Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landesrechnungshof nimmt eine wichtige aus der Verfassung resultierende Aufgabe wahr, die aus Steuergeldern finanzierten Staatsausgaben auf rechnerische Richtigkeit und Angemessenheit zu überprüfen. Hierzu stehen wir als CDU-Fraktion in vollem Umfang und mit hohem Respekt vor der Institution. Deshalb nehmen wir die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs auch sehr ernst und setzen uns genauso ernsthaft mit ihnen auseinander.
Aber, meine Damen und Herren, die Prüfungspflicht des Landesrechnungshofs ist kein politisches Prüfungsrecht. Es ist doch etwas völlig anderes, ob man die Ausgaben eines Wasserwirtschaftsamts prüft oder die einer Fraktion als Gemeinschaft frei gewählter Abgeordneter.
Dies scheint mir im Hinblick auf den Prüfungsumfang manchmal verkannt zu werden. Lassen Sie mich dies an der Auffassung des Rechnungshofs zur Außendarstellung der parlamentarischen Arbeit unserer Fraktionen, also zur Öffentlichkeitsarbeit, sehr plastisch erläutern. Zugespitzt gesagt ist die Auffassung des Rechnungshofs hierzu: Das Selbstdarstellungsrecht der Fraktionen endet an der Innenseite der Pforte des Landtags. Das ist unserer Meinung nach eine unbillige und dem verfassungsrechtlichen Auftrag der Fraktionen widersprechende Auffassung.
Um unseren vom Volk gegebenen Auftrag überhaupt wahrnehmen zu können, ist es elementar wichtig und unverzichtbar, mit den Bürgerinnen und Bürgern im Land in Kontakt zu sein und im Dialog mit ihnen unseren Politikentwurf auch zu filtrieren. Genau das sehen wir als Wesenskern unserer parlamentarischen Arbeit an. Dazu kann man sich nicht innerhalb der Bannmeile verschanzen. Dafür muss man hinaus in die Realität des Lebens,
Die Frage, wie dies gestalterisch gehandhabt wird, ist, mit Verlaub, vom Selbstorganisationsrecht der Fraktionen und nicht vom Prüfungsumfang des Landesrechnungshofs umfasst.
Ein weiteres ganz konkretes Beispiel: Der Rechnungshof ging bei seiner letzten Prüfung sogar so weit, dass er die Zurverfügungstellung von Papiertragetaschen mit Fraktionslogo – also die Tüten, die unten im Foyer ausliegen und derer sich die Besucher gern bedienen, damit sie nicht mit einer Loseblattsammlung von Informationsmaterial durch die Stadt marschieren müssen – rügte.
Er sagt: Broschüren und Faltblätter zur Information über unsere Arbeit dürfen im Landtag verteilt werden.
Auch der Versand in einem Kuvert mit Fraktionslogo ist erlaubt. Aber die Bereitstellung einer Tragetasche für den Transport aus dem Landtag heraus soll nicht gestattet sein? Mir erschließt sich weder die Logik noch die Grundlage dieser Auffassung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU-Fraktion begrüßen dennoch einen starken Rechnungshof, der seine Prüfungspflicht dem Prüfungsobjekt entsprechend genau, verantwortungsbewusst und angemessen ausübt. Das Parlament des Landes Baden-Württemberg, der Landtag, und die Ausgaben für die Arbeit – ich wiederhole es – der Gemeinschaft frei gewählter Abgeordneter müssen vom Landesrechnungshof genauso geprüft werden wie eine Behörde. Aber sie sind anders zu betrachten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger wollen wir.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Der Rechnungshof hat in seinem Bericht festgestellt, dass die Zuschüsse – das will ich schon vorweg sagen – und die Leistungen des Landes zur Finanzierung der Fraktionen „überwiegend bestimmungsgemäß und wirtschaftlich verwendet“ wurden. Der Betrag, der nicht unter die Formulierung „überwiegend bestimmungsgemäß“ fällt, beläuft sich in der Summe auf etwa 365 000 €, wohlgemerkt für einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren. 73 000 € aus diesem Betrag kann man unseres Erachtens tatsächlich als strittig zwischen den Fraktionen und dem Rechnungshof betrachten.
Der Anteil unserer Fraktion – das will ich ganz offen sagen – resultiert aus einer Umfrage, die wir in Auftrag gegeben hatten, die periodisch angelegt war. Eine dieser Umfrageperioden ist in die Ihnen bekannte ominöse Sechsmonatsfrist gefallen, was wir übersehen haben. Deshalb akzeptieren wir die Feststellung des Rechnungshofs – zugegebenermaßen schwe ren Herzens, weil wir der Auffassung sind, dass man schon auch darüber streiten könnte, ob diese Umfrage von uns explizit dazu gedient hat, öffentlichkeitswirksam zu werden, oder ob sie der internen Fraktionsinformation gedient hat. Wir legen aber trotz der Anerkennung dieser Beanstandung schon Wert darauf, dass Kosten für Umfragen – so steht es auch in dem Beschlussvorschlag, den wir heute gemeinsam vorlegen – auch zukünftig zulässige Ausgaben von Fraktionen sein müssen.
Wir finden es in Ordnung, meine Damen und Herren, wenn der Rechnungshof in seinem Bericht darlegt, dass er z. B. seine Meinung zur internen Repräsentation weiterentwickelt. Ich halte es aber auch für in Ordnung, wenn die Fraktionen ihre Auffassung zu einer zeitgemäßen Beschreibung der Fraktionsarbeit insgesamt auch fortentwickeln.
Ich will wiederholen, was ich am vergangenen Donnerstag bei der Diskussion über den Haushalt des Landtags gesagt habe. Ich halte es nicht für einen Wert an sich, das kostengünstigste Parlament in ganz Deutschland zu sein.
Wir streben auch nicht an – das will ich dazusagen –, unbedingt mit anderen gleichziehen zu wollen oder sie gar zu überholen.
Aber Schritt halten wollen wir schon. Wir werden diesen Diskussionsprozess bezüglich eines neuen Fraktionsgesetzes gern ganz transparent gestalten und bieten an, dies auch offen zu kommunizieren – auch gegenüber denen, die dann wieder über uns richten werden: sowohl Rechnungshof als auch die Damen und Herren, die auf der Zuhörertribüne sitzen.
Wir bitten aber ausdrücklich darum, dies dann auch einer fairen Betrachtung und Berichterstattung zu unterziehen.
Der Rechnungshof hat formuliert, meine Damen und Herren, dass politische Aktivitäten von Fraktionen und Abgeordneten
nicht umfassend mit öffentlichen Fraktionsmitteln bezahlt werden dürfen. Im Umkehrschluss heißt diese Formulierung aber für uns, dass die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in der Praxis sehr wohl auch Raum für politische Aktivitäten lässt, ohne dass hierdurch die Trennung zwischen staatlicher Willensbildung und gesellschaftlich-bürgerlicher Willensbildung – die nicht bestritten wird – aufgegeben wird. Alle Fraktionen erfüllen nämlich – Sie haben es angesprochen, Herr Kollege Rüeck – ohne Zweifel auch eine öffentliche Teil aufgabe eines der obersten Staatsorgane, die wir im Land haben, nämlich des Parlaments. Wenn die Regierung ihre Arbeit öffentlich machen darf und auch öffentlich macht, dann halten wir es für unabdingbar, dass Fraktionen das gleiche Recht zusteht und auch wir unsere Arbeit entsprechend öffentlich machen,
was heißt, sie auch zu veröffentlichen – darunter verstehen wir Druckerzeugnisse, Broschüren, Informationsmaterial zur Landespolitik – und dieses Material dann auch entsprechend zu verteilen.
Mit der Personalausstattung, meine Damen und Herren, das heißt der Anzahl unserer Beraterinnen und Berater, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir in den Fraktionen haben, bewegen wir uns ebenfalls in einer Größenordnung, die in anderen Parlamenten, wenn wir mit deren Vertretern darüber reden, häufig Erstaunen verursacht, und zwar nicht deshalb, weil wir zu viele hätten, sondern im Vergleich zu denen eher wenig. Wir denken deshalb, dass wir uns auch bezüglich der Besoldungshöhe unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nichts vorwerfen lassen müssen. Wir halten für qualifizierte Mitarbeiter eine entsprechende Dotierung für angemessen.
Die Dotierung vergleichbarer Funktionen auf der Regierungsseite bewegt sich ja auch nicht am untersten Ende der Möglichkeiten. Auch hier – dieser Auffassung bin ich – müssen Legislative und Exekutive auf Augenhöhe sein.
Ich will auch deutlich sagen: Wir schätzen die Arbeit des Rechnungshofs, keine Frage. Selbstverständlich sind wir bereit, die Ausgaben, die wir tätigen, immer auf den Prüfstand stellen zu lassen. Ordnungsgemäße Verwendung und wirtschaftliches Handeln müssen selbstverständlich auch für Fraktionen gelten; dies ist keine Frage.
Ich lege aber Wert darauf: Bei der Festsetzung des Rahmens unserer Handlungsmöglichkeiten möchten wir auch unsere Interessen als Parlament, als Fraktion gewahrt wissen, weil wir glauben und auch überzeugt davon sind, Herr Kollege Rüeck, dass die Bürgerinnen und Bürger draußen auch wahrnehmen wollen, was Fraktionen leisten, wofür sie stehen, welche Positionen sie haben. Dies geht nur dann, wenn wir in den Handlungsmöglichkeiten nicht zu sehr eingeschränkt werden.
Meine Damen und Herren, ich will enden mit der Wiederholung einer Aussage aus dem Prüfbericht, die ich eingangs schon erwähnt habe, die da lautet:
Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren: Mit einer solch positiven Formulierung im Prüfbericht würden sich andere in der gegenwärtigen Zeit schmücken, und sie würden diese Formulierung auf ihre Briefbögen drucken lassen.