbildung und den beruflichen Schu len möchte ich zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung kommen.
Lebenslanges Lernen ist für viele Menschen in Baden-Würt temberg eine Selbstverständlichkeit. Dafür bestehen gute Rah menbedingungen. Doch auch in der Weiterbildung müssen wir uns in der Zukunft noch stärker den bildungsfernen Schich ten zuwenden. Es gibt Menschen, die sich bisher kaum wei terbilden: An- und Ungelernte sowie ältere Arbeitnehmer, Menschen aus bildungsfernen Schichten, Menschen mit Mi grationshintergrund. Für diese Menschen hat die CDU-Frak tion eine gezielte Programmförderung vorgeschlagen. Diese soll ergänzend neben die bestehenden Maßnahmen treten. Aufsuchende Weiterbildungsberatung und neue, passgenaue Lernformen sind dabei unverzichtbar.
Damit komme ich zu einem Anliegen, das der CDU-Fraktion besonders wichtig ist. Wir wollen die beruflichen Schulen, die Aus- und Weiterbildung im ländlichen Raum stärken. In der Weiterbildung wollen wir die Grundförderung entlang der Ta rifabschlüsse im öffentlichen Dienst erhöhen. So bleibt das Land ein verlässlicher Partner für die Weiterbildung vor Ort.
Die Standorte der beruflichen Schulen müssen auch bei sin kender Schülerzahl in der Fläche erhalten werden. Sie sind die beruflichen Kompetenzzentren im ländlichen Raum. Für die duale Ausbildung ist eine betriebs- und wohnortnahe Be schulung von zentraler Bedeutung.
Deswegen ist die Handlungsempfehlung zur Zahl der Berufs bilder wichtig. Bundesweit gibt es über 353 Berufsbilder. Die se Anzahl müssen wir in naher Zukunft reduzieren. Viele Men schen lassen sich nicht mehr vor Ort beschulen und ausbilden. Die Enquetekommission spricht sich daher dafür aus, die Zahl auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um all diese Ziele zu erreichen, hat die Enquetekommission über 53 Handlungs empfehlungen – auf fast 1 000 eng bedruckten Seiten – ent wickelt. Oft wird einer Enquetekommission vorgeworfen, sie bliebe unkonkret und unverbindlich. Heute ist das Gegenteil der Fall. Wir haben Vorschläge entwickelt, die sofort umge setzt werden können. In Zukunft wird jeder Jugendliche in Baden-Württemberg gebraucht, die Leistungsschwächeren wie die Leistungsstarken. Ich bin davon überzeugt, dass die Empfehlungen der Enquetekommission einen wichtigen Bei trag dazu leisten.
Die berufliche Bildung in Baden-Württemberg ist spitze und wird dies auch in Zukunft bleiben. Meine sehr verehrten Da men und Herren, eine Investition in die Bildung bringt noch immer die besten Zinsen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist das Flächenland mit dem höchsten Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. Knapp ein Viertel der 10,7 Millionen Baden-Württemberger gehören zum Personenkreis der Migranten. Menschen mit Migrationshintergrund sind keine einheitliche und leicht zu definierende Gruppe. Sie kommen aus verschiedenen Herkunftsländern oder sind bereits in Deutschland zur Welt gekommen, entstammen jedoch einer zugewanderten Familie.
Aus dem in der Antwort der Landesregierung zu der Großen Anfrage erwähnten Bericht des Robert-Koch-Instituts geht hervor, dass Menschen mit Migrationshintergrund grundsätzlich nicht kränker sind als Deutsche. Gesundheitliche Unterschiede in der Bevölkerung sind stark durch sozioökonomische Unterschiede bestimmt. Bis heute erhebt die gesamte amtliche Statistik in Deutschland aber nur unzureichende Angaben zum sozioökonomischen Status.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass in Baden-Württemberg bereits viel getan wird, um Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zu den Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern. Für den größten Teil der Migranten besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung. Unser Gesundheitswesen in Deutschland, aber auch in Baden-Würt temberg ist bei allen Herausforderungen noch immer eines der besten in Europa und in der Welt.
So gibt es hierzulande 28 Projekte – sehr gute Projekte –, die spezifische Gesundheitsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund zum Inhalt haben. Die Angebote zur gesundheitlichen Prävention und Vorsorge werden in der Regel auch gut von den Migranten angenommen. Beispielhafte Projekte im Gesundheitsbereich in Baden-Württemberg für Menschen mit Migrationshintergrund sind in Konstanz, Heilbronn, Mannheim, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis bereits fest installiert.
Daneben gibt es vielfältige Bemühungen, sprachlich oder kulturell bedingte Hindernisse abzubauen. Im Bereich der gesundheitlichen Vorsorge und in der gesellschaftlichen Akzeptanz von Menschen mit Migrationshintergrund finden sich natürlich auch Herausforderungen und offene Fragestellungen. Viele Einrichtungen und Angebote der Gesundheitsversorgung öffnen sich bereits aktiv gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund. Aber nicht immer gelingt im gewünschten Maß ein sichtbarer Erfolg. So werden beispielsweise Angebote im Bereich der Altenpflege von älteren Menschen mit Migrationshintergrund und von ihren Familien bislang noch unzureichend wahrgenommen und erschlossen. Daher fordert die CDU-Fraktion sinnvolle Wirksamkeitsnachweise im deutschen Gesundheitssystem für neue Angebote und Maßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund.
Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2009 dem Gesetzentwurf zur dia morphingestützten Substitutionsbehandlung zugestimmt. Das Gesetz ist am 21. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Damit ist auf Bundesebene der wesentliche Schritt zur Schaffung eines Rechtsanspruchs für Schwerstabhängige erfolgt.
Die CDU-Fraktion setzt bei der Suchtbekämpfung auf die bewährte Strategie mit Prävention, Repression, Suchthilfe und Überlebenshilfe. Wir wollen auch weiterhin für die ca. 200 bis 300 Schwerstabhängigen im Südwesten keine Dauersubstitution. Klares Ziel ist die Abstinenz. Der Charakter der Suchthilfe muss auch in Zukunft erkennbar bleiben.
Der Erfolg in der Suchthilfe besteht aus der Qualität der Einzelmaßnahme und der Qualität der Kooperationen. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Suchthilfe liegt in der Kooperation zwischen der Suchtmedizin und den psychosozialen Beratungsstellen. Diese Kooperation dient der gesundheitlichen Stabilisierung der Patienten und der Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten uns nicht gegenseitig absprechen, dass wir alle das Beste für die Schwerstabhängigen in unserem Land wollen. Die CDU-Fraktion verschließt sich nicht neuen Therapieformen.
Im Interesse der Betroffenen wollen wir jedoch auf der Grundlage fundierter Ergebnisse handeln.
Aufgrund des nunmehr geltenden bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs der Schwerstabhängigen, unter bestimmten Voraussetzungen eine diamorphingestützte Substitution zu erhalten, sehen wir uns in großer Verantwortung, mit der gebotenen Sorgfalt in Baden-Württemberg die Abgabe umzusetzen. Dazu gehört, dass die diamorphingestützte Substitution nur in hoch kompetenten Einrichtungen genehmigt werden sollte, um erstens die notwendige hohe Qualität der Behandlung zu gewährleisten und zweitens den Missbrauch von Diamorphin zuverlässig auszuschließen. Wir wollen keinen Abgabewildwuchs wie in der Schweiz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, somit muss eine Lösung gefunden werden zwischen der möglichst einfachen Erreichbarkeit der Einrichtungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Schaffung funktionsfähiger und zuverlässiger Einrichtungen für die Behandlung der zu erwartenden 200 bis 300 Patienten. Die Arbeitsgruppe Substitution hat Raumschaften für die Behandlung vorgeschlagen. Ich glaube, die
se Vorschläge sollten wir als Grundlage der zukünftigen Beratungen nehmen.
Wir fordern kompetente Behandlungsstellen, welche in zumut barer Entfernung erreicht werden können. Eine flächendeckende Behandlung für 300 Patienten im Land kann nicht möglich sein. Deshalb brauchen wir eine praktikable Lösung, die zum einem die optimale Versorgung der Abhängigen in den Vordergrund stellt und zum anderen kurzfristig hilft und bezahlbar ist.
Die CDU-Fraktion setzt auch in Zukunft in der Suchtbekämpfung auf Prävention, Repression, Suchthilfe sowie Überlebenshilfe. Unser Ziel ist nicht die Dauersubstitution, sondern eine Abstinenz vom Drogenkonsum.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden im Außenbereich erleichtert werden. Es soll von der Anwendung der sogenannten Siebenjahresfrist zwischen der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung und dem Antrag auf Nutzungsänderung abgesehen werden. Es geht also grundsätzlich nicht um eine Änderung des materiellen Rechts im Bereich des Baugesetzbuchs, sondern ausschließlich um die Aussetzung einer Frist, innerhalb der der Bauherr sein Recht geltend machen musste.
Wir wollen eine Reduzierung des Flächenverbrauchs durchsetzen. Deshalb soll die Nutzung des Bestands attraktiver gemacht werden. Wenn durch die Aussetzung der Siebenjahresfrist eine weitere Zersiedlung der Landschaft zu befürchten wäre, würden wir das Gesetz nicht unterstützen. Dies ist in diesem Fall auszuschließen. Wir wollen, dass aufgelassene landwirtschaftliche Anwesen im Außenbereich nicht zerfallen, sondern in eine neue, ihrem Umfeld angemessene Nutzung übergehen können. Die Umnutzung betrifft nur vorhandene Bauten. Die Umnutzung von Gebäuden in völlig desolatem Zustand scheidet von vornherein aus, da sie der Errichtung eines Ersatzneubaus gleichkäme.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine solche Umnutzung kann auch der Erhaltung der Wirtschaftskraft vor allem im ländlichen Raum dienen.
In vielen Regionen des Landes spielt die Siebenjahresfrist gar keine Rolle, weil für ein ehemals landwirtschaftliches Anwesen schnell wieder eine neue Nutzung gefunden wird. In anderen Regionen, die weniger touristisch geprägt sind und stärker vom demografischen Wandel erfasst sind, dauert es oft länger, bis überhaupt eine Nachnutzung erfolgt. Bei einer solchen Umnutzung müssen immer die Anforderungen der Teilprivilegierung beachtet werden. Im Übrigen spielen solche früheren Höfe bei der Nutzung von regenerativen Energien, etwa bei der Nutzung von Solarenergie, eine große Rolle. Auch die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen oder Kleinprivatwald erfolgt von solchen Anwesen aus.
Es gibt deshalb gute Gründe, die Siebenjahresfrist nicht anzuwenden. Deshalb setzt sich die CDU für dieses Gesetz ein.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion zählt der Gesundheitsschutz zu den überragend hohen Rechtsgütern in unserer Gesellschaft.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 30. Juli 2008 die Auffassung der CDU-Landtagsfraktion dahin gehend bestätigt, dass der Schutz vor dem Passivrauchen zu den hohen Rechtsgütern zählt.
Die CDU-Fraktion unterstützt den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung. Unser Leitgedanke ist die enge Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Künftig wird es daher nur zwei zusätzliche Ausnahmetatbestände geben. Die vorgelegten Änderungen beziehen sich auf Einraumgaststätten sowie auf Diskotheken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein effizienter Vollzug des Landesnichtraucherschutzgesetzes ist uns sehr wichtig. Betreiber von Gaststätten sowie Diskotheken sind dafür verantwortlich, dass das Rauchverbot und die Kennzeichnungspflicht in ihren Betrieben eingehalten werden. Die vorgesehene Ergänzung, wonach gegen den Betreiber bei Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße verhängt werden kann, ist ein notwendiger Schritt, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelung durchsetzen zu können.
Die CDU-Fraktion steht für einen ausgewogenen und in der Praxis durchsetzbaren Nichtraucherschutz. Dafür setzen wir uns ein.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 30. Juli 2008 die Auffassung der CDU-Landtagsfraktion dahin gehend bestätigt, dass der Schutz vor dem Passivrauchen und damit der Gesundheitsschutz zu den überragend hohen Rechtsgütern zählt. Wir stehen vor der Entscheidung, ob wir bestehende Ausnahmen abschaffen oder die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Linie für den Bereich der Kleingastronomie in das Landesnichtraucherschutzgesetz übernehmen.
Aufgabe des Gesetzgebers ist es, zwischen unterschiedlichen Interessen abzuwägen und einen möglichst guten Kompromiss für alle Beteiligten zu finden. Wir haben mit der vorgelegten Änderung einen ausdifferenzierten und sachgerechten Ausgleich zwischen dem Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Betreiber sowie den Interessen der Raucher gefunden.
Unser Leitgedanke ist eine enge Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die CDU-Fraktion begrüßt und unterstützt die zwei von der Frau Ministerin gerade genannten zusätzlichen Ausnahmetatbestände in § 7 Abs. 2 Nr. 2 sowie in § 7 Abs. 3 des Landesnichtraucherschutzgesetzes.
Für die CDU-Fraktion ist ein effizienter Vollzug des Landesnichtraucherschutzgesetzes sehr wichtig. Betreiber von Gaststätten und Diskotheken sind dafür verantwortlich, dass das Rauchverbot und die Kennzeichnungspflicht in ihren Betrieben eingehalten werden. Damit die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich im erforderlichen Umfang durchgesetzt werden kann, unterstützt die CDU-Fraktion die Ordnungswidrigkeitentatbestände gegen Betreiber.
Die CDU-Fraktion steht auch in Zukunft für einen ausgewogenen und in der Praxis durchsetzbaren Nichtraucherschutz. Dafür setzen wir uns ein.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vergangene Jahr stand ganz im Zeichen des Klimaschutzes. Die Weltklimaberichte der Vereinten Nationen machten deutlich, dass Klimawandel vom Menschen verursacht ist und weltweit gravierende negative Auswirkungen auf Frieden und Wohlstand haben könnte. Klimaschutz und Energieeffizienz sind deshalb Schwerpunktthemen der politischen Arbeit.
Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und der G-8Präsidentschaft im letzten Jahr konnte unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel
ambitionierte Klimaschutzziele international vereinbaren. Der Maßstab für die Energiepolitik der Union war und ist das Zieldreieck aus Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit sowie Versorgungssicherheit.
Deshalb sprechen wir uns für einen breiten Energiemix von den erneuerbaren Energien über Kohle und Öl bis hin zu Kernenergie aus. Die Wirtschaftlichkeit des Energiemixes ist ein entscheidender Standortfaktor für Industrie und Gewerbe.
Während Deutschland 2006 mehr als 70 Milliarden € für den Import fossiler Energieträger aus teilweise politisch instabilen Ländern bezahlen musste, basieren erneuerbare Energien auf heimischen Energieträgern. Die 70 Milliarden € sind weg. Bei den erneuerbaren Energien findet trotz der Differenzkosten von ca. 3,3 Milliarden € die Bruttowertschöpfung im eigenen Land statt.
Das Land Baden-Württemberg hat sich im aktuellen Energiekonzept 2020 zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Primärenergieverbrauch des Landes bis zum Jahr 2020 gegenüber heute zu verdoppeln. Eine effiziente Biomassenutzung kann zur Erreichung dieser Zielsetzung einen wichtigen Beitrag leisten. Eine verstärkte Nutzung
der Biomasse trägt außerdem zur Stärkung des ländlichen Raums bei.
Dabei sind Wechselwirkungen zwischen steigender Biomassenachfrage für die energetische Nutzung und Auswirkungen auf die Lebensmittel- und Futtermittelmärkte zu berücksichtigen. Deshalb ist es wichtig, eine ausgewogene Balance zwischen Tank und Tisch im weltweiten Energiehunger anzustreben, und das ist auch alternativlos.
Die Abschaffung der Verpflichtung zur Stilllegung von landwirtschaftlichen Flächen war überfällig. Diese Flächen schaffen zusätzliches Nutzungspotenzial. Auch bei steigendem Flächenbedarf für Anbaumasse ist importiertes Palmöl ohne Zertifikationssystem nicht akzeptabel. Importiertes Palmöl ohne Zertifikationssystem hat in vielfacher Weise zu unsinnigen und nicht akzeptablen Brandrodungen und Vernichtungen wertvoller Naturräume geführt.
Diese Verwerfungen und die daraus resultierenden Probleme müssen unverzüglich gestoppt werden. Die CDU-Fraktion fordert deshalb Nachhaltigkeitsstandards für Biomasseimporte aus Drittländern.
Die CDU-Fraktion setzt sich für die Forschung und die Entwicklung hoch effizienter und nachhaltiger Kraft-WärmeKopplung bei Biomasse ein. Das Förderprogramm „Bioenergiewettbewerb“ des Wirtschaftsministeriums mit der Zielsetzung der Steigerung der Energieeffizienz ist richtungweisend. Die einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum sowie die Programme „Klimaschutz-Plus“ und „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ des Umweltministeriums sind ebenfalls wichtige Instrumente zur Förderung der Biomasse.
Im Rahmen des Bioenergiewettbewerbs müssen weiterhin Demonstrationsvorhaben für die KWK insbesondere im Bereich der Nahwärmenetze gefördert werden. Die Effizienz von Bio gasanlagen bei fehlender oder unzureichender lokaler Wärmenutzung ist weiter zu verbessern. Eine Möglichkeit hierfür ist das Einspeisen von Biogas in das Erdgasnetz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind wesentliche Unionsvorschläge eingearbeitet worden. Hinsichtlich der Biomasse haben wir neue Förderregelungen für die Nutzung von Gülle bis Gerstesubstrat vorgelegt. Wir wollen mit dem Güllebonus erreichen, dass die betriebseigene Gülle erst durch Biogasanlagen gelenkt wird, um so Methanausgasungen zu vermeiden.
Daneben werden die Bedingungen für den Einsatz effizienter Kraft-Wärme-Kopplung sowie Biogasaufbereitung und -einspeisung verbessert. Das Gas muss dort verstromt werden, wo es Wärmesenken gibt. Das halten wir für einen ausgesprochen zukunftweisenden Weg.
Mit der Novelle des EEG im Juni 2008 wird somit der Ausbau der Biogasproduktion weiter gefördert. Da es keine Ideal energie und keine Wundertechnik gibt, bleibt es unser Ziel, die Energieerzeugung so zu organisieren, dass sie bezahlbar bleibt, das Klima schont und die Beschäftigung nicht gefährdet.
Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die Energie mit dem Zieldreieck Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit sowie Versorgungssicherheit weiterentwickelt wird.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die ältere Generation rückt immer stärker in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen, aber auch des wirtschaftlichen Interesses. Die höhere Lebenserwartung ist ein großer Gewinn für den Einzelnen, für die Familien, aber auch für die gesamte Gesellschaft. Noch nie war die Generation der über 60-Jährigen so gesund und aktiv wie heute.
Und das ist gut so.
Unsere Senioren haben eine enorme Lebenserfahrung und Kompetenz. Dank ihres Einsatzes, dank der Arbeit und des Fleißes der älteren Generation steht Baden-Württemberg hervorragend da. Für diese Lebensleistung sind wir Jüngeren zu Dank verpflichtet.
Unsere Aufgabe ist es, dieses Erbe zu erhalten und weiterzuentwickeln. Alle Menschen wollen ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich gestalten,
auch wenn sie gesundheitlich eingeschränkt oder auch pflegebedürftig sind. Das hat viel mit eigenem Selbstverständnis zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um das Leben daheim nach den eigenen Wünschen gestalten zu können, sind verlässliche Unterstützungsangebote, aber auch Informationen erforderlich.
In Baden-Württemberg haben wir ein flächendeckendes Netz zur Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen geknüpft.
Das sage ich jetzt gerade. – Zu den Knotenpunkten gehören ambulante Hilfseinrichtungen wie z. B. Pflegedienste, Essen auf Rädern, Pflegebegleiter, Nachbarschaftshilfe,
Seniorennetzwerke, Wohnberatung, die Beratung für pflegende Angehörige und weitere Initiativen unterschiedlichster Prägung.
Zum 1. Juli 2008 wird das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft treten. Danach sind Länder, Kommunen, Kassen und Leistungserbringer bei der Umsetzung gefordert. Die CDULandtagsfraktion setzt sich für eine sinnvolle, aber auch bedarfsgerechte Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Baden-Württemberg ein.
Unser Ziel ist es dabei, die Arbeit der Ehrenamtlichen und der Selbsthilfe in der Pflege zu fördern.
Unser Ziel ist es weiterhin, die Qualität in der Pflege insgesamt zu verbessern. Dies gilt gleichermaßen für die zu pflegende Person wie für die Personen, die Pflege leisten. Deswegen fordern wir, dass die Betreuungsverordnung angepasst und um einen neuen Bereich „Förderung ehrenamtlicher Struk turen und Selbsthilfe“ erweitert wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um den Zielen „Mehr Qualität in der Pflege“ und „Mehr Unterstützung in der Pflege“ näherzukommen, messen wir dem Ausbau von Pflegestützpunkten besondere Bedeutung zu. Unser Ziel ist es, die Arbeit der Familienangehörigen, die oft jahrelang aufopferungsvoll und unter Aufbringung fast übermenschlicher Kräfte Pflege leisten, zu unterstützen, aber auch zu erleichtern.
Was wir aber nicht wollen und was mit uns auch nicht zu machen ist, ist der Aufbau von Doppelstrukturen.
Doppelstrukturen nützen niemandem, sondern binden lediglich die sowieso schon knappen Finanzmittel. Unser Ziel ist es nicht, möglichst viele gleiche Beratungsmöglichkeiten zu haben,
sondern durch Pflegestützpunkte die Beratungsangebote und die Beratungsqualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu verbessern. Wir wollen hierbei den Ausbau sowie die bereits bestehenden guten Pflegeberatungsstrukturen nutzen.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ermöglicht u. a. die Erweiterung der Fördermöglichkeiten ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe bei der Pflege. Wir versprechen uns dadurch eine höhere Qualität in der Pflege und einen längeren Verbleib in der häuslichen Umgebung. Insbesondere in Baden-Württemberg und da hauptsächlich in unseren ländlichen Räumen wird in hohem Maße zu Hause gepflegt. Gerade deshalb bewerten wir die zusätzliche Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe in der Pflege auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung sehr positiv. So nimmt Baden-Württemberg bei der Zahl der geförderten niederschwelligen Betreuungsangebote für Demenzkranke im Ländervergleich jetzt schon einen Spitzenplatz ein.
Unser Ziel ist es, diese erfolgreiche Förderstruktur beizubehalten und mit allen Beteiligten gemeinsam die Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe in der Pflege zu ergänzen und damit auch entscheidend zu stärken. Alle Menschen wollen ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich gestalten,
auch wenn sie gesundheitlich eingeschränkt sind oder pflegebedürftig werden. Diesem Wunsch werden wir als CDU-Landtagsfraktion nachkommen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion hat großes Interesse an einer hochwertigen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen.
Die CDU-Fraktion spricht sich deshalb für die Übernahme der freiwilligen Selbstverpflichtung der Deutschen Post AG in die zu überarbeitende Post-Universaldienstleistungsverordnung aus.
Wesentliche in der Selbstverpflichtung enthaltene Punkte wie die Mindestanzahl der Briefkästen – 108 000 – oder der Erhalt von Filialen in zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2 000 Einwohnern sowie die Erreichbarkeit einer Filiale müssen zeitnah in eine überarbeitete gesetzliche Regelung übernommen werden.
Die CDU-Fraktion hält es in diesem Zusammenhang für sinnvoll und auch für erforderlich, dass die PUDLV möglichst nachfragegerecht ausgestaltet wird. Einschreibesendungen – also Einlieferungen bei der Post – sind für Privatkunden weiterhin unverzichtbar. Diese müssen deshalb auch weiterhin in der PUDLV als Verpflichtung enthalten sein.
Dagegen werden Wert- und Nachnahmesendungen – also auch Einlieferungen bei der Post – von privaten Postkunden nur in so geringem Umfang nachgefragt, dass kritisch hinterfragt werden muss, ob solche Sendungen als Pflichtprogramm in den Leistungskatalog aufgenommen werden müssen. Die Beibehaltung von Wertsendungen und Nachnahmesendungen, die Firmenkunden an Private versenden, und ihre Zustellung durch die Post ist dagegen unstrittig. Der zukünftige Leis tungskatalog des Postuniversaldienstes muss sich an den Bedürfnissen der Privat- und Geschäftskunden orientieren.
Es ist unser erklärtes Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen sowohl in Ballungsgebieten als auch in ländlichen Gebieten zu schaffen. Hierzu gehört die Versorgung des ganzen Landes mit einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur auf dem Postmarkt.
Herzlichen Dank.
Jetzt klaut sie mir schon das Wasser!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen in Baden-Württemberg von über einer Million abhängigen Rauchern aus.
Wir müssen mit 300 000 Alkoholkranken und 150 000 Tablettenabhängigen rechnen. Im Land gehen wir von ungefähr 20 000 Menschen aus, die von illegalen Drogen abhängig sind. Davon befinden sich ca. 8 000 Menschen in einer Substitutionsbehandlung mit Methadon. Nach fachlicher Schätzung kämen in Baden-Württemberg für eine Behandlung mit Diamorphin etwa 200 Schwerstabhängige in Betracht.
Über die wesentlichen Inhalte der Suchtpolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren, besteht in Baden-Württemberg Konsens. Die Suchtpolitik des Landes basiert auf vier Säulen: der Suchtprävention, der Suchthilfe, der Repression und der Überlebenshilfe. Für die CDU-Fraktion ist ein Verharren in der Sucht bzw. die Legalisierung illegaler Drogen niemals Bestandteil einer verantwortungsvollen Suchtpolitik.
Der auf Landesebene geschlossene Präventionspakt mit den Krankenkassen betont die Notwendigkeit, dass wir bereits im Kindesalter mit der Suchtprävention beginnen.
Innerhalb der Suchthilfe hat sich die Substitution bei Drogenabhängigen bewährt. Die ärztliche Vergabe der Substitute schafft die Voraussetzung für die notwendige psychosoziale Betreuung. Die psychosoziale Betreuung ist aber keine Leis tung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge angesiedelt. Fraktionsübergreifend haben wir bei der Verabschiedung des letzten Doppelhaushalts die Förderung der Psychosozialen Beratungsstellen beschlossen.
Die CDU-Fraktion verschließt sich nicht neuen Therapie formen. Im Interesse der Betroffenen wollen wir jedoch auf der Grundlage fachlich fundierter Erkenntnisse handeln.
Ein Beschluss zum Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat bezüglich des Gesetzentwurfs über die dia morphingestützte Behandlung ist nicht erforderlich. Der Bundesrat hat am 21. September 2007 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Baden-Württemberg hat sich enthalten.
Die Stadt Karlsruhe, Frau Lösch, hat vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Genehmigung erhalten, ihren Modellversuch bis 2010 fortzuführen. Über eine Landeskonzeption brauchen wir heute nicht zu reden, solange nicht die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen dafür vorliegen. Da ist Berlin am Zug – vor allem die der SPD angehörende Bundesgesundheitsministerin.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat zur Diamorphintherapie eine Anhörung durchgeführt. Das Ergebnis war, dass eine Übernahme der Diamorphintherapie in die Regelversorgung gut überlegt sein will.
Der Spitzenverband der Krankenkassen – völlig unverdächtig, Parteipolitik zu betreiben – hat vorgeschlagen, von Schritten zu einer flächendeckenden Einführung einer Heroinabgabe abzusehen. Der Spitzenverband der Krankenkassen hat die flächendeckende Einführung also mit Vehemenz abgelehnt.
Alternativ sollen die Modellversuche der Länder und Kommunen zunächst fortgeführt und kurzfristig in eine neue Studie überführt werden. Dies geschieht mit der Zielsetzung, ers tens längerfristige Effekte der Heroinabgabe hinsichtlich des Therapieziels der Abstinenz zu untersuchen und zweitens eine Konkretisierung der Ein- und Ausschlusskriterien für die Gruppe der Opiatabhängigen zu erarbeiten, die für diese Therapieform infrage kommen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat diesen Vorschlag zur Durchführung einer Anschlussstudie, die die zur sachgerechten Beurteilung notwendigen Fakten liefern soll, sowohl an die SPD-Fraktion als auch an die Bundesgesundheitsminis terin weitergeleitet.
Im Interesse der Betroffenen unterstützt die CDU-Landtagsfraktion diesen Weg.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der in der Gesundheitsreform erzielte Konsens ist besser als sein Ruf. Die Leistungsverbesserungen in der Gesundheitsreform stellen auch eine Chance für unser Land Baden-Württemberg dar, Stichworte MutterKind-Kuren und Impfungen.
Des Weiteren werden die Kassen mit den neuen Wahltarifen erstmals für die Verbraucher deutlich unterscheidbar sein.
Durch die bundesweite Festsetzung des Beitrags für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Krankenkassen ist zu befürchten, dass Länder mit einer hohen Finanzkraft stärker an der Finanzierung der Gesundheitsreform beteiligt werden als Länder mit einer geringeren Finanzkraft.
Das heißt in der Tat: Es werden Mittel aus Baden-Württemberg abfließen.
Die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sind bereits bei den bisherigen Verteilmechanismen – Stichwort Risikostrukturausgleich – stärker belastet als die Bürger anderer Bundesländer.
Um unverhältnismäßige regionale Belastungen aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds zu vermeiden, wird eine Konvergenzphase eingeführt, binnen derer unterschiedliche Einnahme- und Ausgabenstrukturen ausgeglichen werden.
Trotz dieses Höchstleistungsbetrags von 100 Millionen € fordert die CDU-Landtagsfraktion weiterhin, den Risikostrukturausgleich zu regionalisieren.
Die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform auf die Landesbeamten sind unterschiedlich zu bewerten. Positiv herausgehoben werden kann, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die ursprünglich sehr negativen Regelungen in der Privatversicherung und damit für die beihilfeberechtigten Landesbeamten deutlich abgemildert werden konnten. Grundsätzlich begrüßt werden kann auch die Verpflichtung, dass sich jedermann für den Krankheitsfall versichern muss, sowie die Tatsache, dass die Möglichkeit der Altersrückstellung besteht.
Nicht ausgeschlossen, meine sehr verehrten Damen und Her ren, ist, dass der Basistarif durch die Beitragsdeckelung und das Verbot von Risikozuschlägen möglicherweise unterfinanziert sein kann. Das kann dazu führen, dass damit belastende Elemente für die Altersversorgung einhergehen. Nach derzeitigem Stand ist aber davon auszugehen, dass die Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung nicht mehr als 10 % betragen werden. In diese Steigerungsrate sind dann alle privat Versicherten einbezogen.
Die CDU-Fraktion spricht sich gegen Einschnitte im Beihilferecht aus. So bleibt festzustellen: Die Gesundheitsreform ist nicht optimal, aber besser als ihr Ruf.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Suchtpolitik des Landes Baden-Württemberg hat sich bewährt. Vier Säulen zeichnen die Suchtpolitik des Landes aus: erstens Suchtprävention, zweitens Suchthilfe, drittens Repression und viertens Überlebenshilfe.
Die Legalisierung illegaler Drogen kann nicht Bestandteil einer verantwortungsvollen Politik sein. Die Expertenanhörung der CDU-Fraktion vom 21. Oktober 2006 hat die Notwendigkeit der Suchtprävention bereits im Kindesalter betont. Der mit den Krankenkassen geschlossene Präventionspakt ist ein guter Weg, die Suchtprävention weiter zu verbessern. Im Doppelhaushalt 2007/2008 wurden bei der Suchtprävention keine Kürzungen vorgenommen.
Dies zeigt den hohen Stellenwert der Suchtprävention innerhalb der CDU-Landtagsfraktion. Eine verantwortungsvolle Suchtpolitik benötigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kooperation der Solidargemeinschaft und der gesamten Gesellschaft.
Innerhalb der Suchthilfe hat sich die Substitution von Drogenabhängigen bewährt. Die deutsche Heroinstudie, die als Arzneimittelstudie konzipiert war, ist abgeschlossen; die geforderten Erkenntnisse sind erbracht. Somit ist eine Fortführung der Behandlung mit Diamorphin nur auf der Grundlage einer weiteren Ausnahmeregelung nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes möglich, deren Genehmigung sich auf ein öffentliches Interesse stützen muss.
Die Bundesebene hat sich auf eine Weiterbehandlung der bisherigen Probanden der Heroinstudie über den 30. Juni 2007 hinaus verständigt. Die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz stufen diesen Lösungsweg als nicht vertretbar ein, da sich dann nicht nur Behandlungseinrichtungen, sondern auch alle Schwerstabhängigen auf das öffentliche Interesse berufen könnten.
Die Folge wäre eine nicht steuerbare Ausweitung der Diamorphinbehandlung auf der Basis eines verwaltungsrechtlich umzusetzenden Zugangs über Ausnahmeerlaubnisse. Eine derartige unkontrollierte Ausweitung der Diamorphinbehandlung kann nicht im politischen Interesse unseres Landes liegen.
Es liegt nunmehr zunächst an der Bundesregierung, im Lichte der aktuellen Rechtsprechung einen neuen Vorschlag für eine mögliche gesetzliche Regelung vorzulegen, der auch der Gefahr einer unkontrollierten Ausweitung der Diamorphinbehandlung Rechnung trägt.
Da eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zustimmungspflichtig ist, können auch die Länder bei ihrem Votum im Bundesrat aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. Un
ter Berücksichtigung der Verantwortung des Bundes für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist derzeit auf eine Bundesratsinitiative zur Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die diamorphingestützte Substitution zu verzichten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Regierungsentwurf zum Landesnichtraucherschutzgesetz befindet sich gerade in der Anhörung. Die CDU-Fraktion begrüßt diesen Entwurf. Des Weiteren hat Ministerpräsident Oettinger die ausdrückliche Rückendeckung der CDU-Fraktion im Landtag für die abschließende Verhandlung der Ministerpräsidenten am 22. März auf der Basis der Vereinbarung der Gesundheitsminister. Die se Vereinbarung sieht vor, dass in Gaststätten und Diskotheken ein vollständiges Rauchverbot in geschlossenen Räumen, unabhängig von Größe und Betriebsgröße, zu verwirklichen ist.
Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten sind demnach nur in komplett getrennten Nebenräumen möglich.
In den Räumlichkeiten der CDU-Landtagsfraktion ist das Rauchverbot bereits umgesetzt. Zukünftig rauchen in unseren Büros im Gegensatz zu denen der SPD-Abgeordneten nur noch die Köpfe.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die praktizierte Suchtpolitik des Landes Baden-Württemberg mit ihren vier Säulen hat sich bewährt: erstens die Suchtprävention, zweitens die Suchthilfe, drittens die Repression und viertens die Überlebenshilfe.
Somit steht Baden-Württemberg für eine verantwortungsvolle Suchtpolitik.
Bei dieser Aktuellen Debatte geht es nicht um die Freigabe illegaler Drogen.
Dies lehnt die CDU-Fraktion entschieden ab.
Bei ihrer Expertenanhörung am 21. Oktober 2006 hat sich die CDU-Fraktion ebenso wie die Experten ausdrücklich für die Prävention ausgesprochen. Der Präventionspakt mit den Krankenkassen, den die Ministerin vorhin schon erwähnt hat, ist ein guter Weg, um die Suchtprävention weiter zu verbessern. Bei den kommenden Haushaltsberatungen wird sich die CDU-Fraktion dafür einsetzen, dass es bei der Prävention weniger Kürzungen gibt.
Es besteht Konsens darin, dass die Drogenabhängigkeit eine lebensgefährliche Erkrankung darstellt. Die Substitution zur Sicherung des Überlebens von Drogenabhängigen hat sich bewährt. Jedoch muss es unser aller Aufgabe sein, die Suchthilfe für Schwerstabhängige weiterzuentwickeln.
Somit benötigt die Suchtpolitik auch in Zukunft die Solidarität der Solidargemeinschaft.
Unabhängig von den fachlichen und den landespolitischen Erwägungen wird Baden-Württemberg die bundesgesetzlichen Regelungen aktiv mit Frau Dr. Stolz begleiten.
Herzlichen Dank.