Wie beurteilen Sie denn dann überhaupt die Wirkung der Umweltzone, wenn quasi angekündigt ist, dass keine oder nur sehr wenig Kontrollen stattfinden? Und wie stellt sich das im Vergleich zu anderen Bundesländern dar? Können Sie uns etwas über das Bußgeldaufkommen sagen, das in Umweltzonen von Städten in anderen Bundesländern erzielt wird,
Ich kann diese Frage nicht beantworten. Ich vermute auch, dass dazu keine Vergleichszahlen vorliegen und wahrscheinlich auch der Zeitraum zu kurz ist, um zu verwertbaren Aussagen zu kommen. Da müssen wir jetzt einfach einmal Erfahrungen sammeln und dann entsprechend der Durchsetzbarkeit der Vorgaben eventuell neu entscheiden.
Aber ich habe ja dargestellt, dass diese Überprüfung durch die Universität Stuttgart ergeben hat, dass die Umweltzone nur in ganz geringem Maß – 0,5 % war das Ergebnis – nicht beachtet wird.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Nur bei den anderen! – Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Wenn man schon Schilder aufstellt, dann bitte mit Wirkung!)
Herr Staatssekretär, auf welche Gesamtzahl beziehen sich diese 0,5 %? Wie viele Kontrollen sind denn bisher in Baden-Württemberg durchgeführt worden? Haben Sie darüber einen Überblick?
Liegt die womöglich geringe Zahl an Kontrollen daran, dass die Polizei ihrer Aufgabe da nicht nachkommen kann, weil es zu wenig Stellen gibt?
Ich weiß nicht, ob Sie schon im Saal waren, als ich die Fragen der Frau Kollegin beantwortet habe. Da wurde klar, worauf sich diese 0,5 % beziehen. Ich habe gesagt: Wir haben diese Erkenntnisse über die Universität Stuttgart, die dieser Frage nachgegangen ist und im Ergebnis bei 0,5 % der angetroffenen Fahrzeuge Verstöße festgestellt hat.
Weitere Zahlen kann ich Ihnen momentan nicht vorlegen, weil wir diese nicht zur Verfügung haben – weder Zahlen über das Aufkommen an Bußgeldern exakt für diesen Tatbestand noch sonstige Zahlen. Es gibt hierzu keine weiteren Zahlen, die ich Ihnen bekannt geben könnte.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung eines Reutlingers, der ja auch unter diesem grünen Unfug leidet, dass wir jetzt erst einmal abwarten müssen, wie sich das bewährt, und erst dann eine richtige Auskunft geben können?
Ich teile das ausdrücklich. Ich hätte aber vermutet, dass Sie den Scheibengipfeltunnel nochmals loben, was Sie ja täglich tun
und was heute noch nicht gemacht wurde. Denn auch dieser Tunnel ist ein Beitrag für weniger Feinstaub in Reutlingen.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Jus tizministeriums – Wirtschaftlichkeitsprognose für die künftig teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt Offenburg – Drucksache 14/2556
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um die Wirtschaftlichkeitsprognose für die künftig teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt in Offenburg. Der Grund dieses Antrags waren Berichte über die erste teilprivatisierte JVA in der Bundesrepublik Deutschland, die in Hessen aufgebaut wurde. Dort wurde vollmundig angekün digt
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wo sind die Hessen? – Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das ist nicht mehr vollmundig!)
Vor einem Jahr, als wir diesen Antrag eingebracht haben, hat sich im Ergebnis herausgestellt, dass nicht 660 000 € einge spart werden, sondern Mehrausgaben von 700 000 € pro Jahr entstehen. Für das, was hier als Differenz durch die Privatisierung in den Sand gesetzt wurde, könnte man in BadenWürttemberg zwei LBBW-Vorstände zusätzlich einkaufen.
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Wollen Sie das? – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Was soll die Po- lemik? Reden Sie doch einmal zur Sache!)
für die Kosten. Dann kam eine Stellungnahme, die – mit Verlaub – unverschämt ist. Die Stellungnahme geht überhaupt nicht auf die Problematik ein, sondern es wurde lediglich geschrieben, der Landesregierung stünden über die Berichte in der Presse hinaus keine weiteren Informationen zur Verfügung.
Das darf ja wohl nicht wahr sein! Es gibt Informationen, meine Damen und Herren. Die will ich Ihnen heute darlegen. Grundsätzlich ist es unstreitig, dass im Kernbereich des Strafvollzugs nicht privatisiert werden darf. Basta! Es ist weiter unstreitig, dass wir zusätzliche Haftplätze brauchen.
Es gibt Bereiche, die man unter Umständen – darüber streiten sich die Gemüter – teilprivatisieren kann. Das sind hauptsäch
lich inneranstaltliche Bereiche wie Küche, Wäscherei, Reinigung, Werkstätten. Das sind alles Bereiche, in denen Strafgefangene bislang Arbeit gefunden haben und sinnvoll den Tag über beschäftigt wurden. Ausgerechnet diese Bereiche sollen jetzt in private Hände gehen.
(Lachen des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Was? Schon zu Ende?)
Einige allgemeine, grundsätzliche Aussagen zur Privatisierung, bevor wir ins Detail gehen: Wir haben allein in Deutschland zwischen 1991 und 2006 durch die Privatisierung 2,1 Millionen Stellen im öffentlichen Dienst verloren. Selbstverständlich sind von den Privaten Ersatzstellen geschaffen worden, aber es bleibt immer noch ein Delta von 600 000 Stellen, die nicht wieder besetzt wurden, und die, die besetzt worden sind, werden zu erheblich schlechteren Konditionen bezahlt.
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Wollen Sie den Haushalt nicht entlasten? – Gegenruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das kostet doch mehr!)
Es geht um die Lebensbedingungen derjenigen, die dort die Aufgaben erledigen, und um die Frage der Güte der Erledigung. Dabei haben die Vergütung und die soziale Absicherung von Beschäftigten eine sehr große Bedeutung.