Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage der FDP/ DVP-Fraktion geht darauf zurück, dass seit rund 20 Jahren, seit Anfang der Neunzigerjahre, eine Vielzahl militärischer Standorte im Südwesten aufgegeben worden sind. Zur Bewältigung der Konversionsmaßnahmen wurden erhebliche Fördermittel bereitgestellt, und jetzt, nach nahezu 20 Jahren, ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen, insbesondere auch vor dem Hintergrund des unumstrittenen Ziels des Flächensparens.
Für die FDP/DVP-Fraktion ist hinsichtlich dieses Ziels die Reaktivierung innerörtlicher Flächen, insbesondere auch die Reaktivierung von Konversionsflächen ganz besonders wichtig. Denn auch so kann man natürlich Flächen sparen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet derzeit etwa 9 500 ha Konversionsflächen in Baden-Württemberg. Angesichts des derzeitigen Flächenverbrauchs bedeutet das netto ein Potenzial für 1 000 Tage ohne neuen Flächenverbrauch bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum.
Es steht noch einiges an Aufgaben an. Heraus ragen die Gro ßen Kreisstädte Tauberbischofsheim und Horb, wobei in diesem Zusammenhang auch andere Ressorts betroffen sind. Das ist bei Horb der Brückenschlag beim Bundesstraßenbau oder der Ausbau der Berufsakademie.
Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen. Ich nenne EFRE- und ESF-Mittel, die in diesem Zusammenhang verbraucht wurden. Insofern stellt sich für uns die Frage, ob diese Maßnahmen zielführend gewesen sind.
Die Beantwortung der Großen Anfrage durch das Wirtschaftsministerium macht deutlich, dass beim strategischen Ziel der Flächeneinsparung große Erfolge erreicht worden sind.
Auch landwirtschaftliche Flächen wurden mithilfe von MELAP – auch hier geht es gezielt darum, leer stehende Bausubstanz im Ortskern zu reaktivieren – erreicht.
Dennoch will die FDP/DVP-Fraktion auch in der Zukunft die Möglichkeit erhalten, zusätzlichen Flächenbedarf in einzelnen Industriezweigen für Gewerbe und Industrie im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung zu befriedigen. Deshalb wurde auch in der Novelle des Landesplanungsgesetzes die Formulierung gewählt, dass die wirtschaftliche Entwicklung beim Thema Flächensparen zu berücksichtigen sei. Deshalb wollen wir auch – das sage ich in aller Deutlichkeit – keine gesetzliche Ermächtigung schaffen, um Mengenziele für die Siedlungsentwicklung festzulegen.
Die Bauleitplanung ist eine nicht an Weisungen staatlicher Stellen gebundene Pflichtaufgabe der gemeindlichen Selbstverwaltung. So sieht es Artikel 28 des Grundgesetzes vor. Wir sagen in aller Deutlichkeit: Wir wollen weiterhin hinreichenden Gestaltungsspielraum für die kommunale Ebene.
Wir würden auch eine Steuerreform begrüßen, die es den Gemeinden ermöglicht, mit der Gestaltung der Grundsteuer Anreize für flächensparende Bauweise zu setzen.
Die beste Maßnahme für das Land Baden-Württemberg – da erhoffe ich mir die Unterstützung aller Fraktionen – ist eine klare, eine deutliche und eine mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattete Sanierungsprogrammatik im Landeshaushalt. Denn das beste Programm, um im Land BadenWürttemberg Flächen zu sparen, ist das Städtebausanierungsprogramm,
bei dem der Schwerpunkt auf Reaktivierung innerörtlicher Flächen liegt. Auf diese Art und Weise können wir das Ziel erreichen, gleichzeitig Flächen zu sparen und die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land so voranzutreiben, wie wir dies wollen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung setzt sich mit ihren Förderprogrammen und im Rahmen ihrer gesetzlichen Auf
gaben sowie mit zahlreichen Projekten für eine deutliche Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ein. Insbesondere unsere finanzstarken Förderprogramme unterstützen die Kommunen im Land bei ihren Flächensparaktivitäten. An erster Stelle ist hier die Städtebauförderung zu nennen.
Die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ist für uns entscheidend wichtig. Deshalb haben wir ein Programm mit dem Förderschwerpunkt der Revitalisierung der Innenstädte und der Um- und Wiedernutzung von brachgefallenen Gebäuden und Flächen.
Dem Ziel der Verringerung der Flächeninanspruchnahme wird mit diesen Förderprogrammen in besonderem Maß Rechnung getragen. Die Städtebauförderung bringt Strukturverbesserungen mit sich, sie schafft günstige Rahmenbedingungen für das Bauen, und sie holt fast aufgegebene Problemflächen in den Wirtschaftskreislauf zurück.
Im Programmjahr stellen wir den Städten und Gemeinden des Landes Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 272 Millionen € zur Verfügung. Davon entfallen allein 222 Millionen € Landes- und Bundesfinanzhilfen auf die klassische gebietsbezogene Städtebauförderung.
Im Rahmen des Landesinfrastrukturprogramms Denkmalschutz legen wir nun ein Denkmalförderprogramm auf, das gezielt Wohnen und Arbeiten in Zentren fördert und damit ebenfalls zum Flächensparen beiträgt.
So werden in diesem Jahr einmalig Bestandssicherungs- und Restaurierungsarbeiten an zu Wohnzwecken, kleingewerblich und freiberuflich genutzten kleinen und mittelgroßen Kulturdenkmalen in Höhe von 5 Millionen € gefördert.
Bei der Auswahl werden Projekte in zentraler Lage in Stadt- und Ortskernen bevorzugt. Ziel sind somit auch bei diesem Programm die Stärkung und Vitalisierung der Zentren und damit der Schutz unserer natürlichen Ressourcen.
Unter dem Blickwinkel des flächenschonenden Bauens möchte ich an dieser Stelle auch auf das neu geschaffene Landeswohnraumförderungsgesetz vom 11. Dezember 2007 hinweisen. Es zielt u. a. gerade auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie auf die Nutzung des vorhandenen Gebäudebestands und die Umnutzung von Brachen ab.
Um diesen Geboten Rechnung zu tragen, hat das Land mit seinen Landeswohnraumförderungsprogrammen 2008 und 2009 einen deutlichen Impuls zugunsten des Bestandserwerbs in der Eigentumsförderung gesetzt. Von den auf der Grundlage
des Förderprogramms im Jahr 2008 bereits bewilligten über 3 500 Anträgen zur Förderung der Bildung von Wohneigentum in unserem Land entfallen rund 1 900 Förderzusagen auf die Unterstützung des Erwerbs bestehenden Wohnraums. Damit fließen über die Hälfte der Fördermittel in den Erwerb gebrauchter Immobilien, der vielen Haushalten den Traum vom eigenen Heim erst ermöglicht.
Wir gehen davon aus, dass wir für das Programm 2009 rund 120 Millionen € an Bewilligungsvolumen einsetzen werden. Die hohe Nachfrage nach der Förderung des Bestandserwerbs und damit den aus unserer Sicht effektivsten Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs haben wir vor allem dadurch erreicht, dass wir die attraktiven Förderdarlehen für Neubau und Gebrauchterwerb auch in der Höhe vergleichbar konzentriert haben. Im Programmjahr 2009 setzt sich der geschilderte Trend fort.
Ebenfalls ein wichtiger Baustein zur Reduzierung des Flächenverbrauchs ist das gezielte Setzen eines Förderanreizes zur Stärkung der Innenentwicklung von Städten und Gemeinden.
Diesem Ansinnen dient der Förderzuschlag bei der Verwirklichung von Bau- und Erwerbsvorhaben in Ortszentren, der ebenfalls gut angenommen wird. Im Programmjahr 2008 konnte dieser Zentrumszuschlag bereits über 700-mal gemeinsam mit einem Förderdarlehen zugesagt werden.
Ein weiteres wichtiges Förderprogramm möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, nämlich das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, ELR,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Bravo! Ei- ne Erfolgsgeschichte!)
im Zuständigkeitsbereich des MLR. Die Erhebung der Gebäudeleerstände und Baulücken sowie die Vorlage einer Nutzungskonzeption sind mittlerweile auch Voraussetzung für eine Förderung nach dem ELR. Ähnliches gilt für die Förderung von Gewerbegebieten über dieses Programm. Voraussetzung dafür sind die kommunale Erhebung der Gewerbebrachen und die Vorlage einer Nutzungskonzeption für diese Brachen.
Aber nicht nur bei den Förderprogrammen, den Sahnehäubchen der Landespolitik, setzen wir uns massiv für die Innenentwicklung ein. Gerade auch bei dem Gesetzesvollzug nehmen wir das Flächensparen sehr ernst. Wie Sie wissen, verlangt das entsprechende Bundesgesetz seit 2004 eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema Flächeninanspruchnahme bei der Bauleitplanung. Wir wollten ein an diesem Maßstab orientiertes einheitliches Genehmigungsverfahren und eine einheitliche Genehmigungspraxis für Bauleitpläne bei den Regierungspräsidien und Landratsämtern erreichen.
Dafür hat mein Haus Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entwickelt. Diese haben wir im Januar den Regierungspräsidien zur Verwendung und mit der Bitte über
mittelt, sie auch den Landratsämtern in ihrem Zuständigkeitsbereich in geeigneter Form weiterzuleiten. Schon heute kann ich feststellen, dass dieses Hinweispapier notwendige Diskussionsprozesse...
... auf allen Ebenen ausgelöst bzw. vorangebracht hat. Davon konnten Sie sich selbst schon aus der Presse überzeugen.
Aber jetzt möchte ich zu Herrn Stober kommen. Das Wirtschaftsministerium wurde schon früh vom Kabinett beauftragt, im Benehmen mit den berührten Ressorts zu prüfen, ob die Zuständigkeit für die Genehmigung von Flächennutzungsplänen und von nicht mit Flächennutzungsplänen entwickelten Bebauungsplänen zusammengeführt werden kann. Das heißt, das ist zum Teil eine Hochzonung zu den Landratsämtern, zu den Regierungspräsidien, um damit die Flächensparziele des Landes einheitlicher durchzusetzen. Abschließende Aussagen können derzeit leider noch nicht gemacht werden.