Herr Präsident, Herr Minister! Ziel unseres Landes muss es sein, dass wir schneller als andere Bundesländer unsere Wirtschaft wieder ankurbeln
und auf den Wachstumspfad zurückkehren. Das sind wir als Baden-Württemberger unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig.
Wir haben als Landtag bei der Verabschiedung des Staatshaushaltsplans die Voraussetzungen dafür geschaffen. Alle Punkte, die das Parlament beschließen muss, sind sehr zeitnah beschlossen.
Nun die Frage an die Regierung: Die Umsetzung ist, wie es der Minister eben dargestellt hat, erfolgt. Wir verteilen 499
Millionen € aus den Bundesmitteln für Bildung pauschal auf die Gemeinden, und zwar nach der Zahl der Köpfe in Einrichtungen. Nun werden im Land 52 % der Kindergärten von freien Trägern betrieben. Wir haben Kinderkrippen, die von freien Trägern betrieben werden. Wir haben Schulen, die von Privaten, also ebenfalls von freien Trägern betrieben werden: Konfessionsschulen, Waldorfschulen und andere.
Frage an Sie, Herr Minister: Wie wird gewährleistet, dass auch freie Träger die auf sie entfallenden Bundesmittel bekommen? In diesem Zusammenhang: Wie wird gewährleistet, dass der Anteil öffentlicher Mittel, der nach den Vorgaben des Bundes 25 % betragen muss,
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat sieht der Bund ausdrücklich vor, dass auch private Trägerschaften in die Förderung einbezogen werden.
Wir können uns jetzt im Grunde folgendes Verfahren vorstellen – im Übrigen findet heute Nachmittag ein weiteres Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden statt –: Den Kommunen steht grundsätzlich pauschal die Gesamtsumme zur Verfügung. Sie haben klare Kenntnis davon, was öffentliche Schulen und was Schulen in privater Trägerschaft sind.
Nach meinen Erfahrungen draußen im Land habe ich den Eindruck, dass das dort überhaupt kein Problem darstellt, wo es um Kinderbetreuungseinrichtungen, um Kindertagesstätten geht. Aber der Bereich, über den wir sorgsam wachen müssen und bei dem wir auf eine Umsetzung achten müssen, die den Bundesvorgaben und auch den Interessen unseres Landes entspricht, sind die Privatschulen.
Nun habe ich vom Städtetag das Signal erhalten, dass auch das in vielen Fällen überhaupt kein Problem darstellt. Denn wenn eine Privatschule einen örtlichen Bedarf mit abdeckt, war es bereits bisher üblich, dass sich die jeweilige Standortkommune engagiert. Diese Fälle können wir also auch abhaken; denn da wird es kein Problem sein, unseren Komplementäranteil zu den 75 % des Bundes – der ja laut Vorgabe des Bundes erbracht werden muss – zu erbringen; der Träger muss dabei mit 25 % einen weiteren öffentlich-rechtlichen Anteil erbringen. Das heißt, diesen Bereich können wir als abgedeckt erachten.
Insofern glauben wir, dass wir heute mit den Kommunen zu einer abschließenden Vereinbarung gelangen können. Wir wollen, dass die Kommunen die Anträge von den privaten Trägern entgegennehmen. Wir gehen dann von einer ermessensfehlerfreien Prüfung aus. Nun gebe ich zu, dass es nicht ganz einfach ist, zu beurteilen, ob ein Ermessensfehler vorliegt oder nicht.
Ich denke, die Verantwortung, der sich die Kommunen stellen werden, lautet: „Ich habe ein entsprechendes Angebot in meiner Gemeinde. Ich recherchiere sauber, was davon im Rahmen des örtlichen Bedarfs abgedeckt wird. Daraus entsteht die Verantwortung, dass ich mich engagiere.“ Andererseits wird die Kommune dann sagen: „Land, bitte tritt für den Rest ein.“ Dazu müssen wir allerdings bereit sein.
Für mich tritt das Problem dann auf, wenn eine Kommune sagt: „Du, privater Träger, kannst einen Antrag stellen, aber du hast keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung dieser Mittel.“ Das ist der Punkt, an dem wir dann in der Tat im Einzelfall ganz streng mit den Kommunen reden werden. Ich bin überzeugt, dass sich die Kommunen mit dem Land arrangieren werden. Das heißt, die Mittel müssen eingesetzt werden.
Wenn wir davon ausgehen dürfen, dass der Antrag des privaten Trägers seine Berechtigung hat, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Mittel auch dort ankommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte gedacht – wir alle hatten das eigentlich gedacht –, dass diese Regierungsbefragung dazu dienen soll, die Debattenkultur zu beleben. Herr Minister, was Sie in Ihren einführenden Worten hier gebracht haben, das war nicht sehr belebend. Das habe ich alles schon heute Morgen um 6:45 Uhr in der Zeitung gelesen. So viel vorweg.
Wir begrüßen natürlich, dass das Zukunftsinvestitionsgesetz, was die Umsetzung anbelangt, langsam in die Gänge kommt. Die Kommunen stehen bereit. Wir warten darauf, dass eine konfliktfreie und unbürokratische Umsetzung erfolgt, wie die „Heilbronner Stimme“ heute auch sagt, dass das Geld schnell fließt. Es sind allerdings noch viele Fragen offen. Ich hätte erwartet, Herr Minister, dass Sie eingangs etwas auf diese Fragen eingehen, die in den Veranstaltungen mit den Kommunen bereits gestellt worden sind.
Thema „Zusätzlichkeit“: Ausschlaggebend ist die Summe der Investitionsausgaben von 2009 bis 2011 gegenüber dem Zeitraum von 2005 bis 2008. Was geschieht eigentlich bei den Kommunen, die infolge wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen gar nicht in der Lage sind, entsprechende Zuführungsraten zum Vermögenshaushalt zu erwirtschaften, und womöglich einen neuen Nachtragshaushalt verabschieden müssen, wenn sie sich gesetzestreu verhalten?
Und was geschieht, wenn bei der nächsten Steuerschätzung im Mai 2009 weitere Einbrüche zu verzeichnen sind? Solche Fragen wurden gestellt. Im Hinblick auf die „Zusätzlichkeit“ ist von den Kommunen, die bereits ihren Haushalt verabschie
det haben, ein Nachtragshaushalt zu erlassen, soweit die zusätzlichen Investitionen – ich zitiere die Richtlinie Nummer 6 – „aufgrund ihrer nachgeordneten Bedeutung nicht als außer- oder überplanmäßige Ausgaben behandelt werden können“. Warum sagt die Regierung nicht einfach: „Wir machen eine Klarstellung, wir überlassen es den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, völlig unbürokratisch alle zusätzlichen Maßnahmen als außer- oder überplanmäßige Ausgaben festzulegen“? Wenn keine Klarstellung erfolgt, befürchten wir, dass dies bei den nächsten Prüfungen durch die GPA zulasten der Kommunen gehen wird. Wie beurteilen Sie dies?
Ich komme zum letzten Thema, zur Anmeldung der Maßnahmen. Es gibt jetzt ein Antragsverfahren. Wir waren ja zunächst von etwas ganz anderem ausgegangen. Die Anmeldung der Maßnahmen muss bis zum 20. April bei den Regierungspräsidien erfolgen. Das ist ein sehr kurzer Zeitraum, zumal die Antragsformulare noch gar nicht bei den Kommunen sind. Frage: Muss bis dahin etwa ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden? Das geht ja gar nicht. Oder reichen der politische Wille des Gemeinderats und ein einfacher Beschluss aus? Die Kommunen müssen die Förderkriterien erfüllen, dann erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch das Regierungspräsidium. Gibt es hier einheitliche Richtlinien bei den RPs? Ist das notwendige Personal vorhanden, um die Anträge zeitnah zu bearbeiten?
Ist gewährleistet, dass die Anträge in den Behörden tatsächlich unbürokratisch erledigt werden und damit auch der politische Wille in den Kommunen umgesetzt wird? Und die entscheidende Frage: Wann fließt das Geld?
Insofern würde ich Ihnen gern empfehlen: Anstatt hier Fragen zu stellen, hätten Sie diesen Brief zu Steinbrück nach Berlin schicken müssen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Widerspruch bei der SPD – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD – Abg. Walter Heiler SPD: Jetzt geht es aber los!)
Hört einmal gut zu. Sie haben ein ganz schwaches Gedächtnis, sonst würden Sie sich erinnern, dass das Land Baden
Damals hat der hier stehende Finanzminister schriftlich – ich habe es hier schon dreimal vorgetragen, darum bin ich überrascht, dass diese Frage noch einmal kommt – darum gebeten