Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz wurde von der CDU im Bund mitgetragen und ist unterschrieben von Bundeskanzlerin Merkel, der Bundeskanzlerin, der Sie noch vor zehn Minuten
Aber anstatt nun dieses Gesetz einheitlich in Landesrecht zu überführen, nutzt die Landesregierung die föderale Öffnungsklausel –
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Na also, und genau die haben wir im Bund verabschiedet! – Gegenruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)
außer Baden-Württemberg macht das nur noch Thüringen – und verbannt die gleichgeschlechtlichen Paare weiterhin in die relativ schmucklosen Landratsämter.
(Oh-Rufe von der CDU – Lebhafte Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Karl Zimmermann: Waren Sie schon einmal im Landratsamt?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, mit dieser kleingeistigen Haltung machen Sie sich vor der ganzen Welt lächerlich.
Der Bundesgesetzgeber hat das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft doch auch deshalb eingeführt, damit sie würdevoll begründet werden kann. Es handelt sich eben um keinen Verwaltungsakt auf Landratsebene,
sondern es ist ein Akt auf Standesamtsebene, für den sich übrigens auch der Fachverband der Standesbeamten ausgesprochen hat, der zu Recht darauf hinweist, dass Personenstandsangelegenheiten Aufgaben der Standesämter und nicht Aufgaben der Landkreisverwaltung sind.
Die Prüfung, ob eine Lebenspartnerschaft geschlossen werden kann, unterscheidet sich nicht von der Prüfung bei Eheschließungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weder heute noch bei der ersten Lesung, noch bei der Debatte im Innenausschuss habe ich sachliche und fachliche Gründe gehört, die gegen die Standesämter als Ort für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften sprechen. Im Gegenteil, alle sachlichen Argumente sprechen dafür – auch Herr Kollege Kluck hat sie bei der ersten Lesung aufgeführt –:
Es führt zur Verwaltungsvereinfachung, da keine doppelten Meldewege mehr nötig sind. Die zusätzlichen Schulungen für das Personal bei den Landratsämtern würden wegfallen, und die Standesamtslösung wäre darüber hinaus auch noch bürgerfreundlicher. Aber anstatt Schluss zu machen mit dem diskriminierenden Zustand,
der die Eintragung der Lebenspartnerschaften in den Trauzimmern verbietet, spielt die CDU hier im Lande wieder einmal konservative Trutzburg und sitzt im Bremserhäuschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben wir es gerade wieder gehört. Die Gleichstellung mit der Lebenspartnerschaft wäre ein Angriff auf die Ehe, die nach Artikel 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht. So ist die Argumentation der CDU-Fraktion.
Ja, genau, Herr Kollege Röhm. Wir stellen die Tatsache, dass Ehe und Familie unter besonderem Schutz stehen, doch überhaupt nicht infrage. Aber bis heute hat mir niemand erklären können, warum die Eintragung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf dem Standesamt ein Angriff auf die Ehe bedeuten soll.
Glauben Sie tatsächlich, dass die Bundes-CDU mit ihrer CDUBundeskanzlerin ein Gesetz verabschiedet hätte, das den besonderen Schutz von Ehe und Familie infrage stellt?
Ich glaube es nicht. Ich glaube auch nicht, dass es sich um eine Sozialdemokratisierung der Bundes-CDU handelt,
(Beifall bei den Grünen – Oh-Rufe von der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ha no! Sie sind ja gemein!)
Kollege Röhm, ist denn Ihrer Meinung nach die Lebenspartnerschaft zwischen homosexuellen Menschen weniger wert,
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Nein, das ist etwas anderes! Ich bewerte es nicht, aber es ist etwas an- deres! – Unruhe bei der CDU – Zurufe der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE und Karl Zimmermann CDU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Gesellschaft ist schon weiter. In der Gesellschaft ist es längst toleriert: Über 60 % der Bevölkerung stehen dem positiv gegenüber, sonst hätte die Bundesregierung wohl auch dieses Gesetz nicht verabschiedet.
Bei dieser Diskussion zeigt sich, was sich auch bei den Kommunalwahlen gezeigt hat, dass sich nämlich die CDU vor allem in den Großstädten meilenweit von den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entfernt hat.
(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU – Gegenruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen!)
Uns Grünen kann es ja recht sein, aber es geht zulasten der homosexuellen Menschen. Sie schreiben mit diesem Gesetzentwurf die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften fort.
(Beifall bei den Grünen – Widerspruch bei der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ha no! Das ist ja Unfug! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Wir haben in der CDU sogar eine Vereinigung von solchen!)
Lassen Sie mich ein letztes Wort zum immer wieder überraschenden Koalitionspartner der CDU, zur FDP/DVP, sagen, die momentan in Person des Kollegen Kluck vertreten ist.
Das deckte sich haarklein mit der Argumentation der Opposition. Doch die restlichen 20 % waren enttäuschend. Sie haben gesagt, Sie würden dem Gesetz aus Koalitionsräson zustimmen, und angekündigt, dies in der nächsten Legislaturperiode im Sinne einer Koalitionsvereinbarung zu regeln. Respekt! Glauben Sie, die FDP in Bayern hat dies in einer Koalitionsvereinbarung geregelt? Nein, natürlich nicht! Sie hat sich aber trotzdem durchgesetzt. Herr Kollege Kluck, da müssen Sie sich schon bessere Argumente einfallen lassen, um diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und unsere Änderungsanträge abzulehnen.