Bevor wir in die Mittagspause eintreten, gebe ich Ihnen noch bekannt, dass sich der Finanzausschuss um 12:30 Uhr im Friedrich-Ebert-Saal trifft.
Hierzu gebe ich das Ergebnis der Nachwahl zum Staatsgerichtshof bekannt: Bei der Wahl wurden 109 Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Wöstmann entfielen 109 Stimmen. Damit ist Herr Wöstmann zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs für die restliche Amtszeit des verstorbenen Herrn Dr. Bernhard Ruetz gewählt.
Das ist etwas ganz Neues. Sie sind bereits einigermaßen darüber unterrichtet, wie es abläuft. Ich habe zunächst bekannt zu geben, dass die Regierung mit Schreiben vom 17. März 2009 zwei zentrale Themen aus der Kabinettssitzung am 16. März mitgeteilt hat:
2. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug (Justizvollzugsgesetzbuch)
Die Regierung hat gleichzeitig mitgeteilt, dass Herr Finanzminister Stächele zum erstgenannten Thema – Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms – für die Regierung eine einleitende Erklärung abgeben wird. Diese einleitende Erklärung darf bis zu fünf Minuten dauern.
Danach beginnt die Fragerunde, für die eine Redezeit von bis zu drei Minuten je Sprecher gilt, wobei der Fragende zunächst innerhalb dieser drei Minuten auch eine erläuternde Bemerkung abgeben kann.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß jetzt nicht, ob ich stolz sein darf, dass ich als Erster in die Regierungsbefragung einsteige.
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Ja, doch! Wir haben gehört, das ist in der Regierung ausgewürfelt worden! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Aber wir sind stolz auf Sie, Herr Minister! – Abg. Rainer Stickel- berger SPD: Jungfernrede!)
Jedenfalls hoffe ich, dass mich die Begriffe „Ministerverhör“ oder „Ministervernehmung“ nicht ängstlich machen.
Wir haben uns in der Tat in der vergangenen Kabinettssitzung erneut, aber wohl abschließend mit dem Konjunkturprogramm befasst, einem Programm, das wir alle herbeiwünschen. Es ist ein Beitrag des Landes Baden-Württemberg, des Bundes und der Gemeinden und Städte unseres Landes zur Weiterentwicklung der Wirtschaftssituation, insbesondere zur Stabilisierung der Arbeitsplätze.
Sie alle kennen die Prognosen. Die Bundesregierung erwartet ein Minuswachstum von bis zu 2,25 %. Wir hier in BadenWürttemberg befürchten ob der starken Exportabhängigkeit ein stärkeres Minus, ungeachtet dessen, dass uns heute das ZEW in Mannheim leichte Hoffnung macht. Wir befinden uns in einer ganz außergewöhnlichen Situation. Es gibt eine Wirtschaftskrise in einer Form, in der Deutschland in den letzten Jahrzehnten sicherlich nicht heimgesucht wurde.
Jetzt geht es darum, dass wir einen weiteren Beitrag leisten, nämlich das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes und das Infrastrukturprogramm des Landes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Verabschiedung des Etats hier im Landtag am 18. Februar sind die etatmäßigen Voraussetzungen dafür geschaffen. Gleichzeitig ist mit der Bundesratsverabschiedung am 2. März das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder in Kraft getreten.
Aktuell im Umlauf ist die Verwaltungsvereinbarung. Sie wissen, dass es einige schwierige Themen im Rahmen dieser Verwaltungsvereinbarung zu bewältigen gab. Sie soll im Umlaufverfahren zu einem Abschluss gebracht werden. Wir haben im Kabinett jetzt unsererseits für die Exekutive die Voraussetzung geschaffen, dass das Gesetz im Sinne der Zielvorgaben umgesetzt werden kann. Erstens: Es muss punktgenau sein;
es muss die Konjunktur auch wirklich befördern. Und zweitens – das scheint mir gleichermaßen wichtig –: Es soll auch unseren Standort voranbringen. Das ist nicht irgendetwas, sondern das dient der Zukunft. Denn diejenigen, die das abzahlen müssen, sind die Jungen, und in deren Sinn soll dann auch investiert werden.
Insgesamt geht es um ein Volumen von 2,1 Milliarden €. Zum Bundesprogramm mit 1,2 Milliarden € kommen die Komplementärmittel von Land und Kommunen. Wir dürfen auch die Infrastrukturleistung des Landes, das Landesinfrastrukturprogramm mit etwa 230 Millionen €, und auch das, was wir durch vorgezogene KIF-Investitionen und Aufstockung des Ausgleichstocks in der Größenordnung von 210 Millionen € ermöglichen, dazurechnen, weil wir beides gemeinsam als wichtigen Impuls sehen.
Ich glaube, ich darf anfügen, dass wir auch wissen, dass wir mit der Erweiterung des Landesbürgschaftsrahmens einen wichtigen Beitrag zur Konjunkturentwicklung leisten können.
Meine Damen und Herren, im Landesteil des Bundesprogramms haben wir 495 Millionen € vorgesehen. Wir fördern wirtschaftsnahe Forschungsinstitute mit 46 Millionen € – ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung – und die Hochschulen mit 61 Millionen € – dort geht es insbesondere um Großgeräte und Ausstattung. Was ganz wichtig ist und im Grunde Fortsetzung dessen ist, was wir im Dezember vorgelegt haben, als wir Ihnen aufgezeigt haben, welche umfangreichen Programme es zur energetischen Sanierung unserer Hochschulanlagen gibt: Wir können jetzt aus diesem Programm 246 Millionen € in große und kleine Maßnahmen der energetischen Sanierung unserer weitläufigen Hochschullandschaft investieren.
Wichtig und auch deutlich erkennbar ist, dass wir dieses Landesinfrastrukturprogramm über das ganze Land anwenden, also auch der ländliche Raum dabei nicht zu kurz kommt.
Wenn aus diesem Landesinfrastrukturprogramm Investitionen in den Straßenbau in Höhe von 70 Millionen € vorgesehen sind, dann kann man sich vorstellen, dass manche Landesstraße, die dringendst Erhaltungsinvestition braucht, jetzt an der Reihe ist. Das dient insgesamt der Mobilität im ländlichen Raum, in der Fläche Baden-Württembergs.
Ich freue mich, dass wir aus diesem Infrastrukturprogramm auch etwa 94 Millionen € für den Bezirkshochbau ausgeben können. Wohnungsbau und Hochwasserschutz sind dabei.
(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Was ist jetzt neu an dem, was Sie da vortragen? – Abg. Theresia Bau- er GRÜNE: Das wissen wir doch alles schon! – Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Das steht alles in der Zeitung!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz wichtig ist: Die Kommunen konnten sich darauf verlassen, dass wir streng entsprechend der Vorgabe 70 % der Mittel in den kommunalen Bereich geben und 30 % für Landesaufgaben verwenden.
Die Bildungsinfrastruktur wird mit 65 % der Investitionsausgaben abgedeckt, und die sonstige Infrastruktur wird 35 % umfassen.
Wichtig ist jetzt: Die Kommunen wissen, woran sie sind. Sie wissen, dass sie eine Pauschale für die Bildungsinfrastruktur von rund 245 € pro Schüler und für die sonstige Infrastruktur von 10 € pro Einwohner erhalten. Dies ist den Kommunen in der konkreten Summe mitgeteilt worden. In vielen Informationsveranstaltungen von Gemeindetag und Städtetag wird jetzt das Antragsverfahren aufgezeigt. Da kann ich mir nur wünschen, dass entsprechend der Vorgabe des Bundes ganz schnell investiert wird und unser Beitrag zur Konjunkturentwicklung geleistet wird.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sie müssen jetzt auf die Seite treten! – Abg. Hans Georg Junginger SPD: Sie können sich ja einen Stuhl da vorn hinstellen!)
Jetzt erhält Herr Abg. Herrmann das Wort für eine Frage von höchstens drei Minuten Dauer, wobei eine Bemerkung zum Verständnis der Frage enthalten sein kann.
Herr Präsident, Herr Minister! Ziel unseres Landes muss es sein, dass wir schneller als andere Bundesländer unsere Wirtschaft wieder ankurbeln