Protokoll der Sitzung vom 17.06.2009

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes – Drucksache 14/4580

Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Die Begründung des Gesetzentwurfs erfolgt durch die Regierung, für die Aussprache über den Gesetzentwurf gilt eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort erteile ich Herrn Staatssekretär Fleischer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes ist ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpakets „Qualitätsoffensive Bildung“. Ein Teil davon besteht darin, dass ab dem Schuljahr 2009/2010 ein Beförderungsamt in A 13 für bis zu 20 % der Hauptschullehrkräfte eingeführt werden soll. Damit bezwecken wir zum einen eine qualitative Stärkung der Hauptschule, und zum anderen erhoffen wir uns eine Gewinnung von Lehrkräften für Aufgaben im Bereich der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an den Schulen. Deshalb schaffen wir in diesem Bereich eine Zulage für sogenannte Evaluatoren.

Die Umsetzung dieser Pläne soll mit dem heute zur Diskussion stehenden Gesetz erfolgen.

Derzeit ist die Situation bekanntermaßen so, dass Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen grundsätzlich in der Besoldungsgruppe A 12 sind und nur bei Übernahme einer Leitungsfunktion – z. B. Rektor oder Konrektor – eine höhere Besoldung gewährt werden kann. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr für Hauptschullehrer vor, für bis zu 20 % der Hauptschullehrkräfte ein neues Beförderungsamt in A 13 einzuführen. Die Beförderung leistungsfähiger Hauptschullehrer soll auch ohne Übertragung eines Funktionsamts möglich sein. Hierdurch werden wir mit Sicherheit eine weit höhere Motivation zu erreichen wissen, und dadurch wird auch ein zusätzlicher Anreiz für Lehrkräfte geschaffen, den Schwerpunkt Hauptschule zu wählen bzw. sich für diesen so wichtigen Bereich auch einzusetzen.

Zur Wahrung der Struktur des Ämtergefüges sollen die Schulleitungsämter im Hauptschulbereich ebenfalls entsprechend höher eingestuft werden.

Dann ist wiederum an den Bestand zu denken, und damit sind wir bei den Konrektoren. Die Konrektoren an den Hauptschulen und verbundenen Grund- und Hauptschulen sollen eine Gleichstellung zu den nach A 13 beförderten Hauptschullehrkräften erfahren.

Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, das Qualitätsmanagement an den Schulen entsprechend zu stärken. Lehrkräfte mit Aufgaben im Bereich der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sollen deshalb, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben mit vollständigem Deputat und nicht in Besoldungsgruppe A 15 oder höher gegeben ist, eine besondere Zulage erhalten, die zwischen 256 € pro Monat in A 9 und 456 € pro Monat in A 14 liegt.

Zum Anhörungsergebnis ist zu sagen, dass alle – egal, wer es war – das Vorhaben vom Grundsatz her bejaht haben und die meisten, wie immer, mehr gefordert haben. Aber das kennen wir ja auch aus anderen Bereichen. Insofern ging die Kritik auch dahin, dass die Grenze von 20 % eingeführt ist. Es ist ein Absehen von dieser Grenze gefordert worden und ferner gefordert worden, dass die 456 € pro Monat für alle Evaluatoren gewährt werden sollten, was jedoch aus Rechtsgründen, weil Bundesrecht dem eindeutig entgegensteht, überhaupt nicht möglich ist.

Andere Forderungen konnten teilweise deshalb nicht berücksichtigt werden, weil sie kein Bestandteil des Maßnahmenpakets „Qualitätsoffensive Bildung“ sind. Dabei geht es beispielsweise um die Forderung nach einer Erhöhung der Stellenzulage für die übrigen Fachberater in der Lehreraus- und -fortbildung. Es ist aber vorgesehen, diese Forderung gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform näher zu prüfen.

Was kostet die ganze Geschichte? Die neuen Regelungen im Gesetzentwurf verursachen ab dem Jahr 2010 jährliche Mehrkosten von rund 22,5 Millionen €. Im Jahr 2009, nach den Sommerferien beginnend, werden anteilige Mehrkosten in Höhe von rund 7,5 Millionen € anfallen. Die Landesregierung hat die für den Zeitraum von 2009 bis 2012 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 75 Millionen € im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung bereits zur Verfügung gestellt. Über die Folgefinanzierung ab dem Jahr 2013 muss, wie generell bei allen Maßnahmen der Qualitätsoffensive Bildung, noch rechtzeitig vor Ablauf der Sonderfinanzierung entschieden werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, diesem Gesetzentwurf nach entsprechender Beratung die Zustimmung zu erteilen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Frau Abg. Lazarus für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Gute Schulen brauchen engagierte Lehrer. Es ist im öffentlichen Dienst grundsätzlich durchaus üblich, besondere Leistungen auch finanziell anzuerkennen. Vor allem in einer großen und wichtigen Schulart, nämlich in den Hauptschulen, war dies jedoch bisher nicht möglich. Deshalb ist es folgerichtig, die Lehrer an den Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung von Hauptschulen teilhaben zu lassen.

Die Forderung aus der Anhörung – wie eben schon beschrieben –, doch die Einstufung aller Lehrer an den Hauptschulen nach A 13 anzuheben, würde im Grunde dieselbe nivellierende Situation schaffen, die bisher bestanden hat, nämlich dass man vom Anfang bis zum Ende seines Berufslebens in der gleichen Gehaltsstufe ist. Es entspricht eben dem Leistungsprinzip, einen Teil der Lehrer – hier sind es bis zu 20 % – zu befördern, wenn sie besonders engagiert sind.

Damit sind dies keine Sparmaßnahmen – die sind es sowieso nicht, denn wir geben über drei Jahre verteilt 75 Millionen €

mehr aus –, sondern es ist ein Besoldungsprinzip, das dem Leistungsprinzip entspricht. Immerhin bedeutet dies eine erhebliche Ausweitung im Haushalt.

Wenn man sich dennoch als benachteiligt empfindet – dies sind in diesem Fall die Rektoren und auch die Konrektoren –, dann liegt es daran, dass sich ihr Gehaltsabstand zu den Kollegen, die befördert werden, verringert. Waren dies vorher beim Rektor sogar 420 € bei bestimmten Schulgrößen, dann wird der Abstand jetzt auf 170 € verringert. Noch enger wird es bei den Konrektoren, denn die sind zum Teil finanziell gleichgestellt mit einigen Kollegen im Kollegium. Sie werden aber auch aufrücken, nämlich in A 13. Das muss auch einmal gesagt werden. Bei den Konrektoren sind es über 600 Stellen, die nach A 13 gehoben werden. Das heißt, auch sie werden eine Verbesserung haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, da ich selbst eine erfahrene Schulfrau bin, erlaube ich mir die Bemerkung, dass einige Dutzend Euro mehr kaum maßgeblich sein werden, ob man ein Amt, z. B. das eines Konrektors, übernehmen will oder nicht. Entweder man will es, oder man will es nicht.

(Abg. Elke Brunnemer CDU: Genau!)

Ich glaube nicht, dass es an einigen Dutzend Euro liegen wird.

Insofern glaube ich, dass wir den engagierten Lehrerinnen und Lehrern an den Hauptschulen wirklich einen Motivationsschub geben und dies der ganzen Schulart Hauptschule guttut.

Ich darf noch eine letzte Bemerkung dazu machen. Wir haben dies im Grunde genommen schon lange gewollt, aber jetzt hat uns die Föderalismusreform die Freiheit gegeben, die Besoldung in eigener Zuständigkeit zu regeln, und wir haben das jetzt in der Qualitätsoffensive Bildung gemacht. Ich denke, das ist positiv, und wir sollten dieses Gesetz so beschließen.

Was die Dienstrechtsreform vielleicht eines Tages noch bringen wird, das wissen wir noch nicht. Vielleicht ist auch da noch einiges möglich.

Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Zeller für die SPD-Fraktion.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Der ist jetzt dage- gen!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oettinger hat eine Angleichung der Einkommen der Hauptschullehrkräfte an das der Realschullehrkräfte versprochen – er hat damit auch hohe Erwartungen geweckt – und hat dieses Versprechen gebrochen.

(Beifall des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Die Situation ist die: Heute will kaum noch jemand Hauptschullehrer werden. Das wissen Sie, Frau Lazarus. Die Tätigkeiten eines Hauptschullehrers und die eines Realschullehrers – das gilt natürlich gleichzeitig auch für die Lehrerinnen – sind aber nahezu gleich. Wir haben eben keine Gleichstellung in der Sekundarstufe I, sondern wir haben nach wie vor noch erhebliche Unterschiede.

Die Erfahrung und die Leistung, die Sie, Frau Lazarus, angesprochen haben, zählen eben nicht. Die Folge ist – das sage ich Ihnen –, dass die jetzigen Kolleginnen und Kollegen – da müssen Sie einmal in die Praxis hineinhören; ich habe das sehr intensiv gemacht, weil ich drinstecke – demotiviert sind. Es herrscht eine schlechte Stimmung. Im Übrigen: Die Grundschullehrkräfte sind ganz außen vor gelassen.

Sie haben die Dienstrechtsreform angesprochen, die schon seit Monaten immer wieder angekündigt wurde. Ich habe keine Ahnung, wann sie kommt, aber sie ist ein schwacher Trost. Frau Lazarus und Herr Fleischer – Sie haben natürlich auch kein Wort dazu gesagt –, es ist leider so, dass gemunkelt wird, dass gerade bei der Dienstrechtsform die Eingangsbesoldungsstufe der Grundschullehrkräfte sogar abgesenkt werden soll, was wir für verheerend halten würden.

(Abg. Karl Klein CDU: Hört, hört!)

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Besoldung von bis zu 20 % der Hauptschullehrkräfte auf A 13 anzuheben. Es wird gesagt, diese Obergrenze sei sachgerecht. Das haben wir gerade eben gehört. Nein, sie ist willkürlich gezogen. Es könnten genauso gut 30 % oder 40 % oder nur 15 % sein.

(Abg. Ursula Lazarus CDU: 100 %!)

Es ist eine willkürliche und keine sachbezogene Festlegung. Sie ist auch deswegen willkürlich, weil Sie u. a. als Kriterium festgelegt haben, dass praktisch diejenigen zum Zuge kommen, die vor dem Einstellungsjahr 1982 in den Schuldienst gingen. Es wird ein Sonderkontingent festgelegt. Die Schulen bekommen Stellen zugewiesen, entweder eine Stelle oder zwei Stellen oder auch keine Stelle. Es gibt auch den funktionslosen Bedarf. Hier – das muss ich entgegen Ihrer Feststellung eindeutig sagen, Frau Lazarus – gehen gerade viele Leis tungsträger leider leer aus. Das bringt eine Missstimmung an den Schulen.

Herr Fleischer, legen Sie ein Konzept vor, mit dem die Besoldung der Hauptschullehrkräfte schrittweise auf A 13 angehoben wird. Das wäre vernünftig.

Im Jahr 2015 – so ist die Planung – soll es eine gemeinsame Ausbildung von Hauptschullehrkräften und Realschullehrkräften geben. Ich frage mich allerdings, in welcher Stufe dann die Einstellung erfolgt. Werden dann alle nach der Besoldungsgruppe A 13 bezahlt, oder wie soll die Entlohnung erfolgen? Dazu haben Sie nichts gesagt.

Lassen Sie mich noch etwas zu den Funktionsstellen sagen. Hier stimmt das Besoldungsgefüge eben nicht. Die Schulleitungsfunktion wird noch unattraktiver. Sie werden sehen, dass wir mit diesen neuen Besoldungsstufen weitere Probleme bekommen, überhaupt Rektorinnen und Rektoren zu finden.

Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Ein Rektor einer Grundschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern ist in die Be

soldungsgruppe A 12 mit einer Zulage eingestuft. Ein Hauptschullehrer ist dann in A 13 eingestuft. Warum soll sich jemand – wir haben noch das Verbundlehramt Haupt- und Grund schullehrer – dieser Aufgabe widmen, es sei denn, er hat ganz idealistische Gründe?

Ich könnte Ihnen weitere Beispiele nennen: Ein Konrektor einer Grund- und Hauptschule mit bis zu 360 Schülern ist ebenfalls in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft. Da stimmt etwas nicht. Das heißt, die Funktionsstellen werden mit Ihrer Konzeption unattraktiver.

Das Gleiche gilt für die Evaluatoren, die entsprechend ihrer Gehaltsstufe lediglich eine Zulage bekommen, obwohl sie in einem Team die gleiche Arbeit ausüben. Wer nach der Besoldungsgruppe A 10 bezahlt wird, bekommt deutlich weniger Geld, obwohl er das Gleiche macht, als jemand, der in die Gruppe A 14 eingestuft ist. Das kann nicht sein. Hier muss gleiche Arbeit und gleiche Leistung auch mit der gleichen Besoldung honoriert werden.

Das Gleiche gilt auch für die Beförderungssituation an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung. Auch hier haben wir eine Ungleichheit. Deswegen – das sage ich Ihnen – ist Ihr Gesetzentwurf unausgegoren.