Ich beginne bei dem Thema der Beerdigung von Muslimen, die ja aus religiöser Überzeugung, von ihrem Kulturkreis geprägt, eine Bestattung mit Blick nach Mekka wünschen. Eine solche Bestattung, Herr Kollege Kretschmann, ist möglich. Dazu machen wir keine gesetzlichen Vorgaben. Aber wir geben den kommunal Verantwortlichen, die den Friedhof anzulegen und zu betreiben haben, schon heute die Möglichkeit, ein muslimisches Gräberfeld anzulegen, wo genau diese Aspekte berücksichtigt werden. Ich fordere alle, die auf kommunaler Ebene Verantwortung tragen, auf, zu überprüfen, ob das in ihrer Kommune tatsächlich ein Anliegen ist, dem man nachkommen kann – was das Gesetz nicht verbietet.
Aber ich bin mit Ihnen der Meinung, dass man die Frage, ob man z. B. dort, wo muslimische Gräber vorhanden sind, eine sarglose Bestattung ermöglichen kann, nochmals diskutierten sollte. Auch uns hat sich nicht wirklich erschlossen, was letztendlich dagegen spricht. Ich darf hierzu den Bundesinnenminister Schäuble – er gehört bekanntlich der CDU an – zitieren, der die Länder aufgefordert hat, genau in diese Richtung aktiv zu werden. Daher war es letztendlich doch ein Kompromiss, zu sagen: Erlauben wir wenigstens die Bestattung ohne geschlossenen Sargdeckel. Denn der Hintergrund ist ja die Überlegung, dass die Leiche direkt mit der Erde in Berührung kommen soll. Das wird auch in Hessen praktiziert. Das scheint dort auch akzeptiert zu werden, und daher glaube ich, dass das ein Kompromiss ist, der besser ist als das, was bisher war, der uns aber nicht wirklich zufrieden stellt.
Ich will einfach berichten – damit kommen wir zu dem Thema „Wirtschaftliche Bedeutung“ –, ohne jetzt pietätlos sein zu wollen, dass ich mir völlig unabhängig von dieser Frage, Herr Kollege Kretschmann, habe sagen lassen, dass es für türkische Mitbürgerinnen und Mitbürger wirtschaftlich immer noch günstiger ist, ihre Toten zu Hause bestatten zu lassen als bei uns in Deutschland, selbst wenn hier die Regularien da wären, es entsprechend ihrem Ritus machen zu können.
Wenn wir über solche Regeln reden, müssen wir uns immer im Klaren darüber sein, dass wir Menschen – das ist Fakt – möglicherweise zu einem Bestattungstourismus zwingen, den wir eigentlich nicht befördern sollten. Denn wir stellen Regeln auf, die möglicherweise im Nachbarland anders sind; Herr Dr. Wetzel hat mehrfach darauf hingewiesen. Es ist beispielsweise völlig problemlos möglich, einen Toten zur Einäscherung ins Elsass zu bringen, um seinem früheren Wunsch zu entsprechen. Das weiß jeder, aber man tut so, als gäbe es das alles nicht.
Ich komme zum nächsten wichtigen Thema, dem Friedhofszwang. Ich respektiere, dass die Kirchen mehrheitlich sagen, man wolle einen definierten Ort der öffentlichen Trauer nicht nur für die Angehörigen, sondern für alle. Damit wird der Friedhofszwang begründet. Die Kirchen haben kein Problem mit den Friedwäldern, wenn sie abgegrenzt sind. Es ist gut, dass es das schon heute gibt und wir es auch ermöglichen. Auch die Seebestattung ist ermöglicht. Man muss schon sehr sophistisch argumentieren, um zu erklären, warum eine Bestattung im offenen Meer möglich ist, im Bodensee aber nicht. Hygienische Gründe sind dafür ganz gewiss nicht entscheidend. Ich respektiere aber, dass es emotionale Gründe sein mögen.
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Warum re- spektieren Sie dann nicht die sarglose Beerdigung von Muslimen?)
Herr Kretschmann, wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie, dass ich gesagt habe, wir würden das gern respektieren.
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Schreiben Sie es doch ins Gesetz! Sie sind doch nicht in der Oppo- sition!)
Herr Kretschmann, meine Einleitung war: Wenn Gesetze Mehrheiten finden sollen, muss manch einer seine Bedenken hintanstellen. Das mussten wir an vielen Stellen bei diesen Diskussionen. Wenn wir keine Mehrheiten gefunden hätten, hätte sich gar nichts geändert. Das wollten wir nicht, deshalb stimmen wir diesem Kompromiss zu – mit der Maßgabe, spätestens in zwei Jahren alles noch einmal zu überprüfen. Ich bin sicher, dass die Diskussionen weitergehen werden.
Friedhofszwang: Wie viel Freiheit und Selbstbestimmung gebe ich den Angehörigen und demjenigen, der über seinen Tod hinaus eine bestimmte Vorstellung hat, die nicht immer kirchlich geprägt ist? Ich glaube, dass wir weiterhin gesellschaftliche Entwicklungen haben werden, die möglicherweise bei der nächsten Novellierung zum Tragen kommen müssen.
Hinsichtlich des Sargzwangs bin ich in der Tat der Meinung, dass wir durch Beispiele, die uns andere Bundesländer vormachen, möglicherweise schneller als gedacht den Vorstellungen, die die Muslime an uns herantragen, vollumfänglich und nicht nur in Teilen werden nachkommen können.
Lassen Sie mich jetzt zu dem Thema „Bestattungsrecht für die Totgeborenen“ kommen. Frau Kollegin Berroth hat dies vor ca. drei Jahren schon einmal hier im Landtag zum Thema gemacht. Das hat erfreulicherweise zu Diskussionen geführt, die mich davon überzeugt haben, dass es richtig ist, ein Recht auf die Bestattung von Totgeborenen unter 500 g einzuräumen.
Es kann nicht sein, dass sie sozusagen als Sondermüll der Kliniken zu zweimal im Jahr stattfindenden Sammelbestattungen gebracht werden und das das Äußerste ist, was man den Eltern zugesteht. Wir stehen dazu – ich höre niemanden, der dagegen ist –, den Eltern dieses Recht einzuräumen. Wenn wir ein Recht einräumen, haben wir damit eine Gesetzesnorm, die zur Pflicht wird. Damit kommen wir zu dem Problem, das das Diakonische Werk teilweise angesprochen hat – dazu wurde ein Änderungsantrag vorgelegt, den ich auch sehr bedenkenswert finde –, dass jetzt nämlich mit dem Recht auf eine reguläre Bestattung das bisherige Recht des Begrabens im eigenen Garten entfällt.
Jetzt sind wir genau bei dem Thema, das der Kollege Wetzel und auch andere angesprochen haben, nämlich bei der Frage: Warum muss ich, wenn ich das Recht auf Bestattung habe, dies dann mit der Pflicht, genau so zu bestatten, verbinden? Da ist etwas insgesamt in sich nicht stimmig. Es ist natürlich bei allem Wissen logisch, dass es einen Unterschied zwischen Bestattung und Begrabung gibt. Ich bin der Meinung – auch wenn ich Ihrem Antrag mit Blick auf den gefundenen Kom
promiss jetzt nicht zustimmen werde –, dass uns die Realitäten möglicherweise innerhalb der nächsten Jahre dazu bringen werden, noch einmal zu überlegen, ob wir wieder mehr Selbstbestimmung gerade auch der Eltern, der Angehörigen erreichen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz eine leichte Verbesserung gegenüber dem bisherigen Bestattungsrecht haben – es ist schon genannt worden, wie viele Jahre es schon besteht –, dass vieles in der Tat noch immer an Bürokratie Vorhandene zu hinterfragen ist, dass viele gesellschaftliche Entwicklungen nach unserem Gefühl mit diesem Gesetz bei allem Respekt vor den unterschiedlichen Meinungen nicht abgezeichnet oder nicht nachgezeichnet worden sind.
Meine letzte Bemerkung: Wer sich auf die Kirchen beruft, sollte dann auch wahrnehmen, dass ausgerechnet in den katholisch geprägten Ländern, nämlich Italien, Spanien und Frankreich, diese strikte Sargpflicht und der Friedhofszwang überhaupt nicht mehr existieren. Wir haben also europaweit auch mit dem jetzt novellierten Bestattungsrecht nach wie vor ein sehr enges Korsett an Regelungen, die wir den Menschen vorgeben, wenn es darum geht, über ihren Tod hinaus zu bestimmen,
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon verschiedentlich angesprochen worden: Es geht hier darum, die gesetzlichen Grundlagen der Bestattung, die in der Tat aus dem Jahr 1970 stammen, an die Entwicklungen anzupassen.
Wir haben eine Bestattungskultur, die auf einer langen Tradition beruht. Deswegen ist es natürlich auch eine Aufgabe, das Thema sensibel anzugehen, behutsam an das Thema heranzugehen, weil der überwiegende Teil unserer Bevölkerung zu den wesentlichen Aspekten unserer Bestattungskultur steht.
Ich bin dankbar dafür, dass die gemeinsame Kultur des Friedhofszwangs hier doch mehrheitlich befürwortet und gutgeheißen wird. Was heißt „Friedhofszwang“? Friedhofszwang heißt – das ist schon erwähnt worden –, dass wir einen öffentlichen Ort der Trauer haben, einen öffentlichen Ort für alle, die mit dem Verstorbenen zu tun hatten. Es geht nicht nur um die engste Familie, sondern es geht auch um Freunde, es geht auch um Weggefährten. Der Mensch ist nicht nur ein Individuum, das sein Leben ganz allein lebt, sondern der Mensch ist ein soziales Wesen, das mit vielen Kontakten, mit vielen Verbindungen in der Gemeinschaft lebt. Es sollte auch über den Tod hinaus möglich sein, diese Verbindungen zu halten.
Ein Friedhof ist ein öffentlich zugänglicher Raum, der den Mitmenschen eine Möglichkeit gibt, zu trauern, Abschied zu nehmen und das Grab zu besuchen. Deswegen ist dieser Friedhofszwang ein Ausfluss des sozialen Geschehens. Da muss
ich auch nicht, Herr Kollege Noll, auf Argumente der Kirchen zurückgreifen. Ich denke, es ist sinnvoll, den Menschen als soziales Wesen auch über den Tod hinaus wahrzunehmen und nicht nur als Individuum in reiner Selbstbestimmung.
Es gab einige Dinge, die uns bei der Novellierung dieses Gesetzes sehr wichtig waren. Das ist zum einen die Einführung eines Bestattungsrechts für Fehlgeburten mit einem Gewicht von unter 500 g. Das Erlebnis einer Fehlgeburt ist für die Eltern eine leidvolle Erfahrung. Die Verarbeitung des Geschehens ist auch für die Eltern wichtig. Es ist wichtig, einen Ort des Trauerns zu haben. Bisher gab es lediglich Bestattungsangebote auf freiwilliger Basis, die aber vielfach nicht bekannt waren. Deswegen haben wir einen Rechtsanspruch auf Bestattung in dieses Gesetz geschrieben.
Die Krankenhäuser und Arztpraxen sind verpflichtet, die Eltern über dieses Recht zu informieren. Im Vordergrund steht der pietätvolle Umgang mit Fehlgeburten. Die Regelung, die den Eltern die Wahl lässt, eine individuelle Bestattung oder eine Bestattung durch die Einrichtung zu veranlassen, gewährleistet einen pietätvollen Umgang mit Fehlgeburten. Man kann die Frage stellen, ob das Begraben im eigenen Garten ausreichend pietätvoll ist.
Für eine gesetzliche Regelung über eine Bestattung im eigenen Garten sehen wir weder einen Raum noch eine Notwendigkeit. Diese Auffassung teilen auch die evangelische und die katholische Kirche. Sie haben uns mit Schreiben vom 12. Februar ausdrücklich in der Absicht bestärkt, am grundsätzlichen Friedhofszwang festzuhalten, der auch von der katholischen und der evangelischen Kirche befürwortet wird.
Auch in einem weiteren Punkt wollen wir die berechtigten Interessen der Menschen an einer bestimmten Bestattungsart und die Interessen der Angehörigen der Verstorbenen stärker berücksichtigen. Es geht um die Zughörigkeit zu anderen Religionen, bei denen es eigene Rituale gibt. Diesen Bedürfnissen wollen wir entgegenkommen. Auf der anderen Seite muss aber auch ein sensibler Umgang mit der in unserer Bestattungskultur verwurzelten Tradition gewährleistet bleiben.
Deshalb soll es künftig in den Fällen, in denen eine Religion eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, möglich sein, von der üblichen Bestattung im geschlossenen Sarg abzuweichen. Der Transport zum Grab muss allerdings weiterhin in einem Sarg erfolgen. Jedoch kann der Sargdeckel zur Bestattung abgenommen werden und neben dem Sarg in das Grab gelegt werden. Das ist eine vernünftige und sachgerechte Abwägung zwischen unserer traditionellen Bestattungskultur und den religiösen Anliegen anderer Kulturen. Es geht dabei um den Kontakt des Leichnams mit der Erde, der auf diese Weise auch gegeben sein kann.
Wir haben diese Regelung aus Hessen übernommen. Von dort wurden uns aus der praktischen Erfahrung keine Probleme mit dieser Regelung geschildert. Das ist das Ergebnis einer vernünftigen Abwägung.
Die Tatsache, dass viele Muslime ihre Toten in der Heimat bestatten, hat viele Gründe. Ein wesentlicher Grund ist, dass die Gräber bei uns immer wieder neu gekauft werden müssen.
Das ist in den Heimatländern der Muslime nicht der Fall. Zudem – das ist auch schon angedeutet worden – machen es Gräberfelder durchaus möglich, die Gräber nach Mekka auszurichten. Das sind auch keine gravierenden Probleme. Ein Problem ist eher der Zeitraum, für den ein Grab zur Verfügung steht. Ich glaube, wir haben eine sachgerechte Lösung gefunden. Von der Sargpflicht wollen wir auch nicht abweichen.
Die zweite Leichenschau ist angesprochen worden. Wir haben damit keine Regelungswut ausgelöst. Das ist ein sehr sensibles Thema, bei dem es auch um Rechtssicherheit geht. Rechtssicherheit heißt in der Regel auch, dass bestimmte Sachverhalte sehr detailliert geregelt werden müssen. Eine zweite Leichenschau vorzuschreiben, bevor eine Leiche zur Feuerbestattung außerhalb Baden-Württembergs verbracht wird, ist eigentlich selbstverständlich. Sie ist zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden. Die Wichtigkeit der Sache rechtfertigt aber diesen Aufwand.
Wir haben in diesem Gesetz außerdem klarstellende Regelungen, die einen pietät- und würdevollen Umgang mit Verstorbenen sicherstellen. Diese Regelungen schließen das Verbot öffentlicher Leichenöffnungen sowie das Gewährleisten von Beisetzungen der Gebeine nach Ablauf der Ruhezeiten ein. Den Kommunen wird weiterhin vorgeschrieben, dass ein gebührender Abstand zwischen störenden Betrieben und Feuerbestattungsanlagen eingehalten werden muss. Auch die Umgebung einer solchen Anlage muss würdig ausgestaltet sein. Auch das haben wir festgeschrieben.
Mir ist klar, dass es in dem sensiblen Bereich, was den Umgang mit dem Tod und mit den Verstorbenen betrifft, zum Teil auch konträre Ansichten gibt. Deshalb werden wir es mit diesem Gesetzentwurf nicht allen recht machen können.
Wichtig war uns, dass die prägenden Elemente unserer jahrhundertealten Bestattungskultur auch im Rahmen der vorgesehenen Novelle erhalten bleiben und dass wir – ich habe das schon anfangs gesagt – eine Bestattung im eigenen Garten oder – ich sage das jetzt einmal etwas pointiert – eine Urne, die auf dem privaten Kaminsims ihren Platz finden kann, nicht wollen. Das sind für uns keine Optionen. Jeder Tote hat Anspruch auf Respektierung der Totenruhe und auch auf eine individuelle, für jeden Trauernden öffentlich zugängliche Ruhestätte.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf den richtigen Weg gehen und einen guten Kompromiss zwischen den notwendigen Fortentwicklungen und den berechtigten und uns wichtigen Traditionen gefunden haben. Ich bitte Sie daher, diesem Gesetz zuzustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte unseren zweiten Änderungsantrag noch begründen. Er betrifft Fehlgeburten bei Hausgeburten und deren Begrabung auf dem eigenen Grundstück. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben das ja auch angesprochen. Auch wir begrüßen es, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun ein Bestattungsrecht für verstorbene Frühgeburten gegeben wird, und zwar auch für Frühchen unter 500 g, die somit nicht mehr – wie früher – als Klinikmüll entsorgt werden, sondern auch würdig begraben werden.
Dennoch bleiben in diesem Gesetzentwurf verschiedene Vorkommnisse aus dem Alltagsgeschehen um Fehlgeburten unberücksichtigt. Uns geht es dabei um die Fehlgeburten im häuslichen Bereich, bei Hausgeburten. Bisher gab es die Möglichkeit, diese Fehlgeburten auf dem eigenen Grundstück zu begraben. Diese Möglichkeit des eigenverantwortlichen Begrabens bei Hausgeburten durch die Eltern auf dem eigenen Grundstück wird durch das vorliegende Gesetz nicht mehr zugelassen. Wir finden, dass diese Option weiterhin gegeben sein müsste. Deshalb haben wir die Eingabe des Diakonischen Werks Württemberg aufgenommen, für Frauen weiterhin die Möglichkeit zuzulassen, eine Fehlgeburt im häuslichen Bereich auf dem eigenen Grundstück oder in einem bereits bestehenden Familiengrab zu begraben.
Selbstverständlich sind die Kriterien dafür unter der Berücksichtigung von sittlichen und hygienischen Gesichtspunkten vorgegeben, so, wie sie auch in der Vergangenheit vorgegeben waren. Diese sehr wenigen Ausnahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, würden den Friedhofszwang nicht aushebeln. Im Gegensatz zur FDP/DVP haben wir uns im Vorfeld nicht dafür ausgesprochen, den Friedhofszwang aufzuheben. Wir möchten nicht, dass die Asche von Verstorbenen im Bodensee verstreut wird, und möchten auch nicht, dass die Urne mit nach Hause genommen wird.
Herr Kollege Noll, ich halte den Friedhof als Ort der öffentlichen Trauer für richtig. Aber den Friedhofszwang auf Fehlgeburten auszudehnen, halte ich in der Tat für übertrieben.