Protokoll der Sitzung vom 23.04.2009

Erstens: Es bleibt bei dem gesetzlichen Regelfall, wonach Mitglieder des Gesamtelternbeirats der Elternbeiratsvorsitzende und sein Stellvertreter sind.

Zweitens: Auf deren Wunsch kann der Elternbeirat der Schule von diesem Regelfall abweichen und aus seiner Mitte für den Gesamtelternbeirat andere Mitglieder wählen. Sie werden also nicht „ad hoc“ entsandt, sondern sie brauchen ein demokratisches Mandat für diese Funktion.

Drittens: Zusätzlich kann er im Falle der Verhinderung der von ihm benannten Mitglieder Verhinderungsstellvertreter wählen.

Damit kommen wir dem Wunsch des Landeselternbeirats in vollem Umfang nach.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Keine weiteren Fragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r a n k M e n t r u p S P D – V e r ö f f e n t l i c h u n g d e r ü b e r a r b e i t e t e n F a s s u n g d e s O r i e n t i e r u n g s p l a n s

Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ich frage die Landesregierung:

a) Warum wurde der ursprünglich für die erste Aprilwoche

2009 vorgesehene Termin für die Veröffentlichung des überarbeiteten „Orientierungsplans für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten“ im Internet nicht eingehalten?

b) Bis wann ist mit der Veröffentlichung im Internet zu rech

Die Antwort der Landesregierung gibt Herr Staatssekretär Wacker vom Kultusministerium.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beantworte die Anfrage des Kollegen Dr. Mentrup wie folgt:

Der Termin „erste Aprilwoche“ als Ziel zur Einstellung des Anhörungsentwurfs des weiterentwickelten Orientierungsplans ins Internet basiert auf dem Planungsstand vom 26. Februar dieses Jahres. Der entsprechende Zeitplan ist in den einzelnen Schritten im Internet dargestellt.

Die redaktionelle Aufbereitung des Anhörungsentwurfs hat wegen der Fülle der vorliegenden Vorschläge zur Weiterentwicklung des Orientierungsplans mehr Zeit als ursprünglich geplant in Anspruch genommen. Es wurden die Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung eingearbeitet. Es wurden Vorschläge aus den Pilotkindergärten aufgenommen. Die Ergebnisse von zwei dreitägigen Klausurtagungen mit Expertengruppen wurden eingearbeitet. Es wurden Ergebnisse eingearbeitet aus einem Hearing des Kultusministeriums mit Wissenschaftlern – nicht nur mit Wissenschaftlern aus der Begleitungsgruppe, sondern auch mit anderen Wissenschaftlern, die unser Haus hinsichtlich des frühkindlichen Bereichs beraten –, die wir ebenfalls in diesen Prozess mit einbezogen haben. Wir haben die Anregungen der Orientierungsplangruppe ebenso aufgenommen wie Anregungen weiterer Experten, die wir im Einzelfall gehört haben.

Dazu fanden 23 meist ganztägige Sitzungen einer kleinen Redaktionsgruppe statt. Wir befinden uns im Moment bei der abschließenden redaktionellen Überarbeitung. Dabei geht es jetzt hauptsächlich um redaktionelle Fragen und darum, Angleichungen vorzunehmen, weil sich viele Vorschläge wiederholen.

Wir können davon ausgehen, dass die Veröffentlichung dieses Anhörungsentwurfs in Kürze erfolgen wird. Wir werden damit auch den vorgegebenen Zeitplan einhalten können.

Zusatzfrage der Frau Abg. Lösch.

Herr Staatssekretär, bis wann und in welchen Schritten soll die Implementierung des Orientierungsplans, der für dieses Jahr angekündigt war, umgesetzt werden, und wer kontrolliert dies?

Wir haben den Zeitplan im Internet veröffentlicht. Wir hatten die Veröffentlichung – deswegen die Anfrage des Kollegen Mentrup – in der ersten Aprilwoche vorgesehen. In Kürze steht die Veröffentlichung an. Darüber hinaus werden wir genau diesen Zeitplan einhalten, den wir bisher sehr transparent im Internet veröffentlicht haben.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Mentrup.

Herr Staatssekretär, bedeutet dies, dass sich auch die Anhörungsfrist dementsprechend nach hinten verschieben wird und die Zeiträume eingehalten werden, oder werden nur die Schritte eingehalten?

Wir wollen den endgültigen Versand des Orientierungsplans an die Träger und an die Kindergärten Mitte Juli vornehmen, damit wir den entsprechenden Vorlauf für die Umsetzung des Orientierungsplans nach der Sommerpause haben. Das heißt, dass uns bis in die Sommerpause hinein keine zusätzliche Zeit zur Verfügung steht.

Da es sich hier aber nur um einen Verzug von wenigen Tagen handelt, glaube ich, dass es nicht relevant ist, wenn für die Anhörung lediglich eine Woche weniger Zeit zur Verfügung steht, zumal auch alle Experten in diesem Bereich bisher mit den Einzelfragen vertraut sind. Sie kommunizieren diese Fragen auch mit den Trägern vor Ort, mit den Einrichtungen vor Ort. Es sind keine Geheimnisse, die von den Experten bisher erörtert wurden. Deswegen besteht auch kein Bedarf, darüber hinaus eine längere Anhörungsfrist zu verankern.

Zweite Zusatzfrage der Frau Abg. Lösch.

Herr Staatssekretär, wie wird die Umsetzung des Orientierungsplans nach der Sommerpause in den Kindertageseinrichtungen von Ihrer Seite aus kontrolliert oder begleitet?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Die Kindergärten bzw. die Kindertagesstätten unterliegen nicht der staatlichen Schulaufsicht. Sie unterliegen der Verantwortung der Träger, der kommunalen, der kirchlichen und der freien Träger. Damit übernimmt das Land Baden-Württemberg keine Aufsichtsfunktion. Vielmehr basiert die Umsetzung des Orientierungsplans auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2004, wonach wir von der Modellphase in eine allgemeine endgültige Phase übergehen. Diese tritt dann nach der Sommerpause in Kraft. Deswegen gehen wir davon aus, dass die Veränderungen von allen Trägern vor Ort akzeptiert werden.

Ich darf schon sagen, dass die inhaltlichen Komponenten dieses weiterentwickelten Orientierungsplans – das werden Sie dem Anhörungsentwurf und auch den Stellungnahmen der Wissenschaftler entnehmen können – sehr gelobt werden. Damit wird der Orientierungsplan in seiner endgültigen Fassung sicher auf große Akzeptanz vor Ort stoßen.

Zweite Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Mentrup.

Herr Staatssekretär, geben Sie mir recht, dass es sich, wenn von der ersten Aprilwoche die Rede war und Sie die Veröffentlichung jetzt für die kommende Woche ankündigen, nicht um einen Zeitverzug von einer Woche, sondern von mindestens drei Wochen handelt?

(Heiterkeit der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Herr Staatssekretär.

In den Osterferien hätten sich möglicherweise auch nicht allzu viele den Anhörungsentwurf angeschaut.

(Abg. Dr. Frank Mentrup SPD: Wir haben es trotz- dem gemerkt!)

Bevor wir uns jetzt entlang des Kalenders über jeden einzelnen Tag streiten, könnten wir uns darauf verständigen, dass vielleicht zehn Tage an möglicher Frist fehlen werden.

Aber ich sage noch einmal: Die Expertengruppen, die ich eben skizziert habe, haben den Anhörungsentwurf sehr transparent erarbeitet. Es sind keine Geheimnisse, die kommuniziert werden. Deswegen ist der Anhörungszeitraum durchaus ausreichend.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Die gestufte Studienstruktur Bachelor/Master für das Lehramtsstudium und ihre Verwirklichung an den Hochschulen – Drucksache 14/2210

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Bachelor/Master für das Lehramtsstudium oder modularisierte Renaissance des Staatsexamens? – Drucksache 14/2651

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung der Anträge unter den Buchstaben a und b fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Wer wünscht das Wort? – Das Wort für die SPD-Fraktion erhält Frau Abg. Heberer.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere beiden Anträge, die Anlass für unsere heutige Diskussion sind, sind schon über ein Jahr alt – der eine stammt vom Januar 2008, der andere vom April 2008 –, sie sind aber aufschlussreich, weil sie eine wesentliche Veränderung in der Politik der Landesregierung dokumentieren.

In ihrer Stellungnahme zu dem ersten Antrag ging die Regierung noch davon aus, dass die Studiengänge für das höhere Lehramt auf die Bologna-Struktur umgestellt werden. Ein Vierteljahr später, in der zweiten Stellungnahme, war dieses Projekt de facto erledigt.