Protokoll der Sitzung vom 18.03.2009

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist nicht lo- gisch!)

Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das nicht die Einzelmeinung einer Mitarbeiterin des Diakonischen Werks ist, sondern dass das die Meinung des Diakonischen Werks Württemberg ist. Wenn die evangelische und die katholische Kirche das anders sehen, dann ist das eben so. Dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass es da unterschiedliche Positionen gibt.

Kollege Raab, Sie hatten angesprochen, dass das Bestattungsgesetz eine Sensibilität den Kindern gegenüber haben muss. Ich sage Ihnen: Das Bestattungsgesetz muss aber auch eine Sensibilität gegenüber den Frauen haben, die eine solche Fehlgeburt zu Hause erlitten haben. Daher sind wir der Meinung, man sollte diese Möglichkeit, die es bisher gab – die Möglichkeit, Fehlgeburten bei Hausgeburten auf dem eigenen Grundstück zu begraben –, weiterhin zulassen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass das nicht sittlich oder nicht würdig

wäre. Deshalb bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag hierzu zuzustimmen.

(Beifall bei den Grünen)

In der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/3847.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/4140. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Zu dem Gesetzentwurf liegen zwei Änderungsanträge vor, die ich bei den entsprechenden Stellen zur Abstimmung stellen werde.

Ich rufe zunächst

Artikel 1

des Gesetzentwurfs auf, der mit insgesamt 27 Nummern sehr umfangreich ist. Deshalb schlage ich Ihnen vor, das Abstimmungsverfahren etwas zu straffen und, soweit keine Wünsche nach getrennter Abstimmung signalisiert werden, immer mehrere Nummern zusammenzufassen. – Sie sind damit einverstanden.

Da zu den Nummern 1 bis 13 keine Änderungsanträge vorliegen, lasse ich darüber gemeinsam abstimmen. Wer Artikel 1 Nr. 1 bis 13 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nr. 1 bis 13 einstimmig zugestimmt worden.

Zu Artikel 1 Nr. 14 liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/4205-1, vor, mit dem eine Ergänzung von § 30 Abs. 2 begehrt wird. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 14 des Gesetzentwurfs. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 14 mehrheitlich zugestimmt worden.

Zu Artikel 1 Nr. 15 bis 19 Buchst. a liegen keine Änderungsanträge vor. Ich lasse deshalb gemeinsam darüber abstimmen. Wer diesen Nummern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 15 bis 19 Buchst. a einstimmig zugestimmt worden.

Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchst. b liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/4205-2, vor, mit dem eine Neufassung von § 39 Abs. 1 begehrt wird. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 19 Buchst. b des Gesetzentwurfs. Wer dem zustimmt, den bitte

ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 19 Buchst. b mehrheitlich zugestimmt worden.

Zu Artikel 1 Nr. 20 bis 27 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich lasse deshalb gemeinsam darüber abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 20 bis 27 einstimmig zugestimmt worden.

Ich rufe

Artikel 2

des Gesetzentwurfs auf. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt worden.

Ich rufe

Artikel 3

des Gesetzentwurfs auf. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt worden.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. März 2009 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt worden.

Bevor wir den Tagesordnungspunkt endgültig erledigen, erteile ich Herrn Abg. Dr. Wetzel für eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 100 der Geschäftsordnung das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich mit den Änderungen einverstanden bin, aber dass mir die Gesetzesänderungen nicht weitgehend genug sind.

Ich wollte gern erreichen, dass wir in Baden-Württemberg den Friedhofszwang für die Urnenbestattung aufheben. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir würden, wenn wir diesen Schritt gehen würden, keine extreme Neuheit in Europa herbeiführen, sondern wir würden uns in Europa einreihen in – –

Herr Kollege, Sie leis ten jetzt einen Redebeitrag zur Sache.

Ja, ich bin noch dabei.

Alle europäischen Länder mit Ausnahme von Deutschland und Österreich lassen die Urnenbestattung außerhalb eines Friedhofs zu. In Deutschland ist das im Übrigen nur in den alten Bundesländern nicht zugelassen, und davon bildet Nord rhein-Westfalen noch eine Ausnahme, wo ebenfalls kein Friedhofszwang für die Urnenbestattung besteht.

Um den Friedhofszwang für eine Urnenbestattung kommt man in Deutschland herum, wenn der Verstorbene zuvor persönlich angeordnet hat, dass er beispielsweise in der Schweiz eingeäschert werden will. In diesem Fall wird der Friedhofszwang umgangen. Ich denke, wenn so etwas möglich ist, wenn dies bei uns legalisiert ist, ist dies nur eine halbe Sache, wenn nicht auch der nächste Schritt getan wird.

Ich denke, es ist wichtig, dass wir dem freien Willen im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts Geltung verschaffen.

Herr Kollege Hoffmann, ich darf Sie zitieren.

Nein!

„Ich denke, mit dem Tod fällt der Leichnam wieder an die Gemeinschaft zurück.“ Was Sie darunter verstehen, müssen Sie anderen erklären.

Danke schön.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sehr richtig! – Abg. Winfried Scheuermann CDU: Was war das jetzt? War das der Grund für die Stimmenthaltung?)

Das war eine Erklärung des Herrn Abg. Dr. Wetzel zur Abstimmung.

Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/4140. – Sie stimmen dem zu. Danke.

Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/3859