Protokoll der Sitzung vom 18.03.2009

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/3859

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/4172

Berichterstatterin: Abg. Birgit Kipfer

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache ge- führt wird. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/3859.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/4172. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsver

trag

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesmediengesetzes

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung des Gesetzes zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Inkrafttreten, Bekanntmachungen

Wer Artikel 4 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. März 2009 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts – Drucksache 14/4002

Das Präsidium hat festgelegt, dass nach der Begründung durch die Regierung eine Allgemeine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion stattfindet.

Ich erteile dem Herrn Innenminister das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein langer Reformprozess zum Abschluss gebracht. Viele Experten aus der kommunalen Praxis, aus der Wissenschaft und aus dem Innenministerium haben sich um dieses Thema gekümmert.

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Auch zahlreiche Arbeitsgruppen haben sich daran beteiligt. Zudem haben die kommunalen Landesverbände und die Gemeindeprüfungsanstalt ihren Sachverstand eingebracht. Ich will allen Beteiligten zunächst einmal ein herzliches Wort des Dankes sagen.

(Abg. Walter Heiler SPD: Bei mir können Sie sich auch bedanken!)

Herr Kollege Heiler, haben Sie auch daran mitgewirkt? Konstruktiv, wie ich hoffe. Ihre Meinung dazu kenne ich, aber ich muss auf meine Redezeit achten. Diesmal halte ich mich daran.

Die Bedürfnisse der kommunalen Praxis, meine Damen und Herren, standen und stehen im Vordergrund. Um welche zentralen Weichenstellungen es geht, möchte ich heute nur kurz umreißen. Wir werden uns in den Ausschussberatungen darüber unterhalten können.

Im Kern verfolgt die Reform zwei Ziele. Erstens soll den Kommunen eine nachhaltigere und generationengerechtere Haushaltswirtschaft ermöglicht werden. Die gerechte Verteilung der Lasten zwischen den Generationen soll eine stärkere Bedeutung als bisher erlangen. Beim Wechsel von der Kameralistik auf die kommunale Doppik geht es deshalb um mehr als nur um einen Wechsel des Buchführungsstils. Es geht darum, dass verbrauchte Ressourcen in dem Zeitraum ausgeglichen werden, in dem die damit verbundenen Leistungen in Anspruch genommen werden. Deswegen müssen der laufende Vermögensverzehr oder künftige finanzielle Belastungen in Form von Abschreibungen oder Rückstellungen vollständig in das kommunale Finanzwesen einbezogen werden. Dazu gehören auch ein effizienter Umgang mit öffentlichen Finanzmitteln und ein ehrlicher Blick auf die finanzielle Gesamtsituation einer Gemeinde. Dazu sage ich nachher noch einen Satz.

Die Reform des Gemeindehaushaltsrechts will eine verbesserte Steuerung der Kommunalverwaltung und eine höhere Transparenz ermöglichen. Diesem Ziel dienen die flächendeckende Einführung der dezentralen Budgetverantwortung, die Produktorientierung des Haushalts und dessen Steuerung über Kennzahlen und Leistungsziele. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Jahresabschluss und noch viel mehr die in Zukunft zu erstellende „Konzernbilanz“, die alle kommunalen Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechnungsführung in einem Gesamtabschluss zusammenführt, sollen zu einem ehrlichen Blick auf die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune führen.

(Abg. Walter Heiler SPD: Als er noch Gemeinderat war, hätte er das nie gesagt!)

Die Unterteilung und Fragmentierung der öffentlichen Haushalte durch die Verlagerung kommunaler Schulden aus den Kernhaushalten soll damit überwunden werden. Diese Unterteilung beinhaltete immer auch die Gefahr eines Steuerungsverlustes für die legitimierten Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte. Diese Gefahr wird damit deutlich reduziert.

In aller Kürze möchte ich noch einiges zu den wesentlichen Inhalten und Ergebnissen der Anhörung sagen. Der Gesetzentwurf verzichtet auf ein Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik. Ich bin dafür dankbar, dass nach langen und intensiven Diskussionen bei der überwiegenden Mehrheit der Reformbeteiligten, insbesondere auch bei den kommunalen Landesverbänden, heute Konsens über diesen Punkt besteht. Eine Zweiteilung des Haushaltsrechts wäre aus Gründen der Einheitlichkeit und der damit verbundenen Mehrkosten zweifellos nicht vertretbar gewesen. Ich bin überzeugt davon, dass die Ausgestaltung der einzelnen Regelungen, die Übergangserleichterungen und die in der Tat doch sehr langen Umstellungsfristen den kommunalen Bedürfnissen und Belangen ausreichend Rechnung tragen. Eine Überforderung der Kommunen, die manchmal befürchtet wird, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Für das Jahr 2018 ist eine Evaluierung vorgesehen. Dann werden wir sehen, ob Korrekturen notwendig sind.

Die Landesregierung, meine Damen und Herren, legt Wert darauf, dass die Reform des Haushaltsrechts in ihrer Zielsetzung und in ihren Kernelementen klar und verbindlich geregelt wird, aber dass diese Regelungen auch eine gewisse Flexibilität und Kommunalfreundlichkeit in der praktischen Umsetzung in sich haben. Das gilt gerade für die zentralen Reformbestandteile wie die Regelungen zum Haushaltsausgleich und zum Gesamtabschluss.

Meine Damen und Herren, wenn, was in der öffentlichen Diskussion immer wieder aufgegriffen wird, ein unausgeglichener Haushalt zu einem Fehlbetrag führt, dann sieht dieser Gesetzentwurf ein mehrstufiges System von Ausgleichsregelungen vor, sodass mit der Verwendung von Überschüssen und Rücklagen, der Möglichkeit des Fehlbetragsvortrags – auch dies gibt es ja – bis hin zur Belastung des Basiskapitals ein ausreichender Spielraum gewährleistet ist, um die konkrete Finanzsituation vor Ort zu meistern.

Wir sind auch der Forderung der kommunalen Landesverbände gefolgt und haben in diesem Ausgleichssystem die zunächst vorgesehene Verankerung des Haushaltsstrukturkonzepts schlichtweg gestrichen. Dies hat zur Folge, dass der Haushaltsausgleich jetzt spätestens bis 2019 erreicht werden muss.

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Außerdem bleibt der Rechtsaufsicht wie bislang noch die Möglichkeit – die Evaluierung wird zeigen, ob dieser Zeitraum ausreichend bemessen ist –, im Einzelfall strukturelle Konsolidierungskonzepte zu verlangen.

Meine Damen und Herren, ich bin den kommunalen Landesverbänden dankbar dafür, dass dieser gute Kompromiss ge