(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl!)
Nachdem die Regierung statt höchstens 15 Minuten 23 Minuten gesprochen hat, bekommt jetzt jede Fraktion weitere zwei Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rülke, Sie haben über Ihre Große Anfrage zum Thema Konversion gesprochen. So weit, so gut. Aber was ich in dieser Großen Anfrage vermisst habe, war einzig und allein die Frage: Wie hat sich denn in den betreffenden Gemeinden die Konversion auf ihren bisherigen Flächennutzungsplan ausgewirkt? Es kann doch nicht sein, dass die vor der Konversion vorgesehenen zusätzlichen Flächen auch nach Durchführung der Konversion in vollem Umfang ausgewiesen werden sollen.
Dann haben Sie etwas getan, bei dem ich als Jurist gar nicht weiß, wie ich mich ausdrücken soll. Sie haben Artikel 28 des Grundgesetzes zitiert. Darin geht es um das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, ein hohes Recht. Aus der Selbstverwaltung leitet sich das Recht der Planungshoheit ab. Aber in Artikel 28 steht: „im Rahmen der Gesetze“. Das haben Sie jedoch tunlichst unterschlagen. Damit haben Sie natürlich auch schon ein Stück Ihrer Motivation preisgegeben.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen: Ich habe mich keineswegs für Flächenzertifikate ausgesprochen, sondern ich habe, weil das eine Einschränkung der Selbstverwaltung und Planungshoheit im Rahmen der Gesetze ist, die Tatsache, dass der Nachhaltigkeitsbeirat Flächenzertifikate für rechtlich zulässig hält, als einen Nachweis dafür gebraucht, dass man dem, was wir im Moment an zusätzlichen Maßnahmen außer Appellen und Argumenten in Erwägung ziehen, mit vielem begegnen kann, aber gewiss nicht mit dem Argument, dass das rechtlich nicht zulässig wäre.
Gestatten Sie mir noch einmal einen Hinweis auf die Frage: Wie verhält es sich mit der Konzentration der Genehmigungszuständigkeit? Dazu hat Herr Staatssekretär Drautz gesagt: Wir sind nicht einig mit den kommunalen Landesverbänden. Ich neige wirklich vor Ehrfurcht mein Haupt vor den kommunalen Landesverbänden.
Aber die Frage muss doch noch erlaubt sein: Entscheiden wir, oder sind wir Befehlsempfänger der kommunalen Landesverbände?
(Beifall bei der CDU, der SPD und den Grünen – Abg. Reinhold Gall SPD: Endlich redet einmal je- mand Klartext!)
Wenn wir der Ansicht sind, dass die Konzentration der Genehmigung von Flächennutzungsplänen bei den Regierungspräsidien wirklich ein wirksamer Beitrag gegen den Flächenverbrauch wäre, dann müssen wir halt Frau und Mann sein, das auch hier im Landtag durchzusetzen.
Ich sage noch dazu: Das monate- und jahrelange Vorsichhertreiben – wieder ein Gespräch mit den Landesverbänden und noch einmal eines – wird nie zum Ziel führen.
Meine verehrte Kollegin Splett, es ist natürlich im Ergebnis richtig, dass, wie Sie gesagt haben, auch die Flächen für Stra
ßen in die Siedlungstätigkeit eingehen. Aber ich bin weit davon entfernt, mir den Vorwurf gefallen zu lassen, wir würden beim Straßenbau übertreiben. Solange ich etwa auf der A 8 von Karlsruhe nach Stuttgart noch auf einer Autobahn wie zu Todts Zeiten zu Beginn der Dreißigerjahre fahre – völlig unverändert –, lasse ich den Vorwurf nicht zu, wir würden durch Straßenbau übermäßig Flächen verbrauchen.
(Beifall des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Aber viele neue Tras- sen!)
Wir verbrauchen dadurch Flächen. Aber das, was wir im Moment im Straßenbau machen, ist nicht mehr als das am allerdringendsten Notwendige. Im Landesstraßenbau dreht es sich in den allermeisten Fällen doch nur um den Ausbau von Straßen, das heißt darum, Straßen aus was weiß ich welchem Jahrzehnt auf einen Minimalstandard, der den heutigen Ansprüchen genügt, zu bringen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch ganz kurz etwas zu Maßnahmen außer Argumenten und Appellen sagen. Ich begrüße sehr, dass sich die Umweltministerin überlegt, ob es in der Landesregierung nicht eine Möglichkeit gibt, bei steuerlichen Fragen in Bezug auf Fläche eine Bundesratsinitiative einzuleiten. Zu denken wäre etwa an eine Spreizung der Grundsteuer. Zu denken wäre an besondere steuerliche Vergünstigungen für Maßnahmen im Innenbereich und gegen einen Flächenverbrauch.
An Herrn Staatssekretär Drautz vom Wirtschaftsministerium möchte ich sagen: Herr Drautz, wenn Sie sagen, das, was wir für Sanierung ausgeben, sei auch ein Beitrag gegen den Flächenverbrauch, haben Sie recht. Nur: Diesen unmittelbaren Bezug stellen wir nicht her. Ich wäre froh, wenn man einmal einen Nachweis hätte, in dem etwa aufgezeigt wird: Wir haben in fünf Jahren so viel Geld für Stadtsanierung ausgegeben, damit soundso viele Wohnungen modernisiert und – jetzt kommt’s – damit nachweislich bisher ausgewiesene Flächen in Bebauungsplänen oder Wohnflächen in Flächennutzungsplänen reduziert werden konnten. Immer nur zu sagen, das sei so, ohne den unmittelbaren Bezug herzustellen, hilft uns, glaube ich, nicht allzu sehr weiter.
Ich hätte als ehemaliger Regionalplaner nie zu denken gewagt, dass aus dem Wirtschaftsministerium so etwas kommt
wie Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Rahmen der Bauleitplanung. Ich kann nur sagen: Das ist mehr, als ich erwartet habe.
Denn, meine Damen und Herren von der FDP/DVP, wer nicht einmal unseren gemeinsamen Berichtsantrag unterschreibt, weil er meint, der gehe zu weit,
bei dem frage ich mich, was er gemacht hätte, wenn wir so etwas in den Berichtsantrag hineinzuschreiben gewagt hätten.
Ich kann nur sagen: Lassen Sie sich in diesem Punkt von Ihrem Minister und von Ihrem Ministerium weiter aufklären. Herr Minister Pfister, ich kann nur hoffen und wünschen, dass Sie bei dem, was Sie hier herausgegeben haben, auch in der Zukunft überprüfen, ob es eingehalten wird, und dass man dort, wo es sich vielleicht ein wenig zu großzügig darstellt, wieder korrigiert. Aber, wie gesagt, allen Respekt vor dieser Geschichte.
Die anderen Regierungspräsidenten fordere ich auf, dem Regierungspräsidenten von Freiburg zu folgen,
auf dieser Grundlage eine Zielvereinbarung mit den Landräten abzuschließen. Das wäre dann schon der halbe Weg hin zu einer konzentrierteren Flächenzuständigkeit für die Genehmigung.
Der erste Gedanke heißt: Die Regionalverbände haben im Rahmen des Projekts „Raum plus“ genau Rechenschaft über die Baulücken abgelegt. Nun weiß ich von meinem Regionalverband – deswegen möchte ich das auch hier einbringen –, dass die Regionalverbände gern mit ein paar Modellgemeinden daran arbeiten würden, dass die Baulücken aktiviert werden können.
Viele Bürgermeister meinen: Wir haben die Baulücken, aber die müssen uns auf dem silbernen Tablett serviert werden. Nein, man muss mit den Eigentümern in Kontakt treten.
Dazu brauchen die Regionalverbände ein bisschen Geld, und da könnte man mit einer Bezuschussung von einigen Zehntausend Euro sehr segensreich wirken.
Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren und Frau Ministerin Gönner und Herr Minister Pfister: Wir haben in drei Ministerien Zuständigkeiten für Maßnahmen und für Fragen des Flächenverbrauchs. Ich würde es für mehr als einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung ansehen,
wenn alles das, was in den drei Ministerien gesondert und isoliert zu dieser Frage erarbeitet wird, in einem Gesamtprogramm der Landesregierung zusammengefasst werden könn te,
sodass man nicht an einem Tag etwas über Stadtsanierung hört und vier Wochen später etwas über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.
Ganz zum Schluss, meine Damen und Herren: Wenn wir zu dem interfraktionellen Berichtsantrag – bislang ausgeklammert die FDP/DVP – jetzt auch noch einen Sachantrag – und dann mit der FDP/DVP – zustande brächten,