Protokoll der Sitzung vom 19.03.2009

Danke.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. E d i t h S i t z m a n n G R Ü N E – Z u k u n f t d e r A r b e i t s v e r w a l t u n g

Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie viele bzw. welche Arbeitsgemeinschaften von Ar

beitsagenturen und Kreisen zur Umsetzung des SGB II (ARGEn) in Baden-Württemberg beruhen auf Verträgen, die bis einschließlich Ende Januar 2010 befristet sind?

b) Was unternimmt die Landesregierung, damit sowohl die

baden-württembergischen ARGEn als auch die Optionskommunen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 und den diversen Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz hierzu zügig eine sichere Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit erhalten?

Zur Beantwortung dieser Anfrage durch die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Hillebrand das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Frau Sitzmann, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Buchstabe a: In Baden-Württemberg sind in sieben Stadt- und Landkreisen die ARGE-Verträge bis zum 31. Januar 2010 befristet. Das sind konkret der Landkreis Esslingen, die Stadt Freiburg, der Landkreis Göppingen, der Landkreis Heilbronn, der Landkreis Konstanz, der Landkreis Lörrach und die Stadt Mannheim. Darüber hinaus – da beantworte ich jetzt mehr, als Sie gefragt haben –

(Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE: Sehr schön!)

laufen zwei weitere ARGE-Verträge bis zum 31. März 2010 aus, nämlich bei der Stadt Heidelberg zum 28. Februar 2010 und im Ostalbkreis zum 31. März 2010.

Ich kann ergänzend noch hinzufügen, dass sich unsere Minis terin, Frau Dr. Stolz, bereits im Herbst vergangenen Jahres an Bundesarbeitsminister Scholz gewandt hat mit der Bitte, diese Verträge zu verlängern. Der Grund liegt auf der Hand: Wir hatten in den vergangenen Tagen erste Signale aus Berlin, wonach die Verträge verlängert werden sollten. Seit gestern wissen wir es deutlich per Fax. Mit Schreiben vom 18. März 2009 hat Herr Scholz Frau Dr. Stolz angeschrieben und ihr mitgeteilt – ich zitiere –:

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende muss gerade jetzt, da die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt spürbar werden, funktionsfähig bleiben.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Recht hat er!)

Da hat er recht. Das ist übrigens eine Meinung, die unser Ministerpräsident vollumfänglich teilt und auch so artikuliert hat. Ich zitiere weiter:

Ich habe daher den Vorsitzenden des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit gebeten, zu veranlassen, dass alle Verträge über Arbeitsgemeinschaften, die noch in diesem Jahr auslaufen, bis Ende 2010 verlängert werden.

So viel zu Ihrer Frage unter Buchstabe a.

Die Frage unter Buchstabe b darf ich wie folgt beantworten: Eine erfolgreiche Vermittlung von Langzeitarbeitslosen erfordert dezentrale Organisationsstrukturen. Für alle Organisationsformen sind deshalb gesetzliche Regelungen notwendig, die einen möglichst weiten örtlichen Gestaltungsspielraum gewährleisten. Alle Evaluationen belegen, dass dies ein ganz entscheidender Gesichtspunkt für eine erfolgreiche regionale Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik gerade im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit ist.

Deshalb setzt sich die Landesregierung auf allen Ebenen – z. B. Ministerpräsidentenkonferenz, Arbeits- und Sozialminis terkonferenz, aber auch auf Arbeitsebene – immer wieder intensiv dafür ein, dass das sogenannte Optionsmodell dauerhaft gesichert und im Sinne einer echten Wahlfreiheit grundsätzlich für alle Kommunen geöffnet wird – also nicht nur für die fünf Optionskreise, die wir in Baden-Württemberg im Moment haben.

In allen anderen Organisationsformen muss die Kooperation von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen partnerschaftlich, also auf gleicher Augenhöhe, konzipiert und mit örtlichem Gestaltungsspielraum ausgestattet sein. Auch wenn eine möglichst baldige Klärung der Organisationsstrukturen wünschenswert wäre, ist eine gute und tragfähige Lösung, die über das nächste Jahrzehnt hinaus Bestand hat, wesentlich wichtiger. Bis dahin müssen die ARGEn und die Optionskommunen auf der Basis des bis zum 31. Dezember 2010 gültigen Rechts bestehen bleiben.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Zusatzfrage des Herrn Abg. Lehmann.

Herr Staatssekretär, mich wundert eigentlich, dass, nachdem das Ganze, sage ich einmal, jetzt geplatzt ist und in den Landkreisen – wie auch im Landkreis Konstanz, aus dem ich komme – seit einem Jahr diskutiert wird, dass das Problem bis zum Ende dieses Jahres besteht, und nachdem in den ARGEn eine hohe Fluktuation besteht und eigentlich keine Stelle mehr vernünftig besetzt werden kann, weil das ausläuft, hier erst jetzt über eine Vertragsverlängerung diskutiert wird. Bis wann wird diese Sache auf politischer Ebene von der Großen Koalition gelöst sein? Denn hier gibt es doch eine erhebliche Dringlichkeit.

Bitte, Herr Staatssekretär.

Verehrter Herr Kollege Lehmann, ich denke, ich bin der falsche Ansprechpartner, wenn Sie mich fragen, bis wann diese Sache seitens der Gro ßen Koalition in Berlin gelöst sein solle. Ich habe betont – das scheint mir wichtig zu sein –, dass sich unsere Arbeits- und

Sozialministerin, Frau Dr. Stolz, bereits sehr frühzeitig darum bemüht hat, dass eine Planungssicherheit vor Ort eintritt, dass die Verträge verlängert werden können. Dem hat der Bundesarbeitsminister jetzt Rechnung getragen. Ich habe aus dem Schreiben zitiert.

Im Übrigen hat unser Ministerpräsident öffentlich erklärt, er sei der Auffassung – das ist die Auffassung der Landesregierung von Baden-Württemberg –, dass wir möglichst noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung haben sollten. Wenn ich richtig informiert bin und die Zeitung richtig gelesen habe, hat sich auch die Bundeskanzlerin gestern so geäußert: Sie wolle darauf hinwirken, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung gefunden wird. Für die Frage, ob das der Fall ist, bin ich, wie gesagt, der falsche Ansprechpartner.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Mir liegen jetzt zwei weitere Wortmeldungen vor. Danach werde ich die Fragestunde beenden müssen. Wir haben für die Fragestunde nur eine halbe Stunde Zeit vorgesehen.

Jetzt erhält Herr Abg. Rudolf Hausmann für eine Zusatzfrage das Wort, danach Herr Abg. Wolf.

(Wortmeldung der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Wenn es danach noch reicht, Frau Kollegin Sitzmann, erhalten Sie natürlich auch noch das Wort.

Bitte.

Herr Staatssekretär, es ist ja bekannt, dass die Verhandlungen für ein neues, verfassungsrechtlich korrektes Modell auf Landesebene stattgefunden haben, dass sich CDU und SPD verständigt hatten, dass die Bundesländer zugestimmt hatten, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel zugestimmt hat

(Abg. Reinhold Gall SPD: Und das Präsidium!)

im Präsidium zugestimmt hat und auch öffentlich zugestimmt hat – und dass vom Herrn Ministerpräsidenten aus Baden-Württemberg Zustimmung zu dem geplanten Konzept vorhanden war. Jetzt erzählen Sie und sagen in Ihrer Antwort, dass eine Verlängerung notwendig gewesen sei, die Herr Scholz, der Bundesarbeitsminister, nun veranlasst habe, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Ich habe zwei Fragen an Sie. Die erste Frage: Stimmen Sie der Auffassung zu, dass das neue Konzept, das einigungsfähig vorgelegen hat, langfristig zur Sicherheit für die Beschäftigten bezüglich ihrer Arbeitsverträge beigetragen hätte? Denn dann wäre letztendlich ein sicherer Anstellungsträger vorhanden gewesen. Das gilt ähnlich auch bezüglich der Arbeitslosen, weil da eine entsprechende Betreuung hätte stattfinden können.

Ich frage Sie zweitens: Stimmen Sie meiner Einschätzung zu, dass die Verlautbarung von Herrn Kauder – er kommt ebenfalls aus Baden-Württemberg –, wonach die Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihrem Beschluss gegen das vorliegende Konzept verhindert habe, dass sich die Arbeitsverwaltung um sich selbst kümmere und nicht um Ar

beitslose, in höchstem Grad zynisch ist und gegen die Arbeitslosen gerichtet ist?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Bitte, Herr Staatssekretär.

Lieber Kollege Rudolf Hausmann, ich habe relativ deutlich gesagt, was die Position der Landesregierung ist und wo sie steht. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Der Herr Ministerpräsident hat erst dieser Tage auch seinerseits noch einmal sehr deutlich gemacht, er wünsche, dass es nach Möglichkeit in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung kommen solle, weil wir eine handlungsfähige und stabile Arbeitsverwaltung brauchen. Ich denke, da sind wir uns alle in diesem Hohen Haus einig. Dass es im Rahmen einer Großen Koalition auch unterschiedliche Beurteilungen der einzelnen Koalitionspartner von Papieren gibt, die unter Ministerpräsidenten auf Länderebene und mit dem Bundesarbeitsminister erarbeitet werden, mag so sein und liegt manchmal in der Natur der Sache.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Den Sauhaufen auf Vordermann bringen!)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Wolf, ich kann leider keine weiteren Fragen zulassen. Wir müssen jetzt die Befragung zu diesem Thema abbrechen. Die für die Fragestunde vorgesehene Zeit von einer halben Stunde ist vorbei.

Punkt 4 der Tagesordnung ist abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

a) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzaus

schusses zu der Mitteilung des Finanzministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 3. März 2009 – Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Familie von Baden über den Kauf der Schlossanlage Salem und weiterer Kunstgegenstände sowie zur Bereinigung aller streitigen Fragen über die badischen Kunstschätze – Drucksachen 14/4107, 14/4129