schusses zu der Mitteilung des Finanzministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 3. März 2009 – Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Familie von Baden über den Kauf der Schlossanlage Salem und weiterer Kunstgegenstände sowie zur Bereinigung aller streitigen Fragen über die badischen Kunstschätze – Drucksachen 14/4107, 14/4129
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Die Zähringer Stiftung und ihre Rolle bei den eigentumsrechtlichen Streitfragen um die badischen Kulturgüter – Drucksache 14/2202 (geänderte Fassung)
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Salem und die badischen Kulturgüter aus der veränderten Perspektive nach der Veröffentlichung des Gutachtens der Expertenkommission – Drucksache 14/2209
Spannungsfeld zwischen öffentlichem Interesse und den „Eckpunkten des Verhandlungsergebnisses“ der Landesregierung mit dem Haus Baden – Drucksache 14/3533
Finanzministeriums – Die Gesamtanlage Salem und ihre Zukunft im Eigentum des Landes – Drucksache 14/3737
Das Präsidium hat für die Aussprache über den gesamten Tagesordnungspunkt eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir im Landtag über das abschließende Vertragswerk des Landes Baden-Württemberg mit der Familie von Baden zur Beendigung des Streits um die badischen Kulturgüter, Schloss Salem. Das ist mit Sicherheit kein gewöhnlicher Tagesordnungspunkt.
Im Hinblick auf die finanzielle Dimension, die kulturelle Dimension und die Geschichte unseres Landes
(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Vor allem die Vorge- schichte dieses Vertrags! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das ist aber eine ganz neue Geschichte!)
Am 22. November 1918 hat der letzte Großherzog abgedankt. Damit ging die Regentschaft des Hauses Baden seit 1806 als Großherzogtum zu Ende. Eine Trennung zwischen familiären und staatlichen Gütern wurde seit 1919 nicht vorgenommen und harrte damit seit 90 Jahren einer abschließenden Lösung. Die infrage stehenden Kulturgüter waren und sind über das Land verteilt, ein Großteil davon befindet sich in Museen oder in der Landesbibliothek in Karlsruhe.
Viele Regierungen vor der jetzt amtierenden und auch die Familie selbst hätten die Möglichkeit gehabt, diese Herausforderung einer umfassenden Gütertrennung tatkräftig anzupacken. Aber dazu kam es nicht.
Dann aber kam die Familie auf das Land zu, weil sie die finanziellen Lasten der Gesamtanlage Schloss Salem nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang tragen konnte. Das Land hat – zu Beginn mehrere Lösungswege ins Auge fassend – die daraus entstehende neue Lage genutzt,
Für die CDU-Fraktion stelle ich heute nach einem fünfjährigen, für beide Seiten bis zuletzt nicht leichten Verhandlungsmarathon fest: Das jetzt vorliegende Ergebnis ist das Resultat einer sehr sorgfältigen Aufarbeitung. Es ist sachgerecht für unser Land, und es ist im kulturellen Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Unser Dank gilt unserem Ministerpräsidenten Günther Oettinger, Herrn Wissenschaftsminister Dr. Frankenberg, Herrn Staatssekretär Dr. Birk, Herrn Minister Stächele, Herrn Staatssekretär Fleischer, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien
Die vertragliche Gesamteinigung ist sachgerecht, weil auf Dauer sichergestellt worden ist, dass die immens wertvollen Kunstschätze für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes öffentlich zugänglich sind. Es geht um das Gebäudeareal Schloss Salem und um zahlreiche Kunstschätze. Insofern muss man sich über die Tragweite der Einigung im Klaren sein.
In der „Südwest Presse“ vom 6. März 2009 war vonseiten der SPD hierzu die lapidare Äußerung zu lesen, der Kollege Schmid warne mit Blick auf die heute diskutierte Vereinbarung, im Land gebe es noch so manche Schlösser und Burgen. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird man der Bedeutung der „Sicherung Salems“ mit Sicherheit nicht gerecht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: So ist es!)
Schloss Salem ist nicht irgendein Schloss in Baden-Württemberg oder in Deutschland. Dieses Gebäudeensemble ist einzigartig in unserem Land. Ursprung des Schlosses ist die Gründung des Zisterzienserklosters im Jahr 1137. 1142 wurde das Kloster von Stauferkönig Konrad III. zur Reichsabtei erhoben. Papst Alexander III. erhob das Kloster 1178 zur Konsistorialabtei.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ist das ein Volkshoch- schulkurs? – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: In der Kul- turgeschichte des Landes werdet ihr immer sattel- fester!)
sondern das Schloss Salem ist eng gekoppelt mit und tief verwurzelt in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg.
Was jetzt kommt, ist entscheidend: Die vertragliche Einigung war die einzige Möglichkeit, sicherzustellen, dass die Kunstschätze für unsere Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich sind.
Denn trotz des Vorkaufsrechts bestand bei realistischer Herangehensweise bis zum Abschluss des Vertrags ein erhebliches, ein zu großes Restrisiko, dass das Schloss und ein Großteil der Kunstschätze an Private hätten verkauft werden können.
Das hat die FDP/DVP von Anfang an erkannt und hat die vertragliche Lösung mitgetragen – herzlichen Dank! –, und das haben die Grünen im Grundsatz – lassen wir einmal für einen Augenblick das Oppositionsgeplänkel beiseite –
Die SPD hat noch vor wenigen Wochen, als die Eckpunkte vorlagen – der jetzige Vertragsentwurf noch nicht, aber doch die Eckpunkte –, einen Antrag gestellt. Darin forderte sie die Landesregierung am 9. Dezember 2008 auf, „in den Rechtsstreit mit dem Haus Baden zu gehen“.