Sie können das nicht mehr bei Rot-Grün, beim Bund oder sonst jemandem abladen. Wir werden Sie an Ihren Taten messen.
Letzte Bemerkung: Herr Staatssekretär, Sie können durch die Terminierung entscheiden, ob wir dieses Thema im Ausschuss beraten dürfen oder nicht. Ich bitte Sie, der Bahn keinen Betrag zu nennen, bevor der Ausschuss diese Beratung durchgeführt hat.
Herr Palmer, Sie bekämpfen ja das Projekt Stuttgart 21. Meine Frage lautet: Ist Ihnen nicht einsichtig, dass Stuttgart 21 natürlich auch den Nahverkehr im gesamten Raum wesentlich verbessert
und dass auch Sie selbst Nutznießer dieses Systems sind, wenn Sie nach dem Oktober 2006 – wenn die Tübinger OB-Wahl vorbei ist – auch weiterhin zwischen Stuttgart und Tübingen pendeln müssen?
Herr Kollege Haller, die Frage lässt sich einfach beantworten. Ich kämpfe auch für gute Verbindungen für Albstadt-Ebingen, denn die durchgängigen Verbindungen der Dieselstrecke Albstadt-Ebingen–Stuttgart werden gestrichen, weil in diesen Tunnelbahnhof keine Dieselzüge einfahren dürfen.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wenn ihr die Kern- kraftwerke abschaltet, hat die Bahn sowieso keinen Strom mehr!)
Da diese 500 Millionen € dafür ausgegeben werden sollen, eine einzige neue S-Bahn-Haltestelle in Stuttgart zu bauen –
Mittnachtstraße; dafür sind die Nahverkehrsmittel gedacht; da geht es um ein Gebiet, in dem bisher noch gar niemand wohnt –,
bin ich der Auffassung – ich beantworte eine Frage, Herr Kollege –, dass wir wesentlich mehr erreichen könnten, wenn diese 500 Millionen € in den öffentlichen Verkehr im ganzen Land investiert würden anstatt in Tunnels für Stuttgart.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Karl Zimmermann CDU: Wenn ihr Neckarwestheim abschaltet, haben wir gar keinen Strom mehr für die Bahn! – Gegen- ruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Jetzt seid zufrie- den!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Fraktionen sind übereingekommen, den Antrag und den Änderungsantrag zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 8. Dezember 2005 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 1. Oktober 2004 – „Kostenorientierte Optimierung der Wirtschaftsförderung in BadenWürttemberg“ – Drucksachen 13/4953, 14/149
Dazu rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/181, auf.
Frau Vizepräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Optimierung der Wirtschaftsförderung hat sich dieser Landtag schon öfter beschäftigt, auch aufgrund der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs.
Ich kann heute sagen, dass die Forderungen des Rechnungshofs im Wesentlichen umgesetzt sind. So hat auch der Präsident des Rechnungshofs, Herr Frank, in der letzten Sitzung des Finanzausschusses erklärt, dass sich bei einer Reihe von Themen mehr habe erreichen lassen, als ursprünglich zu erwarten gewesen sei, und dass man sich insgesamt in einer guten Entwicklung befinde. Das heißt, wir sind bei der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung auf einem guten Weg.
Da Umstrukturierungen aber Prozesse sind, wird sich der Landtag einen abschließenden Bericht zum 31. Dezember
2006 vorbehalten und sich dann zumindest im Finanzausschuss noch einmal mit diesem Thema befassen müssen.
Erstens: Die Neuordnung der Wirtschaftsförderung in den Bereichen Auslandsmarkterschließung und Standortmarketing war richtig. Vom Tisch ist die Forderung des Rechnungshofs, alle geförderten Wirtschaftsförderinstitutionen – wie die Tourismus-Marketing GmbH, BIOPRO und die Medien- und Filmgesellschaft – unter dem Dach der BadenWürttemberg International zwangszufusionieren. Zu unterschiedlich sind die branchenspezifischen Bedürfnisse. Dies hat der Rechnungshof auch akzeptiert.
Der Rechnungshof empfiehlt jetzt nur noch eine engere Verzahnung der Zusammenarbeit. Diese Verzahnung ist in der Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Auch der Wirtschaftsminister hat diese in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses angekündigt. Deshalb brauchen wir uns heute auch nicht mehr über eine einheitliche Fördergesellschaft zu unterhalten; zumindest kann man hierfür den Rechnungshof nicht mehr als Kronzeugen in Anspruch nehmen. Insofern kann ich schon ankündigen, dass wir selbstverständlich den SPD-Antrag für überflüssig halten und ihn deswegen ablehnen werden.
Zweitens: Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Wirtschaft, einer so genannten One-Stop-Agency, in Form des w-punkts war richtig. Sie geht auf eine ausdrückliche Empfehlung der Enquetekommission Mittelstand zurück, die wir im Dezember 2000 verabschiedet hatten. Damals wurde sie von den Wirtschaftsverbänden auch gefordert.
Wir haben jetzt auf Landesebene eine zentrale Anlaufstelle, die mit modernster Kommunikation arbeitet und sehr intensiv in Anspruch genommen wird. Tausend Bürger pro Monat nehmen die Lotsenfunktion des w-punkts in Anspruch. Auch hier sind weitere Optimierungen angekündigt. Dies wird zu einem weiteren Anstieg der Zugriffe führen.
Drittens: Mit der Integration der wirtschaftsfördernden Teile des Landesgewerbeamts in das Wirtschaftsministerium konnten Verfahrenswege vereinfacht und beschleunigt und Spiegelstrukturen abgebaut werden. Trotzdem möchten wir, dass weiter geprüft wird, inwieweit durch die Delegation von operativen Aufgaben auf untergeordnete Verwaltungseinheiten, wie zum Beispiel Regierungspräsidien, weitere Einspareffekte zu erzielen sind.
Die L-Bank generell mit der Abwicklung von Wirtschaftsförderung zu beauftragen, wie der Rechnungshof ursprünglich empfohlen hatte, halten wir nicht für zielführend. Die Kernkompetenz bei der L-Bank liegt bei der Abwicklung von einzelbetrieblichen Fördermaßnahmen. Mit der überbetrieblichen Mittelstandsförderung hat die L-Bank wenig Erfahrung. Wenn der Rechnungshof im Finanzausschuss sagte, die Kosten der L-Bank seien sehr stark von ihrem Overhead und ihrem Servicebereich beeinflusst und deshalb seien dort die einzelnen Produkte relativ teuer, dann kann dies sicher kein Argument dafür sein, die Wirtschaftsförderung des Landes an die L-Bank zu übertragen, damit diese ihre Kosten senkt.
In der Koalitionsvereinbarung ist klar definiert, dass das operative Geschäft der Wirtschaftsförderung stärker vernetzt werden soll. L-Bank, Medien- und Filmgesellschaft, BIOPRO, Steinbeis-Europa-Zentrum und Baden-Württemberg International sollen ihre Zusammenarbeit verstärken. Auch damit wird die Forderung des Rechnungshofs erfüllt.
Mit 2 000 Veranstaltungen im Jahr nimmt das Haus der Wirtschaft als Veranstaltungs- und Ausstellungszentrum eine zentrale Aufgabe im Bereich der überbetrieblichen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen wahr. Das Haus der Wirtschaft wurde inzwischen, wie vom Rechnungshof gefordert, als Kosten rechnender Betrieb installiert. Kosten wurden reduziert, die Möglichkeiten der Fremdvermietung so weit wie möglich genutzt, Entgeltanpassungen angenommen.
Die angedachte Agenturlösung sollte man weiterverfolgen. Allerdings muss man dieses Ergebnis noch einmal daraufhin diskutieren, ob das Haus der Wirtschaft, als kleine Agentur geführt, dann noch seiner Funktion als Instrument der Wirtschaftsförderung gerecht werden kann. Aber man sollte diesen Weg jetzt doch verfolgen und genauer prüfen.
Eine komplette Privatisierung des Ausstellungs- und Veranstaltungsbereichs halten wir nicht für sinnvoll. Es gehört auch nicht zum Kerngeschäft einer Bank, Ausstellungen für das Land zu organisieren. Vielmehr muss der Staat die Möglichkeit haben, politisch gewollte Themen zu forcieren und landespolitisch bedeutsame Themenschwerpunkte gezielt anzusprechen.
Die Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung führt bereits zu deutlichen Einsparungen. Allein beim Haus der Wirtschaft sind zum heutigen Zeitpunkt 7,4 % der Stellen abgebaut; 12,5 % ist die Vorgabe, allerdings in sieben Jahren. Also gibt es hier schon eine Übererfüllung.
Die Evaluation von Förderprogrammen ist uns wichtig. Gerade bei Wirtschaftsförderprogrammen müssen wir fragen, inwieweit die Programme wirklich zu einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen führen und inwieweit Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden. Auch dürfen durch die Abwicklung der Programme keine hohen Verwaltungskosten entstehen. Dies ist auch wichtig, weil die Finanzhilfen des Wirtschaftsministeriums aufgrund der Haushaltskonsolidierung stark zurückgeführt wurden, hohe Verwaltungskosten also keinen Sinn machen.